gleichwohl aber in der Koalition versucht - es ist meine Vermutung, dass er diesen Willen hat -, diese Frage abzuarbeiten, weil er im Gegensatz zu Ihnen und Ihrer Klientel mit dieser Frage nicht weiter belastet werden will. Man kann nicht Bundeskanzler werden, wenn man die Antwort auf diese Frage weiter verzögert. Dieses Vorgehen ist verantwortungsvoll, da diese Frage gelöst werden muss. Ich habe jetzt auch den Eindruck, dass sich die SPD-Landtagsfraktion bei dieser Frage sehr zurückhält und zumindest in dieser Frage mit Herrn Gabriel übereinstimmt. Ich hoffe, dass er diese Frage mit der CDU/CSU zusammen lösen wird.
Wir werden bald die Inbetriebnahme von Schacht Konrad erleben, nachdem alle Verfahren abgehandelt sein werden. Dann werden wir etwas abgeräumt haben. Anschließend werden wir vielleicht - hoffentlich bis zum nächsten Sommer - auch in der Frage der Endlagerung zu einem Ergebnis kommen, mit dem beide großen Parteien leben können. Es ist ein Vorteil dieser Großen Koalition, dass sie in der Lage ist, in dieser Frage einen Durchbruch herbeizuführen. Deshalb freue ich mich als Liberaler, der für das Land Verantwortung trägt, dass in dieser Angelegenheit Hilfe auch aus Berlin kommt.
Herr Sander, ich glaube nicht, dass dies der richtige Ort ist, um immer wieder Glaubensbekenntnisse in der Art abzugeben, wie Sie es hier tun.
(Ernst-August Hoppenbrock [CDU]: Dann müssen Sie nicht fragen! - Zuruf von der CDU: Das müsst ihr gerade sagen!)
Ich weiß nicht, ob Sie, Herr Sander, einmal mit den Zeitzeugen gesprochen haben, die damals diese Entscheidung für Gorleben getroffen haben. Damals hat das Kabinett Albrecht u. a. den umweltpolitischen Sprecher der SPD und den damaligen Fraktionsvorsitzenden hinzugezogen. Wenn Sie einmal ein Gespräch mit Menschen führen, die sich noch sehr genau daran erinnern können, wie es damals gelaufen ist, dann werden sie auch Ihnen erzählen, dass damals folgende Kriterien eine Rolle spielten: vorherrschender Westwind, Nähe zur DDR, konservativ geprägte ländliche Räume. Diese Kriterien haben mit zur Auswahl von Gorleben geführt.
Ich kann Ihnen nur raten: Sprechen Sie mit den Menschen, die noch leben und die dabei waren! Ich frage Sie, ob Sie sich wirklich ein Bild davon gemacht haben, Herr Sander, welches damals die ausschlaggebenden Gründe für den Standort Gorleben waren.
Herr Präsident, ich habe die Frage so verstanden, ob ich schon einmal mit denjenigen gesprochen habe, die damals dabei waren.
Dem ist so. In den Jahren 1977/78 wurde sehr verantwortungsvoll entschieden. Das ist der Unterschied zu heute. Damals gab es noch keine Grünen.
(Heiterkeit und Beifall bei der FDP und bei der CDU - Andreas Meihsies [GRÜNE]: Das ist bedauerlich!)
Alle in Verantwortung Stehenden, vom Bundeskanzler Schmidt bis hin zu den Fraktionsvorsitzenden im Niedersächsischen Landtag, empfanden dies als eine gesamtstaatliche Aufgabe, stellten sich der Verantwortung, nahmen wissenschaftliche Kriterien als Grundlage und sind dann zu dem Ergebnis gekommen, dass man in Gorleben erkunden sollte. Sie müssen sich mehr auf wissenschaftliche Untersuchungen verlassen, diese Untersuchungen zur Kenntnis nehmen und dann zu politischen Schlüssen kommen; dann würden wir uns vielleicht näher kommen, Herr Kollege Wenzel.
