Gabriela Kohlenberg

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erneut steht heute das Thema der Wiedereinführung der Umlagefinanzierung in der Altenpflegeausbildung auf der Tagesordnung. Dieses Thema haben wir bereits in aller Ausführlichkeit anlässlich der Großen Anfrage zur Altenpflegeausbildung besprochen. Die Problematik ist offensichtlich. Der demografische Wandel führt zu einem wachsenden Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung und damit langfristig auch zu mehr Pflegebedürftigen. Zugleich wissen wir, dass parallel dazu in fast allen Bereichen ein Mangel an Nachwuchskräften entstehen wird, weil die jungen Menschen fehlen. Wie allerdings eine bürokratische Umlage, die auf Arbeitgeber eher abschreckend wirkt, diesen Mangel beheben soll, erschließt sich mir auch bei der erneuten Beratung nicht. Oder wollen Sie generell eine Ausbildungsabgabe einführen? Glauben Sie wirklich, dass dies das richtige Instrument ist, um eine Antwort auf die Herausforderungen der Zukunft zu geben?
Was wir stattdessen brauchen, sind zukunftsweisende Ausbildungskonzepte.
Während Sie unverdrossen alte Rezepte aus der Mottenkiste hervorkramen, ist diese Landesregierung schon längst aktiv gewesen.
Wir beteiligen uns an dem Modellversuch des Bundes zur integrativen Pflegeausbildung z. B. in der Henriettenstiftung hier in Hannover. Diese Ausbildung bedeutet, dass zwei Jahre gemeinsam gelernt wird und es im dritten Jahr zu einer Spezialisierung in Alten- und Krankenpflege kommt. Nach Abschluss des Modellversuches wird es von der Auswertung abhängen, ob es zu einer Zusammenführung dieser beiden Berufsbilder kommen wird. Die Federführung liegt beim Bund.
- Das werden wir sehen. - Was machen Sie denn? Sie wollen weiterhin all das machen, was Sie bisher gemacht haben.
- Nein, das ist nicht am Thema vorbei. Das passt genau zum Thema. Es geht um die Zukunft. Sie wissen es halt nicht besser. Wie gesagt: Mottenkiste.
Meiner Meinung nach bietet das angesprochene Modell eine gute Chance, die Attraktivität dieses Ausbildungsganges zu steigern.
Wir führen weiterhin den Schulversuch „Pflegehilfe“ durch. Die Zuständigkeit liegt hier beim Land. Mit dieser zweijährigen Ausbildung können die Auszubildenden den Realschulabschluss erreichen und anschließend mit der Ausbildung in der Altenoder Krankenpflege beginnen. Wenn dieser Schulversuch hinreichend ausgewertet worden ist, werden wir die richtigen Schritte einleiten. Meine Damen und Herren, das sind zukunftsfähige Perspektiven für den Pflegeberuf.
Auf Initiative des Landes wurde die Landesarbeitsgemeinschaft „Personalinitiative Pflege“ gegründet. In ihr sind alle Akteure, die mit Aus- und Weiterbildung im Pflegebereich befasst sind, vertreten.
Nein.
Sie berichtet regelmäßig im Landespflegeausschuss über die Entwicklung des Angebotes von Ausbildungsplätzen und geben Anregungen zur Erhöhung der Ausbildungsbereitschaft. - Davon haben Sie anscheinend auch noch nichts gehört.
Der hohen Bereitschaft der Einrichtungen ist es zu verdanken, dass zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen werden konnten, da der Rückgang aufgrund der veränderten Praxis der Bundesagentur für Arbeit bei der Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen kompensiert werden musste.
Gerade durch die Umschulung konnten ältere Kräfte, die sich ganz bewusst für diesen Beruf entschieden haben, gewonnen werden. Sie blieben auch länger im Beruf, im Gegensatz zu den Berufsanfängern nach der Erstausbildung. Auch die Abbrecherquote von Umschülern ist wesentlich geringer.
Die Förderung der Bundesagentur für Arbeit gibt es nur noch für zweijährige Ausbildungen. Der Bund hat eine Bundesratsinitiative der Länder 2004 leider nicht aufgegriffen; diese sah weiterhin die dreijährige Förderung vor.
Betrachten wir jetzt einmal die Ausbildungszahlen; denn sie sind nach § 25 des Altenpflegegesetzes des Bundes die Grundlage, damit ein Umlageverfahren durchgeführt werden kann. Das Land ist hier als Verordnungsgeber für den drohenden Mangel an Ausbildungsplätzen nachweispflichtig. Im Jahr 2002 waren es 4 048, in 2006 4 698 Schülerinnen und Schüler.
Die Ausbildungszahlen im Bereich Altenpflege darf man allerdings auch nicht isoliert sehen, da es heute in den Einrichtungen multiprofessionelle Teams gibt, die durch die gestiegene Pflegebedürftigkeit der Bewohner notwendig sind. Feststellen kann man außerdem, dass immer mehr Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger, die bisher überwiegend in Behinderteneinrichtungen tätig waren, in der Altenpflege arbeiten. Wenn man
diese Zahlen betrachtet - die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der Altenpflege, in der Krankenpflege und in der Heilerziehungspflege -, kommt man auf ganz andere Zahlen.
Insgesamt waren es 13 345, mit Stand 2006. Dazu der Vergleich zu 2000: 12 466. Wenn Sie vor diesem Hintergrund von einem „Rückgang“ sprechen, dann weiß ich nicht, ob Sie diese Zahlen überhaupt zur Kenntnis nehmen wollen. Sie müssen sich mit der Realität beschäftigen.
- Heute ist es so, dass auch Heilerziehungspfleger in Altenpflegeeinrichtungen arbeiten.
- Das ist nicht nur Theorie. Ich komme aus der Praxis. Wahrscheinlich weiß ich da besser Bescheid als Sie.
Wir machen in Niedersachsen eine verantwortungsbewusste und kluge Politik und stürzen das Land nicht in ein Klageverfahren, wie es in anderen Bundesländern schon geschehen ist.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns doch gemeinsam daran arbeiten, wie man die Attraktivität dieses interessanten, aber auch sehr schweren Berufes steigern kann. Die Wiedereinführung der dreijährigen geförderten Umschulung ist so eine Möglichkeit, weiterhin sind zukunftsfähige Ausbildungskonzepte zu nennen. Aber was wir nicht brauchen, sind bürokratische Hürden, die Ausbilder abschrecken und juristische Probleme bringen. Die Wiedereinführung des Umlageverfahrens eignet sich nun wirklich nicht, um den Mangel, den Sie behaupten, in irgendeiner Weise zu beseitigen. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie fordern die Landesregierung auf, Maßnahmen zur Verbesserung der Hilfen für demenziell Erkrankte zu ergreifen. Nachdem die Landesregierung genau das tut - auf Einzelheiten komme ich noch zu sprechen -, dachte ich: Lob von der Opposition, das wäre doch einmal etwas anderes. - Aber wir haben schon bei der ersten Beratung festgestellt, dass es Ihnen nicht um die verdiente Würdigung geht. Also fragen wir uns, ob Sie mit der Not kranker Menschen Politik machen wollen. Denn alle sechs Punkte, in denen die Landesregierung Ihrer Auffassung nach tätig werden soll, sind längst realisiert.
Das konnte jeder, der im Ausschuss zugehört und die erste Beratung miterlebt hat, feststellen. Uns war und ist es ein großes Anliegen, Menschen, die an Demenz leiden, und ihre Angehörigen zu unterstützen. Wenn Sie, was ich hoffe, der gleichen
Meinung sind, dann hätten sie allen einen guten Dienst erwiesen, wenn Sie diesen Antrag zurückgezogen hätten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie kommen mir wie trotzige Kinder vor, die einfach nicht eingestehen wollen, dass sie unrecht haben. Das ist wirklich schade. Es wäre doch einfach gewesen, sich zu diesem Thema fachkundig zu machen und auf überflüssige Anträge zu verzichten.
Ein Beispiel: Die Niederlassung des Caritasforums finden Sie hier in unmittelbarer Nähe des Landtags. Sie können dort in der Mittagspause gern einmal vorbeigehen. Oder auch Ambet in Braunschweig. Das sind die mit Landesmitteln geförderten Kompetenzzentren. Sie bieten u. a. Unterstützung beim Aufbau der lokalen, regionalen und landesweiten gerontopsychiatrischen Versorgungsangebote. Diese sind in Niedersachsen inzwischen fast flächendeckend Realität. Sie unterstützen die Weiterentwicklung kooperativer Strukturen zu Verbundsystemen. Sie bieten außerdem Fortbildung und Fachtagungen an, und schließlich unterstützen sie die Verknüpfung zwischen professioneller Arbeit und bürgerschaftlichem Engagement. Also: Alle Angebote und Maßnahmen, die Sie fordern, sind inzwischen schon längst vorhanden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die große Mehrzahl der an Demenz Erkrankten wird von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt. Wir alle wissen, dass das eine enorme Herausforderung ist; körperlich und seelisch. Für den Fall, dass die Pflege zu Hause aber nicht mehr möglich ist, gibt es spezialisierte Pflegeeinrichtungen für demenziell erkrankte Pflegebedürftige. Sie bieten den Betroffenen durch spezielle bauliche Veränderungen in Wohn- und Aufenthaltsbereichen und mit neuen Konzepten der Tagesstrukturierung Sicherheit und Zufriedenheit.
