Das Schlimme an der Uneinigkeit zwischen FDP und CDU - das müsste uns sonst nicht so sehr berühren - ist hier, dass damit die Chance verpasst wird, zu echten Fortschritten auf europäischer Ebene zu kommen, indem ein klares Signal Richtung Europa und Europäische Kommission gesandt wird, was der deutsche, was der niedersächsische Beitrag zur Weiterentwicklung der Richtlinie ist. Stattdessen muss man von der Bundesebene erfahren, dass der Parlamentarische Staatssekretär im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages erklärt, dass mangels Einigung in Koalition und Regierung keine konkrete Forderung in Brüssel vorgetragen werden könne. Das ist nicht mehr
Bevor Sie sich in einem Abwehrreflex darauf berufen, dass es sich hier um die Bundesebene handelt: Die Situation in Niedersachsen ist keine andere. Justizminister Busemann und Innenminister Schünemann legen einen Diskussionsentwurf mit Pressemitteilungen aus beiden Ministerien vor - eine Bundesratsinitiative war ja offensichtlich mangels Einigung nicht möglich -, und Herr Bode lässt erklären, er müsse sich nicht zu den Ideen von zwei CDU-Abgeordneten äußern; denn als solche hätten sie das Papier vorgelegt, nicht aber als Landesregierung.
Meine Damen und Herren, ich frage mich: Wer koordiniert in diesem Laden eigentlich noch die Aktivitäten der Landesregierung?
Herr Tonne, ich weise Sie darauf hin, dass wir nicht über einen Laden sprechen, wenn wir über unsere parlamentarische Demokratie sprechen.
Sie vertun leichtfertig die Chance, für eine bessere Regelung zu streiten und sich für einen verbesserten Schutz der Grundrechte einzusetzen. Sie verschanzen sich in koalitionsinternen Grabenkämpfen. Das ist eine politische Bankrotterklärung.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion hat sich ihrer Verantwortung gestellt und den von mir vorgestellten Kompromissvorschlag vorgelegt. Jetzt sind andere an der Reihe. Diejenigen, die gar nichts machen wollen, die so tun, als könne man die Hände in den Schoß legen, müssen erklären, wie die Alternative aussieht. Diejenigen, die immer mehr, immer weiter, immer umfassender Daten speichern wollen, müssen erklären, was sie unter dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung eigentlich noch verstehen.
Zu einer Kurzintervention auf den Beitrag von Herrn Tonne hat sich Herr Zielke gemeldet. Ich erteile Ihnen das Wort, Herr Zielke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Tonne, ich möchte Ihre Ausführungen zu Quick Freeze ergänzen, indem ich aus dem Bericht der EU-Kommission vom 18. April dieses Jahres zitiere, in dem sich die Kommission damit beschäftigt, was sie nun zu tun gedenkt und wie sie Quick Freeze einschätzt. Dort heißt es: Die Kommission wird auch prüfen, ob und, falls ja, wie ein EU-weites Konzept für die Datensicherung die Vorratsdatenspeicherung ergänzen könnte.
Als nächste Rednerin hat sich Frau Flauger für die Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort, Frau Flauger.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte hier zunächst einmal zwei Dinge, die durch die Welt geistern, als Legenden entlarven. Das Erste sind die Horrorstories darüber, dass das Internet der Hort des Verbrechens schlechthin sei. Tatsache ist: 96 % der Kriminaldelikte finden außerhalb des Netzes statt, 3,5 % sind Betrugsfälle im Internet, 0,1 % sind strafbare Pornografie im Internet. Darunter befindet sich auch Kinderpornografie.
Wenn man die Medien verfolgt und Herrn Schünemann reden hört, könnte man denken, die Verhältnisse seien genau umgekehrt oder jedenfalls grob anders als das.
(Jens Nacke [CDU]: Ist das akzepta- bel, oder was wollen Sie damit sa- gen? Ich weiß ja nicht, was Sie lesen!)
Die zweite Legende, mit der ich aufräumen möchte, ist: Ohne Vorratsdatenspeicherung kann es keine Verfolgung von Straftaten im Internet geben. Auch das betont Herr Schünemann immer wieder gerne auch gegenüber der Presse. Tatsache ist: Die Aufklärungsquote von Delikten außerhalb des Internets beträgt 55 %. Bei Internetdelikten sind es 71 %. Das ist deutlich mehr. Bei Kinderpornografie im Internet sind es sogar 79 %, also noch einmal deutlich höher. Das sind Zahlen aus der BKAStatistik von 2010, also aus einem Zeitraum, in dem im Wesentlichen keine Vorratsdatenspeicherung stattgefunden hat, der also durchaus maßgeblich für die Beurteilung ist.
Wir hatten ja inzwischen Zeiten mit und ohne Vorratsdatenspeicherung. Klar ist auch: Statistisch gibt es keinen positiven Effekt der Vorratsdatenspeicherung auf die Aufklärungsrate oder auch auf die Anzahl der Delikte, der sich zeigen ließe.
