Am Ende dieses Diskussionsprozesses, wenn der Landesrechnungshof Fälle gefunden hat, die er moniert, gibt er dann eine sogenannte Denkschrift heraus. Sie wird entweder in den Jahresbericht aufgenommen,
wenn er sie aufnehmen will, oder in einen Einzelbericht. Nur dieser Schlussbericht wird vom Rechnungshof dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen - der ist es, glaube ich -
zur Verfügung gestellt und dort mit dem Rechnungshof und dem betroffenen Ministerium diskutiert - nicht der Vorbericht, nicht die Stellungnahme, sondern nur das Ergebnis, zu dem der Landesrechnungshof tatsächlich gekommen ist.
Ich habe Ihnen gesagt, dass wir das in diesem Fall - auch vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussionen - einmal anders machen können und, falls der Rechnungshof am Ende einen Bericht schreibt oder etwas in den Jahresbericht aufnimmt - ich habe Ihnen gestern ein Beispiel genannt, in dem wir uns auf eine Formulierung verständigt haben, die er in den Jahresbericht übernehmen wird -, zusätzlich zu der Denkschrift die Stellungnahme unseres Hauses und auch den Vorbericht des Landesrechnungshofes in den Haushaltsausschuss geben können. Und wenn Sie das komplett haben wollen, können wir das ebenfalls mit dem Vorbericht und der Stellungnahme des Landesrechnungshofs aus dem Jahr 2000 bzw. 2001 so machen.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Enno Hagenah [GRÜNE]: Wann denn? - Minister Jörg Bode: Wenn es fertig ist! - Heinz Rolfes [CDU]: Das ist ein übliches Verfahren! Da braucht Herr Hagenah gar nicht so zu grinsen! - Gegenruf Kreszentia Flauger [LIN- KE]: Regen Sie sich doch nicht immer so auf, Herr Rolfes! Das ist doch nicht gesund!)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass sich Herr Bode hinter Verfahren versteckt
(Widerspruch bei der CDU und bei der FDP - Heinz Rolfes [CDU]: Das ist ei- ne Unverschämtheit! Er hat sich nicht hinter Verfahren versteckt!)
(Björn Thümler [CDU]: Es gibt gar keinen Bericht! - Christian Dürr [FDP]: Sie sind ein so peinlicher Charakter, Herr Hagenah!)
und sich nicht dazu äußert, wie weit die Landesregierung einzelne Vorhaltungen aus den bisher veröffentlichen Teilen bestätigen kann. Ich frage die Landesregierung: Ist es so, dass in vielen Fällen - und, wenn ja, in wie vielen -
das Ministerium entgegen der Empfehlung der NBank entschieden hat, mit den Anträgen anders umzugehen, als es die fachliche Prüfung der NBank im fraglichen Zeitraum empfohlen hat? Ist es so, dass - - -
Ich verstecke mich nicht hinter Verfahren. Ich habe versucht, Ihnen Verfahren, die sich das Parlament selbst gegeben hat, zu erklären, weil sie das scheinbar nicht mehr im Kopf hatten. Aber ich glaube, Sie sind auch nicht Mitglied des Ausschusses für Haushalt und Finanzen und kannten das Verfahren deshalb vielleicht auch nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe Ihnen in der Antwort auf die Dringliche Anfrage dargestellt, dass es den Vorwurf, der in den Medien teilweise zu lesen war, dass wir gegen GRWRecht und den GRW-Koordinierungsrahmen verstoßen hätten, in dem Bericht des Landesrechnungshofes nicht gibt und dass wir uns alle Fälle - auch die, die durch die Medien gingen - angeschaut haben. Teilweise standen sie - zu Recht - anonymisiert in den Zeitungen, sodass wir hoffen müssen, uns den richtigen Fall angeschaut zu haben. Ich habe dargestellt, dass wir auch in den Fällen einer erneuten Nachprüfung zum jetzigen Zeitpunkt keine Verstöße gegen GRW-Recht und gegen den GRW-Koordinierungsrahmen haben feststellen können.
Sie müssten mir schon konkret sagen, was genau Sie wissen wollen. Die Formulierung „dubiose Zahlungen“ ist so allgemein, dass ich Ihnen nur sagen kann: In der Stellungnahme, die wir vom Landesrechnungshof bekommen haben, gibt es mehrfach Hinweise des Landesrechnungshofs zum Thema Mitnahmeeffekte.
gebnis gekommen, dass es sich um finanzstarke Unternehmen handele. Deshalb sei man zu dem Schluss gekommen, dass sie die Investition auch aus eigener Kraft hätten vornehmen können. - Das ist richtig. Diese Aussage für sich genommen stimmt. Die Frage ist aber:
Hätten sie die Investition, die sie aus eigener Kraft durchaus hätten machen können, tatsächlich auch in dem strukturschwachen Raum, den wir in Niedersachsen nach vorne bringen wollen, getätigt?
