- Doch! Genau das haben Sie gesagt! Wir würden die Ängste schüren. Es passiert tatsächlich immer wieder. Ich habe es schon einmal gesagt. Sie wissen es ganz genau. Viele Schülergruppen des Sekundarbereichs I und die dazugehörigen Lehrer kommen unaufgefordert zu uns und sagen: Der Stress ist zu groß. Tun Sie etwas! - Das wissen Sie ganz genau. Das hat sich in den letzten drei Jahren nicht geändert.
Ein Weiteres: Wir werden uns morgen noch genauer darüber unterhalten können, was eine punktuelle Leistung eigentlich bedeutet.
Dann werden wir die Frage stellen: Wie sieht es mit den Erfolgen und dem weiteren Lebensweg dieser Abiturienten aus? - Denn Stress und Leistungsdruck haben Folgen. Die werden zu spüren sein.
(Beifall bei der LINKEN - Karl-Heinz Klare [CDU]: „Verlorene Kindheit“ ha- ben Sie auch noch gesagt!)
Danke schön. - Frau Bertholdes-Sandrock, Sie haben jetzt Gelegenheit zur Gegenrede. Anderthalb Minuten. Bitte schön!
Liebe Frau Reichwaldt, ein bisschen haben Sie mich wohl doch verkehrt verstanden. Ich habe ausdrücklich Frau Korter angesprochen, die - das können Sie in jedem Protokoll nachlesen - immer wieder genau diese Ängste geschürt hat. Wir hatten Besuchergruppen, gegenüber denen dies ebenfalls geschehen ist. Dass Schüler vor dem Abitur aufgeregt sind, ist völlig klar. Gerade weil Sie, Frau Korter - ich spreche jetzt ausdrücklich Sie an, damit es nicht wieder zu einer Verwechslung kommt -, auch einmal im Schuldienst waren, hätte ich von Ihnen eigentlich eine ein wenig diplomatischere und pädagogischere Verhaltensweisen erwartet.
Schon heute beugen Sie vor und weisen darauf hin, dass wir morgen über punktuelle Leistungen reden werden. Mit anderen Worten: Sie kennen die Zahlen, die genau das belegen, was ich gesagt habe: Gleicher Leistungsstand. Morgen wollen Sie, nehme ich an, darauf hinaus, zu sagen: Das war aber nur punktuell. - Na ja, da bin ich wirklich einmal gespannt.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/3629 ablehnen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.
Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes und des Niedersächsischen Volksabstimmungsgesetzes - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/3528 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 16/3756
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten jetzt die Änderung des Wahlgesetzes und des Niedersächsischen Volksabstimmungsgesetzes. Ich denke, den ersten Teil können wir in der heutigen Besprechung außen vor lassen; denn da waren wir uns alle einig. Voraussichtlich hätten wir nicht einmal eine Beratung, wenn es nur um diese Punkte ginge. Also können wir gleich auf den Teil zu sprechen kommen, der in der Diskussion gewesen ist, nämlich die Neuzuordnung einiger Wahlkreise.
Einer der Kritikpunkte war, dass wir es bei einer kleinen Änderung belassen und nur dort punktuelle Veränderungen vorgeschlagen haben, wo der Landeswahlleiter einen verfassungswidrigen Zustand festgestellt hat und wo wir somit um eine Veränderung für 2013 nicht herumkommen, damit nicht eine Klage Aussicht auf Erfolg haben kann.
Frau Kollegin Modder, ich räume ein, dass die große Reform sicherlich reizvoll gewesen wäre. Sie hatten das ja ausgeführt. Ich bin allerdings auch im Zuge der Beratung zu der Erkenntnis gelangt, dass es wohl richtiger ist, es vor der Kommunalwahl bei einer kleinen Änderung zu belassen, weil es, wie man insbesondere an der Diskussion in Lüneburg gesehen hat, zu einer erheblichen Aufregung geführt hat und weil auch von Ihnen kein Entwurf vorgelegt wurde, wie man es denn bis zur nächsten Landtagswahl hätte lösen können.