Das ist der Punkt - das hat auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt -: Der Gesetzgeber darf nicht einfach alles machen, was bei der Verbrechensaufklärung hilft, sondern er muss immer wieder abwägen, wie die Verhältnismäßigkeit aussieht, wie sich die Eingriffe in die Grundrechte des Einzelnen zu dem möglichen Erfolg bei der Verbrechensaufklärung verhalten. So müssen Sie bei der Gesetzgebung vorgehen.
Wo soll das denn sonst enden? Haben wir demnächst an allen Straßenecken Lesestationen für die RFID-Chips, die wir inzwischen in unseren Personalausweisen mit uns tragen können? Filmen wir alle Nummernschilder, damit wir dann schön feststellen können, wer sich wann an welchem Tatort aufgehalten hat, wenn ein Verbrechen stattgefunden hat? - Das alles können wir doch nicht wollen! Nicht alles, was technisch möglich ist, entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Ich habe manches Mal den Eindruck, für viele, die sich zu diesem Thema äußern, ist das Internet eine unbekannte, eine dubiose neue Plattform. Da fehlt dann auch jedes Verständnis dafür, wie die Grundrechtseingriffe von denjenigen empfunden werden, die sich tagtäglich und ganz selbstverständlich im Internet bewegen. Für die ist nämlich das Nachverfolgen und Aufzeichnen jeden Klicks das Gleiche, als würden in der Art und Weise, wie
ich es eben dargestellt habe, jeder Schritt und jeder mit dem Auto gefahrene Kilometer aufgezeichnet. Das müssen Sie einmal begreifen.
Wir werden den Antrag der SPD-Fraktion aus den genannten Gründen ablehnen. Wir fordern CDU und SPD auf, die grundrechtsschädliche und überflüssige Vorratsdatenspeicherung sein zu lassen. Wir fordern die CDU weiterhin auf, auf die Bundesregierung einzuwirken, dass sie das ebenfalls sein lässt und dass Frau Malmström auf der EU-Ebene ihre Überwachungsphantasien vergisst. Da hören Sie am besten auf die Linken, auf die Grünen und wahrscheinlich auch auf die FDP.
Herr Schünemann hat die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger als Sicherheitsrisiko bezeichnet, weil sie sich gegen Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hat. Bitte richten Sie Ihrem Minister aus: Er ist als Überwachungsfanatiker ein Grundrechtsrisiko. Deshalb gehört die CDU aus verfassungsrechtlichen Gründen abgewählt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer hat mit wem wie lange telefoniert? Wer hat an wen eine SMS oder eine Mail verschickt? Wer hat wann und wie oft welche Seiten im Internet aufgerufen? - Dieses Verhalten, meine Damen und Herren, ist erst einmal grundsätzlich privat und geht eigentlich niemanden etwas an.
Wenn aber über das Internet Verbrechen geplant und sogar ausgeführt, wenn über das Internet Botschaften islamistischer Terroristen verbreitet werden, wenn Pädophile Seiten mit kinderpornografischen Inhalten ins Netz stellen oder sich solche Seiten ansehen, um nur einiges Wenige zu benennen, dann geht das die Strafermittlungsbehörden sehr wohl etwas an.
Dann müssen die Behörden auch die Möglichkeit haben, die zur Aufklärung dringend benötigten Daten in engen Grenzen nutzen zu können. Wir befinden uns dann in dem Spannungsfeld zwischen den schützenswerten Rechten Einzelner auf informationelle Selbstbestimmung und Achtung der Privatsphäre einerseits und den berechtigten Interessen der Opfer und der Strafverfolgungsbehörden an der Aufklärung von Verbrechen andererseits.
Nein. - Meines Erachtens liegt es doch auch im Interesse aller redlich handelnden Menschen, vor strafrechtlichem Verhalten Dritter auch im Internet geschützt zu werden.
So, wie es heute selbstverständlich ist, dass in einem Ermittlungsverfahren Akten unter ganz bestimmten Voraussetzungen beschlagnahmt werden dürfen, so muss es doch vor dem Hintergrund rasant ansteigender Internetkriminalität genauso möglich sein, innerhalb bestimmter, genau definierter Grenzen und Voraussetzungen auf erforderliche Telekommunikationsdaten zurückgreifen zu können. Bevor aber Daten überhaupt verwertet werden können, müssen sie erst einmal vorhanden sein, d. h. gespeichert sein. Ohne Speicherung keine Daten, und ohne Daten keine Zugriffsmöglichkeiten.
In Deutschland werden seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2010 keine Telekommunikationsverkehrsdaten mehr gespeichert mit der Folge, dass den Strafverfolgungsbehörden wegen dieser Regelungslücke in vielen Fällen die Arbeit nicht nur erschwert, sondern in Teilen sogar unmöglich gemacht wird. Meine Damen und Herren, das ist meines Erachtens nicht mehr länger hinzunehmen. Deshalb ist vom Bund gesetzlich festzulegen, wann, wie und in welchem Umfang der Staat auf Telefon- oder Internetdaten zurückgreifen darf.
Mit Ihrem Antrag zur Vorratsdatenspeicherung zeigen Sie selber ein Dilemma auf, in dem Sie sich befinden. Auf der einen Seite fordern Sie unter Nr. 2 die Landesregierung auf, beim Bund initiativ