Es gibt auch spezielle Pflegedienste für an Demenz Erkrankte. Sie betreuen ambulant in Wohngruppen sowie im betreuten Wohnen. Wenn Sie die Zeitung aufschlagen, sehen Sie fast täglich neue Angebote von den verschiedensten Trägern. Derzeit gibt es ein ausreichendes qualifiziertes Angebot.
Auch in der Ausbildung von Pflegekräften ist das Thema Demenz schon längst fest verankert. Ebenfalls bei der Weiterbildung. Die Abteilung Vorsorgeforschung der MHH hat in Zusammenar
beit mit dem Hausärzteverband und der Ärztekammer ein entsprechendes Fortbildungsprofil für die Hausärzte in Arbeit.
Meine Damen und Herren, nun zu den für Niedersachsen zur Verfügung gestellten Bundesmitteln. Sie wurden hier im Gegensatz zu anderen Bundesländern schon immer unverzüglich weitergeleitet und natürlich auch aufgestockt.
Ihre Forderung, eine Bundesratsinitiative zu starten mit dem Ziel - das haben Sie eben ja selbst zugegeben -, Menschen mit demenziellen Erkrankungen in die Pflegestufen aufzunehmen, hat sich ebenfalls erledigt. Allein an diesen Beispielen können Sie sehen, dass Ihr Antrag nicht nur von gestern, sondern von vorgestern ist.
Über so wenig Sachkenntnis kann man sich eigentlich nur wundern. Das Thema Pflege und alles, was dazu gehört, wird von der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen sehr ernst genommen. Wir haben vieles auf den Weg gebracht, und andere Bundesländer orientieren sich an Niedersachsen.
Jetzt zu unserem Antrag betreffend Optimierung vorhandener Pflegestrukturen. Es war uns wichtig, zu überprüfen, wie die wohnortnahe und flächendeckende Förderung niedrigschwelliger Angebote ausgeschöpft wird. Frau Mundlos hat dies hier im Plenum als Erfolgsstory bezeichnet. Und genau das ist es auch. Wir haben die entscheidenden Schritte eingeleitet.
Nun zum zweiten Teil des Antrags. Er befasst sich mit der Pflegezeit. Das betrifft gerade Frauen; denn sie sind es, die überwiegend die häusliche Pflege übernehmen. Es geht um entgangene Rentenansprüche und um Probleme bei der Rückkehr in den Beruf. Die Mehrfachbelastung Familie, Pflege und Berufstätigkeit muss ernst genommen werden. So fordert auch der Sozialverband die Anrechnung von Pflegezeit. Die Reform der Pflegeversicherung steht auf Bundesebene an. Ein wichtiger Bestandteil der Reformberatung wird der zukunftsorientierte Beschluss zur Pflegezeit sein. Die Gesundheitsminister aller Bundesländer haben sich dafür schon eindeutig ausgesprochen.
Ich komme jetzt zum Schluss. Angesichts eines wachsenden Bevölkerungsanteils älterer und hoch betagter Menschen müssen wir uns auch auf eine steigende Zahl von an Demenz Erkrankten einstellen. Ihr Antrag aber trägt wirklich nicht dazu bei, entscheidende Impulse für die Zukunft zu setzen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen über die Arbeitszeitgestaltung in niedersächsischen Krankenhäusern ist fast ein Jahr alt. Er wurde zu einer Zeit gestellt, als man noch mitten in den Tarifverhandlungen war. Nach diesem Jahr kommen wir zu dem Ergebnis, dass sich Ihre Forderungen inzwischen erledigt haben.
Denn die bis zum 31. Dezember 2006 verlängerte und jetzt abgelaufene Übergangsfrist war unbedingt notwendig. Eigentlich sollte die EUArbeitszeitrichtlinie schon bis zum 31. Dezember 2005 umgesetzt werden, was sich aber in der Praxis als nicht durchführbar herausstellte. Auch Niedersachsen setzte sich damals im Bundesrat für ebendiese Verlängerung ein. Dadurch hatte man die Zeit, die man dringend brauchte, und diese wurde auch sehr gut genutzt. Die Tarifparteien haben neue Tarifverträge abschließen können. In diesen wurde die Bereitschaftszeit als Arbeitszeit berücksichtigt. Damit wurde das Arbeitszeitrecht in fast allen niedersächsischen Krankenhäusern umgesetzt. Man wird auch weiterhin ein wachsames Auge auf die Umsetzung der Arbeitszeitverordnung in den Kliniken haben, im Sinne der Patienten und des medizinischen Personals.
Wir alle wollen, sofern es einmal notwendig sein sollte - das kann sehr schnell gehen -, medizinisch bestens, möglichst noch wohnortnah, von ausgeruhtem, motiviertem und unter vernünftigen Bedingungen arbeitendem Klinikpersonal versorgt werden.
Dafür waren praxistaugliche, umsetzbare Konzepte erforderlich. Die nötigen Fachkräfte müssen zur
Verfügung stehen. Das Ganze muss vor allen Dingen auch noch finanzierbar sein.
Eine Aufweichung der EU-Arbeitszeitrichtlinie, wie von Ihnen befürchtet, erwarten wir vorläufig nicht. Denn der Chor in der EU hat die verschiedensten Stimmen, von ganz hoch bis ganz tief. Falls es in diesem Bereich wider Erwarten doch einmal Handlungsbedarf geben sollte, besteht jederzeit die Möglichkeit, dass Sie wieder einen Antrag stellen. Aber sicherlich müsste erst einmal die Bundesebene reagieren.
Meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen war gut gemeint und ist inzwischen erfüllt. Deswegen halten wir ihn für erledigt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zuerst ein Hinweis an Sie, Frau Groskurt. Sie können sich sicher sein: Den Landespflegebericht nehmen wir sehr, sehr ernst.
- Den habe ich sehr gut gelesen, vielleicht im Gegensatz zu Ihnen, Frau Merk.
Als Erstes wollte ich eigentlich Frau Helmhold dafür danken, dass die Grünen dieses wichtige Thema heute auf die Tagesordnung gebracht haben; denn wir alle wissen: Der demografische Wandel kommt nicht, er hat schon längst begonnen. Bereits seit Ende der 90er-Jahre gibt es in Deutschland mehr Menschen über 60 als unter 20 Jahren. Das heißt - Sie kennen ja die Aussagen des Landespflegeberichtes -, wir werden in absehbarer Zeit mehr pflegebedürftige Menschen haben. In Niedersachsen rechnen die Experten, wie Sie wissen, im Jahr 2020 mit etwa 55 400 und im Jahr 2050 mit 175 000 Menschen mehr, die pflegebedürftig sein werden.
Auf diesen Anstieg müssen wir vorbereitet sein, und auch deshalb haben wir gemeinsam die Enquete-Kommission zum demografischen Wandel eingesetzt. Das Thema Pflege behandeln wir zurzeit. Im Hinblick auf den demografischen Wandel hat die Landesregierung ein originäres Interesse an einer bedarfsgerechten Altenpflegeausbildung, und sie widmet der Nachwuchsgewinnung in der Altenpflege auch künftig ihre besondere Aufmerksamkeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch einige grundsätzliche Bemerkungen voranstellen, bevor ich auf einzelne Punkte eingehe.
Bereits 2001 wurden in Niedersachsen alle betroffenen Verbände, Institutionen und berufsständischen Vereinigungen in der Personalinitiative Pflege zusammengeführt. Der aus dieser Initiative hervorgegangene Landesarbeitskreis Personalinitiative Pflege hat die Aufgabe, zur Sicherstellung der Pflege in qualitativer und quantitativer Hinsicht beizutragen.
