u. a. in der Elbtalaue, verboten. Damals haben das Herr Wulff und Herr Sander kritisiert. Frau von Below-Neufeldt hat sich eben noch einmal entlarvt, dass es nicht um eine umfassende Kennzeichnung geht. Sie hat gesagt, es gehe um ein Ja zur Gentechnik. Sie wolle Genpflanzenanbau. Das sei eine riesige Chance. Sie waren im Ausschuss nicht bereit, den Vortext Ihres Antrages, den wir mit beschließen sollen, zu streichen und sich nur mit der Kennzeichnung zu befassen. In Ihrem Vorwort der Entschließung heißt es:
„Die Anwendung moderner Technologien stellt eine Chance für den Standort Niedersachsen dar. Die Nutzung der Gentechnologie ist ethisch vertretbar und ökonomisch sowie ökologisch geboten.“
Und so weiter und so fort. Kein Wort der Kritik. Es findet eine reine Lobhudelei auf die Gentechnik statt. So etwas kann man doch nicht mitmachen. Das ist auch der Hintergrund Ihrer Kennzeichnungsregelung. Deshalb hat Herr Kollege Meyer recht, wenn man das als Trojanisches Pferd bezeichnet.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE geht uns nicht weit genug. Die Linke hat gesagt, sie habe ihren Antrag aus Thüringen mit abgeschrieben. Wir werden uns deshalb enthalten, weil es für uns nicht reicht, nur Aufklärung und eine Verträglichkeitsprüfung zu betreiben, sondern man muss sich ganz
Damit helfen wir - das haben wir auch in unserem Antrag geschrieben - gerade den heimischen Landwirten, die gentechnikfrei produzieren. Ich habe gelesen, dass sich ein Dutzend Landwirte in Ostfriesland zusammengeschlossen haben, die ihr Futter für ihre Milchkühe gentechnikfrei beziehen. Für diese wäre ein Label „Ohne Gentechnik“, und wenn man das ausweiten würde, eine Hilfe.
Wir als Grüne sagen klar: Es gibt eine Kennzeichnungslücke. Es darf nicht sein, dass genmanipuliertes Soja in den Futtertrögen bei unseren Hühnern, Schweinen und Kühen landet und das Fleisch und die Milch der Tiere nicht gekennzeichnet werden. Da braucht es eine Pflichtkennzeichnung, nicht positiv, sondern negativ. Das haben wir in unseren Antrag auch klar hineingeschrieben. In dieser Hinsicht bitten wir Sie um Unterstützung unseres Änderungsantrages und nicht dieses Greenwashing der Gentechnik durch CDU und FDP.
Ein wenig mehr Ruhe wäre angebracht. - Herr Kollege Oetjen hat sich zu einer Kurzintervention auf den Beitrag von Herrn Meyer gemeldet. Ich erteile Ihnen das Wort für eineinhalb Minuten. Bitte schön!
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon ganz erstaunlich, wie sich Herr Kollege Meyer darum herumdrückt, in der Frage der Kennzeichnung eine klare Position zu beziehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Meyer, sagen Sie doch bitte klar und deutlich, dass Sie den Verbraucherinnen und Verbrauchern keinen reinen Wein einschenken wollen, und sagen Sie, dass Sie sie weiterhin im Unklaren lassen wollen!
Deswegen: Stimmen Sie diesem Antrag zu, wenn Sie wirklich für Verbraucherinnen und Verbraucher, für Wahrheit und Klarheit in der Landwirtschaft sind! Wenn Sie für Wahrheit und Klarheit in der Lebensmittelbranche sind, dann, lieber Herr Meyer, dann, liebe Grüne, sagen Sie auch Ja zu diesem Antrag!
Herr Meyer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte antworten. Sie haben jetzt eineinhalb Minuten. Bitte schön, Herr Meyer!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Oetjen, anscheinend haben Sie unseren Änderungsantrag nicht gelesen. Sie kritisieren uns immer dafür, wir hätten im Ausschuss dieses oder jenes nicht gemacht, was man dann nicht belegen kann. Sie fragen, welche Kennzeichnungsregelung wir wollen. In unserem Antrag steht das ganz klar drin: Wir begrüßen das Genmais-Verbot von Frau Aigner.
