Übrigens gibt es nur in Deutschland, Österreich und Luxemburg eine eigenständige Ausbildung in der Altenpflege. In zwölf von fünfzehn EU-Ländern gibt es also keine extra Ausbildung für Altenpflegerinnen und Altenpfleger. Somit können diese in der Regel im Ausland nicht als Fachkräfte eingesetzt werden, sondern nur Krankenpflegekräfte. Ich bin fest davon überzeugt, dass dies ein Modell der Zukunft ist, welches die Attraktivität in den Pflegeberufen erheblich verbessern wird.
Meine Damen und Herren, wir alle wollen, dass pflegebedürftige Menschen von gut ausgebildetem Personal betreut werden. Aber über die von Ihnen geforderte Wiedereinführung der Umlagefinanzierung wird man keinen Erfolg haben. So geht es nicht. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass wir nicht für jeden jungen Menschen, der in Niedersachsen eine Ausbildung als Altenpflegerin oder Altenpfleger beginnen will, einen Ausbil
Ich erinnere mich an die breite Diskussion, die wir in den vergangenen Jahren geführt haben, die insbesondere von der Sozialdemokratie und von den Gewerkschaften immer wieder geführt worden ist, um ganz generell zur umlagefinanzierten Ausbildung zu kommen. Ich erinnere mich auch an die Protestaktionen, die bei den Kammern und den Berufsverbänden dagegen durchgeführt worden sin. Ich finde, das spricht eine sehr deutliche Sprache.
Wenn man sich mit den Verbänden beschäftigt, die sich in besonderer Weise um die Altenpflege kümmern - ich meine dabei nicht nur die großen Sozialverbände, sondern auch Verbände wie den Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe und den Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege -, dann erfährt man, dass diese Verbände sehr wohl von den Kosten der Ausbildung entlastet werden wollen. Das kann man natürlich verstehen. Es erschallt allerdings der Ruf nach dem Staat. Das ist sicherlich ebenso wenig eine Lösung wie die Wiedereinführung der Umlagefinanzierung.
Frau Kollegin Groskurt hat bereits darauf hingewiesen - wenngleich in einem Nebensatz -, dass die Kosten der Umlagestelle am Ende von den Patienten in der Pflege aufzubringen waren, als die Umlagefinanzierung in Niedersachsen noch in Kraft war. Das heißt, die hierfür notwendige Bürokratie verteuert die Preise.
- Jawohl, Frau Elsner-Solar, es ist so. Das ist hier auch gesagt worden. Es entspricht den Tatsachen, dass die dazu notwendige Bürokratie die Preise verteuert.
Ich kann auch nicht der von meiner Kollegin Groskurt geäußerten These folgen, dass eine Rechtssicherheit im Verfahren bereits hergestellt sei. Beispielsweise gibt es im Land BadenWürttemberg, in dem gegenwärtig 28 Millionen Euro im Jahr umverteilt werden, nach wie vor
rechtliche Auseinandersetzungen. Ein Verwaltungsgericht hat einem Widerspruch gegen einen Umlagebescheid aufschiebende Wirkung zugebilligt. Dies bedeutet, dass die Rechtssicherheit in anderen Bundesländern noch nicht hergestellt ist.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, von dem Ansinnen einer Umlage Abstand zu nehmen. Wir müssen an die Betriebe appellieren. Es liegt in ihrem eigenem Interesse, auch im Bereich der Altenpflege Ausbildung vorzunehmen, da sie für die wachsenden Anforderungen der Zukunft gerüstet sein müssen. Sie werden mehr Fachkräfte brauchen, als sie in der Gegenwart haben. Dazu muss eine Vielzahl von Unternehmen einen Beitrag leisten. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Zielrichtung dieses Antrags ist sehr zu begrüßen. Wer sich ein bisschen umhört, der weiß, dass es in Niedersachsen Altenpflegeschulen gibt, die zum nächsten Schuljahr erhebliche Probleme haben, ihre schulischen Ausbildungsstellen zu besetzen. Sie haben zwar genügend Interessenten, die eine Ausbildung an der Schule gern machen würden; aber es fehlt an Ausbildungsplätzen für die Schüler. In einem Fall können beispielsweise für den Termin 1. August gerade vier Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die einen Ausbildungsvertrag haben. So geht es nicht. Der Grund dafür liegt darin, dass die Betriebe, die ausbilden - das müsste gerade die FDP interessieren -, gegenüber denjenigen, die es nicht tun, einen erheblichen Wettbewerbsnachteil haben. Die Betriebe, die nicht ausbilden, profitieren von denen, die ausbilden, doppelt: Zum einen können sie das ausgebildete Personal sozusagen umsonst übernehmen. Zum anderen haben sie gegenüber den ausbildenden Betrieben, die die Ausbildungskosten über die Pflegesätze abrechnen und damit teurer werden, einen echten Wettbewerbsvorteil. Dies kann doch nicht in Ihrem Sinne sein, meine Damen und Herren von der FDP.