In Niedersachsen wird die Ausbildung in der Altenpflege durch das Schulgesetz geregelt. Dies gewährleistet, dass jeder Schüler, der über einen Ausbildungsvertrag bei einem Träger der praktischen Ausbildung verfügt, auch einen Schulplatz erhält. Im Jahr 2006 haben 1 445 Schülerinnen und Schüler ihre Ausbildung beendet. Insgesamt waren im Jahr 2005 im Bildungsgang Altenpflege 4 922 Schülerinnen und Schüler. Das ist gegenüber den letzten Jahren ein Höchststand. Wir sind also auf einem guten Weg. Leider konnten wir 2005 wegen fehlender Ausbildungsverträge mit Trägern für die praktische Ausbildung nicht alle
Bewerberinnen und Bewerber aufnehmen. Deshalb appelliere ich auch in diesem Zusammenhang an die Betreiber der Heime, den jungen Menschen eine Chance zu geben.
Für das 15-wöchige Praktikum im Bildungsgang Altenpflegehilfe gab es ausreichend Plätze. Nach Abschluss des Bildungsgangs Altenpflegehilfe hat man - Sie wissen das - die Möglichkeit, die dreijährige Ausbildung nach dem Alten- oder Krankenpflegegesetz zu machen. Diesen Weg nutzen immer mehr Schülerinnen und Schüler: Sie machen anschließend die dreijährige Ausbildung. Im Jahr 2003 waren es 38, im Jahr 2004 bereits 107 und im Jahr 2005 schon 158.
Umfrageergebnisse haben ergeben, dass etwa 95 % aller Ausbildungsverträge mit stationären Einrichtungen abgeschlossen werden. Laut Landespflegebericht gibt es 1 196 stationäre und teilstationäre sowie 998 ambulante Pflegeeinrichtungen.
- Das ist ja schön, aber scheinbar wissen es einige noch nicht.
Die Zahlen von ausbildenden Einrichtungen liegen nicht vor, da es keine Berichtspflicht der Schulen gibt.
- Wenn Sie sich da so gut auskennen!
Meine Damen und Herren, der Landesarbeitskreis Personalinitiative Pflege soll künftig über die Situation in der Altenpflegeausbildung - -
Genau. - Meine Damen und Herren, der Landesarbeitskreis Personalinitiative Pflege soll künftig über die Situation in der Altenpflegeausbildung dem
Landespflegeausschuss berichten. In diesem Zusammenhang komme ich jetzt auf das Umlageverfahren zu sprechen, das am 15. Juli 1999 abgeschafft wurde. Seitdem tragen nichtausbildende Einrichtungen keine Ausbildungskosten. Die eingeführte Umlage zur Finanzierung der Ausbildungsvergütungen stieß auf großen Widerstand. Nahezu 50 % der Pflegeeinrichtungen reagierten mit 1 400 Widersprüchen und zahlreichen Klagen. Bis heute sind wir mit der Abwicklung beschäftigt.
Die Ausbildungsvergütung von Schülerinnen und Schülern ist während der Dauer ihrer Ausbildung in der Vergütung der allgemeinen Pflegeleistungen zu berücksichtigen. Ausbildungskosten sind ein vergleichbar geringer Anteil, und sie sind sicherlich nicht entscheidend für die Wettbewerbsposition.
Die Fachkraftquote wird in über 90 % der geprüften Heime in Niedersachsen eingehalten. 100 % werden nicht erreicht, weil beispielsweise kurzfristig eine Stelle nicht besetzt werden konnte oder jemand krank geworden sind.
Planungen, die Fachkraftquote zu senken, bestehen derzeit nicht, und Veränderungen sind nicht angedacht.
Ebenfalls gibt es keine Überlegungen, die Definition „Fachkraft“ zu ändern. Wir legen auf eine qualitativ hochwertige Pflege großen Wert. Reformen der Pflegeausbildung wird die Landesregierung aktiv begleiten.
An vier Berufsfachschulen wird ein Bildungsgang in der Pflegehilfe erprobt. Er geht nicht zulasten der dreijährigen Ausbildung, da der zweijährige Modellversuch nur die Voraussetzungen für die dreijährige Berufsausbildung schafft. 2008 wird die Auswertung des Modellversuchs beginnen. Die Alten- und Krankenpflegeschule der Henriettestiftung beteiligt sich an dem Modellversuch Integrierte Pflegeausbildung, der seit 2004 wissenschaftlich begleitet wird.
Die Zunahme des Pflegebedarfs aufgrund des demografischen Wandels ist zweifellos unbestritten. Allerdings gibt es über eine zukünftige Entwicklung der Pflegebedürftigkeit keine sicheren Parameter; hier gibt es nur Prognosen. Der Landes
pflegebericht stellt fest, dass bis zum Jahr 2020 der Mehrbedarf an Pflegekräften gedeckt werden kann. Langfristige Prognosen bis zum Jahr 2050 hängen von den verschiedensten Entwicklungen ab. Um ein Ausgleichsverfahren nach § 25 einzurichten, ist es erforderlich, einem Mangel an Ausbildungsplätzen - -
- Das ist unmöglich, wenn Sie hier dauernd dazwischen reden. Vielleicht darf ich hier einmal zum Ende kommen? - Um ein Ausgleichsverfahren nach § 25 einzurichten, ist es erforderlich, die Feststellung zu treffen, dass ein Mangel an Ausbildungsplätzen zu verhindern oder zu beseitigen ist.
Mit einem Mangel an Pflegekräften ist nicht zu rechnen - vorläufig. Daher ist die Voraussetzung des § 25 derzeit nicht erfüllt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, von Imagekampagnen für Pflegeberufe über Modellversuche, Einschränkungen von belastenden Beitragspflichten und den Abbau der Bürokratie in der Pflege haben wir Initiativen ergriffen, um das Berufsbild attraktiver zu machen. Wir freuen uns, dass es Menschen gibt, die sich für diesen Beruf entscheiden, der ausschließlich dem Mitmenschen verpflichtet ist.
Nee.
- Vielen Dank für die ausgesprochen geistreiche Belehrung.
Besonders erfreulich ist es, dass eine steigende Zahl von jungen Menschen bereit ist, im Bereich der Altenpflege zu arbeiten. Wir sind eine Gesell
schaft des langen Lebens geworden. Gerade vor wenigen Tagen hat das Statistische Bundesamt die jüngste Bevölkerungsvorausberechnung vorgelegt. Danach wird es im Jahr 2050 doppelt so viele 60-Jährige wie Neugeborene geben.
Mit steigendem Lebensalter steigt aber auch die Wahrscheinlichkeit, ganz oder zum Teil auf Unterstützung angewiesen zu sein.
Ich komme jetzt zum Schluss.
- Bei diesem Krach kann man gewiss nicht zuhören. Das glaube ich.
Also, meine Damen und Herren, mein letzter Satz: Das darf eben nicht heißen, dass Leistungen eingeschränkt werden, sondern es muss heißen, dass tiefgreifende Reformen in Angriff genommen werden, um unseren Sozialstaat zukunftsfähig zu machen. - Ich danke Ihnen für diese Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Demenz wird schon seit längerer Zeit auf den verschiedensten Ebenen diskutiert. Wissenschaftlich verstehen wir unter Demenz eine Vielzahl von Erkrankungen. Allen Unterformen der Demenz ist gemeinsam, dass sie zu einem Verlust besonderer geistiger Fähigkeiten führt. Typisch ist eine Verschlechterung der Gedächtnisleistungen, des Denkvermögens, der Sprache und des praktischen Geschicks, jedoch keine Trübung des Bewusstseins. Diese Veränderungen haben zur Folge, dass Menschen mit Demenz ihre alltäglichen Aufgaben nicht mehr ausführen können.
Demenz ist aber keineswegs eine normale Alterserscheinung, die jeden mehr oder minder treffen kann, sondern eine Erkrankung, die typischerweise im Alter auftritt. Das heißt, Demenzerkrankungen treten überwiegend in der zweiten Lebenshälfte auf, in den meisten Fällen nach dem 65. Lebensjahr. Die Wahrscheinlich wächst, alt zu werden und mit zunehmendem Alter an Demenz zu erkranken. Etwa einer von zehn der über 65-Jährigen und etwa zwei von zehn der über 80-Jährigen und bereits drei von zehn der über 90-Jährigen leiden an der Alzheimer Krankheit. Manche Fachleute meinen, dies sei der gesellschaftliche Preis für unsere höhere Lebenserwartung, und so ruft der Begriff „Demenz“ ähnliche Ängste und Verdrängungsmechanismen wie Krebs oder Aids hervor. Aber genau das ist falsch. Wir müssen uns bewusst mit diesem sensiblen Thema befassen. Die Ursachen der Demenzerkrankung sind vielfältig. Rund 1,2 Millionen Menschen leiden allein in Deutschland an einer Demenzerkrankung. Davon ist der allergrößte Teil an Alzheimer Demenz erkrankt. In Niedersachsen sind rund 100 000 Menschen an Demenz erkrankt.
