Protokoll der Sitzung vom 27.05.2011

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, nächster Redner ist der Kollege Limburg von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eines vorweg zur Kollegin Frau Dr. Ross-Luttmann.

(Widerspruch von Mechthild Ross- Luttmann [CDU])

- Oh! Das Thema ist ja sensibel. Entschuldigung, bitte!

Also: Frau Ross-Luttmann, Sie haben vorhin gesagt, wenn es in einer Koalition verschiedene Meinungen gebe, dann täten Sie das, was man immer in einer solchen Situation tue, das sei also völlig normal. Ich darf Sie daran erinnern, was Ihr Innenminister in dieser Situation getan hat. Ihr Innenminister hat die Frau Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger in die Nähe von Sympathisanten von Kinderpornografie gerückt. Ihr Innenminister hat die Bundesjustizministerin öffentlich als Sicherheitsrisiko bezeichnet. Meine Damen und Herren, als jemand, der sich in diesem Plenum zu Recht schon einmal dafür entschuldigen musste, was er außerhalb des Plenums mitgeteilt hat, muss ich Ihnen sagen: Hier wäre mehr als eine Entschuldigung durch den Innenminister mehr als angebracht!

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN)

Die EU-Richtlinie - das ist schon mehrmals gesagt worden - stammt aus dem Jahr 2006 und ist noch unter dem Eindruck der schrecklichen Terroranschläge von Madrid und London verabschiedet worden. Gestützt wurde diese Richtlinie damals formal - das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen - nicht etwa auf Sicherheitsinteressen, sondern auf die Notwendigkeit der Herstellung eines einheitlichen EU-Binnenmarktes. Schon aufgrund dessen ist es fraglich, ob diese Richtlinie tatsächlich EU-rechtskonform ist. Denn der Bericht der EU-Kommission, den der Kollege Zielke vorhin erwähnt hat, zeigt, dass die Vorratsdatenspeicherung die Unterschiede im europäischen Binnenmarkt deutlich verschärft hat, meine Damen und Herren.

Die SPD versucht nun mit ihrem Antrag, die Einwände des Bundesverfassungsgerichts gegen die Richtlinie und die berechtigten Bedenken zahlreicher Bürgerrechtler ernst zu nehmen und gleichzeitig den legitimen Strafverfolgungsinteressen des Staates Genüge zu tun.

Zunächst eines dazu: Der Antrag der SPD ist deutlich gehaltvoller als das, was die beiden Abgeordneten Busemann und Schünemann hier in der letzten Woche vorgelegt haben.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Der Vorschlag von Ihnen, Herr Busemann, ist immer noch von dem Wunsch getragen, möglichst viele Daten zu sammeln, zu speichern und bei Bedarf abzurufen. Sie sind getragen von dem Wunsch, möglichst viele Straftaten aufzuklären, koste es, was es wolle. Sie beachten nicht, dass es in der Rechtsordnung neben den legitimen Strafverfolgungsinteressen auch andere Grundprinzipien gibt. Es gibt jedenfalls nicht das Prinzip der Straftatenaufklärung um jeden Preis. Auch die Bürgerrechte sind legitime Interessen, und auch die Bürgerrechte müssen geschützt werden, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der LINKEN - Editha Lorberg [CDU]: Und die von Verbre- chern an erster Stelle!)

Die Befürworter, auch Sie, Frau Kollegin Lorberg, führen ja gerne aus, die Vorratsdatenspeicherung sei im Kampf gegen das Verbrechen unerlässlich. Dazu hat die Kollegin Flauger völlig zu Recht darauf hingewiesen - Frau Lorberg, Sie müssen die Berichte des Bundeskriminalamtes auch einmal

lesen -, dass es mitnichten so ist, dass die Vorratsdatenspeicherung das einzige Mittel zur Verbrechensbekämpfung ist. Sie ist ein wichtiges Mittel; das stimmt. Sie hat natürlich in vielen Bereichen die Straftatenaufklärung erleichtert. Aber sie ist ein Mittel von vielen, und darum sollten wir nicht so tun, als würde ohne die Vorratsdatenspeicherung in weiten Bereichen die Aufklärung von Straftaten völlig unmöglich werden.

