Protokoll der Sitzung vom 15.03.2011

In der Tat gibt es sogar den Kabinettsbeschluss aus 1991. Wir würden uns mit einem Erlass aus dem Justizministerium nicht erdreisten, das Parlament maßregeln zu wollen, was es zu tun und was es zu lassen hat. Ich weise aber auf Folgendes hin - manchmal ist eine gewisse Verfahrensökonomie auch angesagt und zu rechtfertigen -: In diesem Beschluss von 1991 heißt es - ich sage es

mit meinen Worten -, wenn es sich um einen Bagatelleingriff in das Gesetz handele, könne man darauf verzichten, das gesamte Gesetz durchzubeten und die Geschlechterbezeichnungen entsprechend zu korrigieren.

Hier sehen wir eine solche Ausnahme als gegeben an. Schließlich geht es nur darum, einen Paragrafen zu streichen und zwei neue Paragrafen aufzunehmen. Daher kann man es vielleicht vertreten, hier nicht die ganz große Veränderung zu vollziehen.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Haase?

Ja, gerne.

Herr Minister, da Sie eigentlich auch sagen, dass der Kabinettsbeschluss von 1991 seine Bedeutung hat und auch Anwendung finden sollte, frage ich Sie: Wann sollte man das denn machen, wenn nicht bei einem Gesetz mit 30 Paragrafen, also einer relativ überschaubaren Masse? Wer sich den Gesetzestext anschaut, merkt, dass es nur ein paar Seiten in der Gesetzessammlung sind. Dort müsste man doch anfangen. Das muss von einer Landesregierung doch erwartet werden können.

Das Parlament ist ja Gesetzgeber, Herr Kollege.

(Hans-Dieter Haase [SPD]: Vorgelegt von der Landesregierung!)

Theoretisch könnte das geleistet werden. Es ist aber die Frage, wie lange man dann dafür braucht.

Umgekehrt gilt das Argument, dass hier nur 10 % des ganzen Gesetzeswerkes angetastet werden. Das deutet darauf hin, dass man im Sinne von Zügigkeit vielleicht darauf verzichten kann, das Gesetz als Ganzes hier anzupacken.

Übrigens möge die Sozialdemokratie auch erinnern - ich glaube, 1991 hatten Sie im Kabinett die Federführung -,

(Hans-Dieter Haase [SPD]: Das stimmt!)

dass auch die zwölf Jahre bis zum Regierungswechsel 2003 immer so verfahren wurde. War es ein minimaler Eingriff in das Gesetz, hat man die

alten Formulierungen beibehalten. Gingen die Änderungen von vorne bis hinten durch das ganze Gesetz, wurde eine entsprechende Umstellung vorgenommen.

Drittens. Jetzt komme ich zu dem substanziellen, zu dem eigentlich interessantesten Punkt. Hier geht es um die Problematik des § 28 a AGBGB und die Frage: Staatshaftung für Gebührenbeamte, ja oder nein? Die Opposition fürchtet, dass durch die Regelung des § 28 a Bürgerinnen und Bürger schutzlos gestellt werden könnten, wenn ihnen ein Bezirksschornsteinfegermeister einen Schaden zufügt.

Diese Befürchtung teile ich nicht; denn Fälle, in denen ein derartiger Anspruch tatsächlich nicht durchgesetzt werden konnte, sind uns schlicht und ergreifend nicht bekannt - nicht in Niedersachsen und nicht anderswo. Das liegt u. a. daran, dass jeder verantwortliche Handwerker eine Haftpflichtversicherung abschließt und die möglicherweise theoretisch denkbaren schwarzen Schafe nicht da sind. Ich habe mich gerade noch einmal rückversichert und will dem Parlament mitteilen, dass 100 % aller im Parlament sitzenden Bezirksschornsteinfegermeister haftpflichtversichert sind. Das trägt auch ein bisschen zur Beruhigung bei.

(Beifall bei der CDU)

Für die Zukunft wird die Befürchtung der Opposition auch noch im Weiteren entschärft; denn durch die bereits beschlossene Neuordnung des Schornsteinfegerrechts wird der öffentlich-rechtliche Vorbehaltsbereich der Bezirksschornsteinfeger - und damit natürlich auch die Möglichkeit einer Amtspflichtverletzung - erheblich reduziert.

(Dr. Manfred Sohn [LINKE]: Das ist der eigentliche Skandal!)

Übrigens gilt diese Bestimmung, Herr Kollege, seit über 60 Jahren bereits in weiten Teilen Niedersachsens. Sie hat - das hat uns auch der BGH bestätigt - ihre Berechtigung. Der Staat kann im Vergleich zu den besoldeten Beamten erheblich weniger auf den Bezirksschornsteinfegermeister einwirken und soll daher auch seine Haftung einschränken können. Die Rechtsprechung sagt: In dem Fall der sogenannten Gebührenbeamten ist es möglich, das Thema Haftung so oder so zu ordnen bzw. so oder so zu sehen - anders als bei den regulär besoldeten, ständig für uns tätigen Beamten. Das mag man so hinnehmen.

Unter dem Strich: Wenn man das ändern will - ich will auch nicht so tun, als gebe es nicht ein paar

Argumente dafür -, ist der Bundesgesetzgeber an dieser Stelle gefordert und muss überlegen, ob er das machen will. Im Ganzen meine ich aber, dass der Bundesgesetzgeber in diesen Tagen andere Sorgen hat, als das zu regeln, was eigentlich auch so ganz gut funktioniert.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Damit sind wir am Ende der Beratung.

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1.- Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Der Änderungsempfehlung ist gefolgt worden.

Artikel 2. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Der Änderungsempfehlung ist gefolgt worden.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Damit kommen wir zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist so beschlossen worden.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf:

Abschließende Beratung: Änderung der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/3311 - Beschlussempfehlung des Ältestenrates - Drs. 16/3430

Der Ältestenrat empfiehlt Ihnen, den Antrag unverändert anzunehmen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Damit kommen wir zur Beratung. - Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

§ 48. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer der Änderung der Geschäftsordnung zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Der Änderung der Geschäftsordnung wurde zugestimmt.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 10 auf:

Abschließende Beratung: Naturschutz qualitativ stärken - Ersatzgeldregelung gleichstellen! - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/2412 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz - Drs. 16/3360

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag unverändert anzunehmen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Damit kommen wir zur Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bäumer für die CDU-Fraktion. Herr Bäumer, ich erteile Ihnen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Natur braucht uns nicht, aber wir brauchen die Natur. Wer diesen Satz beherzigt, der muss sich um die Zukunft des Naturschutzes in Niedersachsen keine Sorgen machen.

(Vizepräsident Dieter Möhrmann über- nimmt den Vorsitz)

CDU und FDP, meine sehr geehrten Damen und Herren, stehen für einen qualitativ hochwertigen Naturschutz für die Menschen und vor allem für die Natur.

(Zustimmung bei der CDU - Christian Meyer [GRÜNE]: Na ja!)

Ich sage das hier heute Nachmittag so deutlich, damit Sie das, meine sehr geehrten Damen und Herren von der linken Seite des Hauses, später noch einmal in Ruhe nachlesen können.

(Marianne König [LINKE]: Dadurch wird es nicht besser!)