Ein weiterer Punkt: Was Ihre Frage nach der Bewertung von eidesstattlichen Versicherungen von Einzelpersonen angeht, möchte ich Ihnen noch eines sagen - ich möchte das jedem von Ihnen empfehlen -: Die Klärung dieser Dinge bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten; nicht aber Ihnen und auch nicht mir. Das können wir hier nicht leisten. Das sollte allen klar sein.
Herr Professor Dr. Lennartz, bitte schön! - Das Mikrofon geht nicht. Seine Handhabung erfordert höchste technische Begabung. - Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, wenn ich Sie eben richtig verstanden habe, haben Sie gesagt, dass Sie jetzt die Stelle der Präsidentin/des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Hannover neu ausschreiben wollten, und zwar bundesweit und nicht regional beschränkt. So habe ich Sie verstanden. Sie haben auch beim ersten Mal bundesweit ausgeschrieben. Aufgrund des Berichts des Präsidenten des OVG haben Sie aber gesagt: Wir beschränken das Verfahren jetzt auf niedersächsische Bewerberinnen und Bewerber.
Nach diesem Vorlauf verstehe ich nicht, warum Sie im zweiten Anlauf erneu so vorgehen wie ursprünglich; denn der Präsident des OVG wird Sie - wenn er sich treu bleibt - doch sicherlich erneut auffordern, das sein zu lassen. Dann müssten Sie das Verfahren erneut korrigieren. Dann wird ein eventuell unterliegender Bewerber erneut in einem Konkurrentenverfahren beim Verwaltungsgericht XY durchsetzen, dass solche Einschränkungen nicht während eines laufenden Verfahrens vorgenommen werden können. Entweder habe ich Sie falsch verstanden, oder Sie machen einen Fehler.
Herr Lennartz, noch einmal: Damals, vor zwei Jahren, ist die Stellenausschreibung unbeschränkt erfolgt, und heute erfolgt sie aufgrund der aktuellen Situation auch unbeschränkt. Die Beschränkung
bei der Auswahl auf niedersächsische Bewerber erfolgte vor dem Hintergrund der aktuellen Bewerberlage und der Situation in der Justizverwaltung. Das ist unbestritten. Wenn wir jetzt, also nach zwei Jahren, vor dem Hintergrund, dass der nach unserer Auffassung als geeignet empfundene Bewerber seine Bewerbung zurückzieht, ausschreiben, wollen wir genauso transparent verfahren, indem wir sagen: Alle können sich bewerben. - Wir werden genau darauf achten, wie sich die Bewerberlage darstellt. Die Bewerberlage kann sich auch so darstellen, dass es keinen geeigneten niedersächsischen Bewerber gibt. Meine Güte, auch zu dem damaligen Zeitpunkt galt schon: Wir wollen die Stelle im Interesse der niedersächsischen Justiz bestmöglich besetzen. - So soll es auch diesmal laufen.
Frau Ministerin, ich habe den Eindruck, Niedersachsen sendet bundesweit ein interessantes Signal aus: Als Jurist sollte man sich besser nicht in Niedersachsen bewerben. Man weiß nämlich nicht, was dabei herauskommt.
Gehen Sie mit mir in der Auffassung konform, dass es für Juristen in Zukunft nicht zielführend ist, sich in Niedersachsen zu bewerben, weil man selbst nicht weiß, wen man einstellen will?
Darauf werden Sie, wie ich vermute, ein eindeutiges Ja als Antwort bekommen. - Frau Ministerin, bitte schön!
Nicht nur Hannover ist schön - ganz Niedersachsen ist schön. Es lohnt sich allemal, sich um Stellen in der niedersächsischen Justiz zu bewerben. Das gilt für alle.
Wir haben gehört, dass er jetzt nach Niedersachsen umgezogen ist. Wenn er sich jetzt neu bewirbt, ist er Bewerber mit den besten Zensuren und einem Wohnsitz in Niedersachsen. Kann er dann genommen werden?
