Protokoll der Sitzung vom 16.03.2011

werden darf, sondern dringend einer Verbesserung bedarf.

(Beifall bei der LINKEN)

Dieser Verbesserung verweigern Sie sich. Sie verweigern sich sogar dem Abbremsen einer Verschlechterung. Das Abstimmungsverhalten der CDU ist skandalös.

Die Kilometeruntergrenze spielt im Landkreis Peine eine große Rolle. Da gibt es gerade von konservativer Seite Äußerungen wie die folgende: Wenn man nicht mehr ab 2 km, sondern erst ab 3 km eine Schülerkarte kriegt, na und? Wem hat es denn jemals geschadet, Rad zu fahren? - Solche Diskussionen gibt es tatsächlich, jedenfalls im Landkreis Peine. Daraufhin sagte im Zusammenhang mit diesem Winter - in den Peiner Nachrichten ist das nachzulesen - ein Vertreter der Peiner Verkehrsgesellschaft, die letztlich für diese ganzen Maßnahmen mehr Geld braucht:

„Bei Glatteis kann man ein Kind nicht mit dem Fahrrad losschicken. Schon gar nicht mit einem 10-Kilo-Ranzen auf dem Rücken, bei dem es nicht leicht ist, das Gleichgewicht zu halten.“

Ein Vertreter unseres Landkreises sagt zu der Heraufsetzung der Kilometergrenze:

„Bei Schnee und Eisglätte ist es grundsätzlich schwierig, mit dem Rad zu fahren - da macht es keinen Unterschied, ob man zwei oder drei Kilometer unterwegs ist.“

Beide betonen: Das Beste wäre ein zuverlässiger Busverkehr. - Diesen zuverlässigen Busverkehr verweigern Sie den Schülerinnen und Schülern in Niedersachsen. Das werden wir registrieren.

Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN und Zustim- mung von Christel Wegner [fraktions- los])

Meine Damen und Herren, der - soweit ich jetzt erkennen kann - letzte Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Minister Bode.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich bitte zunächst eine Aussage korrigieren, die ich beim vorhergehenden Tagesordnungspunkt gemacht habe. Es ging da um die Frage der GeneSys-Bohrung in Hannover und des Frackings. Ich hatte da aus einem alten Vermerk vorgetragen, sie sei beantragt, aber noch nicht genehmigt. Dank der Internetübertragung der Landtagssitzung gibt es viele umtriebige Mitarbeiter, die aufpassen. Von ihrer Seite ist mir gesagt worden, dass der Frac bei dieser Bohrung inzwischen genehmigt worden ist. Allerdings haben wir der Bundesanstalt zur Auflage gemacht, Öffentlichkeitsarbeit und Öffentlichkeitseinbindung durchzuführen. Ich nehme an, nach dieser meiner Aussage wird das jetzt beschleunigt werden, weil wahrscheinlich die Diskussion tatsächlich losgeht.

Herr Borngräber, ich habe darum gebeten und veranlasst, dass auch Ihre Frage beantwortet wird. Die Antwort liegt mir aber noch nicht vor.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun aber zum Thema „Ausgleichszahlungen bei der Schülerbeförderung“!

Die Ausgleichszahlungen bei der Schülerbeförderung sind - das ist bei den Vorrednern deutlich geworden - von besonderer Wichtigkeit; denn in der Fläche ist der Schülerverkehr das Rückgrat des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs. In vielen Bereichen hängt das Funktionieren des ÖPNV von den Ausgleichsleistungen für verbilligte Zeitkarten im Ausbildungsverkehr ab, also von den Zahlungen gemäß § 45 a des Personenbeförderungsgesetzes.

Selbstverständlich beabsichtigt die Landesregierung, die tragende Rolle dieser finanziellen Leistung für den ländlichen ÖPNV bei der Neugestaltung des Ausgleichssystems zu berücksichtigen.

