Sehen Sie sich einmal die Positionen des Innenministers im Bereich izn an. Dort wird erst ein Vertrag über 286 000 Euro ohne Ausschreibung mit einer Begründung abgeschlossen, die nur über eine Ausnahme herstellbar ist. Dann kommt ein zweiter Vertrag über 100 000 Euro.
Ich möchte gern wissen, weil ich nur noch eine Frage habe: Warum braucht man eigentlich ein Gutachten, um die Anzahl der Server in Niedersachsen zu ermitteln? Meine Vorstellung war da immer, dass man das izn fragen könnte, und die
würden einem da sicherlich anhand der Bestandslisten von heute auf morgen nennen können. Sagen Sie uns doch einmal, warum man dafür 99 000 Euro ausgeben muss.
Herr Möhrmann, wenn wir eine solche Liste von Ihnen bekommen hätten, hätten wir dieses Gutachten nicht gebraucht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hoffe, dass ich auf meine Frage zumindest eine Antwort bekomme.
Ich frage die Landesregierung. Der Herr Finanzminister brachte in seiner Antwort zum Ausdruck, wir brauchten diese Beratungen, weil wir den Sachverstand über das, was außerhalb Niedersachsens an Verwaltungsreform stattfinde, nicht haben. Wenn ich diese Antwort des Herrn Finanzministers ernst nehme, muss ich davon ausgehen, dass bei der Verwaltungsreform, u. a. bei der Auflösung der Bezirksregierungen, die Erfahrung anderer Länder nicht einbezogen worden ist. Ist das eine richtige Annahme?
(Heiner Bartling [SPD]: Über mein Wasser brauchen Sie sich keine Ge- danken zu machen! - Heiterkeit und Zurufe)
Wir haben bei der Verwaltungsreform auf verschiedene Erfahrungen zurückgreifen können. Ich möchte Ihnen gern zugestehen, dass schon die Vorgängerregierung Analysen erstellt hat. So gab es z. B. ein Berger-Gutachten, aus dem ich allerdings noch keine vertiefenden Informationen bekommen habe, obwohl es sehr viel Geld gekostet hat. Wir hatten aber auch Berechnungen des Landesrechnungshofes, der über Niedersachsen hinaus Vergleiche angestellt hat. Insofern hatten wir - das möchte ich zugestehen - 13 Jahre Zeit, um eine Konzeption zu erstellen, sodass wir die Verwaltungsreform sehr schnell und vehement durchsetzen konnten.
Ich möchte Ihnen jetzt sagen, warum es sinnvoll war, das Institut von Herrn Professor Hesse zu nehmen: zum einen deshalb - ich habe das schon dargestellt -, weil er bereits Vorkenntnisse über Niedersachsen hatte, weil ihn die freie Wirtschaft schon einmal mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt hatte. Deshalb konnte man daran anschließen. Wenn man eine Evaluierung vornehmen will, ist es sehr, sehr sinnvoll, jemanden zu nehmen, der in Deutschland insgesamt anerkannt ist und schon fast alle Bundesländer evaluiert hat. Wenn er in dem Gutachten, das die Oldenburger Wirtschaft in Auftrag gegeben hat, zu dem Schluss kommt, dass der von Niedersachsen beschrittene Weg der mutigste und insofern auch der beste ist, dann zeigt dies, dass es gut war, ihn zu nehmen. Er hat wirklich Vergleiche von außen. Insofern können wir uns darauf verlassen, dass wir hier einen guten Weg beschreiten. - Vielen Dank, dass Sie mir heute Gelegenheit gegeben haben, dies noch einmal darzustellen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich wollte von der Landesregierung nur die schlichte Frage beantwortet bekommen, ob sie in der Vergangenheit in die Durchführung der Verwaltungsreform auch die Erfahrungen anderer Länder einbezogen hat oder nicht. Darauf habe ich noch keine Antwort bekommen.
Dafür brauchten wir keine Gutachter. Wir selbst sind schlau genug, um zu sehen, was in anderen Bundesländern passiert. Wir haben ausgewertet, was in Baden-Württemberg passierte.
- Das ist nicht wahr. Es geht um die Evaluierung eines Prozesses, der bereits zum Teil abgeschlossen worden ist. Von daher ist es sinnvoll, einen Gutachter zu nehmen, der schon in anderen Bundesländern Erfahrungen gesammelt hat. Insofern ist das, was der Finanzminister gesagt hat, wie immer goldrichtig - überhaupt keine Frage.
Jetzt möchte ich Ihnen noch einmal sagen, worum es bei diesem Gutachten geht. Herr Bartling, es geht dabei um die Evaluierung der Regierungsvertretung. Das ist ein Weg, der so in Deutschland bislang noch nicht beschritten worden ist. Meines Erachtens ist es sinnvoll, jemanden zu nehmen, der sich in anderen Bereichen auskennt. Dann kann man hervorragende Vergleiche anstellen. Ich bin ganz optimistisch, dass wir am Ende ein positives Ergebnis erzielen werden; denn schon nach diesen eineinhalb Jahren kann man erkennen, dass sich die Regierungsvertretung als Mittler zwischen den Kommunen und dem Land hervorragend bewährt hat. Die Regierungsvertretungen werden vor allem von den Kommunen, den Land
räten, den Oberbürgermeistern und den Bürgermeistern anerkannt. Das ist meiner Ansicht nach schon jetzt zu erkennen. Deshalb weiß ich gar nicht, warum Sie hier so nervös darauf reagieren, dass wir jemanden haben, der das neutral beobachtet.