(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Ihre Aus- sage dokumentiert, dass Sie diese Gespräche nicht geführt haben, Herr Sander!)
Ich kann mich noch gut erinnern, Herr Kollege Wenzel, als Sie mich in der ersten Fragestunde zum Thema Endlagerung gefragt haben, ob ich Ihnen das Protokoll der Kabinettsitzung besorgen könnte, an der Herr Minister Kubel im Kabinett Albrecht teilgenommen haben soll. Allein dies war schon ein Witz, weil mir nicht bekannt war, dass der frühere Ministerpräsident Kubel Mitglied im späteren Kabinett Albrecht gewesen ist. Entscheidend ist aber, dass die SPD zu dieser Zeit Verantwortung getragen hat, ebenso wie es alle anderen Parteien taten. Zu dieser gesamtstaatlichen Verantwortung müssen wir wieder zurückkommen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Entgegen der hier gemachten Behauptung, Gorleben sei als Standort nicht geeignet, weise ich darauf hin, dass bisher keinerlei Ergebnisse der Erkundung darauf hinweisen, dass Gorleben nicht geeignet ist. Es sind aber noch einige Dinge zu klären. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Wie lange wird es aus jetziger Sicht etwa dauern, bis die noch offenen Fragen geklärt sein werden, und wie lange würde es dauern, bis man zu einer Entscheidung über einen
geeigneten Standort kommen könnte, wenn wir das Moratorium fortbestehen ließen und an anderer Stelle nach Standorten suchten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Runkel, wir gehen davon aus, dass wir dann, wenn wir morgen in eine Erkundung eintreten könnten, vier bis sechs Jahre brauchten, um zu Ergebnissen zu gelangen. Wir haben es durch dieses Moratorium aber leider dazu kommen lassen, dass sich das Bergwerk derart verändert hat, dass wir weitere ein bis zwei Jahre brauchten, um die Erkundungen wieder aufzunehmen. Das ist dabei eigentlich das Schlimme: Wir versenken im Augenblick aufgrund politischer Entscheidungen Geld. 90 % der Ergebnisse liegen auf dem Tisch. Es geht noch um 10 % der Ergebnisse, die man noch nicht erkundet hat. Wir haben schon 1,5 Milliarden für Gorleben ausgegeben, und wir benötigen im Augenblick allein für die Offenhaltung dieses Bergwerkes rund 200 Millionen. Wenn wir dieses Moratorium nicht gehabt hätten, dann hätten wir theoretisch gar nichts bezahlt, weil wir die Erkundung unter Inanspruchnahme von Geldern in Höhe dieser Offenhaltungskosten zu Ende geführt hätten. Insofern müsste der Steuerzahler fast Schadensersatzforderungen an die letzte rot-grüne Bundesregierung richten.
Das Moratorium besteht zehn Jahre. Wir sind jetzt theoretisch im Jahre sieben. Nichts ist geschehen. Das Moratorium wird auch ohne unser politisches Zutun im Jahre 2010 aufgehoben werden, und dann wird im Prinzip weiter erkundet.
Meine Damen und Herren, was haben wir eigentlich bewirkt? - Danach müssten auch die Grünen fragen. - Nichts haben Sie bewirkt. Sie haben dem Staat und den Bürgern weitere Verunsicherungen zugemutet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Damit ist die Fragestunde beendet.
noch: Tagesordnungspunkt 3: 38. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 15/3135 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/3160 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/3162
Wenn wir jetzt die Unterhaltungen einstellen würden, dann könnten wir uns auch auf die Redebeiträge und die notwendigen Abstimmungen konzentrieren, und dann würde das alles sehr viel schneller gehen. Ist das möglich!
Über die Ausschussempfehlung zu den Eingaben in der Drucksache 3135, zu denen keine Änderungsanträge vorlagen, haben wir bereits entschieden. Wir beraten also jetzt nur noch über die genannten streitigen Eingaben.
Meine Damen und Herren, wir befinden uns in der Beratung. Der Kollege Harden hat zunächst zu der Eingabe 3248 das Wort. Bitte schön!