Und dann heißt es: Es gibt eine Kennzeichnungslücke. Der Landtag fordert die Bundesregierung auf, sich auf Bundes- und Europaebene dafür einzusetzen, die Kennzeichnungslücke - jetzt hören Sie zu - bei Produkten zu schließen, die von Tieren stammen, die mit gentechnisch veränderten Futterpflanzen gefüttert werden. Die Ohne-Gentechnik-Kennzeichnung - von SPD und Grünen eingeführt - ist nur ein erster Schritt, reicht also nicht aus, zu einer umfassenden Pflichtkennzeichnung. Das bedeutet, dass Produkte von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden, als solche zu kennzeichnen und in den Geltungsbereich der EU-Kennzeichnungsverordnung aufzunehmen sind. Denn man muss es auf EU-Ebene machen. Verbraucherinnen und Verbraucher können dadurch den Einsatz von gen
technisch veränderten Pflanzen viel besser erkennen. Es würde die Marktchancen heimischer Lebensmittel ohne Genfutter erhöhen.
In einem zweiten Teil sagen wir auch noch einmal klar, dass wir für Null-Toleranz bei der Saatgutreinheit eintreten. Ihre Strategie ist immer, die Schwellenwerte anzuheben. Da gibt es nicht mehr Null-Toleranz, sondern 0,9 %, 1,9 % etc. Und dann wird gesagt: Jetzt ist doch etwas drin. - Dieses Spiel machen wir nicht mit. Machen Sie diese Kennzeichnungsregelung mit! Dann wird das Fleisch von Tieren gekennzeichnet, die Genfutter bekommen haben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Meyer, die Ohne-GentechnikKennzeichnung des Bundes ist ebenfalls ein nationaler Alleingang, der damals mit EU-Notifizierung zugelassen worden ist. Insoweit ist das, was Herr Deneke-Jöhrens hier vorgetragen hat, durchaus nicht abwegig, wenn man das machen wollte.
Nur eine eindeutige und transparente Kennzeichnung ermöglicht es bekanntermaßen dem Verbraucher, mit seinen Kaufentscheidungen Einfluss auf die Qualität der von ihm gekauften Lebensmittel zu nehmen. Genau darum geht es und nicht um irgendetwas anderes.
Durch die lückenhafte Gentechnikkennzeichnung müssen Lebensmittel wie Milch, Fleisch oder Eier, die von Nutztieren erzeugt wurden, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden, derzeit nicht den Zusatz „gentechnisch verändert“ tragen. Selbiges gilt auch für die mithilfe gentech
Diese Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht sind für die Verbraucher nicht nachvollziehbar, enthalten den Verbrauchern wichtige Informationen über die Umstände der Herstellung vor und führen damit zu Rechtsunsicherheit. Transparenz zur Verbesserung der Information ist eine zentrale Forderung im gesundheitlichen Verbraucherschutz.
Ein deutliches Signal in Richtung der Transparenz und damit der Verbraucherinformation setzte im Übrigen in der vergangenen Woche der EuGH mit dem Urteil zu Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen im Honig. Künftig ist eine Kennzeichnung der Honige und Honig enthaltender Produkte erforderlich, wenn Pollen zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen darin enthalten sind.
Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Meyer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu?
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, ich möchte nur einmal nachfragen: Die Ohne-Gentechnik-Kennzeichnung ist ja eine freiwillige Kennzeichnungsregelung und deshalb national umsetzbar. Sind Sie als Experte der Auffassung, dass man die im Antrag geforderte Pflichtkennzeichnung ohne Zustimmung der EU national umsetzen kann?
Das wird man ausloten müssen. In jedem Fall ist das mit Notifizierung der EU zulässig; deshalb kann man es versuchen. Ich kann Ihnen nicht sagen, zu welchem Ergebnis eine Notifizierung am Ende kommen wird. Aber jedenfalls ist es nicht von vornherein aussichtslos, so etwas zu tun.
Die Frage, die sich in diesem Zusammenhang sicherlich stellen wird, ist, ob das nur für national gehandelte oder erzeugte Produkte oder auch für importierte Produkte gilt. Das ist in solchen Fällen eigentlich regelmäßig das Problem. Das hätte natürlich nur dann einen durchgreifenden Wert, wenn es lückenlos für alle Produkte, die am Markt sind, gelten würde.
Herr Minister, auch Herr Meyer von der SPDFraktion möchte eine Zwischenfrage stellen. Gestatten Sie das?
Wenn das mit der Redezeit genauso gehandhabt wird wie bei der letzten Zwischenfrage, ist das kein Problem.
Eben wurde ja von CDU und FDP immer wieder unterstellt, wir seien gegen Transparenz. Sind Sie bereit, Herr Minister, zur Kenntnis zu nehmen, dass die SPD-Fraktion all das, was Sie bislang zur Transparenz gesagt haben, unterschreiben würde und für richtig befindet?