Eben wurde ja von CDU und FDP immer wieder unterstellt, wir seien gegen Transparenz. Sind Sie bereit, Herr Minister, zur Kenntnis zu nehmen, dass die SPD-Fraktion all das, was Sie bislang zur Transparenz gesagt haben, unterschreiben würde und für richtig befindet?
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Rolf Meyer [SPD]: Es wäre schön, wenn die anderen das auch zur Kenntnis nehmen würden!)
Aufbauend auf das Pollenurteil des EuGH unterstütze ich selbstverständlich weiterreichende Maßnahmen, konkret, dass die Bundesregierung - und so sieht es der vorliegende Antrag ja vor - aufgefordert werden soll, sich auf europäischer Ebene für eine vollständige Positivkennzeichnung sowie eine umfängliche und transparente Verbraucher
aufklärung einzusetzen. Nur eine konsequente und vollständige Gentechnikkennzeichnung auf Grundlage einer umfassenden Verbrauchertransparenz ermöglicht es am Ende dem Verbraucher, eine fundierte Entscheidung für die von ihm gekauften Lebens- und gegebenenfalls Futtermittel zu treffen.
Ebenfalls - und damit komme ich zu dem anderen Bereich - verlässliche Informationen benötigen wir für das Saatgut. Konventionelles Saatgut, das „ohne Gentechnik“ deklariert ist, muss frei sein von Beimengungen von gentechnisch veränderten Bestandteilen. Deshalb müssen neben den gesetzlichen Voraussetzungen auf wissenschaftlicher und statistischer Basis Probenahmen- und Nachweisverfahren mit hoher Zuverlässigkeit und Reproduzierbarkeit geschaffen und verwendet werden, und zwar in Deutschland und EU einheitlich. Das ist der einzige Weg, die Null-Toleranz für Saatgut durchzusetzen.
Wichtig ist, dass mit der Gentechnik verantwortungsvoll umgegangen wird und die Verbraucher im offenen und transparenten Dialog von Anfang an informiert und auch mitgenommen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung, zunächst zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung. Der auf Annahme in einer geänderten Fassung zielende Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entfernt sich inhaltlich vom ursprünglichen Antrag. Wir stimmen daher zunächst über diesen Änderungsantrag ab. Nur falls er abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über die Beschlussempfehlung ab.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/3794 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der Antrag wurde abgelehnt.
Da dem Änderungsantrag nicht gefolgt wurde, kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 16/3218 unverändert annehmen will, den bitte ich um das Handzeichen. -
Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung ist gefolgt worden.
Wir kommen zur Abstimmung über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/3516 ablehnen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Beschlussempfehlung gefolgt worden.
Abschließende Beratung: Im Interesse der niedersächsischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Land muss sich zur „Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie“ auf europäischer Ebene positionieren - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/3420 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 16/3717
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag rufen wir ein Thema auf, das eigentlich eine Diskussion in den Ausschüssen verdient hätte. Es ist ein Beispiel dafür, wie sich europäische Politik weiterentwickelt und der Bund und die Länder die Chance hätten, Einfluss auf einen Diskussionsprozess zu nehmen, der mit „Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie“ überschrieben ist.
Die erste Phase der Beratungen hat im Ergebnis Folgendes gebracht: Es sind Punkte erarbeitet worden, die dringend einer Regelung auf europäischer Ebene bedürfen, die in Deutschland geklärt werden müssten, aber nicht geklärt werden und die in Phase II einem Konsensergebnis zwischen den Arbeitnehmern und Arbeitgebern zugeführt werden sollen. So weit der Stand der Dinge.