(Ralf Briese [GRÜNE]: Ganz genau! - Heiterkeit)

Meine Damen und Herren, mit der Vorratsdatenspeicherung ist es so wie mit jedem Mittel, das uns in der Strafprozessordnung für die Ermittlungen zur Verfügung steht: Es muss sich einer Verhältnismäßigkeitsprüfung unterziehen. Ein Instrument, das anlasslos die Telekommunikationsdaten sämtlicher in Deutschland lebender Menschen über viele Monate hinweg speichert, um die Straftaten eines ganz kleinen Teils dieser Menschen aufzuklären, ist eben nicht verhältnismäßig.

Wir werden uns den Antrag der SPD in den Ausschussberatungen näher anschauen. Wir werden dazu insbesondere Bürgerrechtler und Datenschützer hören. Ich bin aber sehr skeptisch, ob Ihre Vorschläge tatsächlich ausreichen, weil es bei der anlasslosen Speicherung bleibt.

Abschließend, meine Damen und Herren: Wir sollten endlich damit aufhören, die staatliche Datenvorratskammer immer weiter zu füllen. Zur Freiheit gehört auch die Freiheit der Telekommunikation.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Minister Busemann.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Vorratsdatenspeicherung ist in der Tat auch rechtlich ein hoch kompliziertes Thema. Denn wenn man sie regeln will - ich will das und halte das für erforderlich -, dann muss man auf der einen Seite das Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sehen und auf der anderen Seite das Datenschutzinteresse ebenfalls der Allgemeinheit sehen und hier - dieses Stichwort greife ich gerne auf - unter höchster Beachtung der Verhältnismäßigkeit prüfen, welches das richtige Regularium ist.

Wenn ich die Redebeiträge einmal übereinander lege und alles zusammenfasse - vielleicht mit Ausnahme dieser Seite -, dann ist festzustellen, dass niemand sagt, es dürfe überhaupt keine Vorratsdatenspeicherung geben. Es werden Bedenken zusammengetragen. Am Ende muss das aber zu einem Weg führen, der die Vorratsdatenspeicherung ermöglicht.

Herr Tonne, Ihr Leitsatz lautet ja: Vorratsdatenspeicherung verfassungskonform regeln! - Wenn Sie den Antrag und Ihre Rede nicht in allen Teilen so gefasst hätten, wie Sie es getan haben, dann hätte man sagen können: Einverstanden, dann regeln wir es doch so!

Wir ringen also um den richtigen Weg. Dieses Unterfangen, hier ein rechtliches Regelungswerk vorzulegen, ist eine schwierige, umfangreiche und hoch komplizierte Angelegenheit. Daran arbeiten verdiente, qualitativ hochstehend arbeitende Leute im Ministerium über Monate. Da schaut man nicht, ob zufällig ein Antrag der SPD um die Ecke kommt, und haut dann ganz schnell einen Gesetzentwurf heraus.

Nehmen Sie mir ab, dass da erhebliche Vorarbeit geleistet worden ist. Ich sage das, damit die Regierung oder meine Person nicht in die Plagiatsecke kommt. Mich hat aber trotzdem gefreut, Herr Tonne, dass Sie einige Redebausteine von meiner Pressekonferenz vom Dienstag dabei hatten, gerade wo es um Verfassungskonformität usw. geht. Es freut mich ja, dass im Hinblick auf das Ziel eine gewisse Nähe vorhanden ist.