Insofern will ich eingangs ausdrücklich sagen, dass wir uns über den Zuschnitt der Landtagswahlkreise für 2018 in der Tat neu unterhalten müssen, vielleicht noch in dieser Wahlperiode. Früher war es einmal so üblich, Lösungen für die übernächste Wahlperiode zu finden. Eine kluge Lösung könnte vielleicht sein - ich bringe das einmal gedanklich ein -, dass man es beim Zuschnitt der Wahlkreise bei einer Überschreitung oder Unterschreitung des Durchschnittswertes von 15 % belassen sollte, um
Einige Ausführungen zu Veränderungen im Einzelnen: Im Ammerland war es am Ende relativ unproblematisch. Natürlich sind insbesondere die politischen Verantwortungsträger in der Gemeinde Rastede mit der Veränderung nicht ganz glücklich, aber ich darf mich an dieser Stelle herzlich bei der Kollegin Sigrid Rakow bedanken, die zumindest die Änderungsnotwendigkeit im Ammerland zu keinem Zeitpunkt infrage gestellt hat.
In Northeim haben wir noch gemeinsam eine Veränderung hinbekommen. Insbesondere der Kollege Grascha, der dort zu Hause ist, aber auch die Kollegin Heiligenstadt und der Kollege Schwarz waren beteiligt. Ich meine, wir haben eine gute Lösung gefunden. Ich freue mich insbesondere darüber, dass bei der neuen Veränderung, die die territoriale Einheit zumindest an kleinen Stellen auflöst, der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst ebenso wie der Landeswahlleiter keine verfassungsrechtlichen Bedenken erhoben haben.
Unser Vorschlag zum Bereich Lüneburg wurde etwas kritischer betrachtet. Ich kann die Kritik nachvollziehen, weil ich nachvollziehen kann, dass es vor Ort der Wunsch ist, möglichst viele Bereiche eines Landkreises in einem Wahlkreis zusammenzufassen. Das kann ich nachvollziehen, muss allerdings sagen, dass auch dort kein Lösungsvorschlag unterbreitet wurde, der aus unserer Sicht akzeptabel wäre. Das hat mir bestätigt, dass es richtig war, dass wir an dieser Lösung festgehalten haben. Das galt natürlich für den ersten Lösungsvorschlag, nach dem Lüchow-Dannenberg möglicherweise überhaupt keinen Vertreter mehr in diesem Landtag gehabt hätte, weil das Übergewicht der Wahlberechtigten bei Lüneburg gelegen hätte. Genauso wenig überzeugte der Vorschlag, ein zusätzliches Direktmandat einzuführen und die Anzahl der Listenmandate zu reduzieren.
- Ich weiß, dass das die Position vor Ort ist. Es spricht ja auch etwas dafür. Aber bei den vergangenen vier Landtagswahlen war es immer so, dass eine Partei - zweimal wir, zweimal die SPD - einen ganz erheblichen Anteil an Wahlkreisen gewonnen hatte und die Verhältnismäßigkeit der Zweitstimmen überhaupt erst durch Ausgleichsmandate hergestellt werden konnte. Würde man das Verhältnis der Wahlkreismandate zu den Listenman
daten, das derzeit im Optimalfall zwei Drittel zu einem Drittel beträgt, noch weiter zugunsten der Direktmandate erhöhen, dann hätten wir, wie der Landeswahlleiter ausgeführt hat, bei den vergangenen vier Wahlen jeweils zwei bis drei Landtagsmandate mehr gehabt. Das kann nicht unser Ziel sein, zumal wir ja erst in der vergangenen Wahlperiode den Landtag verkleinert haben. Deswegen war es am Ende keine Lösung, auf diesen Vorschlag einzugehen.
Wir behalten es aber im Auge, insbesondere weil wir, wie ich eingangs gesagt habe, die Wahlkreise für 2018 ohnehin neu betrachten müssen. Dann müssen wir eindeutig auch diese Wahlkreise neu betrachten. Das kann man ja an den Werten sehen. Das wird dann einige Wahlkreise betreffen. Von daher sollten wir uns dann zu einer landesweiten großen Lösung entschließen und auch zu Neuzuschnitten kommen. Dabei sollten wir auch das im Auge behalten, was Lüneburg jetzt eingebracht hat.
