illegal errichtete Bauten entstanden. Diese Bauten sind formal baurechtswidrig entstanden und widersprechen überwiegend auch den materiellen Vorschriften des Baurechts. Der Landkreis duldete dies zunächst.
1988 - einige Kolleginnen und Kollegen erinnern sich vielleicht noch daran - sind dann die zuständigen Bauaufsichtsbehörden gegen die illegalen Bauten mit bauordnungsrechtlichen Verfügungen vorgegangen. Die Klagen hiergegen wurden abgewiesen. Die Baugenehmigungsbehörden wurden angehalten, nach einem glaubhaften Konzept den Vollzug der Beseitigung durchzusetzen. Daraufhin kam es 1995 zu einer Reihe von Petitionen an den Niedersächsischen Landtag; auch daran erinnern sich einige Kolleginnen und Kollegen vielleicht noch. Diese Petitionen gaben den Anstoß zur Bildung eines Arbeitskreises. Federführend war das Sozialministerium. Als Ergebnis hat der Arbeitskreis einen Leitfaden - der Name ist etwas lang - für die bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Behandlung ungenehmigter Bauten im Landkreis Harburg vorgelegt, nach welchem seitdem konsequent verfahren wird.
Nun komme ich wieder zu den Einwänden von Frau Bischoff. Das Sozialministerium hat nach eingehender Prüfung - an dieser Stelle möchte ich mich auch noch einmal ausdrücklich für die ausführliche Stellungnahme des Ministeriums bedanken - festgestellt, dass die Kritik von Frau Bischoff und ihrer Fraktion an den drei Bebauungsplänen - städtebaulich im Bereich des Bebauungsplans Appelbeck, das ist die Gemeinde Moisburg, und der Gemeinde Drestedt, das ist die Siedlung Valzik - geteilt wird. Das Sozialministerium teilt also die Kritik, dass die städtebauliche Umsetzung rechtlich nicht einwandfrei gehandhabt wird.
Meine Damen und Herren, der Landkreis sagt hierzu in seiner aktuellen Beschlussempfehlung vom 31. Mai 2006 - ich möchte kurz zitieren -: Die betroffenen Gemeinden Moisburg und Appel haben sich nach eingehender Diskussion entschlossen, trotz der vom Ministerium monierten Rechtsmängel die Planungsinhalte nicht zu ändern. - Ich zitiere weiter: Für die beiden Gemeinden steht das Ziel der Legalisierung ungenehmigter Bausubstanz im Vordergrund.
Meine Damen und Herren, soweit diese Flächen im Landschaftsschutzgebiet liegen - das tun sie -, muss das Umweltministerium - ich spreche Herrn Sander ausdrücklich mit an - die Entlassung dieser
Ich komme zum Schluss meiner Ausführungen: Für mich scheint der Eindruck zu bestehen, dass im Landkreis Harburg Wildwestmentalität praktiziert wird.
Ich möchte hierzu das Sozialministerium noch einmal ausdrücklich zitieren. Das Sozialministerium stellt fest, dass dort illegal vorgegangen wird. Das Umweltministerium, das sich in dieser Sache bisher sehr stark zurückgehalten hat, wird auf der anderen Seite mit der Legalisierung dieses Vorstoßes des Landkreises durch die Freistellung dieser Flächen tätig.
Das tragen wir natürlich nicht mit, beantragen deswegen „Berücksichtigung“ und fordern den Umweltminister auf, dieses Treiben nicht auch noch zu unterstützen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Polat, es ist schon ungeheuerlich, wie Sie hier als Ausschussmitglied vortragen.
Dass Sie einer Verwaltung in Niedersachsen vorwerfen, nach Wildwestmanier zu handeln, stimmt mich wirklich traurig. Das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen. Ich hätte nicht erwartet, dass sich ein Ausschussmitglied so über eine Verwaltung in Niedersachsen äußert.
Diese Eingabe, über die Sie hier gesprochen haben, ist in der 73. Sitzung des Petitionsausschusses am 1. Juni 2006 einstimmig mit „Sach- und Rechtslage“ abschließend beraten worden. Im Ergebnis schließt sich der Petitionsausschuss damit der städtebaufachlichen Bewertung des Sozialministeriums an. Wie könnten wir auch anders? Diese entspricht dem „Leitfaden zur bauordnungsund bauplanungsrechtlichen Behandlung ungenehmigter Bauten im Landkreis Harburg“, einer Entscheidungsgrundlage, die auf Veranlassung des Landtages entstanden ist und seit 1999 in ganz Niedersachsen Anwendung findet, weil wir solche ungenehmigten Bauten nicht nur im Landkreis Harburg hatten, sondern auch in anderen Bereichen. Wir wollten Klarheit haben.
Dazu können Sie auch den Kollegen Uwe Harden fragen, der damals im Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen unter anderem mit mir dazu beigetragen hat, dass es planungsrechtlich vorangegangen ist.