(Zustimmung von Ernst-August Hop- penbrock [CDU])

Die im Dezember 2009 in Kraft getretene Verordnung (EG) 1370/2007 setzt jedoch neue und zum Teil umstrittene Vorgaben zu allgemeinen Regelungen und zu Förderinstrumenten im ÖPNVBereich. Auch daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Anschlussregelung für den zurzeit überwiegend praktizierten vertraglichen Ausgleich. Wir haben uns dabei zum Ziel gesetzt, die Zahlungen zukünftig auf eine solide Grundlage zu stellen, die europarechtlich nicht angreifbar ist, die den unter

schiedlichen Strukturen in den Regionen gerecht wird, die den Beteiligten Planungssicherheit gibt und die einen angemessenen Verwaltungs- und Abwicklungsaufwand verursacht, d. h. vernünftig administrierbar ist.

Um zu diesen Zielen zu gelangen und dabei die Interessen der Beteiligten zu achten, haben wir eine Arbeitsgruppe gebildet, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, gemeinsam ein solches System zu entwickeln. Mitglieder sind neben den Vertretern der Landesnahverkehrsgesellschaft und meines Hauses insbesondere Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und der Verkehrsverbände. Diese Vertreter verfolgen zum Teil sehr unterschiedliche Interessen.

Ich freue mich, dass Herr Will für die SPD erklärt hat, dass sie gegen eine Übertragung der Aufgabe auf die Landkreise ist. Das ist auch unsere Position. Wir bedanken uns für die Unterstützung, weil der Landkreistag es auch gerade wieder formuliert hat. Wir wissen genau, dass es sachgerecht ist, es anders zu machen. Eigentlich war es mit dem Landkreistag schon längst so vereinbart, aber vielleicht musste man es auf der Verbandsversammlung noch einmal sagen.

Bei den Verkehrsverbänden hingegen sind als Ziel vor allem die Planungssicherheit und ein möglichst geringer Verwaltungsaufwand wichtig. Aus diesen Gründen wurde in der Vergangenheit das System des vertraglichen Ausgleichs entwickelt und eingeführt, für das sich die überwiegende Zahl der Verkehrsunternehmen entschieden hat. Das eröffnete die Möglichkeit, über mehrere Jahre feste Ausgleichsbeiträge in die Finanzplanung mit einzubeziehen.

Wir können auf Dauer nicht beide Systeme nebeneinander haben - Ausgleich nach Gesetz und Ausgleich auf vertraglicher Basis. Wir müssen die EU-Richtlinien beachten. Deshalb sind wir auf eine Zusammenarbeit und ein enges Abstimmungsverfahren mit der EU angewiesen, damit die Zahlungen für die Zukunft wirklich gesichert sind. Dieses Verfahren mit der EU ist relativ zeitaufwendig - das will ich auch sagen -, aber auch mit den jeweiligen Interessengruppen in der Arbeitsgruppe, weil natürlich keiner bei seinen Interessen als Verlierer dastehen will. Deshalb wird auch manchmal diskutiert, welche Zahlen wir als Grundlage nehmen können, wie wir sie bekommen, wie sie zu werten sind und ob wir mit ihnen zur EU gehen sollen. Deshalb hat das so lange gedauert.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Will?

Wenn es der Wahrheitsfindung dient, gern.

Herr Minister, streben Sie bei der zukünftigen Regelung auch eine Notifizierung bei der EU an oder würden Sie das nur - ich drücke es einmal so aus - im weiteren Benehmen mit der EU vereinbaren?

Wir haben mit den Verbänden über die unterschiedlichen Modelle gesprochen und diese Frage tatsächlich geklärt. Man kann bei der EU vorfühlen, ob das etwas ist, was wir so machen können, oder ob wir notifizieren wollen. Wir sind uns insgesamt einig, dass wir ein rechtssicheres Konstrukt haben wollen. Das heißt, wenn wir von der EU das Signal bekommen, dass wir notifizieren müssen, dann werden alle Beteiligten sich dafür aussprechen, zu notifizieren. Das macht das Ganze auch so langwierig.

Eines kann ich aber feststellen: Kürzungen dieser für den ÖPNV in der Fläche unverzichtbaren Ausgleichszahlungen sind kein Thema gewesen, und sie werden es auch in der Zukunft nicht sein.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen jetzt zu zwei Abstimmungen, zunächst zur Abstimmung über Nr. 1 der Beschlussempfehlung.

Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/1864 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Dann ist so beschlossen.

Ich rufe jetzt die Nr. 2 der Beschlussempfehlung auf.

Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit die Einsenderin der in die Beratung einbezogenen Eingabe 1614

über die Sach- und Rechtslage informieren möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei etwas uneinheitlichem Abstimmungsverhalten der Opposition ist das so beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich rufe den Tagesordnungspunkt 23 auf:

Abschließende Beratung: a) Verdrängung von Haupt- und Realschülern vom Ausbildungsmarkt 2011 und 2012 verhindern - Landesprogramm für 10 000 zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/2979 - b) Chancen von Haupt- und Realschülern auf dem Ausbildungsmarkt 2011 und 2012 verbessern - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/3354 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 16/3432

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen und den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP unverändert anzunehmen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir treten in die Beratung ein. Zu Wort gemeldet hat sich zunächst Frau Kollegin König von der FDP.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu diesem Thema liegen uns zwei Anträge vor, die sich schon allein in der Betrachtung der Situation voneinander unterscheiden.

Im Antrag der Grünen wird die angenommene Anzahl der Schulabgänger als unumstößlich, exorbitant hoch und nicht zu bewältigen angesehen. Sie fordern weiterhin große Unterstützung, sowohl in Form finanzieller Ausstattung für bereits vorhandene Programme und neue Maßnahmen als auch durch die Schaffung von insgesamt 10 000 neuen Ausbildungsplätzen.

Einerseits beklagen Sie, dass die Förderung „2 000 × 2 500“ nicht ausgeschöpft wurde, andererseits wollen Sie diese Maßnahmen weiter aufstocken. Dabei übersehen Sie aber, dass die Wirtschaft und insbesondere der Mittelstand gerade hier immer die Vorgabe der von uns anvisierten

3 000 zusätzlichen Ausbildungsplätze weit überschritten hat, und zwar freiwillig.

So viel zum Pakt mit der Wirtschaft. Nur den Geldsack zu öffnen, hilft also nicht. Die Wirtschaft ist doch schon viel weiter. Merken Sie das eigentlich gar nicht?

(Zustimmung von Ingrid Klopp [CDU])

Sie hat doch ein ureigenes Interesse an Nachwuchskräften und am Erhalt des sozialen Friedens. Wie weit sind Sie von dieser Realität eigentlich entfernt?

(Zustimmung bei der CDU)

Auch die Tatsache, dass bereits Ausbildungsverbünde mit Unternehmen und den Kammern eingerichtet wurden, ignorieren Sie und fordern diese bereits praktizierte Maßnahme immer wieder neu.

Eine überbetriebliche Ausbildung nebenher lehnen wir hingegen ab, da sie - das haben wir bereits sehr häufig dargelegt - unser so erfolgreiches duales System unterlaufen und schwächen würde. Dagegen steht auch die mangelnde Akzeptanz der Unternehmen gegenüber solchen Mitarbeitern. In Ihrer Betrachtung fehlt auch völlig die Tatsache, dass wir heute noch gar nicht wissen, welchen Weg die Schüler am Ende gehen werden, wie viele einen Auslandsaufenthalt anstreben werden, wie viele weiter zur Schule gehen werden, um höhere Abschlüsse zu erlangen - das wünschen wir uns doch immer - und wie viele Schüler z. B. ein Berufspraktikum machen werden, welches sie später zum Studium benötigen und das den Effekt hätte, ein Studium zu beschleunigen.

Wir haben viel auf den Weg gebracht. Die zusätzlichen ca. 6 000 Studienplätze sind eine wichtige Maßnahme. Die Verantwortung der Wirtschaft, mehr als 3 000 neue Ausbildungsplätze zu schaffen, ist eine weitere. Regionales Engagement gehört auch dazu. Das Gießkannenprinzip hingegen bringt gar nichts. Dort, wo es besonderen Bedarf gibt, wird auf jeden Fall ein Angebot erfolgen.