Herzlichen Dank, Frau Kollegin Ernst. - Zu einer Kurzintervention auf ihre Rede hat sich Frau Kollegin Reichwaldt von der Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet. Bitte schön! Sie haben anderthalb Minuten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Ernst, konkretes Lesen der Anträge hilft weiter, wenn es um die Forderungen geht.
Uns ist völlig klar, dass Berlin nicht mehr Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder ist. Gucken Sie in die Forderungen! Da steht nicht, dass wir jetzt die tariflichen Voraussetzungen einseitig ändern wollten. Aber Niedersachsen sollte unter den Ländern die Initiative ergreifen. Das steht in dem Antrag.
Es handelt sich um ein Beispiel, wie zusätzliche Qualifikationen anerkannt werden können. Die Situation ist schwierig. Wir wissen ganz genau: In den meisten anderen Ländern gibt es keine ZweiFach-Lehrerausbildung. Ein Beispiel für eine anzuerkennende zusätzliche Qualifikation ist die Herkunftssprache. Auf diese Weise könnten Sonderregelungen geschaffen werden.
Was steht noch in dem Antrag? - Konkrete Einzelfallprüfung bezüglich der vorhandenen Qualifikation. Ich denke, dann sollten auch die Tätigkeiten einbezogen werden. Wir haben an dieser Stelle ein System, das ungerecht ist.
Ich bin sehr gespannt auf die Diskussion im Ausschuss und auch auf die zusätzlichen Informationen, die wir einholen wollen.
Herzlichen Dank. - Eine weitere Kurzintervention macht Frau Kollegin Polat von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ernst, wenn Sie die Fachlichkeit der Kollegin von der Linken infrage stellen, dann muss ich das an dieser Stelle auch für Sie tun. Sie zeigen mit dem Finger auf Berlin, wenn Sie von den Konsularlehrkräften sprechen. Niedersachsen hat aber genau damit 2003 angefangen. Damals hatten wir noch 5 000 Lehrerstunden in Niedersachsen für herkunftssprachlichen Unterricht. Die haben Sie sukzessive abgebaut und den Unterricht in konsularische Hand gegeben. Die Konsulate wollten das gar nicht.
Die wollten, dass deutsche Lehrkräfte Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund herkunftssprachlichen Unterricht erteilen. Dass Niedersachsen mit dem konsularischen Unterricht angefangen hat, kritisieren nicht nur die Elterninitiativen, sondern auch die Konsulate der Türkei, Griechenlands, Italiens usw.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Polat, das ist doch gerade das, was ich vorhin gesagt habe: Wir sind in Niedersachsen jetzt einen großen Schritt weitergegangen. Wir bemühen uns, Lehrkräfte mit Migrationshintergrund zu bekommen, sie hier bei uns auszubilden und sie auch anzustellen. Das haben Sie vielleicht nicht gehört.
Zu den Sachen mit Berlin im Antrag: „Lehrkräfte, die ausschließlich im herkunftssprachlichen Unterricht eingesetzt werden“, wollen wir nicht. Wir brauchen Lehrkräfte, die mindestens zwei Fächer unterrichten können und die in diesen zwei Fächern auch gut ausgebildet sind.
Lehrkräfte, die ausschließlich im herkunftssprachlichen Unterricht eingesetzt werden, können wir nicht mit den anderen Lehrkräften, die wir ausbilden und an unseren Schulen unterrichten lassen, gleichstellen. Das ist einfach nicht möglich.
Ich sage es noch einmal: Wir haben schon viele Lehrer mit Migrationshintergrund eingestellt. Sie geben muttersprachlichen Unterricht in ihrer Sprache, aber unterrichten auch in anderen Fächern. Das ist die Zukunft. Das wollen wir hier in Niedersachsen weiterbringen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute Morgen sehr intensiv über das Thema Lehrerbildung, Lehrerausbildung diskutiert. Dabei ist deutlich geworden, dass wir in den nächsten Jahren sicherlich auch über Fragen der Vergütung etc. diskutieren werden.
Die zwei Problemfelder, die der Antrag der Linksfraktion beschreibt, sind in der Tat gegeben. Das Ganze kann man aus unterschiedlichen Blickrichtungen betrachten und diskutieren. Das werden wir im Ausschuss sicherlich tun.
Wenn wir die Lehrbefähigung für die Herkunftssprache als einziges Fach als gleichwertige Qualifikation anerkennen, dann stellt sich in der Tat die Frage, ob dann nicht auch andere Ein-Fach-Lehrer Anspruch darauf haben, dieselbe Vergütung zu bekommen, und ob nicht möglicherweise die Gefahr besteht - wenn man es als Gefahr betrachtet -, dass wir uns auf die Dauer weg von der ZweiFach-Lehrerausbildung hin zu einer Ein-FachLehrerausbildung bewegen.
Ein junger Mensch würde sich vor Aufnahme des Studiums schon die Frage stellen: Warum eigentlich sollte ich zwei Fächer auf Lehramt studieren, wenn ich mit nur einem Fach dieselbe Vergütung und dieselben Karrierechancen bekomme? - Ich denke, über diese Frage müssen wir diskutieren.
