Protokoll der Sitzung vom 01.07.2008

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Der ist doch erwünscht gewesen, der Frosch!)

- Wie auch immer, erwünscht oder nicht erwünscht! - Man merkt, es ist doch ein bisschen lebensfremd, dass wir dann solche Abläufe bis ins Letzte gesetzlich regeln.

(Zurufe - Glocke des Präsidenten)

Also möchte ich uns davor warnen. Wenn wir etwas vernünftig regeln wollen, dann muss es auch praktikabel sein, und ein Übermaß darf uns nicht passieren.

Meine Damen und Herren, auf der Linie eines hier gemeinsam ausgemachten Handlungsbedarfs bringt sich das Land Niedersachsen in die derzeitige Diskussion auf Bundesebene ein, und wir werden natürlich für klare, abgegrenzte und auch nachvollziehbare Maßnahmen eintreten. Die Bußgelder - das sage ich noch einmal - müssen saftig sein, damit es auch jeder merkt.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, zu dem Punkt liegt jetzt keine weitere Wortmeldung vor. Aber nach § 76 der Geschäftsordnung hat sich Herr Adler gemeldet. - Herr Adler, Sie wissen, was in § 76 steht. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin von Herrn Riese falsch zitiert worden. Ich bin nicht der Meinung, dass Verträge in Zukunft nur noch schriftlich geschlossen werden können - das wäre auch völlig absurd -, sondern ich habe die Meinung geäußert, dass bei unerwünschten Anrufen die schriftliche Bestätigung erfolgen sollte. Deswegen passt auch das Beispiel von Herr Busemann von eben nicht.

Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN - David McAl- lister [CDU]: Schön, dass das geklärt wurde!)

Meine Damen und Herren, die Aktuelle Stunde ist damit für heute beendet.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

4. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 16/275 - Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/307 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/308 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/311

Im Ältestenrat haben die Fraktionen vereinbart, die Eingaben, zu denen Änderungsanträge vorliegen, erst am Donnerstag, dem 3. Juli, zu beraten. - Ich gehe davon aus, dass das Haus damit einverstanden ist, dass wir heute nur über die Eingaben beraten, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.

Ich rufe damit zunächst die Eingaben aus der 4. Eingabenübersicht in der Drs. 16/275 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen - Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich komme damit zur Abstimmung.

Ich lasse über die Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zu den Eingaben abstimmen, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Wer ihnen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das war einstimmig, meine Damen und Herren.

Damit komme ich zu Tagesordnungspunkt 3:

Einzige (abschließende) Beratung: Geschäftsordnung für den Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, soweit er Aufgaben nach § 2 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 des Grundgesetzes (NAusfG zu G 10) wahrnimmt, gemäß § 26 Abs. 2 Satz 1 des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes - Antrag des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes - Drs. 16/259

Nach § 26 Abs. 2 Satz 1 des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes gibt sich der Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes für die Wahrnehmung seiner Aufgaben nach § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes

zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes nach Anhörung der Landesregierung eine besondere Geschäftsordnung, die gemäß Satz 3 der genannten Bestimmung der Bestätigung durch den Landtag bedarf.

Ich lasse nun darüber abstimmen. Wer der in der Ausschusssitzung am 11. Juni 2008 beschlossenen Geschäftsordnung diese Bestätigung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei Gegenstimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE ist dies so beschlossen worden.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4:

Einzige (abschließende) Beratung: Benennung eines stellvertretenden niedersächsischen Mitglieds im Ausschuss der Regionen der EU für dessen restliche Mandatsperiode bis 2010 - Antrag der Landesregierung - Drs. 16/216 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien - Drs. 16/252

In der Beschlussempfehlung wird dem Landtag empfohlen, dem aus dem Antrag ersichtlichen Benennungsvorschlag zuzustimmen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wird das Wort gewünscht? - Ich stelle fest: Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Mit einer Gegenstimme und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist das so beschlossen.