Meine Damen und Herren, weil manchmal immer noch einige falsche Vorstellungen unterwegs sind: Worum geht es? - Wir alle sprechen immer von „Vorratsdatenspeicherung“. Der korrekte Begriff für die zu speichernden Daten lautet „Verkehrsdaten im Bereich der Telekommunikation“. Das sind im Gegensatz zu den Kommunikationsinhalten die Nutzungsdaten. Noch einmal: erstens die Rufnummern, zweitens Zeit und Dauer der Verbindung, drittens Art des genutzten Dienstes, viertens die Bezeichnung der bei Beginn der Verbindung genutzten Funkzelle - also Standorte - und fünftens die Internetprotokolladressen, die IP-Adressen, Kennung der beteiligten Anschlüsse sowie Zeit und Dauer der Internetverbindung.

Es interessiert überhaupt keinen LKA-Mann oder Staatsanwalt, welche Intimitäten Herr A vielleicht mit Frau B ausgetauscht hat. Es interessiert niemanden, welche Kontoinformationen die Leute ausgetauscht haben. Es geht um die retrograden

Daten, wer wann von welchem Standort aus aktiv geworden ist, um bei gegebenen Delikten die Fahndung zu ermöglichen.

Es ist erwähnt worden, dass 2006 bereits eine EURichtlinie erlassen worden ist. Ob das die vorhin dargestellten Beweggründe hatte oder ob das nicht doch breiter angelegt war - das will ich einmal annehmen. Wir haben im Lichte dessen die bis vor eineinviertel Jahren gültige deutsche Regelung gehabt. Danach war verfahren worden. Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht entschieden „Diese Regelungen im Telekommunikationsgesetz sind nicht verfassungskonform“ und die Vorschriften außer Kraft gesetzt. Ich muss Ihnen sagen, ich habe die Entscheidung sogar begrüßt, weil ich nachvollziehen kann, dass man solche Eingriffe und Maßnahmen nicht in allen Fällen machen darf. Wenn es um Hühnerdiebe, Ladendiebstahl oder kleinere Straßenverkehrsdelikte geht, mag es vertretbar sein zu sagen „Da greifen wir nicht zu diesen Mitteln“.

Das Bundesverfassungsgericht sagt aber gleichzeitig: Wenn es um schwerste Delikte geht, dürft ihr Vorratsdatenspeicherung in Deutschland machen. Es gibt vor, es darf mit Sechs-MonatsSpeicherung zu tun haben; es muss aber eine bessere Datensicherheit gewährleistet sein. All die Bedenken, die Sie vorhin angeführt haben, greift das Bundesverfassungsgericht auf. Das unterschreibe ich allemal. Mir hat einmal ein schlauer Geist gesagt: Das Bundesverfassungsgericht sagt „Man darf es wohl machen“, aber es sagt nicht „Ihr müsst das machen“.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Genau!)

Damit kann man sich nicht untätig zurücklehnen. Parallel dazu haben wir die EU-Richtlinie. Lieber Kollege Zielke, die meisten europäischen Staaten, nämlich über 20, haben es immerhin gemacht. Zwei Länder haben es in Arbeit - Rumänien und ein, zwei andere Länder. Wenn da Rechtsstreitigkeiten laufen, ist das auch akzeptiert. Aber die Masse der Staaten macht das.

Die EU-Kommission hat das im April dieses Jahr noch einmal betont. Nach der Richtlinie darf in Europa eine harmonisierte Vorratsdatenspeicherung unter Wahrung von Verfassungsgrundsätzen wie Verhältnismäßigkeit und all diesen Kriterien geschehen, die wir natürlich unterschreiben. Bei der EU-Richtlinie sind wir nicht mehr in der Ecke „Man kann, aber man muss nicht“. Die EU-Richtlinie ist für den deutschen Bundesgesetzgeber bindend. Wir hatten in den letzten zwei Jahren ein

anderes Thema, bei dem man sagte: Die EU hat gesprochen, wir müssen es ganz schnell machen - in diesem Bereich machen wir es nicht so ganz schnell. - Ich sage Ihnen: Das EU-Recht ist vorgegeben. Anhand dessen haben wir das zu tun. Ansonsten läuft Deutschland in ein Vertragsstrafenverfahren. Das sage ich auch einmal.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Man kann das doch ändern!)

