Herr Böger kennt die Situation mit all den Brennpunkten und Problemen in Berlin sehr genau. Er weiß im Übrigen - selbst wenn er irgendeiner anderen Richtung anhängen würde -, dass er ein solches Gesamtschulsystem in Berlin nicht kreieren und schon gar nicht bezahlen könnte. Er kommt also im Grunde genommen zu einer sehr richtigen Einschätzung.
Herr Kollege Meinhold, ich finde es gut, dass Sie für die Kolleginnen und Kollegen an der Hauptschule im Grunde genommen eine Lanze brechen. Die Eltern gucken natürlich, wie das mit den Ausbildungsplätzen ist, und sitzen auch mancher Ente auf usw. Das alles kommt zusammen.
Momentan - das mag sein - fehlen in Deutschland 50 000 Ausbildungsplätze, entsprechend anteilig in Niedersachsen.
Das ist unsere gemeinsame große Sorge. Die Eltern gucken, was da los ist. Aber wir als Staat - trennen Sie das bitte von dieser verkürzten Strukturdebatte - können an allen Stellen nur immer und immer wieder das Bestmögliche tun. Nehmen Sie es uns das ab. Wir haben uns ja nicht nur eine abstrakte Strukturdebatte geleistet, sondern wir haben die letzten Jahre gerade an der Hauptschule ein ganzes Bündel von Maßnahmen für die Kinder ergriffen, die es angeht. Und das wollen wir so auch aufrechterhalten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Interesse des Fortgangs der Debatte ziehe ich meine Wortmeldung zurück.
b) Welchen Strukturwandel strebt die Landesregierung in der Versorgungswirtschaft in Niedersachsen an, und will sie die Interessen der kommunalen Versorger dabei ignorieren? - Antrag der Fraktion der SPD Drs. 15/3044
Herr Möhrmann, warten Sie bitte einen Augenblick, bis es ruhiger geworden ist, sonst können die Zuhörerinnen und Zuhörer Sie nicht verstehen. Auch die Gespräche an der Regierungsbank werden jetzt bitte eingestellt. - Herr Klare!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! - Auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene wird zurzeit das Positionspapier des Länderausschusses bei der Bundesnetzagentur „Kostenkalkulation Strom“ vom 7. März 2006 kontrovers diskutiert, da die Gefahr besteht, dass zahlreiche kommunale Energieversorger und damit Beschäftigungsverhältnisse in ihrer Existenz gefährdet sind. Im Kern geht es hierbei um die Netznutzungsentgelte, die zum Ziel haben, einen fairen Wettbewerb in den dem Netzbereich vor- und nachgelagerten Netzen zu etablieren sowie verbraucherfreundliche Preise herbeizuführen. Erstaunlicherweise bleiben die Preisbildung an der Leipziger Strombörse und die damit verbundene Gewinnexplosion bei den Stromerzeugern außen vor und werden nicht thematisiert.
1. Inwieweit teilt sie die in dem Positionspapier dargelegten Auffassungen für den gesamten Bereich der Kostenkalkulationen sowohl grundsätzlich als auch unter Berücksichtigung der spezifischen Unternehmenssituationen der kommunalen Energieversorger, und wie schätzt sie demnach die wirtschaftlichen Folgen für die einzelnen Netzbetreiber hinsichtlich Unternehmensentwicklung, Versorgungsqualität, Preisniveau, Arbeitsplatzsicherheit und Quersubventionierungen ein?
2. Wie positioniert sie sich zur Festlegung der Durchleitungsentgelte, und wie steht sie diesbezüglich zu ihren kommunalen Energieversorgern in Niedersachsen, damit diese nicht in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind und ihre Bedeutung für die Kommunen und Verbraucher erhalten bleiben kann?