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Vormittagssitzung. Ich berufe die Sitzung um 15 Uhr wieder ein.

(Unterbrechung der Sitzung von 13.22 Uhr bis 15 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen unsere Beratung fort mit dem Tagesordnungspunkt 5:

Zweite Beratung: a) Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Verbots, Gesamtschulen zu errichten, und zur Stärkung des Elternwillens - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 16/44 -, b) Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Errichtungsverbots von Gesamtschulen - Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/45 -, c) Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Neugründungsverbots von Gesamtschulen - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/56 -, d) Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der beruflichen Grundbildung und zur Änderung anderer schulrechtlicher Bestimmungen - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/126 - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 16/262 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/297 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/306

Die Beschlussempfehlung des Kultusausschusses lautet zu a) bis c) auf Ablehnung und zu d) auf Annahme mit Änderungen.

Ich eröffne die Beratung. Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Kollegin Heiligenstadt zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! In der ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs habe ich meine Rede mit der Bemerkung beendet: Der heute vorliegende Gesetzentwurf ist ein Gesamtschulverhinderungsgesetz.

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der LINKEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, leider haben auch die zahlreichen intensiven Beratungen im Ausschuss und die zweitägige Anhörung der betroffenen Verbände nichts an dieser Tatsache geändert.

(Beifall bei der SPD)

Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Gesamtschulverhinderungsgesetz. Zwar konnten die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände, des Landesschülerrates, des Landeselternrates, diverser Gesamtschulinitiativen, von Gewerkschaften und anderen erreichen, dass sich die Situation für bestehende Gesamtschulen nicht weiter verschlechtert; denn auch das hatten Sie vor. So haben Sie wenigstens die Neufassung des § 59 a

gestrichen, um weiteren Schaden von bestehenden Gesamtschulen abzuwenden. Aber Sie haben immer noch viel zu hohe Hürden in das Gesetz eingebaut. Diese Hürden werden die Gründung von Gesamtschulen in der Fläche unseres Landes verhindern. Die Fünfzügigkeit ist dabei die höchste Hürde für die Gesamtschulen.

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der LINKEN)

Nehmen Sie bitte zur Kenntnis: Von 7 000 Bewerbungen auf vorhandene Gesamtschulplätze muss die Hälfte abgewiesen werden. Machen Sie sich überhaupt ein Bild davon, was das für jeden einzelnen Schüler und für jede einzelne Familie bedeutet, die solch einen Ablehnungsbescheid erhält? Dabei haben wir noch nicht die zahlreichen Initiativen berücksichtigt, die sich mittlerweile landesweit gebildet haben. 70 Initiativen innerhalb von anderthalb Jahren! Wenn wir diese noch mitzählen würden, kämen wir locker auf den doppelten Bedarf.

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der LINKEN)

Aber Sie nehmen diese Zahlen nicht zur Kenntnis. Sie verharren in bildungsideologischen Grabenkämpfen des letzten Jahrhunderts und missachten damit den Elternwillen tausendfach!

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der LINKEN)

Vor der Wahl war das alles noch ganz einfach: Der Ministerpräsident verspricht mal eben die Lockerung des Gesamtschulerrichtungsverbotes. Die bildungspolitischen Sprecher der CDU und andere Kandidaten im Wahlkampf versprechen vor Ort den Wählerinnen und Wählern, dass die Gründung von Gesamtschulen kein Problem sei und dass das nach der Landtagswahl schon geregelt werde. - Meine Damen und Herren, nichts ist zu diesem Schuljahr möglich, nichts!

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der LINKEN)

Alle Schülerinnen und Schüler dieses Jahrganges fühlen sich gemeinsam mit ihren Eltern von der schwarz-gelben Landespolitik ziemlich verschaukelt.

(Beifall bei der SPD)

Neue Gesamtschulen werden nur dort gegründet werden können, wo es - bis in den Kindergarten hinein abgefragt - mindestens 135 Kinder pro