Insofern bleibt es für Lüneburg bei dem Ursprungsvorschlag. Ich weiß, dass Sie dem am Ende nicht zustimmen können, bin aber davon überzeugt, dass Sie damit leben können.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Kollege Nacke, Ihren gedanklichen Einwurf, die übernächste Wahl betreffend, nehme ich sehr wohlwollend auf. Ich hoffe, wir werden darüber zu wirklich konstruktiven Gesprächen kommen, weil das, was jetzt vorgeschlagen wurde, in der Tat nicht nachhaltig ist.
Aufgrund der Temperaturen hier im Raume erspare ich es mir, auf alle Einzelheiten einzugehen. Im Kern geht es bei dieser Gesetzesänderung, wie Sie angesprochen haben, um die Neueinteilung in den Bereichen Ammerland, Lüneburg und Northeim. Auch wenn wir anerkennen, dass wir aufgrund der drohenden Verfassungswidrigkeit zu Änderungen kommen müssen, halten wir unsere Kritik aufrecht, dass nicht auf Weitsichtigkeit und Nachhaltigkeit gesetzt wird, sondern das Ganze einfach Stückwerk bleibt.
Ich will eine Sache erwähnen, die mich ein Stück weit umgetrieben hat. Ich habe das auch bei der Einbringung des Gesetzentwurfes gesagt. Wir haben die demografische Entwicklung nun einmal zur Kenntnis zu nehmen. Ich hätte mir gewünscht, dass wir diese Diskussion miteinander eher geführt hätten. Aber gar nicht mehr verstanden habe ich, dass unser Vorschlag, im Anhörungsverfahren im Innenausschuss neben den kommunalen Spitzenverbänden doch die örtlich betroffenen Kommunalvertreter anzuhören, die ja zumindest im Bereich Lüneburg einen sehr konstruktiven Vorschlag gemacht haben, von Ihnen mit einer - ich will es vorsichtig sagen - Arroganz abgelehnt wurde, die ich für unmöglich halte.
Auch der Hinweis in der schriftlichen Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, hier keine Bewertung vornehmen zu können und doch die örtlich Betroffenen anzuhören, blieb bei Ihnen ohne Wirkung. Ich nehme an, das werden Sie in Lüneburg noch zu diskutieren haben.
Sie kennen den Vorschlag aus Lüneburg, eingebracht von allen Fraktionen und Gruppen im Kreistag Lüneburg, dort drei Wahlkreise zu bilden. Das ist Ihnen mehrfach zugegangen. Mir scheint es, dass Sie das eher deshalb ablehnen, um Herrn Dr. Althusmann dort besser absichern zu können.
Meine Damen und Herren, im Bereich Northeim sind wir, wie der Kollege Nacke gesagt hat, zu Änderungen gekommen. Dafür will ich mich bei dem Kollegen Christian Grascha ausdrücklich bedanken. Es ist zwar, vorsichtig gesagt, nicht das Gelbe vom Ei, aber wir können damit leben. Wir hätten uns etwas anderes gewünscht, aber das ist eben das kleinere Übel.
Im Bereich Ammerland sieht es ähnlich aus. Auch da - ich wiederhole mich - ist es kleinteilig gedacht. Wir wissen heute schon, dass wir bei der übernächsten Wahl in diesen Bereichen zu neuen Einschnitten kommen müssen.
Wir werden diesem Gesetzentwurf - Herr Nacke, das wissen Sie - nicht zustimmen, weil wir einen anderen Ansatz und eine ganzheitliche Betrachtung haben. Wir hätten es für verantwortungsvoller
gehalten, in einem großen Dialog zueinander zu kommen. Das ist von Ihnen nicht gewollt. Das ist eben Ihr Stil von Politik. Das unterscheidet uns voneinander, und das ist auch gut so.