Die Frage, die uns als Landtag besonders interessieren sollte, ist, ob wir es ernst meinen mit der Chance, Einfluss auf einen laufenden Diskussi
onsprozess zu nehmen, oder ob das gilt, was wir immer wieder feststellen können: Auf der einen Seite fordern wir Mitbeteiligung, Mitverantwortung und die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen, bevor die Entscheidungen in Brüssel gefallen sind. Dazu stelle ich fest, dass auf der anderen Seite der Diskussionsprozess in diesem Landtag inzwischen ein halbes Jahr gedauert hat, dass CDU und FDP in den Ausschüssen die Diskussion in der Sache praktisch verweigert haben und Niedersachsen deswegen heute in einem Zustand der Meinungslosigkeit verharrt. Denn eines haben CDU und FDP zumindest geschafft - sie haben gesagt: Den Antrag der SPD-Fraktion lehnen wir ab. - Das halte ich für peinlich; ich halte das sogar für einen Skandal, weil es dem widerspricht, was der Ministerpräsident und der Präsident dieses Landtages nach außen immer wieder deutlich machen: Niedersachsen muss sich in die Entscheidungsfindung auf europäischer Ebene einbringen.
Wer das nicht ernst nimmt, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, der macht sich natürlich zunehmend lächerlich in der Diskussion um das, was Sie einmal das Niedersachsen-Programm für Europapolitik oder so ähnlich genannt haben. Darin haben Sie auf vielen Seiten dargestellt, wo denn die Arbeitsfelder liegen sollen, auf denen sich Niedersachsen europäisch qualifizieren und einbringen soll. Davon bleibt nichts übrig, wenn es konkret wird.
In der Auseinandersetzung um die Arbeitszeitrichtlinie geht es aber um einige Punkte, die auch in Deutschland vorgeklärt werden müssen, damit sie auf europäischer Ebene auf möglichst breiter Basis durchgetragen werden können. Ich halte das nach innen für dringend notwendig. Aber dieser Klärungsprozess kommt offensichtlich nicht weiter, weil CDU mit CDA auf der einen Seite und FDP mit den Neoliberalen auf der anderen Seite nicht einigungsfähig sind
Dabei geht es um so wichtige Punkte wie Arbeitszeit, Mindestruhezeiten, Urlaub, Opting-out oder die Frage, ob man im öffentlichen oder im privaten Sektor nicht schon Regelungen treffen könnte, die im Vorgriff auf eine europäische Regelung für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber sinnvoll sein könnten. Nach innen ist also wichtig, so etwas wie eine gemeinsame Plattform zu schaffen, um Orientierungshilfen in der Innenpolitik zu geben. Nach außen wird es langsam Zeit, in so zentralen Themen wie der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik Eckpfeiler einzurammen, die auch mit Blick auf die Euro-Diskussion den Zusammenhang zwischen Finanz- und Haushaltspolitik auf der einen Seite und Sozial- und Wirtschaftspolitik auf der anderen Seite aufzeigen.
Unser Antrag umfasst eine Reihe von Punkten, auf die ich gern eingehen werde. Aber vorher möchte ich deutlich machen, dass sich der Kern der Auseinandersetzung um die zentrale Aussage in der Grundrechtecharta dreht, die schlicht und einfach sagt:
„Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit, auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten sowie auf bezahlten Jahresurlaub.“
Das klingt sehr einfach. Aber in der Umsetzung in konkrete Handlungsschritte wird es offenkundig so kompliziert, dass CDU und FDP nicht mitmachen wollen, was wir in den fünf Punkten, die wir aufgezeigt haben, wollen.
Die ersten drei Punkte sind relativ problemlos. Wenn Sie ihnen nicht zustimmen, dann ist eigentlich jedes künftige Gespräch über europapolitische Mitwirkung mit Ihnen fast überflüssig. Da steht nämlich, dass die Regierung für Beschlüsse, die der Landtag gefasst hat, in die Pflicht genommen werden soll. Die Praxis ist genau umgekehrt: Die Regierung tut etwas, und wir laufen bei den Beratungen im Bundesrat, über den Bundestag in Richtung Brüssel hinterher.
Das Zweite ist, dass wir erwarten, dass der Diskussionsprozess um die Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie weiter begleitet wird; denn wir sind der klaren Auffassung, dass allein die Auseinandersetzung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern nicht zu einem Ergebnis führt. Das hat die Phase I der Beratungen deutlich gemacht. Wir brauchen so etwas wie politische Leitlinien, die deutlich machen, dass wir in Deutschland zu den
Dazu gehört der wichtige Punkt, in Deutschland Rechtssicherheit in strittigen Fragen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, privaten wie öffentlichen, zu schaffen. Dabei geht es ganz wesentlich um die Frage der Gesundheitseinrichtungen, der Betreuungsdienste sowie der Notfalldienste wie Polizei und Feuerwehr in Niedersachsen. Es geht aber auch um die Frage der Ausgleichszeiten für Ruhezeiten in Bereitschaftsdiensten. Das ist strittig. Ich habe es inzwischen satt, dass wir von Gerichten erklärt bekommen, was Politik eigentlich hätte regeln müssen. Wer den Mut nicht hat, sich da zu entscheiden, der hat natürlich Probleme in der Mitwirkung bei Regelungen, die wir auf europäischer Ebene durchsetzen wollen.
Deshalb meine herzliche Bitte, den Spiegelstrichen unter der Nr. 5 zuzustimmen, die sich um den Schutz der Gesundheit, die Begrenzung der Arbeitszeit auf 48 Stunden mit den Ausführungsbestimmungen, die wir hineingeschrieben haben, die Unterbindung der individuellen Opting-out-Regelung und die Durchsetzung einer verbindlichen Ausgestaltung zur Regelung von Bereitschaftsdiensten drehen. Nicht vergessen werden dürfen letztlich die Entwicklungen, die sich inzwischen im Arbeitsleben nachvollziehen lassen - aus der demografischen Entwicklung abgeleitet - und aus dem ableiten lassen, was man heute Work-LifeBalance nennt, unter den Bedingungen, unter denen wir heute Arbeitszeitregelungen zu fassen haben. Ich wäre sehr dankbar, wenn sich CDU und FDP noch umorientieren und dem Antrag zustimmen würden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Linksfraktion begrüßt diesen Antrag der SPD-Fraktion. Er wird in den meisten Punkten von uns unterstützt. Er ist, wie Herr Aller gerade schon gesagt hat, eine Chance, dass sich dieser Landtag, dass wir uns in die Gestaltung der europäischen Politik hinsichtlich der
Arbeitnehmer einmischen. Die Arbeitszeitrichtlinie - auch dies wurde gerade schon gesagt - hat in vielen Punkten eine große Brisanz.
Hintergrund des Antrags ist, dass die Europäische Kommission im ersten Halbjahr 2011 einen neuen Anlauf für die Revision der geltenden europäischen Arbeitszeitrichtlinie vorgelegt hat. Nach Auffassung der Linken muss dabei vor allem sichergestellt werden, dass bisherige Strukturen nicht zum Nachteil von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausgehöhlt werden. Eine spürbare Verschlechterung der europäischen Rahmenbedingungen für die Arbeitszeit würde offenkundig den Druck auch auf die nationalen Arbeitszeitregelungen verschärfen. Wir müssen alles dafür tun, um dies zu verhindern.
Bisher dürfen Beschäftigte in der EU nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten. So bestimmt es zumindest auf den ersten Blick die EU-Arbeitszeitrichtlinie aus dem Jahr 1993. Diese Angelegenheit hat aber einen ernst zu nehmenden Haken: Der Durchschnitt der wöchentlichen Arbeitszeit wird aus den Arbeitszeiten von vier Monaten ermittelt. Das wiederum ermöglicht den Unternehmen erhebliche Spielräume, die sie je nach Auftragslage für flexible, d. h. mitunter auch deutlich verlängerte, Arbeitszeiten nutzen können.
Darüber hinaus können Unternehmen die Höchstarbeitszeit von 48 Stunden umgehen, wenn die Beschäftigten - ich sage bewusst „freiwillig“, was auch immer das heißen mag - einzeln oder gemeinsam, wenn es in einem Tarifvertrag geregelt ist, darin einwilligen. Trotz dieser bereits vorhandenen Umgehungsmöglichkeiten versuchen Arbeitsminister aus den EU-Ländern schon seit einigen Jahren, die Arbeitszeitrichtlinie aufzuweichen. Demnach sollen Beschäftigte künftig bis zu 78 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Meine Damen und Herren, das ist für die Linke absolut nicht hinnehmbar.