Die Aussage des Landesrechnungshofes, dass die Ertragskraft eines Unternehmens eine Zuwendung eigentlich nicht erforderlich macht, ist ja richtig. Man kann das im Rahmen der journalistischen Freiheit deshalb vielleicht als „dubios“ bezeichnen. Ich tue es nicht, weil es in den Fällen, die ich mir angeschaut habe, immer den Punkt gab, dass eine Investition tatsächlich in den strukturschwachen Raum gehen musste. Dann ist es nicht dubios, sondern Wirtschaftsförderung für Niedersachsen.
Herr Minister, vielleicht darf ich das sagen: Es wurde konkret gefragt, in wie vielen Fällen Sie von der Empfehlung der NBank abgewichen sind.
(Wolfgang Jüttner [SPD]: Jetzt ist Schluss mit der Schwadroniererei! Jetzt mal die Zahl! - Weitere Zurufe - Glocke des Präsidenten)
Ach so, Entschuldigung. - Sie haben gefragt, wann und wie oft abgewichen wurde. Zunächst müssen wir ein gemeinsames Verständnis über die Definition herstellen, wann eine Abweichung tatsächlich festgestellt wird. In dem Prüf- und Aufbereitungsverfahren der NBank - die NBank ist hier quasi der technische Dienstleister, der die Listen aufbereitet und die Bedingungen der GRW bei den Anträgen prüft - - -
(Miriam Staudte [GRÜNE]: Die NBank als technisches Sekretariat! - Enno Hagenah [GRÜNE]: Technischer Dienstleister? - Weitere Zurufe)
Meine Damen und Herren, wenn Sie den Minister ausreden ließen, könnte er vielleicht das sagen, was er möchte. Deshalb meine Bitte: Tun Sie das doch jetzt, und hören Sie sich das an, was Herr Minister Bode sagt! Sie haben nachher noch Gelegenheit nachzufragen.
Ich versuche, Ihnen plastisch und in einfachen Worten zu erklären, wie diese Verfahren funktionieren.
In dem Verfahren, in dem die NBank die Förderfälle für die Einplanungsrunden aufbereitet, und auch in dem Verfahren davor, in dem die NBank in eigener Entscheidungsfindung zu Ergebnissen kommt, gibt es vielfach Nachfragen bei der Fachaufsicht meines Hauses, die durchaus unterschiedliche Inhalte haben können. Beispielsweise wird gefragt, ob ein Unternehmen der einen oder der anderen Branche zugeschlagen wird. Einige Branchen sind nicht förderfähig bzw. nur zu geringeren Sätzen.
Wenn es sich um Unternehmen handelt, die einen großen Bereich anbieten, muss man natürlich die Frage der Zuordnung klären, übrigens auch gemeinsam mit Branchenverbänden. Dabei kann es vielfach dazu kommen, dass die erste Einschätzung der Förderfähigkeit nach einer weiteren Prüfung modifiziert wird. Dabei spielt auch die Abfrage im GRW-Koordinierungsrahmen, ob andere Bundesländer bei einigen Branchen Widerspruch gegen eine Förderung einlegen, eine Rolle.
Herr Hagenah, der Fall, über den wir in Uelzen diskutiert haben, betraf die Frage, ob einer Förderfähigkeit aus anderen Ländern widersprochen wird. Das haben wir im Ministerium prüfen müssen. Dabei kann es zu Änderungen der Erstempfehlung der NBank kommen.
Wir führen hierüber keine Statistik, weil sie in der Einplanungsrunde, an der ich teilnehme und an der meine Vorgänger teilgenommen haben, nicht auftauchen, sondern im Verfahren vorher im fachaufsichtlichen Dialog miteinander ausdiskutiert bzw. mit ergänzenden Informationen beigeführt werden.
Ich kann Ihnen nicht sagen, in wie vielen Fällen in den letzten zehn Jahren die NBank eine Frage an das Ministerium gerichtet hat, ob eine Einschätzung richtig war oder ob man es anders hätte bewerten müssen, sodass es bei der NBank tatsächlich zu einer anderen Bewertung des Sachverhalts gekommen ist.