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Petent regt an, den Einbau von Rauch- und Feuermeldern gesetzlich vorzuschreiben. Mit diesem Thema haben wir uns schon mehrfach befasst. Jedes Jahr kommen in Niedersachsen zwischen 50 und 65 Menschen durch Wohnungsbrände ums Leben, wobei der Tod meistens durch die Rauchentwicklung eintritt. Wenige Atemzüge giftigen Qualms reichen aus, um irreparable gesundheitliche Schäden hervorzurufen. Kinder und alte Menschen sind besonders gefährdet. Der Landesfeuerwehrverband, der Dachverband der freiwilligen Feuerwehren im Lande, sagt dazu: Viele von ihnen könnten noch leben, wenn die Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet gewesen wären. - Dem ist wenig hinzuzufügen.
ken gegen die gesetzliche Pflicht zusammengetragen, Hausbewohner vor dem Rauchtod im Schlaf zu schützen. Diese Bedenken sind lächerlich, angefangen von mangelnden Überprüfungsmöglichkeiten bis hin zu der Überlegung, wie Vermieter ihre Mieter dazu bringen können, die Betriebsbereitschaft der Rauchmelder zu gewährleisten. Das ist Bedenkenträgerei am falschen Ort! Hier geht es nicht um Bürokratie, die den Menschen das Leben schwer macht, hier geht es um eine Vorschrift, die Leben rettet.
Wer sich gestern so vehement dafür stark gemacht hat, dass am Tage Fahrlicht eingeschaltet wird, um Unfälle zu verhindern, der kann doch heute nicht ernsthaft gegen die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern in Wohnungen sein.
Stimmen Sie mit der SPD und den Grünen dem in dieser Petition vorgebrachten Anliegen zu, und fügen Sie eine entsprechende Passage in Ihre nächste NBauO-Novelle ein. Das hätte den Vorteil, dass sie dann wenigstens ein bisschen Substanz hätte. - Danke schön.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, da bestimmte Redetexte auch im Protokoll erscheinen müssen - ich wollte Ihnen das ersparen -, möchte ich noch darauf hinweisen, dass sich die Fraktionen darüber verständigt haben, dass die unter F.II Nr. 11 aufgeführte Eingabe 2928 erneut im Petitionsausschuss behandelt wird. Insofern erübrigen sich die Abstimmungen über die Änderungsanträge. Von den Änderungsanträgen ebenfalls ausgenommen sind die Eingaben 2629, 2646 und 3009, deren Zurückziehung bereits am Mittwoch bekannt gegeben wurde, sowie die ebenfalls bereits am Mittwoch erwähnte Eingabe 2859, zu der inzwischen sämtliche Folgesätze von den Petenten zurückgezogen worden sind. - Ist es nun in Ordnung?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zu derselben Eingabe und beginne meine Ausführungen damit, dass die Feuerwehr und die Ostfriesische Brandkasse 1997 in Ostfriesland die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ gestartet haben. Diese Initiative war sehr erfolgreich. Sie war auch Auftakt einer bundesweiten Kampagne. Aber trotz dieser Initiative, fast zehn Jahre später, liegt die Zahl der eingebauten Rauchmelder unter 10 %. Das heißt, Freiwilligkeit ist gut, Aufklärung ist gut, aber das reicht nicht. - Wir haben hier diverse Male vorgebracht, dass wir in dem Bereich eine gesetzliche Änderung brauchen.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Joachim Albrecht [CDU]: Wo- her haben Sie denn die Zahlen?)
Ich fand es sehr erstaunlich, dass es der Landesregierung gelungen ist, in ihrer Stellungnahme zu der Petition auf über sechs Seiten den Versuch zu starten, irgendwie deutlich zu machen, was alles dagegen spricht. Wissen Sie, was dagegen spricht? - Es sind ein paar Gesetze, die man einfach ändern könnte. Sie betreffen Verwendbarkeitsnachweise, die man einfach ändern könnte. Hier ist Politik gefragt, und hier sollte Politik mutig sein.