Die Rückkehr zur früheren Umlagepraxis wäre also ein guter Weg, um alle Einrichtungen in gleicher Art und Weise und gerecht an den Kosten der Ausbildung zu beteiligen. Allerdings muss man darauf hinweisen, dass damals unter den klagenden Einrichtungen nicht nur privat-gewerbliche, sondern auch wohlfahrtsverbandliche Einrichtungsträger waren. Letztere allerdings haben inzwischen dazugelernt und fordern die Umlage.
Nun gibt es ein Problem, auf das noch nicht eingegangen wurde: Nach In-Kraft-Treten des Bundesgesetzes gibt es eine neue Klippe. Eine Landesverordnung darf nur dann erlassen werden, wenn ein Mangel an Ausbildungsplätzen festgestellt worden ist.
Das Problem ist nur, dass es im Bundesgesetz keine Definition dieses Mangels gibt. Hier beißt sich am Ende die Katze in den Schwanz;
denn dieses Instrument wird, wenn der Mangel nicht definiert werden kann, zu einem stumpfen Schwert. Leider findet sich auch im Landespflegebericht keine Auseinandersetzung mit diesem Problem. Ganz im Gegenteil: Im Landespflegebericht wird behauptet, es werde auch künftig keinen Mangel an ausgebildeten Pflegekräften geben. Eine solche Prognose halte ich geradezu für abenteuerlich, meine Damen und Herren.
Ich teile diese Auffassung überhaupt nicht. Man kann doch vor dem Hintergrund einer wachsenden Zahl älterer Menschen mit zwangsläufig steigendem Bedarf an Pflege und eines gleichzeitig sinkenden Erwerbspersonenpotenzials nicht ernsthaft behaupten, dass wir dort, wo jetzt schon in Teilen ein Fachkräftemangel zu verzeichnen ist, in Zukunft Fachkräfte en gros haben werden und es kein Problem mehr geben wird, zumal die problematischen Arbeitsbedingungen diesen Beruf nicht gerade attraktiv machen. Nach einer Längsschnittuntersuchung aus dem Jahre 1999 kritisieren 82 % der Pflegekräfte ihre Arbeitsbedingungen. Ein Drittel der Schülerinnen und Schüler plant bereits im ersten Ausbildungsjahr den Ausstieg aus dem Beruf. Sie sind also noch nicht einmal mit ihrer Ausbildung fertig und überlegen schon, wie sie aus
dem Beruf wieder herauskommen. 26,3 % haben am Ende des ersten Berufsjahres den Beruf wieder verlassen, und nur 30 % sind noch fünf Jahre nach Berufsabschluss in dem Beruf tätig. Dies wird vor dem Hintergrund eines sinkenden Erwerbspersonenpotenzials das Problem natürlich verschärfen, weil künftig wieder mehr Arbeitsplätze in attraktiveren Berufsfeldern den Menschen zur Verfügung stehen werden.
Folgendes verstehe ich auch nicht, meine Damen und Herren: Die CDU überschrieb 2003 ihre Dringliche Anfrage noch mit „Pflege in Niedersachsen Niedersachsen ein Pflegefall?“, besprach wortreich die mangelnde Ausbildungsfinanzierung und sprach vom Pflegenotstand. Vermute ich richtig, dass Sie davon nichts mehr hören wollen? - Jedenfalls habe ich Kritik an den optimistischen Prognosen im Landespflegebericht bei Ihnen noch nicht gehört. Darüber würde ich mich mit Ihnen gern unterhalten.
Da allerdings auch die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft bereits eine Wiedereinführung der Umlage gefordert hat, dürfte einem Konsens in dieser Frage am Ende vielleicht doch nicht mehr allzu viel im Wege stehen.
Meine Damen und Herren, wir müssten bei diesen Beratungen allerdings auch noch einmal über die nicht vorhandene Refinanzierung der Ausbildungsteile in den ambulanten Pflegeeinrichtungen sprechen.