3. Inwiefern beabsichtigt sie, in Verantwortung für ihre Kommunen Einfluss darauf zu nehmen, dass einer Monopolisierung der Netzbetreiber entgegengewirkt werden kann und sich im Sinne der Etablierung eines fairen Wettbewerbs der Strommarkt in Niedersachsen kundennah und verbraucherfreundlich entwickeln kann?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für unsere Wettbewerbsfähigkeit, für mehr Wachstum und damit für mehr Beschäftigung in Deutschland brauchen wir eine Versorgung mit Strom und Gas, die sicher, umweltverträglich, vor allem aber auch preisgünstig und damit verbraucherfreundlich ist.
Heute geht es vor allem um die Frage, wie verbraucherfreundlich wir das hinbekommen. Die Menschen in unserem Lande haben einen Anspruch darauf, für ihr ehrliches Geld Leistungen zu ehrlichen Preisen zu bekommen. Ehrliche Preise bekommen sie aber nur, wenn sichergestellt ist, dass sich diese Preise aus einem ehrlichen Wettbewerb heraus bilden. Deshalb ist ein ehrlicher Wettbewerb der beste Verbraucherschutz, den es gibt.
Meine Damen und Herren, die Bereiche von Strom und Gas sind 1998 liberalisiert worden. Die Folge waren sinkende Industriestrompreise. Dennoch müssen wir feststellen, dass der Wettbewerb durch das verbliebene Monopol bei den Netzen an Grenzen gestoßen ist. Da ein diskriminierungsfreier Netzzugang für alle Marktteilnehmer eine zentrale Voraussetzung für einen funktionsfähigen Wettbewerb ist, hat sich die EU für eine staatliche Regulierung entschieden.
Um in den Bundesländern für einen einheitlichen Vollzug zu sorgen, hat der Länderausschuss bei der Bundesnetzagentur im März 2006 einvernehmlich ein Positionspapier der Regulierungsbehörden des Bundes und der Länder zu Einzelfragen der Kostenkalkulation verabschiedet. Wie auch andere Bundesländer hat das Land Niedersachsen die Bundesnetzagentur mit der Wahrnehmung der Regulierungsaufgaben betraut. Deshalb findet dort die Prüfung der Netzentgelte aller niedersächsischen Versorger statt.
Zu 1: Das Positionspapier ist ein Raster für die Prüfung der Anträge zur Genehmigung von Netzentgelten. Bei seiner Erarbeitung sind Anhörungen durchgeführt worden, die dazu geführt haben, dass bei der Berechnung der Netzentgelte nicht nur die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer, sondern ein kalkulatorischer Gewerbesteueransatz berücksichtigt wird. Dies erfolgt auf der Grundlage der anerkannten kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung.
Zu einer möglichen Gefährdung von Gewinnabführungen von Stadtwerken an Kommunen ist Folgendes zu sagen: Das ausdrückliche Ziel der europäischen Richtlinie und des Energiewirtschaftsgesetzes ist die Regulierung der Monopolgewinne aus der leitungsgebundenen Energieversorgung. Damit wird der Wettbewerb gestärkt, und damit ist eine Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Preise sinken können. Ich darf an dieser Stelle daran erinnern, dass es hierzu seinerzeit eine breite politische Unterstützung gab.
Durch die geschaffenen Rechtsgrundlagen wird sichergestellt, dass ein auskömmlicher Netzbetrieb möglich bleibt. Das gilt natürlich auch für die kommunalen Versorger. Aber es ist beinahe zwangsläufig immer so, dass man mit Schwierigkeiten zu tun hat, wenn man etwas Neues einführt. So kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund von
kommunalen Entscheidungen Stadtwerke stark betroffen sein können. Aber es zeichnet sich ab, dass auch Stadtwerke davon profitieren können. Deshalb müssen wir ein Auge darauf haben, dass besondere Bedingungen bei der Netzregulierung berücksichtigt werden, damit wir nicht Gefahr laufen, dass gewachsene und bewährte Strukturen zerbrechen. Dabei muss allerdings immer berücksichtigt werden, dass durch den erwähnten Ansatz der kalkulatorischen Gewerbesteuerkosten bereits eine für die Stadtwerke positive Lösung gefunden wurde.
