Sie haben mich gefragt, wie ich mich in einer solchen Situation verhielte. Ich antworte Ihnen ganz ehrlich, dass ich wirklich nicht auf den Gedanken käme, derartige Schlüsse zu ziehen, wie es in diesem Fall geschehen ist. Das sage ich für mich.
Frau Ministerin, egal, was bei dem Hauptsacheverfahren am Ende herauskommen wird, ist es ein höchst ungewöhnlicher Fall. Ich kann mich zumindest für die Zeit meiner politischen Laufbahn an keinen ähnlichen Fall erinnern.
Haben Sie vor, diese Stelle neu auszuschreiben, oder was wollen Sie tun, um hier deutlich zu machen, dass es sich in jeder Hinsicht und in jeder Facette um ein rechtsstaatliches Verfahren handelt?
Zweitens. Wir haben die Absicht, die Stelle neu auszuschreiben. Wir werden dies vor dem Hintergrund tun, dass der nach unserer Auffassung am besten geeignete Bewerber für die Position eines Gerichtspräsidenten seine Bewerbung aufgrund der Verfahren zurückgezogen hat. Wir werden also erneut unbeschränkt ausschreiben. Jeder hat die Möglichkeit, sich auf diese Stelle zu bewerben.
Frau Ministerin, ich möchte an die Frage der Kollegin Korter anknüpfen. Sie haben darauf hingewiesen, warum Sie bundesweit ausgeschrieben haben. Sie wollten den Besten haben. Von den Noten her ist der beste Bewerber der Bewerber aus Sachsen-Anhalt. Im laufenden Verfahren haben Sie dann aber eine Einschränkung auf „landesweit“ vorgenommen. Es war die Frage der Kollegin Korter: Warum?
Es handelt sich - auch bei der Stelle des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Hannover - um sehr wichtige Stellen in einer ganz bestimmten Ranghöhe. Diese Stellen werden grundsätzlich unbeschränkt ausgeschrieben. Damit sind sie für jeden Bewerber offen. - Das war der erste Punkt.
Zweitens. Ich habe Ihnen schon mehrfach gesagt, dass im Rahmen des Auswahlermessens auch Kriterien wie etwa die Stellenbewirtschaftungsinteressen eines Landes eine Rolle spielen. Wir hatten von allen Bewerbern Anlassbeurteilungen, und wir haben daraufhin die entsprechenden Besetzungsberichte bekommen. In den Besetzungsberichten ist auf genau das hingewiesen worden, was ich Ihnen vorhin vorgetragen habe, nämlich darauf, dass vor dem Hintergrund der Situation der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit und ihrer Altersstruktur sowie angesichts des Stellenabbaukonzeptes, das schon über viele Jahre gelaufen ist, dann, wenn es einen geeigneten Bewerber aus Niedersachsen gibt - das ist natürlich Voraussetzung -, auf diesen niedersächsischen Bewerber zurückgegriffen werden sollte. Dieser Auffassung des Präsidenten des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts haben wir uns angeschlossen.
Frau Ministerin, wir haben gehört, dass zwei hochrangige Juristen nach Hannover umziehen. Ich teile Ihre Einschätzung, dass Hannover eine wunderschöne Stadt ist. Aber niemand weiß, warum die nach Hannover gezogen sind, außer, dass es in Hannover besonders hübsch ist und hier u. a.
gerade die Weltmeisterschaft stattfindet. Ich möchte von Ihnen gern wissen: Haben Sie angesichts des Umzugs dieser beiden Menschen Zweifel an den Aussagen Ihres Staatssekretärs?
Ferner möchte ich wissen: Hat der Staatssekretär angesichts dieser Gesamtsituation weiterhin Ihr uneingeschränktes Vertrauen?
Zweitens. Dieser Staatssekretär, der in meinen Augen eine ganz hervorragende Arbeit leistet, hat auch mein uneingeschränktes Vertrauen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie haben hier ausgeführt, dass eine Veränderung der Ausschreibung zu dem Zeitpunkt erfolgt ist, zu dem der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg Sie auf bestimmte Dinge hingewiesen hat. Ich gehe einmal davon aus, dass die Personalbewirtschaftung und anderes mehr eher konzentriert im Ministerium stattfinden. Vor diesem Hintergrund möchte ich gern wissen: Wie lange halten Sie einen Staatssekretär für tragbar, der entweder aus Gründen, die ihm unterstellt, aber bestritten werden, eine bestimmte Entscheidung vorbereitet hat oder der die Verwaltungsstrukturen in den Gerichten überhaupt nicht erkennt?
Der Staatssekretär im Niedersächsischen Justizministerium hat nicht, wie Sie, Herr Möhrmann, meinen, zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Entscheidung vorbereitet, sondern es geht hier um ein laufendes Verfahren. Wir haben Bewerbungseingänge. Aufgrund dieser Bewerbungseingänge werden aktuelle Beurteilungen abgefragt. Ich habe das eben schon auf eine Nachfrage von Herrn Briese hin dargestellt. Aufgrund der aktuellen Beurteilungen werden dann die entsprechenden Besetzungen vorgenommen. Das ist ein ganz normales laufendes Verfahren. Zu diesem Zeitpunkt werden keine Entscheidungen bezüglich der Besetzung getroffen, sondern man befindet sich in diesem Verfahren.
Deshalb kann ich Ihnen jetzt wieder nur sagen: Es gibt überhaupt keine Zweifel an der Zu- bzw. Vorarbeit meines Staatssekretärs.
Frau Helmhold, haben Sie am Mikrofon auch den richtigen Knopf gedrückt? - Versuchen Sie es noch einmal.
Frau Ministerin, nach meinen Kenntnissen ist es allgemein üblich, dass ein Unternehmen oder auch eine Behörde ein Personalentwicklungskonzept
oder Kriterien dafür nicht erst dann entwickelt, wenn ein Bewerbungsverfahren läuft. Insofern finde ich es merkwürdig, dass Ihnen erst im laufenden Verfahren eingefallen ist, dass es in der niedersächsischen Justiz ein Verjüngungsproblem gibt.
Meine erste Frage lautet: Gab es im Justizministerium bereits vor dieser Volte im Bewerbungsverfahren ein Personalentwicklungskonzept?
Meine zweite Frage: Haben Sie Zweifel an der eidesstattlichen Versicherung eines amtierenden Verwaltungsgerichtspräsidenten?
Liebe Frau Helmhold, selbstverständlich haben wir ein Personalentwicklungskonzept. Selbstverständlich ist uns auch die Struktur der Verwaltungsgerichtsbarkeit bekannt. Sie unterstellen nun aber, dass wir schon im Vorfeld einer Ausschreibung wissen, wie viele sich bewerben werden und wer sich bewerben wird. Das aber ist nicht der Fall. Wir müssen doch zunächst einmal abwarten, wie viele sich bewerben, wer sich bewirbt, ob es überhaupt geeignete Bewerber gibt oder ob wir zu der Auffassung kommen, dass man noch auf andere Bereiche ausweiten muss. Deshalb kann ich Ihnen nur sagen: Das ist völlig deckungsgleich. Erstens haben wir diese Kenntnisse. Zweitens schreiben wir aus. Schließlich warten wir ab, wer sich auf diese Stellen letztendlich bewirbt.