dialogs Gespräche mit Spitzenvertreterinnen und vertretern von Verbänden und Institutionen unter Beteiligung der jeweiligen Vorsitzländer der Konferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister sowie der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister und -ministerinnen. Gesprächsthemen waren bereits die Punkte „Fachkräftemangel in der Pflege“ und „pflegende Angehörige“. Weitere Dialogthemen werden sein: Pflegebegutachtung, neue Wohnformen und Demenz.
Noch liegen keine konkreten Rahmenvorschläge des Bundes zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung vor. Dabei werden aber die Überlegungen zur Überarbeitung des derzeitigen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wichtige Bestandteile sein.
Im Einvernehmen mit allen anderen Ländern begrüßt Niedersachsen die Einführung eines neuen, teilhabeorientierten Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Es gibt dazu auf Bundesebene bereits wertvolle Vorarbeiten durch den vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzten Beirat. Dem Bedarf von Menschen mit demenziellen Erkrankungen oder Einschränkungen von Alltagskompetenzen und ihren Angehörigen kann dadurch besser Rechnung getragen werden, dass der Pflegebedürftigkeitsbegriff verändert wird. Das begrüße ich ausdrücklich.
Von besonderer Bedeutung wird neben einer Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des Leistungsrechts die nachhaltige Finanzreform der Pflegeversicherung sein. Mir geht es darum, dass eine hochwertige Pflege in Niedersachsen nicht nur heute, sondern auch in Zukunft gewährleistet ist. Niedersachsen wird sich daher in enger Abstimmung mit den Ländern und dem Bund weiterhin aktiv in die Überlegungen zur Pflegeversicherungsreform einbringen.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Die erste Zusatzfrage wird von der Kollegin Helmhold von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt. Bitte!
Vielen Dank. - Frau Ministerin, ich möchte gerne wissen, wie sich die Entwicklung der rein rehabilitativ ausgerichteten Kurzzeitpflegeeinrichtungen in Niedersachsen darstellt und was die Landesregierung tun will, um diese Form zu fördern. Ich denke dabei insbesondere an das Problem von Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt, die immer früher aus dem Krankenhaus entlassen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gilt auch hier der Vorrang von Reha vor der Kurzzeitpflege. Das heißt, natürlich müssen die Menschen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus in eine geeignete Rehabilitationsmaßnahme. Aber dafür sind die Krankenversicherungen zuständig. Man muss hier ganz klar trennen. Die Kurzzeitpflege liegt in der Zuständigkeit der Pflegeversicherung. Die Rehabilitationsmaßnahmen liegen in der Zuständigkeit der Krankenversicherungen. Insofern kann man hieran die Trennung deutlich machen.
Danke schön, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage kommt von der Fraktion DIE LINKE. Frau Kollegin Flauger hat das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass ich angesichts der niedrigen Pflegesätze, aus denen sich die Gehälter finanzieren, und der niedrigen Gehälter im Pflegebereich Ihre Einschätzung nicht teilen kann, dass Niedersachsen im Pflegebereich gut aufgestellt ist, frage ich die Landesregierung, ob sie sich weiterhin auf formale Nichtzuständigkeit für die Höhe der Pflegesätze zurückziehen will oder ob sie ihrer politischen Verantwortung gerecht werden will und Einwirkungsmöglichkeiten überlegen und umsetzen will.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann es gerne noch einmal ausführen. Ich glaube, das war auch im Ausschuss
ein Thema. Wir werden uns damit ja auch weiterhin beschäftigen. Die Pflegesätze kommen zwischen den originären Vertragspartnern zustande. Es gibt keine allgemeinen Pflegesätze. Das sind individuelle Vereinbarungen zwischen den Trägern, den Pflegekassen und den kommunalen Verantwortlichen vor Ort. Das heißt, ein Pflegesatz wird zwischen diesen Vertragsparteien vereinbart. Das Land, das Sozialministerium, ist nicht beteiligt. Ich habe soeben ausgeführt, dass wir am 4. April mit dem Landespflegeausschuss zusammengesessen und aufgelistet haben, was wir im Zusammenhang mit einem Pflegepakt vereinbaren wollen, worüber wir diskutieren und wo wir Spielraum und Handlungsmöglichkeiten haben. Eine Frage betrifft natürlich die Pflegesätze und die Rahmenbedingungen, wie z. B. Personalschlüssel etc., die die Pflegequalität ausmachen. Die Pflegesatzkommission wird tagen und die Pflegesatzdebatte führen. Wir als Land können nicht in Verhandlungen eingreifen - auch wenn Sie jetzt den Kopf schütteln. Es gibt bei den Pflegesätzen keine Fachaufsicht und keine Rechtsaufsicht.
- Dann müssen Sie das ausführen. Frau Flauger, dazu bitte ich Sie gerne nach vorne. Das müssen Sie dann auch in einer Frage formulieren.
Das steht hier überhaupt nicht zur Debatte. Wir können dort nicht eingreifen. Das ist die Beantwortung Ihrer Frage.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie eben selbst ausgeführt haben, dass die Überkapazitäten in der stationären Altenhilfe von rund 8 000 Pflegeplätzen vor einigen Jahren auf mittlerweile 15 000 Plätze angestiegen sind, passt diese Nachfrage direkt zu dem, was Sie eben zur Frage der Pflegesatzentwicklung gesagt haben.
Wenn Sie damit den Eindruck erwecken wollten, wir hätten keine Probleme, weil wir ausreichend Kapazitäten haben, dann haben Sie recht. Aber sind Sie nicht auch der Auffassung, dass ein Teil des Problems diese Überkapazitäten sind, sodass wir zu unwirtschaftlichen Pflegesätzen, zu Konkurrenzen vor Ort kommen, weil sie den Kommunen z. B. nicht die Möglichkeit geben, eine verbindliche Pflegerahmenplanung zu schaffen, damit solche Überkapazitäten verhindert werden können? Das wird aber in einem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD gefordert, der dem Parlament vorliegt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Sie genau hingehört hätten, dann hätten Sie mir folgen können. Ich habe deutlich gemacht, dass der Landespflegebericht genau aufzeigt, wo sich Niedersachsen in den letzten Jahren in der Tat sehr gut aufgestellt hat. Schauen Sie sich die Ausbildungszahlen an! Schauen Sie sich den Zuwachs von Fachkräften und von Nachwuchskräften an!
Dann werden Sie feststellen, dass das ein Bestandteil der zukünftigen Ausrichtung auch der Pflege ist.
- Lassen Sie mich antworten! Ich führe das noch aus, wo wir gut aufgestellt sind. Das schaffen Sie nicht. - Sie haben von einer Vorlage verbindlicher Pflegebedarfspläne - Sie haben das „Rahmenpläne“ genannt - durch die Kommunen gesprochen. Sie haben das auch in Ihrem Antrag geschrieben. Das ist erklärungsbedürftig. Welche Aussagen soll ein Pflegebedarfsplan überhaupt enthalten, und für wen sollen diese Pläne verbindlich sein?
Wir haben keinen Regulierungsmechanismus, und wir haben auch keine Bedarfsplanung bei Pflegeeinrichtungen. Jede Pflegeeinrichtung, die heute irgendwo tätig werden will - - -
- Ich wollte Ihnen nur die Gelegenheit geben, mir zuzuhören. Vielleicht können Sie davon etwas mitnehmen.
Jeder Interessent, der heute eine Pflegeeinrichtung gründen möchte, kann mit den Pflegekassen Kontakt aufnehmen, muss die Voraussetzungen erfüllen, einen Pflegesatz vereinbaren und kann dann eine Pflegeeinrichtung eröffnen. Das hat den Hintergrund, dass gerade bei der Pflege gewollt ist, dass ein zu Pflegender aussuchen kann, wo er hingehen und gepflegt werden möchte.
- Das soll auch so bleiben. Dann müssen Sie aber schon erläutern - das können Sie auch gern im Ausschuss und woanders tun -, was der Pflegebedarfsplan der Kommunen sein soll.
(Beifall bei der CDU - Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Das sollten Sie ei- gentlich wissen, Frau Kollegin!)
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass zum einen die Arbeitnehmerfreizügigkeit zum 1. Mai 2011 in Kraft treten wird und dann die Menschen aus Osteuropa die Möglichkeit haben werden, hier zu den Tarifen ihres Landes zu arbeiten, und zum anderen das Thema Arbeitnehmerfreizügigkeit in dem Bericht unter den Punkten aufgelistet ist, wie man dem Fachkräftemangel begegnen sollte, frage ich die Landesregierung: Wie soll vor diesem Hintergrund die Tendenz zum Lohndumping in der Pflege gestoppt werden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für die Pflegebranche gibt es - wie Sie auch wissen - seit dem letzten Jahr einen Mindestlohn. Er beträgt im Westen 8,50 Euro pro Stunde und ist primär für den Hilfskräftebereich relevant. Für den Fachkräftebereich liegen die Gehälter sowieso höher. Welchen Tarif Sie meinen, müssten Sie hier schon erläutern. Soweit Tarifverträge in Einrichtungen Anwendung finden, sind das vielfach unterschiedliche. Sie sind nicht vergleichbar.
- Sie sprechen von Tarifen und Tarifverträgen. Dann würde ich gern wissen, von welchen Tarifverträgen Sie sprechen. Es gibt keine einheitlichen Tarifverträge. Sie sind heterogen und vielfach nicht vergleichbar. Gegen eine Anerkennung von Gehältern, die einem Tarifvertrag im Sinne des Tarifvertragsgesetzes entsprechen, spricht nichts. Tarifgehälter sind nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes bei den Pflegesatzvereinbarungen zu berücksichtigen. Sie werden eingebracht. Wenn dort Tarifverträge geschlossen sind, hat jede Pflegeeinrichtung die Möglichkeit, die Pflegesatzverhandlungen aufzunehmen und die tarifvertraglich geltenden Bestimmungen und Kosten mit einzubeziehen.