Ihre Unterstellung im Hinblick auf das Verfahren weise ich ganz entschieden zurück. - Das war der erste Punkt.
Der zweite Punkt ist: Ich habe eingangs schon dargestellt, warum wir zu einem bestimmten Auswahlermessen gelangt sind.
- Das ist Ihre Einschätzung. Der Präsident des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat uns jedenfalls empfohlen, vor dem Hintergrund der personalwirtschaftlichen Situation in Niedersachsen genau so zu verfahren.
Wenn wir aufgrund unserer Lebenserfahrung, der Kenntnis der niedersächsischen Justiz und der Empfehlung des Präsidenten des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts so entscheiden, dann hat das schon einen sachlichen Hintergrund.
Frau Ministerin, ich möchte an die Frage des Kollegen Plaue anknüpfen. Aus meiner Sicht ist das Bewerbungsverfahren intransparent gelaufen. Sie haben die Stelle zunächst bundesweit ausgeschrieben und dann auf Niedersachsen beschränkt. Ist es in Ihrem Hause üblich, dass während des Bewerbungsprozesses das Verfahren verändert wird? Ist das schon einmal vorgekommen?
Ob das schon einmal vorgekommen ist, kann ich nicht sagen. So weit habe ich nicht in die Geschichte geschaut, Frau Korter.
Zu der Frage, ob das üblich ist: Erstens ist es absolut üblich, dass unbeschränkt ausgeschrieben wird, erst recht bei Stellen dieser Größenordnung. Zweitens müssen Sie auch sehen: Es hätte ja durchaus die Situation eintreten können, dass sich gar kein geeigneter Bewerber aus Niedersachsen für dieses Amt beworben hätte. In diesem Fall wird man auf Bewerber aus anderen Ländern zurückgreifen wollen. Es geht um die Besetzung der nun schon seit langer Zeit vakanten Stelle. Wir haben ein großes Interesse daran, dass sie besetzt wird.
(Karin Stief-Kreihe [SPD]: Das beant- wortet doch nicht die Frage! - Dr. Gabriele Andretta [SPD] meldet sich zu Wort)
Frau Kollegin Andretta, Sie werden auch noch eine Zusatzfrage stellen können. - Die nächste Frage stellt jetzt Frau Kollegin Merk. Sie haben das Wort.
Frau Ministerin, Sie haben wohl den Rat bekommen - das kennen wir aus Besetzungsverfahren -, die Stelle für eine lebensjüngere Bewerberin bzw. einen lebensjüngeren Bewerber zu nutzen. Um zu verstehen, ob diese Möglichkeit ausgeschöpft werden kann, frage ich, wie alt die Bewerberinnen und Bewerber sind.
Als Zweites möchte ich wissen, ob der Bewerber aus Sachsen-Anhalt aufgrund eines so genannten Sprungverfahrens Verwaltungsgerichtspräsident in Sachsen-Anhalt geworden ist. Sie wissen, dass nach 1990 Beamte von Niedersachsen nach Sachsen-Anhalt gingen und dort einen enormen Beförderungssprung machten. Wir waren oft damit konfrontiert, wie es ist, wenn jemand wieder nach Niedersachsen zurückkommt, und haben entschieden, es könne nicht sein, dass jemand hier
Danke schön. Das waren Ihre zwei Zusatzfragen. Für die Landesregierung antwortet Frau Minister Heister-Neumann.
Sehr geehrte Frau Merk, die Empfehlung des Präsidenten des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts bezog sich nicht darauf, dass man für die Stelle des Präsidenten einen Lebensjüngeren nimmt, sondern darauf, dass man im Rahmen des Stellenbewirtschaftungsermessens einen Bewerber aus Niedersachsen nimmt, damit in der Folge die jüngeren Nachwuchskräfte aus diesem Bereich nachrücken können. Das war der Vorschlag aus Lüneburg. Ihre Frage nach dem Alter kann ich nicht beantworten; natürlich ist er nicht der Jüngste. Wir hatten einen geeigneten Bewerber aus einem - - - Nein, ich will jetzt nicht auf die Personalie eingehen.
Wie es sich im Hinblick auf die von Ihnen zu Recht angesprochene Sprungbeförderung verhält, weiß ich nicht; das müsste ich nachliefern. So etwas ist aber vielfach der Fall gewesen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass wir nach Artikel 24 der Niedersächsischen Verfassung einen Anspruch auf Beantwortung haben, weise ich darauf hin, dass all das, was wir hier hinterfragen, auf der Homepage des OVG Lüneburg veröffentlicht ist.
Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich aus den Seiten 6 und 7 der Veröffentlichung des OVGBeschlusses. Danach habe der Staatssekretär in
einem Telefonat vom Januar 2004 eine bestimmte Person ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert, um ihn und seine Ehefrau für einen Wechsel nach Niedersachsen zu gewinnen. Im Übrigen habe der Staatssekretär angekündigt, eine Ausnahmegenehmigung wegen des seinerzeit bestehenden Einstellungsstopps zu beantragen, und geäußert - jetzt kommt es -, dass er diese Angelegenheit mit der Ministerin schon besprochen habe. Diese habe schon ihre Zustimmung erteilt.
Ich habe Ihnen in meiner Eingangsbeantwortung gesagt, dass ich im Rahmen dieses laufenden Verfahrens, in dem all diese Dinge eine Rolle spielen werden, Frau Bockmann, keine Erklärung zu den Inhalten eidesstattlicher Versicherungen oder dienstlicher Erklärungen geben werde. Es handelt sich um ein laufendes Besetzungsverfahren.
(Beifall bei der CDU - Wolfgang Jütt- ner [SPD]: Sie sind nur nach Ihrem Tun gefragt worden! Das können Sie wohl beantworten!)
Nein, tut mir Leid, Herr Jüttner. Nach Ihnen hat sich Herr Kollege Plaue zur Geschäftsordnung gemeldet. Diese Meldung geht vor.
Deshalb bestehe ich nach der Geschäftsordnung darauf, dass uns die Ministerin hierauf entsprechend der Verfassung eine wahrheitsgemäße Antwort gibt.
Das war keine Frage, Frau Ministerin. Normalerweise brauchen Sie darauf überhaupt nicht zu antworten. - Ich selbst habe hier nicht zu beurteilen, ob eine Frage vollständig beantwortet wurde. Das Präsidium hat keine Möglichkeit, die Landesregierung zu weitergehenden Antworten zu veranlassen; dies wissen Sie. Wenn Sie meinen, Herr Plaue, dass Ihr Recht verletzt worden ist, kann können Sie sich auf Artikel 24 unserer Verfassung berufen und entsprechende Maßnahmen einleiten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich halte es für in Ordnung, dass die Ministerin nicht in das laufende Verfahren eingreifen will. Dies hat mit der eidesstattlichen Versicherung und der dienstlichen Erklärung zu tun. Aber die Frage lautete: Was haben Sie getan und gewusst? Diese Frage möchte ich jetzt beantwortet haben.
Frau Heister-Neumann, Sie sind nach meiner Einschätzung auch sonst mit gesundem Menschenverstand ausgestattet. Auf die Frage, ob Sie sich so verhalten hätten, haben Sie mit Nein geantwortet. Dafür habe ich sehr viel Verständnis. Wie würden Sie damit umgehen, wenn Sie sich irgendwo bewürben und die für die Personalentscheidung erkennbar Verantwortlichen signalisierten Ihnen, dass Sie gern gesehen und geradezu auf
gefordert seien, sich zu bewerben und dass das durchaus als Paket zu organisieren sei? Wären Sie unter solchen Voraussetzungen einer telefonischen Halbzusage bereit, Ihr Haus schon einmal zu verkaufen und umzuziehen, weil Hannover natürlich eine schöne Stadt ist?
Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Heister-Neumann. Sie haben das Wort.
Zur ersten Frage: Herr Dr. Oehlerking hat sich - dies tut er auch in anderen Fällen, weil wir sehr gut und vertrauensvoll zusammenarbeiten - immer mit mir abgestimmt. Im Rahmen des Entscheidungsprozesses bin ich Bestandteil eines laufenden Verfahrens. Dies weiß jeder, der schon einmal einem Ministerium vorgestanden hat. Daher bitte ich Sie, zu respektieren, dass ich mich in diesem laufenden Verfahren zu Einzelheiten nicht äußern werde.
Herr Jüttner, Hannover ist ein wunderschöner Standort. Ich kann jeden verstehen, der hierher möchte. Aber ich muss auf Folgendes hinweisen: Es handelt sich hier um qualifizierte Juristen, die nicht nur mit gesundem Menschenverstand, sondern auch noch mit einer ganz bestimmten Ausbildung ausgestattet sind.