Augenblick, Frau Kollegin! - Ich bitte zunächst darum, dass es hier im Parlament ruhiger wird. Frau Helmhold, Sie müssen alsbald zum Schluss kommen.
Auch sollten wir über die immer noch sehr unzureichende Refinanzierungsquote im stationären Bereich sprechen. Dies sind weitere Hinderungsgründe bei der Ausbildungsbereitschaft der Einrichtungen. Wir sollten uns die Zeit nehmen, diesen Antrag sorgfältig zu bearbeiten und die angesprochenen Fragen in einer Anhörung gründlich zu klären. - Ich danke Ihnen.
Die SPD hat noch etwas über drei Minuten Redezeit. Herr Abgeordneter Schwarz hat sich zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die erste Anmerkung. Das Umlageverfahren ist seinerzeit ausgesetzt worden, weil es exakt von denen beklagt worden war, die es jahrelang gefordert hatten. Zwischenzeitlich haben wir eine höchstrichterliche Entscheidung bekommen, nach der es völlig klar ist, dass das Umlageverfahren zulässig ist. Man kann sich darüber streiten, ob es sinnvoll ist oder nicht. Aber ich finde, dass es sich sowohl die CDU-Vertreterin als auch der FDP-Vertreter ein bisschen einfach gemacht haben. Wo ist denn Ihre Alternative? - Ich habe keine gehört. Sie müssen doch zur Kenntnis nehmen, dass die Altenpflegeausbildung ein sehr ernstes Thema ist. Ihr eigener Landespflegerahmenplan besagt, dass wir in den nächsten zehn Jahren 60 000 Pflegebedürftige mehr als heute haben werden, zurzeit aber nur 1 000 Kräfte pro Jahr ausbilden. Angesichts der Steigerung der Zahl der Pflegebedürftigen brauchten wir aber 2 000; dies ist schon vor ein par Jahren festgestellt worden.
Herr Speil hat im Sozialausschuss darauf hingewiesen, dass die 1 000 eine rein statistische Größe darstellten. Ich habe schon dargelegt, dass die Landesregierung bisher immer gesagt hat, es würden 1 500 bis 2 000 gebraucht. Das heißt, die Landesregierung bestätigt selbst den Nachholbedarf, legt aber keine Lösungen auf den Tisch.
Die zweite Anmerkung. Frau Helmhold hat doch völlig Recht. Es kann angesichts der demografischen Entwicklung in unserer Gesellschaft in der Tat nicht richtig sein, dass sich die ambulanten Pflegedienste und ein großer Teil der privaten Anbieter nicht an der Ausbildung beteiligen, während diejenigen, die ausbilden, letztendlich ihre Ausbildungskosten auf Pflegebedürftige umlegen müssen. Wenn ein Pflegebedürftiger eine Rech
nung bekommt, in der steht, er solle sich mit 30 bis 40 Euro pro Monat an den Pflegekosten beteiligen, hinterher aber der Sozialhilfeträger sagt, er wolle dies nicht bezahlen, daher solle der Pflegebedürftige in eine andere Einrichtung gehen, in der er zwar nicht von so vielen ausgebildeten Kräften betreut werde, wo es aber billiger sei, dann beweist dies, dass wir zurzeit Wettbewerbsverzerrungen allererster Güte provozieren. Dies aber können wir nicht wollen.
Insofern können wir uns gern über den Weg dahin streiten; damit habe ich gar kein Problem. Wir können dieses Problem aber nicht verharmlosen. Hier bestehen hoher Handlungsdruck und hoher Handlungsbedarf. Dass wir noch keinen Pflegenotstand haben, hat ausschließlich etwas mit den Verwerfungen im Krankenhaussektor zu tun, aus dem viele Krankenpflegekräfte hin zur Altenpflege wandern. Alle Fachleute sagen: Diese Bewegungen sind in eineinhalb bis zwei Jahren zu Ende. Wenn wir dann nicht vorgesorgt haben, werden wir alle einen Pflegenotstand bejammern. Deshalb sollten wir gemeinsam nach Lösungen suchen, damit dieser Notstand nicht eintritt, anstatt nur abzulehnen und keine einzige Alternative auf den Tisch zu legen. In der Hinsicht machen Sie es sich ein bisschen einfach.
Frau Helmhold, Sie haben sich mit der gelben Karte zu einer Kurzintervention gemeldet. Sie kennen ja die Geschäftsordnung.