Wir brauchen also eine Versorgungsstruktur für die Betroffenen, gerade auch im Hinblick auf den demografischen Wandel. Bereits im November 2004 hat sich die CDU-Landtagsfraktion in einem erfolgreichen landesweiten Forum mit diesem wichtigen Thema auseinander gesetzt. Ergebnis dieser Tagung war, dass sich die Verbesserung der Versorgung der Betroffenen mit Beratung und Hilfe sowie
der Versorgungsstruktur keinesfalls auf die Fragen der pflegerischen Versorgung beschränken darf. Erforderlich ist der Einbezug aller relevanten Aspekte und Akteure aus dem Bereich der gesundheitlichen und sozialen Versorgung, der Aus- und Fortbildung, des Wohnungswesens, der Betroffenenvertretungen, der Verwaltung und der Kostenträger. Das kann nur auf örtlicher Ebene geschehen. Dort, in seinem heimischen Umfeld und in seinem gewohnten Zuhause, können für den Erkrankten verbindliche Absprachen leichter getroffen werden. Durch Nutzung persönlicher Kontakte sind bei den Betroffenen mehr Offenheit für Ansprache zu erwarten und eine Berücksichtigung der ortsspezifischen, nicht selten historisch gewachsenen Bedingungen möglich.
Auf Antrag der CDU-Landtagsfraktion wurde 2004 der Aufbau des überregionalen ambulanten gerontopsychiatrischen Zentrums begonnen. Das Caritas-Forum in Hannover und das Kompetenzzentrum ambet e. V. in Braunschweig wurden eingerichtet. Diese Zentren bieten überregional Informationen, um Beratungs- und Entlastungsangebote wohnortnah zu ermöglichen. Sie unterstützen bei Auf- und Ausbau sowie bei der Vernetzung gerontopsychiatrischer Versorgungsstrukturen vor Ort. Außerdem werden Schulungen, Fortbildungen und Fachtagungen für professionell Pflegende sowie für Laienhelfer angeboten.
Der Landesfachbeirat Psychiatrie erarbeitet im Moment ein zukunftsfähiges Konzept für ein abgestuftes flächendeckendes System der Versorgung und Unterstützung von Menschen mit demenziellen Erkrankungen in Niedersachsen. Ebenfalls sind die verbesserte Früherkennung und Frühtherapie von Altersdemenz durch die Hausärzte wichtig. Die Abteilung Versorgungsforschung der MHH hat in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Hausärzteverband und der Ärztekammer Niedersachsen ein entsprechendes Fortbildungsprojekt in Vorbereitung, das die Erarbeitung eines landeseinheitlichen praxistauglichen Informations- und Schulungskonzepts und dessen flächendeckende kleinräumige Umsetzung im Land zum Ziel hat.
Meine Damen und Herren, Sie können aus meinen Ausführungen erkennen, wie intensiv sich diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen mit diesem Thema beschäftigt haben
und natürlich noch weiter beschäftigen werden. Auch unser Antrag „Optimierung vorhandener Pflegestrukturen“ geht in diese Richtung. Wir werden in den Ausschussberatungen sicherlich zu guten Ergebnissen kommen.
Frau Ministerin, wird die Prognosekommission auch in Zukunft erhalten bleiben?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich die Überschrift des Antrags der Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion gelesen habe, war ich doch sehr erstaunt.
- Ja. - Sie wollen, dass die Landesregierung das im Jahr 2000 ausgesetzte Gesetz zur Umlagefinanzierung der Ausbildungsvergütung zwischen ausbildenden und nichtausbildenden Einrichtungen wieder einführt. Im Protokoll der 24. Plenarsitzung der 14. Wahlperiode am 11. März 1999 steht unter Tagesordnungspunkt 14: „Landesregierung gefährdet Altenpflegeausbildung“. Das war damals ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Es ging darum, dass die damalige Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Anhörung freigegeben hatte, der vorsah, das Umlageverfahren für neue Ausbildungsverträge auszusetzen.
- Ja. - Frau Merk als zuständige Ministerin führte dazu aus, was der Grund für die geplante Gesetzesänderung war. Man war davon ausgegangen, dass sich die Träger von Alten- und Pflegeheimen solidarisch an der Finanzierung der Ausbildungsvergütung für Altenpflegeschülerinnen und -schüler in Form einer Umlagezahlung beteiligen würden. Bedauerlicherweise kam es nicht dazu. Gegen Umlagebescheide wurden massenhaft Widersprüche eingelegt und Klagen erhoben. Einige laufen auch heute noch.
Es ging damals um sehr viel Geld. Das Land musste einspringen, um die Liquidität der Umlagestelle sicherzustellen. Es sollen rund 10 Millionen DM zugeschossen worden sein. Etwa ein Drittel der Betroffenen hat sich an den Umlageverfahren nicht beteiligt. Es gab inzwischen 683 Widersprüche und mindestens ebenso viele Klagen. Viele andere Bundesländer hatten ebenfalls Probleme mit dem Umlageverfahren.
- Nein. - So stellte Frau Merk fest, das Umlageverfahren funktioniere nicht. Das Umlageverfahren wurde also eingestellt.
Seit dem 1. August 2003 wird die Ausbildung für die Altenpflegerinnen und Altenpfleger bundeseinheitlich durchgeführt. Für die Altenpflegehilfeausbildung sind weiterhin die Länder zuständig. Die Länder haben zwar die Möglichkeit, per Rechtsverordnung zu bestimmen, dass von Einrichtungen Ausgleichbeträge erhoben werden können, aber
nur, wenn ein Ausgleichsverfahren erforderlich ist, um einen Mangel an Ausbildungsplätzen zu verhindern oder zu beseitigen. Dieses nachzuweisen, ist zwingende Voraussetzung.
Laut Landespflegebericht - so habe ich ihn jedenfalls gelesen - entwickeln sich die Schülerzahlen wie folgt: Im Jahre 2000 wurden 4 048 Schüler ausgebildet, im Jahre 2005 4 924. Ich kann also nicht erkennen, dass die Zahl zurückgegangen ist.
Aber, meine Damen und Herren, natürlich muss man sich darum kümmern, dass genug Nachwuchs in den Pflegeeinrichtungen ausgebildet wird.
Denn auch die Betriebe haben großes Interesse an der Zukunftssicherung und der damit verbundenen Qualitätssicherung. Es gibt Werbekampagnen des Ministeriums für den Altenpflegeberuf. Es gibt den Landesarbeitskreis Personalinitiative Pflege, der Veranstaltungen durchführt, Flyer herausgibt und Workshops veranstaltet. Es gibt auch eine Internetpräsentation. Des Weiteren gibt es den Schulversuch Pflegehilfe, der in Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium erarbeitet wurde. Es handelt sich dabei um eine zweijährige Ausbildung. Eingangsvoraussetzung ist der Hauptschulabschluss. Neben der beruflichen Qualifikation als Pflegekraft wird auch die schulische Qualifikation des Realschulabschlusses erworben. Das eröffnet den Absolventinnen und Absolventen die Möglichkeit, in den verschiedensten Themenfeldern zu arbeiten oder eine Ausbildung in der Alten- oder auch Krankenpflege anzuschließen. Ich finde, das ist eine ganz tolle Sache, und meine, dass sich durch diese neue Perspektive viele Menschen für einen Pflegeberuf interessieren und entscheiden werden.
Meine Damen und Herren, für eine Verbesserung der Attraktivität von Pflegeberufen sorgt auch der Modellversuch „Integrierte Pflegeausbildung“. Das ist ein bundesweiter Modellversuch, an dem sich auch die Henriettenstiftung seit Oktober 2004 beteiligt. Dabei erhalten Schülerinnen und Schüler der Alten- und Krankenpflege eine zweijährige gemeinsame Ausbildung und im dritten Jahr die gewünschte Spezialisierung für den gewählten
Berufsabschluss. Dadurch eröffnen sich den Absolventinnen und Absolventen neue Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten, auch im Laufe ihres Berufslebens.
Übrigens gibt es nur in Deutschland, Österreich und Luxemburg eine eigenständige Ausbildung in der Altenpflege. In zwölf von fünfzehn EU-Ländern gibt es also keine extra Ausbildung für Altenpflegerinnen und Altenpfleger. Somit können diese in der Regel im Ausland nicht als Fachkräfte eingesetzt werden, sondern nur Krankenpflegekräfte. Ich bin fest davon überzeugt, dass dies ein Modell der Zukunft ist, welches die Attraktivität in den Pflegeberufen erheblich verbessern wird.
Meine Damen und Herren, wir alle wollen, dass pflegebedürftige Menschen von gut ausgebildetem Personal betreut werden. Aber über die von Ihnen geforderte Wiedereinführung der Umlagefinanzierung wird man keinen Erfolg haben. So geht es nicht. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der SPD-Fraktion hat die Überschrift „Informationsdschungel in der Altenpflege lichten unabhängige Beratung ermöglichen!“. Meine Damen und Herren, wir müssen erst einmal genau schauen, wer eigentlich für diese Aufgaben zuständig ist.
