Danke schön, Frau Kollegin Modder. - Nun hat Frau Zimmermann für die Fraktion DIE LINKE das Wort. Bitte!
Danke, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Herr Nacke, Sie haben erwähnt, dass der Landeswahlleiter auf Schwierigkeiten aufmerksam gemacht hat, was die Wahlkreiszuschnitte angeht. Das stimmt auch. Hier musste unbedingt nachgebessert werden, und das haben wir im Ausschuss auch festgestellt. Aber die Frage ist ja, wie man das macht.
Erstens. Aufgrund der diversen Stellungnahmen der kommunalen Ebene, die wir alle erhalten haben und welche zum Teil parteiübergreifend verabschiedet worden sind, hatte ich - Frau Modder sagte es schon - angeregt, dass wir die Vertreterinnen und Vertreter dieser kommunalen Strukturen im Ausschuss anhören, um ein neues Gesetz, das auch Nachhaltigkeit beinhaltet, im Konsens und mit Voraussicht zu verabschieden. Aber genau das ist nicht geschehen. Sie hatten seinerzeit darauf hingewiesen, dass dies die Spitzenverbände übernehmen könnten. Aber wir wissen doch ganz genau, dass die Spitzenverbände nicht immer alle Meinungen von Mitgliedsgemeinden vertreten.
So ist es hier auch gewesen. Ich frage mich tatsächlich, welche Angst Sie umgetrieben hat, die Position dieser kommunalen Strukturen nicht anzuhören.
Auch mit dem zweiten Punkt, den ich angemahnt habe, müssen Sie sich weiterhin auseinandersetzen, eben weil Sie dieses Verfahren nicht zugelassen haben. Natürlich geht es auch darum, parteipolitische Motive durchzusetzen und eine Koaliti
onsmehrheit dafür auszunutzen. Es geht darum, das Gesetz jetzt zu verabschieden und damit zu verhindern, dass darüber diskutiert werden und ein tatsächlich nachhaltiges Gesetz entstehen kann.
Einen letzten Satz: Ich will nur sagen, dass Ihr gesamtes Verhalten in diesem Zusammenhang dafür gesorgt hat, dass ein bestimmter Verdacht in der Luft hängt, den Sie nicht ausgeräumt haben.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Nacke hat schon darauf hingewiesen, dass bei dieser Gesetzesänderung die Wahlkreise von besonderer Bedeutung waren. Ich möchte noch einmal auf das eingehen, was Frau Kollegin Modder gesagt hat.
Wenn wir uns im Ausschuss auf ein Verfahren verständigen, das wir schon in vielen Ausschüssen und bei vielen Anhörungen praktiziert haben, dass wir nämlich die kommunalen Spitzenverbände und nicht die einzelnen betroffenen Kommunen anhören, so ist das keine Arroganz der Macht, sondern dann ist das einfach so, wie wir es immer praktizieren. Das sollte man dann auch ganz sachlich zur Kenntnis nehmen.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Lachen bei den GRÜNEN - Johanne Modder [SPD]: Sie wissen, dass es anders ist!)
Insbesondere in den Bereichen Lüneburg, Ammerland und Northeim bestand die Herausforderung, dass wir die 25-prozentige Abweichungsgrenze einzuhalten hatten. Wir wollten eine verfassungskonforme Lösung vorlegen. Eine Änderung ist notwendig. Das wird auch von allen Seiten akzeptiert.
Die Vorschläge, die von CDU und FDP vorgelegt wurden, sind vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und auch vom Landeswahlleiter bestätigt worden. Es ist gesagt worden, dass diese Vorschläge eindeutig mit der Verfassung in Einklang zu bringen sind.
Zu den Wahlkreisen Lüneburg und Ammerland will ich sagen - auch das ist uns vom Landeswahlleiter deutlich gesagt worden, weil uns in verschiedenen Briefen, die insbesondere aus dem Lüneburger Bereich gekommen sind, Vorhalte gemacht wurden -: Die Wahlgleichheit bei den Wahlkreisen wiegt am Ende schwerer als die Verwaltungseinheit. So viel Verständnis ich auch als Kommunalpolitiker dafür habe, dass man eine Verwaltungseinheit möglichst zusammenhalten möchte, so wiegt am Ende die Wahlgleichheit schwerer. Das gilt sowohl für Lüneburg als auch für das Ammerland.
Interessant fand ich auch die Aussage von Professor Wächter, der eine Vorlage für den Ausschuss erstellt hat. Auf Seite 5 des Papiers, das er vorgelegt hat, sagt er, die Neuregelung führe zu einer stärkeren räumlichen Geschlossenheit der Wahlkreise als die alte Regelung. Sein Gesamtresümee auf Seite 7 ist ebenfalls interessant: Die Regelung zu Lüneburg sei auf der Grundlage der vorliegenden Tatsachenbasis nicht zu beanstanden; eine Wahlanfechtung könnte bei Unterbleiben der Wahlkreisänderung Erfolg haben.
Insofern fühlen wir uns in den Vorschlägen, die wir gemacht haben, bestätigt. Zu den Vorschlägen, die aus dem Lüneburger Bereich kamen, hat der Kollege Nacke schon einiges ausgeführt. Diese sind für uns aus den genannten Gründen nicht akzeptabel.
Nun zu meiner Heimat, zum Landkreis Northeim. Ich möchte mich ausdrücklich bei den Kollegen Frauke Heiligenstadt und Uwe Schwarz herzlich für die Mitarbeit bedanken. Nun ist es doch noch möglich gewesen, wie dies Frau Modder gesagt hat, eine gemeinsame Lösung zu erreichen. Auch wenn nicht alle zu 100 % mit ihr zufrieden sind, ist dies aber zumindest etwas, auf das wir uns verständigt haben.
