Protokoll der Sitzung vom 23.06.2006

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Genau!)

Sie haben mich gefragt, wie ich mich in einer solchen Situation verhielte. Ich antworte Ihnen ganz ehrlich, dass ich wirklich nicht auf den Gedanken käme, derartige Schlüsse zu ziehen, wie es in diesem Fall geschehen ist. Das sage ich für mich.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Wenzel.

Frau Ministerin, egal, was bei dem Hauptsacheverfahren am Ende herauskommen wird, ist es ein höchst ungewöhnlicher Fall. Ich kann mich zumindest für die Zeit meiner politischen Laufbahn an keinen ähnlichen Fall erinnern.

(Zuruf von der CDU: Die ist auch noch nicht so lang!)

Haben Sie vor, diese Stelle neu auszuschreiben, oder was wollen Sie tun, um hier deutlich zu machen, dass es sich in jeder Hinsicht und in jeder Facette um ein rechtsstaatliches Verfahren handelt?

Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Heister-Neumann.

Erstens. Es handelt sich um ein rechtsstaatliches Verfahren.

(Beifall bei der CDU)

Zweitens. Wir haben die Absicht, die Stelle neu auszuschreiben. Wir werden dies vor dem Hintergrund tun, dass der nach unserer Auffassung am besten geeignete Bewerber für die Position eines Gerichtspräsidenten seine Bewerbung aufgrund der Verfahren zurückgezogen hat. Wir werden also erneut unbeschränkt ausschreiben. Jeder hat die Möglichkeit, sich auf diese Stelle zu bewerben.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön. - Frau Dr. Andretta stellt die nächste Zusatzfrage.

Frau Ministerin, ich möchte an die Frage der Kollegin Korter anknüpfen. Sie haben darauf hingewiesen, warum Sie bundesweit ausgeschrieben haben. Sie wollten den Besten haben. Von den Noten her ist der beste Bewerber der Bewerber aus Sachsen-Anhalt. Im laufenden Verfahren haben Sie dann aber eine Einschränkung auf „landesweit“ vorgenommen. Es war die Frage der Kollegin Korter: Warum?

Danke schön. - Für die Landesregierung Frau Ministerin Heister-Neumann!

Es handelt sich - auch bei der Stelle des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Hannover - um sehr wichtige Stellen in einer ganz bestimmten Ranghöhe. Diese Stellen werden grundsätzlich unbeschränkt ausgeschrieben. Damit sind sie für jeden Bewerber offen. - Das war der erste Punkt.

Zweitens. Ich habe Ihnen schon mehrfach gesagt, dass im Rahmen des Auswahlermessens auch Kriterien wie etwa die Stellenbewirtschaftungsinteressen eines Landes eine Rolle spielen. Wir hatten von allen Bewerbern Anlassbeurteilungen, und wir haben daraufhin die entsprechenden Besetzungsberichte bekommen. In den Besetzungsberichten ist auf genau das hingewiesen worden, was ich Ihnen vorhin vorgetragen habe, nämlich darauf, dass vor dem Hintergrund der Situation der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit und ihrer Altersstruktur sowie angesichts des Stellenabbaukonzeptes, das schon über viele Jahre gelaufen ist, dann, wenn es einen geeigneten Bewerber aus Niedersachsen gibt - das ist natürlich Voraussetzung -, auf diesen niedersächsischen Bewerber zurückgegriffen werden sollte. Dieser Auffassung des Präsidenten des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts haben wir uns angeschlossen.

(Beifall bei der CDU)

Ich glaube, das ist im Interesse unserer Verwaltungsgerichtsbarkeit.

(Beifall bei der CDU)

Bevor ich den nächsten Fragesteller aufrufe, stelle ich die Beschlussfähigkeit des Hauses fest.

Nächster Fragesteller ist der Kollege Voigtländer.

Frau Ministerin, wir haben gehört, dass zwei hochrangige Juristen nach Hannover umziehen. Ich teile Ihre Einschätzung, dass Hannover eine wunderschöne Stadt ist. Aber niemand weiß, warum die nach Hannover gezogen sind, außer, dass es in Hannover besonders hübsch ist und hier u. a.

gerade die Weltmeisterschaft stattfindet. Ich möchte von Ihnen gern wissen: Haben Sie angesichts des Umzugs dieser beiden Menschen Zweifel an den Aussagen Ihres Staatssekretärs?

Ferner möchte ich wissen: Hat der Staatssekretär angesichts dieser Gesamtsituation weiterhin Ihr uneingeschränktes Vertrauen?