Jeder hat den Wunsch, bei Pflegebedürftigkeit möglichst selbständig und selbstbestimmt leben zu können. Wenn man dann aber in Situationen kommt, in denen man Hilfe benötigt, ist es oft für einen selbst oder für die Angehörigen schwierig, das passgenaue Angebot zu finden. Daher ist es auch besonders wichtig, dass man sich frühzeitig informiert, welche Angebote es vor Ort gibt. Viele tun das ja auch. Sie befassen sich mit den Fragen: Kann ich in meiner Wohnung bleiben? Stimmt das Angebot, das ich vor Ort habe, mit dem überein, was ich haben möchte?
Auch auf kommunaler Ebene wird sehr viel getan. Es ist eine Aufgabe der Kommunen, Angebote zu fördern, und den Bürgerinnen und Bürgern Informationen zu vermitteln. Viele Kommunen haben Seniorenberatungen. Es gibt Seniorenbeiräte. Auch Wohlfahrtsverbände und die Kirchen bieten viele Hilfen an.
Mit der Förderung des Landes wird eine Datenbank zur Erfassung der Angebote der Altenhilfe - Informationsplattform Altenhilfe - erstellt. Dadurch wird eine erhebliche Verbesserung des Informati
onsstandes sowohl auf Landesebene als auch zwischen den kommunalen Gebietskörperschaften bewirkt.
In der Datenbank sollen neben den Diensten und Einrichtungen der Altenpflege auch alle Beratungsangebote sowie niedrigschwellige Hilfsangebote erfasst werden. Sie wird auf örtlicher Ebene die Transparenz über das oft nicht vollständig bekannte Angebot an Dienstleistungen und Unterstützungen im Bereich der Altenhilfe erhöhen. Sie schafft verbesserte Voraussetzungen für gezielte Beratung und Unterstützung. - Auch das steht im Landespflegebericht.
Wenn man mit den Hilfestellungen nicht mehr auskommt und der Pflegefall eintritt, ist die Pflegekasse zuständig. Die soziale Pflegeversicherung ermöglicht allen Versicherten, alle zustehenden Leistungen selbst zu wählen und in Anspruch zu nehmen. Die Pflegekassen sind gemäß § 7 SGB XI verpflichtet, Versicherte, Angehörige oder Lebenspartner in den mit der Pflegebedürftigkeit zusammenhängenden Fragen, insbesondere über die Leistungen und Hilfen anderer Träger, umfassend zu unterrichten und zu beraten. Zudem unterstützt die zuständige Pflegekasse betroffene Menschen bei der Ausübung ihres Wahlrechts, indem sie über die Bewilligung von Pflegeleistungen eine Vergleichsliste über die Leistungen und Vergütungen der zugelassenen Pflegeeinrichtungen vorlegt. - Dies steht übrigens auch in der Antwort auf die Kleine Anfrage der SPD vom 28. Februar 2006 zur Pflegesituation in Niedersachsen.
Wenn im Zuge der Reform der Pflegeversicherung generell die Möglichkeit zur Inanspruchnahme eines persönlichen Budgets geschaffen wird, ist der Auf- und Ausbau eines Case Managements in der Pflege dringend geboten.
Dies zeigt auch der noch laufende Modellversuch der Evangelischen Fachhochschule in Freiburg. Das Land wird deshalb vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums über die finanzielle Beteiligung der Spitzenverbände der Pflegekassen ein Projekt des Sozialverbandes Niedersachsen zur Erprobung eines Case Managements durch trägerunabhängige Beratungsstellen unterstützen. - Auch das steht übrigens im
Landespflegebericht. Das ist ja genau das, was Sie fordern.
- Wenn die Entscheidung vom Bundesgesundheitsministerium kommt. Darauf warten wir ja.
Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass in Berlin die Weichen richtig gestellt werden. Wir alle haben großes Interesse daran, dass jeder die Hilfe bekommt, die er braucht.
Die Landesregierung und die Fraktionen der CDU und der FDP haben in den vergangenen Jahren im Bereich der Pflege für die Menschen in Niedersachsen vieles auf den Weg gebracht.
Da es schon spät ist, möchte ich jetzt nur ein Beispiel nennen, nämlich das niedrigschwellige Angebot für Demenzkranke und vieles mehr. Auch die Enquete-Kommission zum demografischen Wandel wird sich noch mit dem Thema „Pflege“ beschäftigen.
Wir können feststellen, dass die Landesregierung keine Aufforderung vonseiten der Opposition braucht.
Wir werden weiter Initiativen ergreifen und nach Möglichkeiten suchen, um die Situation für die pflegebedürftigen Menschen in Niedersachsen zu verbessern.
Wir werden Ihren Antrag im Ausschuss weiter beraten. Ich habe die Hoffnung, dass Sie ihn dann noch zurückziehen werden. Also, bis dann!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Einrichtungen in Moringen, Brauel und Bad Rehburg sind ja aus dem Bieterverfahren herausgenommen worden. Welche Vorteile ergeben sich daraus für die Landesregierung?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir begrüßen grundsätzlich, dass Sie sich mit dem wichtigen Thema „Zukunft der Pflege Perspektiven für 2030“ beschäftigen. Wir würden es noch mehr begrüßen, wenn Sie es dort täten, wo es hingehört. Meine sehr verehrten Damen und Herren von den Grünen, ich muss befürchten, dass Sie den Einsetzungsbeschluss für die EnqueteKommission nicht sorgfältig gelesen haben. Anderenfalls hätte Ihnen auffallen müssen, dass Ihr Antrag zum Thema „Der demografische Wandel erfordert eine andere Politik: Zukunft der Pflege in Niedersachsen - Perspektiven für 2030“ dorthin - und nur dorthin - gehört. Wir alle haben uns verständigt - ich erinnere daran: alle -, dass der Bereich Pflege dort umfassend behandelt wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, seit kurzem liegt der erste Landespflegebericht vor. Dieser Bericht wird eine zentrale Grundlage für die Arbeit der Enquete-Kommission sein. Er enthält die Datengrundlage und wichtige Ergebnisse, die wir brauchen. Wir werden auch im Sozialausschuss noch weiter über den Landespflegebericht sprechen. Wegen dieser Themenüberschneidung wäre es besser gewesen, Sie hätten Ihren Antrag zurückgezogen. Es gibt aber auch noch die Möglichkeit, Ihren Antrag in die Beratungen der Kommission einzubeziehen. Das wäre die Lösung, die allen Seiten gerecht würde.
Die Arbeit der Kommission stützt sich auf bereits vorhandene Daten und Analysen zum gegenwärtigen Stand und zur künftigen Entwicklung in Bezug auf die Altersstruktur, die Geschlechterverteilung, den Anteil der Erwerbstätigen, Menschen mit Behinderungen, Religionszugehörigkeit und Migrationshintergrund.
Besonders intensiv berücksichtigt die Kommission die unterschiedlichen Voraussetzungen und Entwicklungsperspektiven der Regionen des Flächenlandes. Die spezielle Situation im ländlichen Raum und die völlig anderen Verhältnisse in Ballungsgebieten werden beachtet.
Für jedes Handlungsfeld werden zunächst eine Situationsanalyse und mittel- und langfristige Prognosen erarbeitet. Dies macht deutlich, dass die Arbeit der Kommission ungleich differenzierter ist, als dies in einer einzelnen Antragsberatung im Sozialausschuss geleistet werden kann.
Die Kommission wird konkrete Lösungsvorschläge für den Landtag erarbeiten und darüber hinaus die wichtige gesellschaftliche Diskussion anstoßen. Viele Menschen sind nicht hinreichend für unsere demografische Entwicklung sensibilisiert. Wir machen uns noch viel zu wenig bewusst, welche gewaltigen Veränderungsund Schrumpfungsprozesse mit der Bevölkerungsentwicklung einhergehen.
Der Tätigkeitsschwerpunkt der Enquete-Kommission liegt zum einen auf der Darstellung der Konsequenzen des demografischen Wandels, zum anderen gibt er konkrete Politikempfehlungen. Dabei werden die Auswirkungen auf die Landes-, Regions- und Kommunalpolitik berücksichtigt.