Ich bin bereit, das Thema unter Einbeziehung aller Bedenken zu diskutieren, um am Ende - vielleicht auch angereichert durch die Ausschussberatungen in Niedersachsen - zu einem gültigen und verfassungskonformen Bundesgesetz zu kommen. Deswegen gab es den gemeinsamen Vorstoß von Herrn Schünemann und mir. Wir wollen die Diskussion in Berlin etwas befördern. Im Kern gehen Sie in die gleiche Richtung und sagen: Es muss etwas passieren.

Meine Damen und Herren, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist angesprochen worden. Der größte Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist, bei gegebener Problemlage nichts zu tun. Dann hat die eine Seite, nämlich die Kriminalität, gegen die andere Seite gewonnen, die aus guten Gründen Datenschutz machen will.

Frau Flauger, mit der Statistik ist das so eine Sache. Wissen Sie, warum die Statistik immer besser wird? - Weil die Ermittler in den Verfahren, die zur Aufklärung eine Vorratsdatenspeicherung benötigen, gar keine Akten mehr anlegen. Die Delikte tauchen gar nicht mehr auf. Im Bereich der Kinderpornografie hatten wir an der Zentralstelle Hannover in den letzten etwa zwölf Monaten eigentlich 10 000 Verfahren, zu denen wir Akten anlegen müssten. Das können wir aber nicht, weil wir aufgrund der fehlenden technischen Möglichkeiten nicht durchermitteln können und dürfen.

Zum Schutz der Allgemeinheit und des Rechtsstaats darf doch keine Schieflage entstehen, indem sich Kriminalität der modernsten technischen Möglichkeiten bedient und wir aus Datenschutzgründen sagen: Im Interesse der Allgemeinheit und unserer Rechte darf da nicht weiter vorgegangen werden.

Der Chef des Bundeskriminalamtes hat bei 6 000 bis 7 000 Verfahren - diese Zahl ist schon ein paar Wochen alt; es ging dabei nicht nur um Kinderpornografie, sondern auch um organisierte Kriminalität, Mord, Totschlag und anderes mehr - darauf hingewiesen: Uns sind die Hände gebunden, wir

kommen nicht weiter. - Der Holzklotz-Fall ist diskutiert worden. Ich könnte den Sittensen-Fall hinzunehmen. Ich könnte den Moshammer-Mord hinzurechnen. Hätten wir bei diesen Delikten keine Vorratsdatenspeicherung gehabt, dann wären die Täter möglicherweise heute noch nicht gefasst und verurteilt worden. Das muss man alles gegenüberstellen.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, das sind wir dem wehrhaften Rechtsstaat schuldig. Wir sind es unseren Strafverfolgungsbehörden schuldig, sie unter Wahrung aller Grundrechte, Bürgerrechte, Freiheitsrechte und was auch immer man sich vorstellen kann mit dem Rüstzeug zu versehen und in die Lage zu versetzen, überhaupt dagegen vorzugehen. Tun wir das nicht, dann gerät der Rechtsstaat auf Dauer in eine Schieflage. Das können wir alle miteinander nicht gewollt haben.

Unter dem Strich, meine Damen und Herren: Bitte sehr, Vorratsdatenspeicherung verfassungskonform regeln! Niedersachsen hilft dabei!

Danke.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Professor Zielke, eine Kurzintervention auf die Ausführungen des Ministers ist nicht möglich. Sie müssten zusätzliche Redezeit beantragen. Das können Sie machen. Ich gebe Ihnen 90 Sekunden.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zum Abschluss nur auf eine Schwierigkeit hinweisen, die in der Praxis relevant wird: Was ist eine schwere oder schwerste Straftat? - Wenn man sich die Gesetze der einzelnen Länder innerhalb der EU ansieht, dann klaffen die Definitionen Meilen auseinander. Es ist sehr unterschiedlich, welche Straftaten über das Internet und die Vorratsdatenspeicherung verfolgt werden sollen. Man kann die Debatte in Deutschland nicht isoliert führen.

(Beifall bei der FDP)