Danke schön. - Für die Landesregierung Frau Ministerin Heister-Neumann!

Erstens. Ich habe keinerlei Zweifel an den Aussagen meines Staatssekretärs.

Zweitens. Dieser Staatssekretär, der in meinen Augen eine ganz hervorragende Arbeit leistet, hat auch mein uneingeschränktes Vertrauen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Möhrmann.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie haben hier ausgeführt, dass eine Veränderung der Ausschreibung zu dem Zeitpunkt erfolgt ist, zu dem der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg Sie auf bestimmte Dinge hingewiesen hat. Ich gehe einmal davon aus, dass die Personalbewirtschaftung und anderes mehr eher konzentriert im Ministerium stattfinden. Vor diesem Hintergrund möchte ich gern wissen: Wie lange halten Sie einen Staatssekretär für tragbar, der entweder aus Gründen, die ihm unterstellt, aber bestritten werden, eine bestimmte Entscheidung vorbereitet hat oder der die Verwaltungsstrukturen in den Gerichten überhaupt nicht erkennt?

Danke schön. - Für die Landesregierung Frau Ministerin Heister-Neumann!

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Er hat mein Vertrauen bis zum Abschluss des Hauptverfahrens!)

Der Staatssekretär im Niedersächsischen Justizministerium hat nicht, wie Sie, Herr Möhrmann, meinen, zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Entscheidung vorbereitet, sondern es geht hier um ein laufendes Verfahren. Wir haben Bewerbungseingänge. Aufgrund dieser Bewerbungseingänge werden aktuelle Beurteilungen abgefragt. Ich habe das eben schon auf eine Nachfrage von Herrn Briese hin dargestellt. Aufgrund der aktuellen Beurteilungen werden dann die entsprechenden Besetzungen vorgenommen. Das ist ein ganz normales laufendes Verfahren. Zu diesem Zeitpunkt werden keine Entscheidungen bezüglich der Besetzung getroffen, sondern man befindet sich in diesem Verfahren.

(Präsident Jürgen Gansäuer über- nimmt den Vorsitz)

Deshalb kann ich Ihnen jetzt wieder nur sagen: Es gibt überhaupt keine Zweifel an der Zu- bzw. Vorarbeit meines Staatssekretärs.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Herr Kollege Wenzel möchte jetzt noch eine Zusatzfrage stellen.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Ich ziehe zurück!)

- Er zieht zurück. - Frau Helmhold!

Frau Ministerin, nach meinen Kenntnissen - -

Frau Helmhold, haben Sie am Mikrofon auch den richtigen Knopf gedrückt? - Versuchen Sie es noch einmal.

Frau Ministerin, nach meinen Kenntnissen ist es allgemein üblich, dass ein Unternehmen oder auch eine Behörde ein Personalentwicklungskonzept

oder Kriterien dafür nicht erst dann entwickelt, wenn ein Bewerbungsverfahren läuft. Insofern finde ich es merkwürdig, dass Ihnen erst im laufenden Verfahren eingefallen ist, dass es in der niedersächsischen Justiz ein Verjüngungsproblem gibt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine erste Frage lautet: Gab es im Justizministerium bereits vor dieser Volte im Bewerbungsverfahren ein Personalentwicklungskonzept?

Meine zweite Frage: Haben Sie Zweifel an der eidesstattlichen Versicherung eines amtierenden Verwaltungsgerichtspräsidenten?

Frau Ministerin!

Liebe Frau Helmhold, selbstverständlich haben wir ein Personalentwicklungskonzept. Selbstverständlich ist uns auch die Struktur der Verwaltungsgerichtsbarkeit bekannt. Sie unterstellen nun aber, dass wir schon im Vorfeld einer Ausschreibung wissen, wie viele sich bewerben werden und wer sich bewerben wird. Das aber ist nicht der Fall. Wir müssen doch zunächst einmal abwarten, wie viele sich bewerben, wer sich bewirbt, ob es überhaupt geeignete Bewerber gibt oder ob wir zu der Auffassung kommen, dass man noch auf andere Bereiche ausweiten muss. Deshalb kann ich Ihnen nur sagen: Das ist völlig deckungsgleich. Erstens haben wir diese Kenntnisse. Zweitens schreiben wir aus. Schließlich warten wir ab, wer sich auf diese Stellen letztendlich bewirbt.

(Zurufe von der SPD)

- Nein. - Dann kommt man doch zu diesen Überlegungen.