Hierbei möchte ich Sie an die Fragestellungen des einstimmig verabschiedeten Beschlusses zur Einsetzung der Enquete-Kommission erinnern und einige davon herausgreifen, z. B. im Hinblick auf Menschen mit Behinderungen: Wie wird sich innerhalb Niedersachsens die Situation der zunehmenden Zahl von Menschen mit Behinderungen entwickeln? Welche besonderen Aufgaben ergeben sich aus der steigenden Zahl älterer Menschen mit Behinderungen für das Land, die Kommunen und die Einrichtungen der Behindertenhilfe? Wie können die Strukturen der Eingliederungshilfe an die steigenden Zahlen von Leistungsempfängern angepasst und zugleich die hohe Qualität gesichert werden?
Die Fragestellungen zum Thema Gesundheit lauten wie folgt: Welche Ansprüche an die Versorgung sowie an das Angebot von Rehabilitationseinrichtungen in Niedersachsen ergeben sich aus dem demografischen Wandel? Dazu gehören auch die Förderung und Weiterentwicklung von Palliativmedizin, Hospizen und Hospizdiensten in Niedersachsen. Inwiefern können Eigenverantwortung und gesundheitsbewusstes Verhalten in der Bevölkerung stärker gefördert werden? Wie können wirksame und zugleich kostengünstige „alternative“ Heilmethoden künftig stärker als sinnvolle Ergänzung und Alternative zur „klassischen“ Medizin gefördert und weiterentwickelt werden?
Die Fragestellungen zum Thema Pflege lauten wie folgt: Wie wird sich die Zahl der hilfs- und pflegebedürftigen älteren Menschen in Niedersachsen voraussichtlich entwickeln, wie viele dieser Menschen werden künftig von Angehörigen, von ambulanten Pflegediensten und in stationären Einrichtungen versorgt werden, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Landespolitik? Welche Hilfen benötigen ältere Menschen, insbesondere altersverwirrte und demenzkranke Menschen, im Vorfeld und Umfeld der Pflegebedürftigkeit, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Land und Kommunen? Mit welchen Maßnahmen kann die künftige stationäre Pflegebedürftigkeit möglichst lange hinausgezögert oder verhindert werden? Welche Herausforderungen stellen sich an Inhalt, Umfang und Qualitätssicherung der Ausbildung und Ausübung von Pflegeberufen, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Landespolitik?
Wie werden sich die Wohnbedürfnisse verschiedener Bevölkerungs- und Altersgruppen verändern,
und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Wohnungsbau und Stadtplanung?
Es gibt noch viel mehr. Das ehrenamtliche Engagement gehört auch dazu. All diese Fragen machen deutlich, dass wir ohne Ausbau des bürgerschaftlichen Engagements den Herausforderungen des demografischen Wandels in Niedersachsen nicht gerecht werden können. Auch dies wird in der Enquete-Kommission erarbeitet werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss zusammenfassen. Es ist völlig unstrittig, dass wir uns angesichts der Bevölkerungsentwicklung und des steigenden Anteils älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung mit der Pflege befassen müssen. Das tun wir ja auch schon. Aber Ihr Antrag, so wie er gestellt ist, gehört nun einmal in die Enquete-Kommission. Deshalb lehnen wir ihn hier ab.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Damen und Herren von der SPD, Sie haben den Antrag „Zertifizierung von Pflegeeinrichtungen unterstützen“ eingebracht. Immer mehr Pflegeeinrichtungen bewerben sich um Zertifizierung. Das tun sie freiwillig und ohne dass wir noch neue Rahmenbedingungen dafür schaffen müssen, dass sie es tun. Immer mehr Pflegeeinrichtungen lassen sich zertifizieren. Das Rote Kreuz prüft z. B. nach ISO 9001. Das Diako
nische Werk hat ein Qualitätssiegel, das noch über die ISO 9001 hinausgeht.
- Sie finden sich schon sehr gut zurecht. Das kann ich Ihnen sagen. Auch die privaten Träger haben ein Qualitätssiegel.
Wir wollen aber keine Gleichmacherei. Wir wollen nicht allen ein Modell überstülpen, das sie dann übernehmen müssen. Es muss vielmehr ganz klar dabei herauskommen, dass sich Qualität wieder in bestimmten Schwerpunkten darstellen muss.
Eines muss uns allen doch klar sein: Qualitätsmanagement und besonders Qualitätsentwicklung kann man nicht quasi in eine Einrichtung hineinprüfen. Vielmehr muss dies aus der Einrichtung heraus entwickelt werden. Zertifizierungen sind dabei nur ein Baustein. Sie bedingen eine Menge zusätzliche Arbeit, wenn das Verfahren Sinn machen soll. Genau dort liegt das Problem. Wir wissen doch alle, dass das Personal in Alten- und Pflegeheimen, vorsichtig gesagt, zeitlich heute schon ziemlich ausgelastet ist. Ich will es einmal etwas platt sagen: Ein Pflegeheim heißt so, weil dort Pflege stattfinden soll. Mir ist es bedeutend lieber, wenn die Pflegerinnen und Pfleger ein paar Minuten mehr Zeit haben, um sich auch einmal um andere Dinge als nur die akute Pflege zu kümmern.
Es muss auch dafür Zeit vorhanden sein, den Pflegebedürftigen einmal in den Arm nehmen zu können. Bei allen Bemühungen muss es das Ziel sein, dass einfach wieder mehr Zeit da ist.
- Das müssen Sie gerade sagen. - In den Pflegeeinrichtungen wie auch im ambulanten Bereich wird ein hervorragende Arbeit geleistet. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sage ich hier einmal Dank für ihr Engagement.
Hier stimmt der Satz noch, dass sie ihren Beruf auch als Berufung empfinden. Auch den Ehrenamtlichen und den Familienangehörigen, die die
Aufgaben übernehmen, die das Personal eben nicht leisten kann, sage ich hier noch einmal unseren außerordentlichen Dank.
Schon in der ersten Beratung, die, wie gesagt, schon 2004, also vor langer Zeit stattfand, ist sehr deutlich geworden, dass die Verantwortung bei den Vertragspartnern im Pflegegeschehen, also bei der Selbstverwaltung liegt. Deswegen heißt es ja auch Selbstverwaltung. Dort hat sich viel getan. Auf Anregung des Landesverbandes Niedersachsen hat der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen eine Grundsatzstellungnahme zu Anforderungskriterien für die Anerkennung von Zertifizierungskriterien erarbeitet. Das Gremium berät über die Kriterien, aber sie sind noch nicht beschlossen. Mit der Verabschiedung solcher Kriterien wird ein großer Wunsch von Ihnen erfüllt.
Die Heimaufsicht ist bereits angewiesen, auf eigene Prüfungen zu verzichten, wenn ihr anderweitiges Material vorliegt. Das Heimgesetz bietet dafür die entsprechende Rechtsgrundlage. Seit 1. Januar 2006 gilt eine neue Prüfrichtlinie der Spitzenverbände der Pflegekassen. Danach ist der MDK gehalten, nur dann zu prüfen, wenn ihm kein anderweitiges geeignetes Material vorliegt. Die Prüfrichtlinie ist verbindlich. Die IKK ist auch schon sehr weit. Sie hat, wie wir in der Anhörung erfahren haben, ein Bonussystem entwickelt. Das ist, wie gesagt, Sache der Selbstverwaltung. Aus dem, was ich gerade berichtet habe, können Sie entnehmen, dass Ihre Forderungen, die Sie unter den Nrn. 1 bis 4 formuliert haben, erfüllt sind. Die Pflegekassen sind gesetzlich verpflichtet, die notwendige Versorgung zu gewährleisten und eine bestimmte Qualität sicherzustellen. Wie sie das im Wettbewerb untereinander gestalten, ist Sache der Pflegekassen. Bei allem dürfen wir nicht vergessen, dass wir auch einen Antrag zum Bürokratieabbau gestellt haben. Zu diesem Thema gibt es eine Arbeitsgruppe im MS. Auf Bundesebene wird es sicher auch zu einigen Veränderungen kommen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den Koalitionsvertrag von SPD und CDU.
Meine Damen und Herren, es bedarf keiner weiteren Impulse als Aufforderung an die Landesregierung im Zertifizierungsgeschäft. Es kann auch nicht Sinn der Sache sein, einen neuen Zertifizierungsmoloch mit zusätzlicher Bürokratie aufzubauen.
Der Antrag wurde eingehend beraten. Die Argumente sind alle ausgetauscht. Wie gesagt, es gibt keine neuen Impulse. Wenn man den Antrag noch liegen lassen würde, wird sich daran auch nichts ändern. Wir lehnen den Antrag deshalb heute ab.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus Japan stammt der Ausspruch: „Die größte Kulturleistung eines Volkes sind die zufriedenen Alten.“ Dabei muss jedoch jeder im Hinterkopf behalten, dass die Alten alles andere als eine homogene Gruppe sind. Es gibt die so genannten jungen Alten, die mitten im Leben stehen, reisen und Ehrenämter übernehmen, aber es gibt auch die Senioren, die schwach, hilflos und pflegebedürftig sind. Der Anteil der Hochbetagten an der Bevölkerung wird in Zukunft deutlich steigen.