Nein. - Es obliegt allein der Verantwortung der Träger der kommunalen Planungshoheit, in welcher Weise die jetzige, im Rahmen der Eingaben vertretene städtebaufachliche Bewertung Eingang in die örtlichen Bauleitplanungsverfahren finden.
Jetzt sage ich einen Schlusssatz, das ist auch das, was wir wollen: Aspekte, die allein in den Bereich der grundsätzlich geschützten kommunalen Selbstverwaltung fallen, sollten dort auch nur im Rahmen der Entscheidungsfindung bauleitplanerisch behandelt werden. Aus diesem Grunde plädiere ich weiterhin, wie im Ausschuss bereits empfohlen, auf „Sach- und Rechtlage“ zu entscheiden.
Meine Damen und Herren, die Redezeit der Kollegin Polat ist abgelaufen. Aber da die Vereinbarung vorsieht, dass auch bei Eingaben Kurzinterventio
Das Sozialministerium sagt ja ausdrücklich, dass es nicht die Einschätzung des Landkreises teilt. In diesen speziellen Gebieten ist eben nicht nach dem Leitfaden vorgegangen worden. Es teilt die Kritik der Petentin. Das Sozialministerium sagt auch ausdrücklich: Nach dem neuen Baugesetzbuch hat es keine rechtliche Möglichkeit. Das haben wir auch nicht infrage gestellt; deswegen die Einstimmigkeit im Ausschuss.
Sehen Sie sich einmal die Beschlussempfehlung des Landkreises an! Das Sozialministerium hat ausdrücklich gesagt, dass es sich mit dem Landkreis zusammensetzen und seine Einschätzung mitteilen werde. Das interessiert die im Landkreis überhaupt nicht! Stattdessen legalisieren sie illegale Bauten in einem hoch wertvollen Landschaftsschutzgebiet. Der Umweltminister, der hier ebenfalls verantwortlich ist und keinen Ton dazu sagt,
legalisiert die Flächen; denn er hat über die Genehmigung, die er für die Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet geben muss, die Möglichkeit, die Freistellung dieser Flächen zu verhindern.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Zu einer weiteren Kurzintervention hat der Kollege Schönecke das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Es ist schon ein starkes Stück, wenn hier eine Kollegin im Niedersächsischen Landtag von Wildwestmentalität im Landkreis Harburg spricht.
Wir haben es hier mit Bauten zu tun, die Ausgebombte aus Hamburg in einem Gebiet in den Jahren zwischen 1945 und 1950 angefangen haben zu bauen. Mittlerweile haben diese Eigentümer auch mit erteilten Baugenehmigungen weitergebaut und umgebaut.
Das ist uns seit Jahren bekannt. Wir haben dann in einem sehr rechtsstaatlichen Verfahren, meine Damen und Herren von den Grünen, dieses Thema aufgrund dieser Vorgaben des Landes Niedersachsen sehr sensibel angefasst und versucht, es mit dem Land Niedersachsen umzusetzen.
Dann hat es in großer Übereinstimmung im Kreistag folgende Situation gegeben: Weil es die Petition eines Mitglieds Ihrer Kreistagsfraktion gab, haben wir als Kreistag gesagt: Dann halten wir dieses Verfahren, diese Aufstellung eines Bebauungsplanes, erst einmal an und warten ab, wie sich hier die Häuser zu diesem Fall neu positionieren. Diesen Punkt haben wir heute erreicht. Dieses Verfahren hat mittlerweile ein Jahr gedauert, bis diese Petition heute im Landtag behandelt wird.
Können Sie sich vorstellen, dass diese Eigentümer darauf warten, endlich von diesem rechtlosen Zustand befreit zu werden? Das, was Sie hier vorgetragen haben, hilft diesen Eigentümern in keiner Weise, und auch nicht dem Verfahren.
Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich befinde mich in einem Dilemma. Offenbar hat der Petitionsausschuss eine einstimmige Beschlussempfehlung abgegeben. Da das nicht strittig gestellt wurde, hatte ich keine Möglichkeit der Vorbereitung. Nun werden hier Behauptungen erhoben, das Sozialministerium habe Zweifel an der Begründung dieses Bebauungsplanes geäußert. Der Ausschussvorsitzende sagt, das stimme nicht. Ich kann so nicht abstimmen; ich müsste mich der Stimme enthalten.
Ansonsten stimmt alles, was der Kollege Schönecke zur Vorgeschichte und zum Landschaftsschutz gesagt hat. Als wir vor zehn Jahren Petitionen hatten, bin ich mit dem Kollegen Decker dorthin gefahren. Wir kannten die Vorgeschichte und haben festgestellt: Dort sind wirklich massenhaft Häuser errichtet worden. Die Fläche ist seinerzeit unter Schutz gestellt worden, weil man die Heide schützen wollte. Wir befanden uns aber in einem Hochwald. Danach hat man verdienstvollerweise viele, aber nicht alle dieser Bauten legalisieren können. Alles, was nach heutigem Verständnis wirklich Schwarzbau war, ist dann auch abgerissen worden.