Schließlich ist zu bedenken, dass es zur Transparenz der Preisbildung gehört, dass der Kunde die Leistungen bezahlt, die er vorher selbst in Anspruch genommen hat.
Zu 2: Die Netzentgelte machen zwischen 30 und 40 % des Endpreises für die Haushaltungen aus. Sie spielen damit eine zentrale Rolle für das Entstehen von Wettbewerb im Energiebereich. Selbst geringfügig zu hohe Entgelte können preisgünstige Angebote durch Wettbewerber verhindern, die selber nicht über das örtliche Versorgungsnetz verfügen. Andererseits wird es sich zeigen, dass die niedersächsischen Versorgungsunternehmen den Wettbewerb nicht scheuen müssen. Schließlich gehören die Strompreise in Niedersachsen zu den günstigsten in Deutschland.
Zu 3: Die Belange der kleineren Energieversorgungsunternehmen hat das Energiewirtschaftsgesetz besonders berücksichtigt. Zu ihnen gehören in der Regel auch die kommunalen Versorger. So gelten die Entflechtungsvorschriften für vertikal integrierte Unternehmen in weiten Teilen erst ab einer Unternehmensgröße mit 100 000 Kunden.
Eine Monopolisierung der Netzbetreiber lässt sich im Übrigen nicht beobachten. Im Gegenteil ist bis in die jüngste Vergangenheit eher eine Tendenz zu beobachten, dass Kommunen die Energieversorgung, die bisher durch regionale Energieversorgungsunternehmen wahrgenommen wurde, nach Auslaufen der Konzessionsverträge wieder selbst übernehmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, können Sie mir erklären, wie es bei den Genehmigungen der Netzentgelte zu folgenden Ergebnissen kommt: 17 Stadtwerke aus der Umgebung meiner Heimatstadt haben einen Antrag auf Netznutzungsentgelte gestellt. Die Differenz zwischen den einzelnen geforderten Werten betrug 498 %. Die Werte reichten von 2 800 Euro pro Kilometer bis 13 700 Euro pro Kilometer. Nach dem Vorschlag der Bundesnetzagentur beträgt der Unterschied zwischen den Durchleitungskosten nicht mehr 500 %, sondern 750 %.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bundesnetzagentur, Herr Kollege Möhrmann, ist dafür allein zuständig. Ich müsste dort nachfragen, wie die von Ihnen genannten Zahlen zustande gekommen sind. Das wollen wir gern tun, weil das ja auch für uns von besonderem Interesse ist, insbesondere für die ländlichen Versorgungsunternehmen, die damit wahrscheinlich größere Probleme haben, Herr Kollege Meinhold, als die großen Stadtwerke wie in Hannover und einige andere. Aber etwas verwundert mich: Mir ist nicht bekannt, dass schon irgendwelche Bescheide ergangen sind.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich habe hier eine Anzeige aus der Süddeutschen Zeitung vom 11. Juli 2006. Dort sind nicht nur kleine Stadtwerke genannt, sondern es sind Stadtwerke aus ganz Deutschland genannt. Es geht nicht nur um die jetzt vorliegende Netzentgeltverordnung, sondern es geht auch um die Fragen zur Anreizregulierung. Ich will das jetzt nicht zu einem Seminar ausweiten und stelle deswegen hier nur einmal fest: Es scheint tatsächlich ein
Riesenproblem zu sein; denn der Hessische Städtetag und andere haben sich ebenfalls sehr kritisch dazu geäußert.
Meine Frage - ich darf ja nur noch eine zweite Frage stellen - an Sie ist: Können Sie mir erklären, warum es inzwischen schon zu unterschiedlichen Auslegungen der Verordnung durch die Länder kommt? - Ich weiß, dass das Saarland und Hessen zum Beispiel Plankosten abweichend von der BNA anerkannt haben.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Möhrmann, wenn es so ist, ist das nicht erklärbar; denn das Positionspapier ist einvernehmlich verabschiedet worden. Und weil es einvernehmlich verabschiedet worden ist, muss es auch einvernehmlich angewandt werden. Daher muss man auch solchen Dingen nachgehen.