Nicht nur ihretwegen, aber auch ihretwegen müssen wir uns in Zukunft verstärkt mit dem Thema „humanes Sterben“ beschäftigen. Ich bin sehr froh, dass wir, die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP, dieses Thema in den letzten Monaten wiederholt auf die Tagesordnung gesetzt und auf Fachtagungen diskutiert haben. Uns als CDUFraktion liegt der große Bereich humanes Sterben aus unserer christlichen Verantwortung heraus besonders am Herzen. Deshalb sprechen wir es auch ganz bewusst und immer wieder an, auch
und gerade um die Botschaft nach draußen, zu den Menschen im Lande zu tragen: „Ihr seid nicht verlassen oder auf dubiose Sterbehilfevereine angewiesen. Es gibt andere Wege. Wir kümmern uns.“
Ich bin unserer neuen Sozialministerin Frau RossLuttmann außerordentlich dankbar, dass sie noch einmal klargestellt hat, wie unsere Maxime lautet: „Nicht durch, sondern an der Hand eines anderen Menschen soll ein Mensch sterben.“
Wir stellen 250 000 Euro zur Verfügung, um das in Niedersachsen bestehende Netz an palliativmedizinischen und hospizlichen Einrichtungen und Dienstleistungen weiterzuentwickeln und effizienter zu gestalten. Dieses Geld soll nicht einer Einrichtung oder einem Pflegedienst zugute kommen, sondern es soll dazu dienen, die bestehenden Einrichtungen zu vernetzen und Stützpunkte einzurichten. Diese Stützpunkte sollen vor Ort an jeweils vorhandene Strukturen angebunden und darauf weiter aufgebaut werden.
Ein gutes Beispiel sind die Mehrgenerationenhäuser, bei denen es uns gelungen ist, die schon bestehenden Strukturen weiterzuentwickeln. Nach diesem Vorbild kann auch die flächendeckende palliativmedizinische und hospizliche Versorgung weiter aufgebaut werden;
denn es gibt mittlerweile eine ganze Palette von Einrichtungen, die sich um Sterbende kümmern. Sie leisten hervorragende Arbeit, oft mit einem großen ehrenamtlichen Einsatz. Ihnen allen möchte ich an dieser Stelle herzlich danken.
Es liegt auf der Hand, dass sie noch besser arbeiten könnten, wenn sie in ein Netz von Gleichgesinnten eingebunden sind, sich austauschen und von den Erfahrungen der anderen profitieren können.
Wir setzen das, was zurzeit möglich ist, um. Wir haben 0,25 Millionen Euro zusätzlich eingestellt zusätzlich, nicht irgendwo weggenommen. Ich finde, das ist ein Anfang, auf den wir stolz sein können,
ein Fundament, auf das wir in den nächsten Jahren aufbauen können. Denn es ist und bleibt unser Ziel, in Niedersachsen eine gute, flächendeckende schmerzmedizinische Versorgung zu schaffen und zu unterstützen, damit Menschen friedlich, ohne Angst vor Einsamkeit und unerträglichen Schmerzen Abschied vom Leben nehmen können. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war der Dichter Novalis, der einmal gesagt hat: „Leben ist der Anfang des Todes.“ Leben und Tod sind zwei Seiten einer Medaille eine Erkenntnis, die wir im Alltag nach Möglichkeit verdrängen; denn wir haben Angst: Angst, dass es zu Ende geht, Angst, dass wir von unseren Lieben scheiden müssen, Angst aber vor allem davor, dass wir irgendwo allein mit Schmerzen unter Fremden sterben.
Der Filmemacher und Schriftsteller Woody Allen hat in seiner selbstironischen Art einmal erklärt: „Ich habe keine Angst vor dem Sterben. Ich möchte bloß nicht dabei sein, wenn es passiert.“ Aber wir sind dabei. Es ist vielleicht das letzte Abenteuer: eine Verabredung mit uns selbst, ein Termin, dem wir uns nicht entziehen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können nicht die Tatsache beeinflussen, dass wir sterben müssen. Aber wir können die Umstände beeinflussen, unter denen wir sterben wollen. Angesichts der demografischen Entwicklung und des wachsenden Anteils älterer und hochbetagter Menschen in unserer Gesellschaft gewinnt diese Frage immer mehr an Aktualität. Wenn man in einer Zeit veränderter Familienstrukturen und gesellschaftlicher Veränderungen über humanes Sterben spricht, dann muss man vor allem über Hospize und über Palliativmedizin sprechen.
Meine Damen und Herren, uns liegt ein Gutachten für Palliativversorgung in Niedersachsen vor, das vom Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, den Landesverbänden, den gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung in Auftrag gegeben wurde. Ziel dieser Untersuchung, auf die wir aufbauen können, war es, die äußerst komplexe Struktur der Palliativversorgung anhand empirischer Untersuchungen zu analysieren. Daraus sind Bedarfsmodelle zu konzipieren und auf deren Basis konkrete Handlungsempfehlungen für Niedersachsen zu geben.
Aus einer Langzeitstudie der Deutschen Hospizstiftung wissen wir, dass sich 56 % der Menschen für eine schmerzlindernde Behandlung in der letzten Lebensphase entscheiden würden, wenn ihnen dieses Angebot bekannt wäre. Aber leider wissen noch längst nicht alle Bürgerinnen und Bürger, dass es solche Alternativen gibt. Deshalb muss hier die Devise gelten: Tue Gutes und rede darüber. - Auch unter diesem Gesichtspunkt bin ich sehr froh, dass das Thema Hospizbewegung und Palliativmedizin heute erneut auf der Tagesordnung steht. Aktive Sterbehilfe, der schnelle Tod, ist kein wirklicher Ausweg.
Stattdessen ermöglichen es Einrichtungen wie Hospize oder Palliativabteilungen, weitgehend schmerzfrei und bei vollem und klaren Bewusstsein diese schwierige Station des Lebens mit Familie und Freunden zu bewältigen. Die EnqueteKommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ hat vor kurzem einen Zwischenbericht zum Thema Palliativmedizin und Hospizarbeit veröffentlicht. In der Einleitung heißt es:
„... Tod und Sterben müssen enttabuisiert und als natürlicher Teil des menschlichen Lebens wieder in die Gesellschaft zurückgeholt werden. Der kurative Ansatz muss um eine lindernde Medizin ergänzt werden, die der Lebensqualität statt der künstlichen Lebensverlängerung dient."
Das ist, auf einen kurzen Nenner gebracht, die Intention, die hinter unserem Antrag steht. Ich freue mich sehr, dass wir uns in diesem Punkt über alle Fraktionsgrenzen hinweg weitgehend einig sind.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, unter dem Dach der Palliativversorgung treffen sich der stark ehrenamtlich geprägte Teil der Hospizarbeit und der professionell geprägte Bereich der Palliativmedizin. Ziel des schon erwähnten Gutachtens war es, den Ist-Zustand zu erfassen und speziell für ein Flächenland wie Niedersachsen eine wohnortnahe und regional angepasste Palliativversorgung zu gewährleisten, ohne neue Institutionen zu schaffen. Hierzu gibt die Studie Empfehlungen.
Bundesweit steht Niedersachsen bei der Anzahl der Palliativstationen, der stationären Hospize und der von den Krankenkassen geförderten ambulanten Hospize jeweils an dritter Stelle. Die Zahlen zeigen: Wir stehen, was die Zahl der Einrichtungen betrifft, bundesweit im Vergleich recht gut da. Aber die Einrichtungen sind oft zu klein und noch nicht hinreichend miteinander vernetzt, während es in manchen Bereichen sogar ein zu dichtes Netz gibt.
Die Gutachter haben dazu einen Vorschlag entwickelt. Er geht von zwei Modulen aus: einmal die Basisversorgung und zusätzlich darüber hinaus eine Spezialversorgung. An der Basisversorgung sollen alle Strukturen und Professionen, die an der Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Patientinnen und Patienten beteiligt sind, zusammenarbeiten, um diese Basisversorgung sicherzustellen. Darüber hinaus sollte aber auch eine Spezialversorgung für diejenigen Patientinnen und Patienten auf- und ausgebaut werden, deren Bedürfnisse über diese Basisversorgung hinausgehen. Dies können Palliativstützpunkte auf Landkreis- bzw. Regionsebene, Palliativkonzildienste an den Krankenhäusern und ein Palliativzentrum mit einer 24-Stunden-Hotline auf Landesebene sein, bei der sich Betroffene kurzfristig erste Informationen holen können. Dies soll gemeinsam mit den unterschiedlichen Leistungserbringern aufgebaut werden.