Wir müssen auch die Frage diskutieren, inwieweit die Ausbildungen gleichwertig sind. Diese Frage stellt sich auch - das hat Frau Ernst dargestellt - bei den Unterstufenlehrkräften aus den neuen Bundesländern.
Ganz spannend finde ich diese Diskussion auch vor dem Hintergrund, dass Herr Adler heute Morgen in der Fragestunde zum Thema Lehrerbildung angesprochen hat, dass ein leistungsbezogenes Vergütungssystem im Bildungsbereich gar nicht so einfach ist, weil man gar nicht so einfach bewerten kann, wie gut beispielsweise ein Lehrer arbeitet. Sie selbst aber schreiben in der Begründung zu Ihrem Antrag, dass man im Hinblick auf die Einstellungsvoraussetzungen einfach nur noch gucken solle: „Was kannst du?“ So einfach ist die Frage aber nicht. So leicht kann man sich die Sache nicht machen; das hat Herr Adler mit Bezug auf die leistungsbezogene Vergütung ausgeführt.
Deswegen muss ich ganz ehrlich sagen, dass ich diesen Antrag ähnlich sehe wie Frau Ernst. Auch bei mir überwiegen diesbezüglich momentan die Bedenken. Aber ich lasse mich gerne im Ausschuss eines Besseren belehren.
Herzlichen Dank, Herr Kollege Försterling. - Herr Adler hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.
Ihnen eine Frage stellen. Wir sprechen hier über Ein- oder Zwei-Fach-Lehrer, von der Ausbildung her. Aber wie sieht es denn in der Praxis aus? Welche Fächer unterrichten die denn? Wir werden noch häufig feststellen, dass die Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen nicht nur in ein oder zwei, sondern in drei oder vier Fächern unterrichten, also auch in Fächern, in denen sie gar nicht ausgebildet sind. Von daher stellt sich die Frage, ob nicht jemand mit einer gewissen Unterrichtspraxis - wenn er also z. B. zehn Jahre lang in allen möglichen Fächern unterrichtet hat, egal ob er von der Ausbildung her Ein- oder Zwei-Fach-Lehrer ist - nach einer gewissen Zeit allein durch das Tätigsein bzw. das ständige Unterrichten eine Qualifikation erworben hat. Und dann müsste man schon sagen: Eigentlich machen diese Lehrer ja das Gleiche, deshalb müssen sie auch gleich bezahlt werden.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal, Herr Adler, stellt sich die Frage, ob es überhaupt möglich ist zu entscheiden, ob jemand, der das zehn Jahre lang ausprobiert hat, das gut gemacht hat und damit die gleiche Vergütung bekommen kann wie jemand, der von vornherein die entsprechende Qualifikation mitbringen. Wenn Sie sagen, dass eine solche Entscheidung möglich ist, dann verstehe ich nicht, wie Sie heute Morgen haben infrage stellen können, dass es nicht möglich ist zu entscheiden, ob ein Lehrer eine leistungsbezogene Vergütung bekommen kann. Sie müssten sich da schon für eine einheitliche Betrachtungsweise entscheiden, Herr Adler.
Herzlichen Dank. - Die Fraktion DIE LINKE hat noch eine Restredezeit von 49 Sekunden. Frau Reichwaldt hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss, weil ich denke, dass es hier tatsächlich noch viel Klärungsbedarf gibt. Das ist eine komplizierte Materie, und ich finde es auch wichtig, dass
Da das Thema nicht nur den Kultusbereich betrifft, schlage ich vor, dass der Antrag auch vom Wissenschaftsausschuss und von der Integrationskommission mitberaten wird.
Und um es nicht zu vergessen: Wir haben Besuch von der Initiative der betroffenen Lehrer. Herzlich willkommen!
Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Federführend soll der Kultusausschuss tätig werden. Mitberatend sollen - Sie haben den Antrag von Frau Reichwaldt gehört - der Ausschuss für Haushalt und Finanzen, der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur und die Integrationskommission tätig werden. - Ich sehe keine Gegenstimmen. Dann ist so beschlossen. - Herzlichen Dank.
Erste Beratung: Niedersachsens Beitrag zum Schutz von Flüchtlingen aus Nordafrika und dem Nahen Osten - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/3517
Zur Einbringung hat sich von der Fraktion DIE LINKE Frau Kollegin Flauger zu Wort gemeldet. Frau Flauger, Sie haben das Wort.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn man in den letzten Wochen die Zeitungen aufgeschlagen hat und die Aufmacher zur Situation der Flüchtlinge aus Nordafrika liest, läuft einem ein kalter Schauer den Rücken herunter. Die Hannoversche Allgemeine Zeitung titelte am 13. April 2011: „Schünemann droht Italien mit Sanktionen, Ärger über Roms Flüchtlingspolitik wächst, Berlin will keine Wirtschaftsflüchtlinge“. Und Bild schreibt: „Streit um Lampedusa-Flüchtlinge, Politiker werfen Italien Mafiamethoden vor“.
Meine Damen und Herren, in keinem dieser Beiträge geht es auch nur im Ansatz um die betroffenen Menschen, um ihre Schicksale, um ihre