Zweitens kann sich in diesem neuen Verfahren jeder wieder bewerben. Es wird auch bei diesem neuen Verfahren danach gehen, wie die Leistung beurteilt wird, wie die Lage bei den aktuellen Beurteilungen ist, die übrigens nicht von uns, sondern von den jeweiligen Vorgesetzten kommen, wie die Besetzungsberichte sind und wie sich vor diesem Hintergrund die Gesamtsituation für uns darstellt.
Frau Ministerin, Sie führten gerade aus, dass das derzeitige Bewerbungsverfahren zwei Jahre gedauert hat - mit dem Ergebnis, dass wir jetzt kein Ergebnis haben. Mein erste Frage an Sie: Wird es wieder zwei Jahren dauern, wenn Sie jetzt neu ausschreiben?
Meine zweite Frage lautet: Glauben Sie nicht, dass Sie die niedersächsische Justiz schädigen, wenn Sie Stellen an den Gerichten nicht wieder besetzen und damit sozusagen unsere dritte Kraft im Staate bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe behindern?
Wir möchten unsere Stellen in der niedersächsischen Justiz mit den bestmöglichen Bewerbern besetzen. Dass das Verfahren so lange dauert, bedaure ich sehr. Das liegt aber nicht an uns, sondern es liegt schlicht und ergreifend an der Konkurrentenklage, die es auch in anderen Bereichen immer wieder gibt und dann auch immer zu Verzögerungen führt.
Vielen Dank. - Es ist jetzt 10.24 Uhr. Die Fragestunde ist beendet, da keine Wortmeldungen mehr vorliegen.
Die Antworten der Landesregierung zu den Anfragen, die jetzt nicht mehr aufgerufen werden können, werden nach § 47 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung zu Protokoll gegeben.
noch: Tagesordnungspunkt 2: 36. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 15/2955 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/2970 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/2971
Über die Beschlussempfehlungen zu den Eingaben aus der Drucksache 2955, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen, haben wir bereits entschieden. Von dieser Entscheidung waren die Eingaben 2677 und 2935 ausgenommen, die zurückgezogen worden sind.
Wir beraten jetzt nur noch über die Eingaben aus der Drucksache 2955, zu denen Änderungsanträge - ich habe sie gerade genannt - vorliegen. Da sich die Fraktionen darauf verständigt haben, die in der Drucksache unter Abschnitt T - Petitionsausschuss - unter Ziffer I.1 aufgeführte Eingabe 1921 zunächst erneut im Petitionsausschuss zu behandeln, erübrigt sich insofern die Abstimmung über die entsprechenden Änderungsanträge.
Ich eröffne die Beratung über die genannten Eingaben. Frau Kollegin Polat hat sich zu Wort gemeldet.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich spreche zu der Petition von Frau Bischoff, die sich in ihrer Funktion als Mitglied der Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Landkreis Harburg mit einem Anliegen an den Petitionsausschuss gewandt hat. Es geht um die Freistellung mehrerer Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet Estetal und Umgebung im Zusammenhang mit der Aufstellung von drei Bebauungsplänen zur Legalisierung baulicher Anlagen. Da die betroffenen Flächen aus naturschutzfachlicher Sicht als sehr wertvoll und sehr sensibel einzustufen sind, lehnt die Petentin die bauleitplanerische Legalisierung dieser ungenehmigten Flächen ab.
Ich möchte ganz kurz etwas zu dem geschichtlichen Hintergrund dieser Petition ausführen. Die Vorgeschichte reicht bis in die Nachkriegszeit zurück. Vor zum Teil mehr als 50 Jahren, aber auch noch in den letzten Jahrzehnten sind auf niedersächsischem Gebiet südlich des Hamburger Siedlungsraums ca. 1 000 nicht genehmigte und damit
illegal errichtete Bauten entstanden. Diese Bauten sind formal baurechtswidrig entstanden und widersprechen überwiegend auch den materiellen Vorschriften des Baurechts. Der Landkreis duldete dies zunächst.