Für die Ausbildung der Ärzte muss Palliativmedizin als Pflichtlehr- und -prüfungsfach in das Medizinstudium integriert werden.
Hierzu muss aber die Approbationsordnung geändert werden. Dies geht nur über eine Bundesratsinitiative, für die wir uns einsetzen werden.
Die Akademie für Palliativmedizin mit berufsgruppenübergreifender Ausrichtung bei der Niedersächsischen Ärztekammer begrüßen wir in diesem Zusammenhang außerordentlich. Vor allen Dingen
jedoch muss die Finanzierungsproblematik zufrieden stellend gelöst werden. Nur so kann verhindert werden, dass aus Gründen persönlicher Überforderung nur die aktive Sterbehilfe als wünschenswerter Weg zur Bewältigung der Situation übrig bleibt.
Wir brauchen auf Bundesebene einen neuen Rechtsanspruch für Patienten auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kassen sollten eine Rechtsgrundlage dafür bekommen.
Wir wollen, dass es möglichst vielen Menschen vergönnt ist, in ihrer häuslichen Atmosphäre inmitten ihrer Angehörigen und Freunde zu sterben.
Deshalb müssen wir auch dafür sorgen, dass weder die Patienten noch die Familie in dieser sensiblen Phase durch eventuelle Pflegekosten beunruhigt werden.
Ein weiterer Aspekt, der in diesem Zusammenhang diskutiert werden muss, ist die Rolle der ehrenamtlichen Kräfte, ohne die z. B. die Hospizbewegung gar nicht denkbar wäre. Ihr Beitrag für die Begleitung Sterbender ist nicht hoch genug einzuschätzen.
Bundespräsident Köhler hat vor wenigen Wochen in einer Rede provozierend gefragt:
„Soll wirklich aktive Sterbehilfe die Antwort sein, wenn Menschen befürchten müssen, am Ende ihres Lebens mit ihren Leiden allein gelassen zu werden oder anderen zur Last zu fallen?“
Er hat auch gleich die Antwort gegeben, die ich an dieser Stelle ebenfalls zitieren möchte, weil sie mir sozusagen aus dem Herzen gesprochen ist:
„Ein Sterben in Würde zu sichern, ist eine Aufgabe für die ganze Gesellschaft. Es gibt viele Möglichkeiten, sterbenskranken Menschen beizustehen, ihr Leiden zu lindern und sie zu trösten. Vor allem aber gilt: Wir dürfen sie nicht alleine lassen.“
Ich möchte mit einem Zitat aus der Bibel enden. Es heißt: Herr, lehre uns bedenken, dass wir sterben müssen, auf dass wir klug werden.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Menschen denken nicht gern über unser Ende nach, also auch nicht über die damit verbundenen Fragen. Ob wir nach dem Tod unsere Organe zur Verfügung stellen, ist eine solche Frage. Ohne Anstoß werden wir uns nicht gerne mit ihr auseinander setzen.
Fast 70 % aller Deutschen wären bereit, ihre Organe zu spenden, aber lediglich 12 % haben einen Spenderausweis. Ich habe jetzt einen. Ich habe übrigens den aus Niedersachsen mit dem Flyer von Frau von der Leyen. Wer gerne einen haben möchte, kann einen bekommen. Ich habe ganz viele dabei. Tun Sie es heute, sonst verbleibt es wieder.
Meine Damen und Herren, in Deutschland stehen mehr als 12 000 Menschen auf der Warteliste und hoffen auf ein lebensrettendes Organ. Das darf nicht so bleiben. Unser aller Ziel ist es, die Zahl der Spendeorgane zu erhöhen, um das Leben der vielen Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten der Transplantationszentren zu retten.
Es ist erfreulich, dass etwa zwei Drittel der Kliniken in Niedersachsen bereits auf freiwilliger Basis Transplantationsbeauftragte bestellt haben. Aber es ist dringend notwendig, dass sich auch die übrigen Kliniken für derartige Maßnahmen entscheiden und dass die vorhandenen Beauftragten von der Klinikleitung anerkannt und unterstützt werden.
Meine Damen und Herren, wir werden uns im Fachausschuss in aller Ruhe und Gelassenheit mit dem wirklich wichtigen Thema beschäftigen. Wir
werden sehen, ob wir für Niedersachsen ein spezielles Transplantationsausführungsgesetz brauchen, das Impulse für die optimale Versorgung mit Spenderorganen auslöst. Dazu müssen die Erfahrungen der anderen Bundesländer mit einbezogen werden. Auch die verfassungsrechtlichen Hürden dürfen wir nicht einfach ausblenden. Lassen Sie uns in Ruhe im Ausschuss beraten. Dann werden wir weitersehen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie wissen, ich habe viele Jahre im Krankenhaus gearbeitet. Mit der Forderung nach der Fortführung des Armuts- und Reichtumsberichtes des Landes erinnern Sie mich an jemanden, der einen Patienten fünfmal untersucht, immer zur gleichen Diagnose kommt, dann noch einen Bericht darüber schreibt, anstatt den armen Menschen endlich einmal zu behandeln, damit er wieder gesund wird.
Meine Damen und Herren, ich habe schon in meiner Rede während des Februar-Plenums darauf hingewiesen, dass wir wirklich genug Berichte haben.
Das Statistische Landesamt und zahlreiche Sozialorganisationen tragen seit vielen Jahren die Daten zusammen. Sie selbst, Frau Helmhold, haben in Ihrer Rede zahlreiche Einzelheiten aufgeführt, die wir schon lange wissen. Die Diagnose steht. Selbstverständlich können wir die Verwaltung beschäftigen und uns weitere Berichte mit mehreren hundert Seiten erstellen lassen, die dann in irgendwelchen Schubladen verstauben. Aber bringt uns diese Fleißarbeit wirklich in irgendeiner Form weiter?
Hier geht es nicht um statistische Einzelfragen, hier geht es wirklich um menschliche Schicksale.
Den betroffenen Menschen helfen wir nicht, indem wir noch mehr Berichte produzieren, sondern indem wir Taten folgen lassen. Genau dies tut diese Landesregierung. Wir wissen, um auf das eingangs genannte Beispiel zurückzukommen, woran der Patient Sozialstaat krankt. Wir können sein Leiden im wahrsten Sinne des Wortes zu Tode begutachten und analysieren. Die von CDU und FDP getragene Landesregierung hat aber schon längst mit der Therapie begonnen.
- Ja, das kommt jetzt. Genau. - Wir haben eine umfassende Schulreform durchgeführt, weil wir wissen, wie wichtig Bildung für unsere Jungen und Mädchen ist.
Es gibt den Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich, die Sprachförderung - auch wenn Sie es nicht hören wollen -, die Ganztagsschulen, das Hauptschulprofilierungsprogramm und die Qualitätsschule.
- Das müssen gerade Sie sagen. - Wir haben Maßnahmen ergriffen, um die Jugendarbeitslosigkeit abzubauen, so z. B. die erfolgreich arbeitenden Pro-Aktiv-Centren. Ein Beispiel mehr: die Mehrgenerationenhäuser. Dies sind Orte, wo wir
das Miteinander der Generationen und das soziale Lernen fördern,
und zwar nicht durch Berichte, wie man so etwas macht, sondern praktisch, indem wir den ehrenamtlichen Schatz in unserer Gesellschaft heben. Seit dem 1. April 2004 gilt die Prüfung aller kabinettsrelevanten Angelegenheiten einschließlich der Gesetzentwürfe auf familienpolitische Belange. Fördern und fordern, wie es so schön heißt.
Wir tun, was wir können, aber wir könnten noch viel mehr tun, wenn Sie unser Land nicht an den Rand des Bankrotts getrieben hätten.
- Ja! - Die Landesregierung hat bei der Übernahme der Regierungsgeschäfte am 4. März 2003 eine Gesamtverschuldung des Landes von mehr als 40 Milliarden Euro vorgefunden. Die Nettokreditaufnahme des Jahres 2002 hatte mit 2,95 Milliarden Euro bekanntermaßen ihren unrühmlichen und verantwortungslosen Höhepunkt erreicht.
Ich sage Ihnen aber auch ganz offen: Solange Ihr Kanzler und Ihr Kabinett in Berlin
eine solche Wirtschafts- und Finanzpolitik betreibt, können wir uns in Niedersachsen - salopp gesagt ein Bein ausreißen. Familien und allein Erziehende mit Kindern sind überproportional von Armut betroffen. Mit dem Armuts- und Reichtumsbericht des Bundes haben Sie es Schwarz auf Weiß. Die Menschen in Deutschland sind, seit Sie die Regierungsverantwortung im Bund tragen, immer ärmer geworden.