Sie wird durch den Abgeordneten Dr. Otto Stumpf oder den Abgeordneten Hans-Christian Biallas von der CDU-Fraktion eingebracht. - Herr Dr. Stumpf ist unterwegs. Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach aktuellen Presseberichten hat sich in Polen eine besonders gewaltbereite Hooliganszene entwickelt. Regelmäßig prügelten sich hunderte von jungen Männern an Wochenenden rund um die Stadien. Das Waffenarsenal der gewaltbereiten Fußballfans reiche von Messern über Beile bis hin zur Motorkettensäge. Nicht nur das Gewaltpotenzial übersteige das der deutschen gewaltbereiten Fans, sondern auch die Anzahl. Daraus ergebe sich ein erhebliches Gefahrenpotenzial für die Weltmeisterschaft. Dies gelte vor allem für Hannover als Austragungsort des dritten Gruppenspiels der polnischen Nationalmannschaft gegen Costa Rica am 20. Juni. Daneben werden die anderen Gruppenspiele in Gelsenkirchen und Dortmund ausgetragen, sodass Niedersachsen maßgebliches Transitland für die polnischen Fans sein werde.
Polen hat keine Fernsehrechte für die WM erworben. Es ist daher zu erwarten, dass neben den vielen friedlichen polnischen Fans auch gewaltbe
reite Hooligans über die Grenze kommen werden, um die Spiele in Stadien oder auf den zahlreichen Bildschirmübertragungsplätzen zu verfolgen.
Zudem hat Polen im Gegensatz zu anderen Ländern noch keine Erfahrung mit „Auslandseinsätzen“ seiner Hooligans. Eine Ermittlungskommission zur Fangewalt wurde erst vor wenigen Wochen gegründet.
2. Welche Maßnahmen sind geplant, um möglichen gewaltbereiten polnischen Hooligans eine Einreise nach Deutschland zu verwehren?
3. In welcher Form wird zwischen polnischen und deutschen Behörden bzw. Fangruppen kooperiert, damit die WM ungestört unter dem Motto „Die Welt zu Gast bei Freunden“ stattfinden kann?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland ist das weltweit herausragende Sportereignis in diesem Jahr und damit eine Veranstaltung von nationaler Bedeutung. Im Zeitraum vom 9. Juni bis zum 9. Juli werden 32 Nationalmannschaften insgesamt 64 Spiele an 12 Austragungsorten absolvieren, 5 davon in Hannover. Die Nationalmannschaften von Trinidad und Tobago, Angola, Mexiko, Frankreich und Polen werden in Niedersachsen ihr Quartier beziehen. Darüber hinaus werden an zahlreichen Orten die Spiele im Rahmen des Public Viewing übertragen.
Im Zusammenhang mit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 ergeben sich für die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern umfassende Aufgaben zur Gewährleistung der Sicherheit. Die Planungen hierzu wurden bereits im Jahr 2001 begonnen. Ein eingerichteter Bund-Länder-Ausschuss, in dem alle Behörden und Institutionen mit Sicherheitsaufgaben vertreten sind, hat ein nationales Sicherheitskonzept erarbeitet. Eine Projektgruppe der Polizeien der Länder und des Bundes hat am 23. Februar
2006 eine umfangreiche Rahmenkonzeption zur Bewältigung polizeilicher Einsätze aus Anlass der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 vorgelegt. Der Arbeitskreis II der Innenministerkonferenz sowie die Innenministerkonferenz selbst befassten sich während der gesamten Zeit in ihren Sitzungen mit den Planungen, zuletzt im Rahmen einer AK IISondersitzung am 5. April 2006 in Berlin und der Frühjahrstagung der Innenministerkonferenz am 4. und 5. Mai 2006 in Garmisch-Partenkirchen. Damit sind die wesentlichen länderübergreifenden Planungen zum Abschluss gebracht worden.
In der polizeilichen Rahmenkonzeption ist auch das Lagefeld Hooliganismus bzw. sonstige Erscheinungsformen von gruppendynamischer Gewalt unter Einbeziehung der umfangreichen Erfahrungen aus dem Bundesligabetrieb umfassend dargestellt und geregelt worden. Die hierzu vorgesehenen Maßnahmen kommen selbstverständlich auch in Niedersachsen und hier insbesondere am Spielort Hannover zur Anwendung. Wir werden den Gewalttätern keine Chance geben. Störungen werden nicht geduldet; die Polizei wird sie konsequent unterbinden.
Zu Frage 1: Nach Informationen der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze in Düsseldorf werden Spiele der polnischen Nationalmannschaft im Ausland von bis zu 6 000 polnischen Fans begleitet. Unter ihnen können sich auch so genannte Problemfans befinden. In Polen sind ca. 100 Hooligangruppen vorhanden, die dort jeweils in einer Stärke von 50 bis 100 Personen auftreten und ihre Gewalt vorrangig gegen die Polizei, aber auch gegen Hooligans anderer Gruppen richten.
Die C-Fans der polnischen Vereinsmannschaften - das sind die besonders gefährlichen - sind zumeist hierarchisch organisiert und weisen zum Teil Verbindungen und Überschneidungen zur Organisierten Kriminalität auf.
Konkrete Erkenntnisse liegen der ZIS hier über folgende Spiele der polnischen Nationalmannschaft vor: