Protokoll der Sitzung vom 26.05.2011

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Wir haben gestern von Ihnen den Vorwurf der politischen Landschaftspflege gehört. Diesen Vorwurf muss ich mit aller Schärfe zurückweisen. In Niedersachsen hat jedes Unternehmen die gleichen Chancen auf Förderung, solange es ein gutes Projekt hat und die Fördervoraussetzungen erfüllt. Es gibt keinen einzigen Fall, der durch unrechtmäßige Entscheidungen verdrängt wurde und durch den somit Arbeitsplätze verloren gegangen wären.

In Antworten auf Anfragen aus dem Parlament zur Förder- und Vergabepraxis hat mein Haus immer wieder auf die objektiven Förderkriterien und Punktesysteme verwiesen, nach denen ohne Ausnahme alle Förderanträge geprüft werden. Ziel ist eine gerechte Verteilung und möglichst effiziente Wirtschaftsförderung in Niedersachsen. Alle Förderanträge werden nach Recht und Gesetz geprüft und nur dann bewilligt, wenn sie nach Ausübung des dem Land zustehenden Ermessensspielraums förderfähig und förderwürdig sind. Dies war in der Vergangenheit so, dies ist heute so, und es wird auch in der Zukunft so sein.

Um das zu verstehen, muss man natürlich das Förderrecht kennen. Ich versuche daher, es Ihnen einmal zu erklären:

Unser Regelsystem baut auf dem EU-Beihilferecht auf, der Leitlinie für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung. Diese Leitlinie legt den Anteil der Fördergebietsbevölkerung und damit einen Grundsatz für die auf Bundesebene zu beschließende Förderkulisse sowie die beihilferechtlich zulässigen Höchstfördersätze in den jeweiligen Fördergebieten fest. Das GRW-Gesetz- also Bund - und der Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) - auch Bund - sind die bindenden Regelungen in Deutschland. Die Zuständigkeit für die Umsetzung der GRW liegt bei den Ländern. Der Bund und die Europäische Union regeln Ziel, Art, Höchstsätze, Fördergebiete und Kontrollstrukturen. Wir müssen uns bei der Umsetzung selbstredend innerhalb dieses Rechtsrahmens bewegen.

Wie war und ist die Umsetzung in Niedersachsen organisiert? - Seit 2001 gibt es per Erlass festgelegte Förderkriterien. Durchgängig finden Sie über all die Jahre ab 2001 den Vorrang für kleine und mittlere Unternehmen. 2001 bis 2006 gab es nach den damaligen Haushaltskürzungen erstmals eine Kriterienliste für die Errichtung, Erweiterung und Rationalisierung. Die Investitionskosten je Arbeitsplatz wurden gedeckelt, um die Kapitalintensität zu begrenzen und die Beschäftigungseffekte der Fördermittel zu erhöhen. Nach der Antragstellung konnte bis Ende 2006 sofort mit der Investition begonnen werden.

Zu 2007 und 2008: Ab dem 1. Januar 2007 änderte sich das Recht auf der europäischen Ebene. Es gab die neue Regionalleitlinie und die Vorgabe des Anreizeffektes durch die Wettbewerbskommission. Dies führte dazu, dass nunmehr die Bescheinigungen zur grundsätzlichen Förderfähigkeit ausgegeben werden mussten, die den vorzeitigen Maßnahmebeginn erlaubten. Ab diesem Zeitpunkt durften die Unternehmen nicht mehr wie früher mit der Antragstellung förderunschädlich mit ihrer Investition beginnen.

Für das Jahr 2009: Im Zuge der Bekämpfung der Wirtschafts- und Finanzkrise haben die damalige Bundesregierung und die Landesregierungen ein einmaliges, nicht wiederholbares Konjunktursonderprogramm aufgelegt. Dies beinhaltete eine Verdoppelung der GRW-Mittel und deutlich höhere Fördersätze. Die Darstellungen im Landtag aus dem letzten Jahr wiederhole ich an dieser Stelle

nicht. Das bewegte Gesamtfördervolumen für die Unternehmensförderung und die Infrastrukturförderung lag einmalig bei 225 Millionen Euro. Damit haben wir, wie von der Politik und den Unternehmen gefordert, einen klaren Beitrag zur Stützung der Wirtschaft im Jahr 2009 geleistet. Aufgrund der unerwartet hohen Antragszahlen mussten wir Ende des Jahres die Förderung auf die höher bepunkteten Anträge beschränken. Es gab aber keine Ablehnung von förderfähigen Anträgen; sie wurden in das folgende Jahr geschoben.

Für das Jahr 2010 wurden der Förderrahmen und die Bepunktung wieder auf das Niveau normaler Förderjahre reduziert. Um eine hohe Qualität der geförderten Projekte sicherzustellen, haben wir erstmals in Niedersachsen Mindestpunkte im Bewertungssystem eingeführt. Trotz der zurückgehenden Haushaltsmittel sind 2010 alle noch vorliegenden förderfähigen und förderwürdigen Anträge berücksichtigt worden. Insgesamt haben wir noch einmal rund 120 Millionen Euro an investiven Mitteln eingesetzt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Jahr 2011 haben wir mit der Umstellung der Förderkriterien auf die 2010 wieder in Gang gekommene Wirtschaft reagiert. Ziel der Neuregelung ist die Ausrichtung auf diejenigen Projekte, die besonders der Stärkung der niedersächsischen Wirtschaft und den regionalen Wirtschaftsstrukturen dienen. Wir legen deshalb die Schwerpunkte auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und auf den Bereich Innovation. Zusätzlich können auch Landkreise und kreisfreie Städte regionalpolitisch besonders bedeutsamen Anträgen Zusatzpunkte geben. Nicht zuletzt haben wir die Förderung auf kleine und mittlere Unternehmen fokussiert.

Dies ist eine deutliche Änderung gegenüber 2009 und 2010. Damals ging es darum, die Wirtschaftskrise zu bekämpfen, Arbeitsplatzabbau zu verhindern, Insolvenzen zu vermeiden und Investitionen zu ermöglichen, die sonst nicht zustande gekommen wären. Beide Ansätze waren zu ihrem jeweiligen Zeitpunkt selbstverständlich richtig.

Diese Ziel- und Kriteriensetzung war in jedem Jahr auch die Grundlage der Einplanung. Aber wie es im Leben nun einmal so ist, gab es schon immer - und das gibt es auch heute und wird es auch in Zukunft immer geben - die Notwendigkeit, aus besonderen wirtschafts- und regionalstrukturpolitischen Gründen Einzelfallentscheidungen innerhalb des GRW-Rahmens zu fassen.

(Ralf Briese [GRÜNE]: 25 % sind aber keine Einzelfälle!)

Das war zu SPD-Zeiten nicht anders. Und das ist auch richtig so! Ich möchte sogar behaupten, dass es unsere Pflicht ist, das zum Wohle des Landes innerhalb des GRW-Rahmens zu tun,

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

weil auch besondere und mit einem gängigen Sachverhalt überhaupt nicht zu vergleichende Situationen in Niedersachsen auftreten können. Auch diese muss man auffangen können, solange man sich innerhalb des GRW-Rechts bewegt.

Stellen Sie sich bitte vor - ich habe das schon gestern vorgetragen -, Alstom läge in einem Fördergebiet, käme auf uns zu und sagte uns: Wir modernisieren unseren Stahlrohbau, belassen ihn dort und sehen von den in Rede stehenden 700 Entlassungen ab. - Ich glaube, es gibt hier niemanden, der nicht sagt: In einem solchen besonderen Fall muss man die Möglichkeit einer Einzelfallbewertung haben, solange sie sich innerhalb des GRW-Rahmens bewegt. Natürlich müssten wir dann aus landes- und strukturpolitischen Gründen dieses Unternehmen fördern können. Das wäre eine sinnvolle Förderung.

Aber denken Sie auch an die Entwicklung der Offshore-Windenergie-Branche am Standort Cuxhaven! Diese wäre ohne die Initiativwirkung der GRW-Förderung und die Förderung von Kernunternehmen kaum denkbar gewesen.

Ähnliches gilt übrigens auch für den Erhalt von Arbeitsplätzen bei Kernarbeitgebern in der Region Lüchow-Dannenberg.

Hier wird deutlich, dass es in begründeten Einzelfällen eine besondere Abwägung und Ermessensentscheidung geben kann und auch geben muss. Dies hat auch der Landesrechnungshof akzeptiert. Gerade die Förderung von strukturwirksamen Projekten ist das Ziel der GRW.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gerade im Zusammenhang mit diesen herausragenden Investitionen, aber auch bei ganz normalen Fördervorhaben ist es seit Jahrzehnten gängige Praxis, dass sich der jeweilige Fachminister mit Abgeordneten aller Parteien, mit Landräten, mit Gewerkschaftern und anderen trifft, um Einzelfälle zu besprechen. In diesen Gesprächen werden die regionale Bedeutung behandelt, das Projekt vorgestellt, Grenzfragen der Antragstellung behandelt,

und am Ende wird natürlich auch immer gebeten, vom Ermessensspielraum Gebrauch zu machen.

Jetzt stellt sich die entscheidende Frage, was nach solchen Gesprächen geschieht. Natürlich würden Sie, Herr Lies, mir einen Vorwurf machen, wenn wir mit einem Unternehmen zusammensitzen und ich danach die Unterlagen und Informationen, die ich bekommen habe, einfach wegwerfen würde. Das passiert selbstverständlich nicht, auch bei meinen Vorgängern nie. Natürlich wurden und werden die Informationen an die NBank, zuvor an die Bezirksregierungen, weitergegeben. Selbstverständlich können die neuen Informationen auch dazu führen, dass die NBank ihr erstes Votum überdenkt und zu einem anderen Ergebnis kommt. Es kann aber auch dazu führen, dass bei der Abwägung der Argumente im Rahmen dieses Ermessensspielraums das Wirtschaftsministerium zu einem anderen Abwägungsergebnis als die NBank kommt, weil ihr möglicherweise nicht in allen Bereichen des Landes die örtlichen Gegebenheiten so präsent sind, wie es im Wirtschaftsministerium durch die Gespräche vor Ort der Fall ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte nicht, dass hier der Eindruck entsteht, dass eine Ermessensentscheidung im rechtsfreien Raum und ohne jegliche Kontrolle stattfindet. Deshalb muss ich Ihnen zum Verständnis des Fördersystems auch eine Vorstellung von dem umfänglichen Prüf- und Kontrollsystem vermitteln. Die beihilferechtliche Grundlage, die Förderkulisse und die Förderhöchstsätze sind sämtlich notifiziert, also von der Europäischen Union akzeptiert.

Der Bund prüft die Umsetzung der GRW-Vorgaben durch die Länder. Die Prüfmeldung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für jeden einzelnen Fördervorgang komplettiert das System. Jede Förderung wird mehrfach überprüft. Dies erfolgt bei Mittelabrufen, bei Endverwendungsnachweisen und auch bei der Prüfung auf Erreichung der Arbeitsplatzziele nach Ablauf der fünfjährigen Zweckbindungsfrist. Hinzu kommen bei den Fördermaßnahmen, die aus dem EFRE kofinanziert werden, Prüfungen durch die Prüfbehörde und stichprobenhaft der europäischen Behörden, wie EU-Kommission und Europäischer Rechnungshof. Ergeben sich aus diesen Prüfungen Rückforderungen, müssen und werden diese nach der vorgeschriebenen Anhörung des Zuwendungsempfängers natürlich auch umgesetzt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen schon: Bei der GRW handelt es sich um ein

Programm, das unter strenger Kontrolle aller Ebenen steht. Trotzdem sind in Niedersachsen - übrigens auch in anderen Bundesländern - seit Jahren, fast seit Jahrzehnten Mitnahmeeffekte ein Dauerkritikpunkt des Landesrechnungshofs. Allerdings bleibt es leider dabei, dass wir alle natürlich wissen, dass es auch Mitnahmeeffekte gibt und geben kann, wir aber vorher nicht konkret wissen, wo, wann und wie man Mitnahmeeffekte immer effektiv verhindern und ausschließen kann. Das ist auch in der Systematik der GRW mit bedingt. Denn die GRW hat das Ziel, strukturschwache Regionen voranzubringen und nicht, strukturschwache Unternehmen voranzubringen. Ihr Ziel ist es also auch, gesunde und starke Unternehmen in strukturschwachen Regionen anzusiedeln oder auszubauen. Gerade bei einer Investition in einer solchen Region kann die Förderung auch bei finanziell stärkeren Unternehmen den Ausschlag für die Standortwahl in der strukturschwachen Region geben.

Daher ist es nicht per se ein Mitnahmeeffekt, wenn auch ein erfolgreiches Unternehmen einen Zuschuss bekommt. Vielleicht ist es manchmal für den Harz, für Lüchow-Dannenberg oder Helmstedt sogar überlebenswichtig, dass auch starke Unternehmen einen Anreiz bekommen, sich dort anzusiedeln, weil gerade dort ein besonderes Fördergefälle zu den neuen Bundesländern besteht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, klarstellen möchte ich hier auch, dass der häufig gehörte Vorwurf, die Wirtschaftsförderung komme vorrangig großen Unternehmen zugute, nachweisbar falsch ist. In den Jahren 1998 bis 2008 hatten 90 % der geförderten Unternehmen weniger als 100 Beschäftigte, weitere 6 % der geförderten Unternehmen beschäftigten zwischen 100 und 200 Mitarbeiter.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen für die Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Sachfremde Kriterien der Förderung oder Ministerversprechen entgegen den GRW-Förderrichtlinien gibt es entsprechend dem zuvor Gesagten nicht. Insoweit gibt es kein entsprechendes Fördervolumen hierzu.

Zu 2: Der Landesrechnungshof hat sein Prüfziel festgelegt und 80 Fälle von größeren Unternehmen für seine Prüfung ausgewählt. Auf der Basis dieser Grundgesamtheit hat er seine Feststellungen getroffen.

Dies hat nichts mit den Wirkungsanalysen in den Gutachten von Professor Dr. Bade für den Bund und von Prognos, NIW und Bade für Niedersachsen zu tun, die im Herbst 2010 auch dem Niedersächsischen Landtag zugänglich gemacht wurden. Diese Evaluationen bezogen sich explizit auf die Arbeitsplatzwirkungen der GRW, nicht auf eine förderrechtliche Überprüfung. Aufgrund dieser Evaluationen der Förderdaten des Bundesamtes und der Bundesagentur für Arbeit kann es demnach nicht zu Rückforderungen kommen. Derartige Prüfungen sind bei den Erfolgskontrolluntersuchungen nicht angelegt.

Noch einmal: Alle Förderanträge werden nach Recht und Gesetz geprüft und nur dann bewilligt, wenn sie nach Ausübung des dem Land zustehenden Ermessensspielraums förderfähig und förderwürdig sind. Dies ist heute so, und es war auch in der Vergangenheit so.

Natürlich kann es im Einzelfall zu Bearbeitungsfehlern kommen, sei bei der Bewilligung. Unterlagen, die für die Entscheidung vorgelegt werden, entsprachen am Ende beispielsweise nicht den Tatsachen, weil das Unternehmen vielleicht ein Kreuz falsch gesetzt hatte. Das kann ein Flüchtigkeitsfehler gewesen sein, aber auch bewusst gemacht worden sein. Diese Überprüfung findet erst danach bei der Überprüfung des Gesamtpaketes statt. Dann wird es erst später festgestellt. Auch wenn einmal eine Rechnung für einen Teilbereich eingereicht wird, der nicht den Förderkriterien entspricht, kann es bei dem Mittelabruf zu Bearbeitungsfehlern kommen. Auch bei der Verwendungsnachweisprüfung kann es zu Bearbeitungsfehlern kommen.

(Vizepräsident Dieter Möhrmann über- nimmt den Vorsitz)

Sollte dies, sollte eine fehlerhafte Durchführung der Investition durch das Unternehmen oder sollten falsche Angaben des Unternehmens Rückforderungen bedingen, so werden diese durch die NBank umgesetzt.

Meine Damen und Herren, wir reden hier über einen kleinen Bestandteil. Wenn Menschen über so einen langen Zeitraum an der Umsetzung der Dinge arbeiten, können immer einmal Fehler passieren.

Zu 3: Die Endbegünstigten in der GRW und im EFRE werden im Internetauftritt des Wirtschaftsministeriums veröffentlicht. Inwieweit die Parteien CDU und FDP von den endbegünstigten Partei

spenden erhalten haben, fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Landesregierung. Hier muss zwischen Parteien und Landesregierung sauber getrennt werden. Sie können sich aber natürlich gern die Veröffentlichungen auf unserer Homepage und die Veröffentlichungen der Parteien über Spendenlisten nehmen und miteinander abgleichen.

Ich hätte dann aber eine Bitte: Wenn Sie bei Ihren Recherchen so weit sind und bei diesem Vergleich - für Sie möglicherweise überraschend, für uns weniger oder gar nicht überraschend - zu dem Ergebnis kommen, dass Sie keine Zusammenhänge hierüber finden, fände ich es fair, wenn Sie auch das den Medien mitteilen würden.

Vielen Dank.

(Starker, anhaltender Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die erste Zusatzfrage wird für die SPD-Fraktion von Herrn Kollegen Schminke gestellt.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister Bode, Wirtschaftsförderung ist für uns kein Teufelswerk.

Fragen Sie vor dem Hintergrund, dass dies so ist?

Herr Präsident, vor dem Hintergrund, dass es in Niedersachsen mit der Wirtschaftsförderung schwierig ist, weil wir im Dreiländereck unterschiedliche Bedingungen haben, frage ich Sie: Wie wollen Sie das Vertrauen bei Unternehmern, Wirtschaftsförderern und Wirtschaftsunternehmen - auch bei denen, die jetzt eine Absage bekommen haben - zurückgewinnen, wenn in der Bild-Zeitung zu lesen ist, dass es sich auch um befreundete Unternehmen des Ministers handelt und es Betrügereien durch dieses Punktesystem gegeben hat? Was wollen Sie machen, damit das wieder gerade gerückt wird?

(Beifall bei der SPD - Heinz Rolfes [CDU]: Was ist das eigentlich für eine Unverschämtheit!)

Herr Kollege Schminke, das Wort „Betrügereien“ streichen wir und setzen dafür „mögliche Unregelmäßigkeiten“.

(Ronald Schminke [SPD]: Das war in der Zeitung!)