Danke schön, Frau Präsidentin - an das anschließen, was Kollege Nacke und Frau Kollegin Modder gesagt haben. Selbstverständlich müssen wir über die Wahlperiode hinaus darüber sprechen und aufgrund der Bevölkerungsentwicklung grundsätzlich an das Thema herangehen. Aber dafür ist heute nicht der Zeitpunkt.
Vielen herzlichen Dank, Herr Kollege Grascha. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Briese das Wort.
Ich danke Ihnen, Frau Präsidentin. - Ich denke, es herrscht Einigkeit in diesem Hause, dass Wahlgesetze und Wahlkreise rechtssicher und verfassungskonform sein müssen. Das haben wir nicht bei allen Gesetzen, die wir in Niedersachsen verabschieden; aber bei diesem Gesetz herrscht Einigkeit in dieser Frage. Es ist ein fundamentales Grundprinzip der Demokratie, dass die Gleichheit der Stimmen gewahrt werden muss.
Insofern macht es der Landtag heute jedenfalls sehr viel besser als der Bundestag. Das muss man ehrlicherweise sagen. Wir machen kein solches Gewürge wegen eines neuen Wahlgesetzes, sondern wir sind uns zumindest in der Frage einig, dass das alles verfassungskonform und rechtssicher sein muss.
Wir haben überhaupt kein Problem mit der Angleichung der Wahlprinzipien, also damit, dass man eine gewisse Synchronisation vornimmt, was das Bundeswahlrecht oder das Europawahlrecht angeht. In meinen Augen ist es sogar sinnvoll, dass man gleiche Wahlgrundsätze auch in einem Landeswahlgesetz normiert.
Dennoch - das ist vonseiten der Oppositionsparteien auch angeklungen - war das, was hier praktiziert worden ist, alles andere als gute Gesetzgebung. Das zu sagen, gehört zur Ehrlichkeit mit dazu.
Es wurde angesprochen: Insbesondere die Region Lüneburg ist alles andere als einverstanden damit. Ich finde auch, das muss man hier in aller Deut
lichkeit sagen: Der Ausschuss hätte sich nichts, aber auch gar nichts vergeben, wenn er die Betroffenen wenigstens noch einmal angehört hätte. Herr Grascha, das, was Sie hier betreiben, ist doch wirklich Prinzipienreiterei und bürokratische Parlamentsarbeit, wenn Sie sagen: Irgendwann sind wir einmal übereingekommen, dass wir nicht direkt Betroffene, sondern nur Verbände hören wollen.
Es wäre wirklich kein Problem gewesen, hiervon einmal abzuweichen. Sie hätten sich wirklich viel Ärger erspart, wenn Sie die direkt Betroffenen wenigstens einmal hätten zu Wort kommen lassen. Dafür sollte doch in der Demokratie wirklich Raum sein.
Es gab einen Kompromissvorschlag in der Sache. Das war ein weiterer Wahlkreis. Sie haben völlig recht, Herr Nacke. Ich bin in der Argumentation sehr nahe bei Ihnen. Es hätte die Gefahr bestanden, dass wir dann ein weiteres Mandat gehabt hätten, und das hätte wirklich nicht in die Zeit gepasst. Aber es hätte nicht so kommen müssen. Wir wissen natürlich nicht, wie die nächste Wahl ausfällt. Es gibt viele Wählerverschiebungen. Die Wählerschaft ist sehr viel dynamischer und volatiler geworden. Insofern glaube ich auch nicht daran, dass man heute noch Wahlkreise parteipolitisch „zurechtschnitzen“ kann. Die Bürgerinnen und Bürger sind sehr viel mündiger geworden, und die Stammwählerschaft erodiert doch sehr stark. Insofern gibt es keine sicheren Wahlkreise mehr.
Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. Mit den Wahlgrundsätzen sind wir einverstanden. Wir finden allerdings, dass das Gesetzgebungsverfahren nicht besonders gut und bürgerfreundlich war. Deswegen werden wir uns heute enthalten.
Danke schön, Herr Briese. - Das fraktionslose Mitglied im Landtag, Frau Wegner, hat ums Wort gebeten. Sie erhält es für eine Minute.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei der Einbringung des Gesetzes wurde vonseiten der CDU gesagt, das Gesetz müsse u. a. auch deshalb verändert werden, weil solche Dinge, wie sie der Linken mit Frau Wegner passiert seien, dass Mitglieder anderer Parteien auf Parteilisten kandidieren, nicht wieder geschehen dürften. Ich finde es wirklich süß, sage ich einmal, wie Sie sich um die Befindlichkeit der Partei DIE LINKE sorgen. Aber es ist natürlich ein durchschaubares Manöver. Sie wollen mit der Änderung des § 18 verhindern, dass solche Schmuddelkinder wie ich in die Parlamente gelangen können. Das ist ein gravierendes Beschneiden demokratischer Handlungsmöglichkeiten,
(Frank Oesterhelweg [CDU]: Schauen Sie sich einmal Hohenschönhausen an! Dann wissen Sie, was Demokratie ist!)
und das gerade von Ihnen, die Sie die Demokratie immer so beschwörend vor sich hertragen. Politisch unliebsame Gegner auszuschalten, wird von Ihnen doch immer als diktatorisches Verhalten gegeißelt. Wie nennen wir denn nun Ihr Vorhaben?
Nun hat sich Herr Kollege Nacke von der CDUFraktion zu Wort gemeldet. Sie haben noch eine Restredezeit von 1:45 Minuten. Bitte schön!