Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage kommt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Frau Kollegin Korter, bitte!
Vielen Dank. - Frau Präsdentin! Meine Damen und Herren! Nachdem der Kultusminister gerade schlankweg behauptet hat, die IGS Göttingen habe ihre Auszeichnung nur für ihr pädagogisches Konzept in den Klassen 5 bis 10 bekommen und die Oberstufe, die Abschlussquoten und die Abiturquoten seien dabei völlig egal, und nachdem er behauptet hat, die Eltern hätten sich im März 2011
dazu geäußert, dass es nur um das pädagogische Konzept der Klassen 5 bis 10 gehe, muss ich klarstellen - die Eltern waren gerade hier und haben gesagt - - -
Eine Einleitung ist grundsätzlich nicht erlaubt. Die Worte „vor dem Hintergrund“ werden einmal akzeptiert. Sie sagen jetzt, Sie wollen etwas klarstellen. Deswegen will ich klarstellen, dass wir hier die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen, aber nicht, etwas klarzustellen.
frage ich nach den ganzen komplizierten Ausführungen des Kultusministers und nach seiner Aussage, dass er das Konzept unbedingt erhalten wolle: Was muss eigentlich die Landesregierung tun, Herr Minister Althusmann - das möchte ich ganz konkret und ohne weitschweifige Ausführungen Ihrerseits wissen -, damit diese beste Schule Deutschlands genau so weiterarbeiten kann wie bisher - dafür ist sie ausgezeichnet worden - und das Abitur weiterhin nach 13 Jahren vergeben kann und nicht plötzlich alles ändern muss?
Das war doch jetzt eine konkrete Fragestellung, Frau Kollegin. Herzlichen Dank dafür. - Die Antwort erteilt für die Landesregierung Herr Minister Althusmann.
Ich will noch einmal ausdrücklich betonen: Der Schulpreis bezog sich in der Tat auf den Gesamtbereich der Schule.
Den Brief der Eltern habe ich einmal mitgebracht. Dort steht u. a. unter dem ersten Spiegelstrich: Der Verzicht auf die äußere Fachleistungsdifferenzierung ist seit 35 Jahren die Basis für umfangreiche Peer Education, die in der aktuellen pädagogischen Diskussion zunehmend an Bedeutung gewinnt. Der Zwang, in diesen heterogenen Tischgruppen zu arbeiten usw.... Das ist das besondere pädagogische Konzept. Die gesamte Schule arbeitet in den Fächern der Jahrgänge 5 bis 10 mit diesen kleinen Lernteams. Eine Verkürzung des gemeinsamen Lernens auf die Jahrgänge 5 bis 9 und die Aufteilung der Klassen in der Klassenstufe 10 würde den Grundsatz unseres Konzepts empflndlich stören.
Genau dazu haben wir gesagt, das würden wir nicht tun. Aber es ist zuzugeben, die Eltern fordern in der Tat für ihre Schule mit Blick auf den KMKSonderstatus und mit Blick auf den Deutschen Schulpreis sicherlich nach wie vor, dass sie ihre Schülerinnen und Schüler innerhalb von 13 Jahren zum Abitur bringen.
Ich habe gesagt, das pädagogische Konzept, der Kern von 5 bis 10, kann erhalten bleiben, und das Abitur kann trotzdem wie bei allen anderen Gesamtschulen auch nach zwölf Jahren erreicht werden. Sollte das geändert werden, müsste dafür § 183 des Schulgesetzes entsprechend geändert werden. Dies ist jedoch nicht beabsichtigt.
Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage kommt von der Fraktion DIE LINKE. Kollegin Reichwaldt hat das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Herr Minister Althusmann, ich muss doch noch einmal - ich weiß - zum wiederholten Male zu dem Punkt, dass alles beim Alten bleibe, nachfragen. Sie erwähnten ja auch die ausführliche Unterrichtung durch Herrn Bade im Kultusausschuss. Vor dem Hintergrund meiner Information, dass es insbesondere im Jahrgang 10 in der bisherigen Form zu deutlichen Leistungssteigerungen der
Schülerinnen und Schüler kommt, weil sie Zeit zum Lernen haben und dort in Tischgruppen in Ruhe weiterarbeiten können, den Schülerinnen und Schülern jetzt aber die Einführungsphase quasi gestohlen wird,
weil danach bis Klasse 10 mit der erhöhten Stundentafel gegebenenfalls die zweijährige Phase bis zum Abitur folgt, frage ich Sie: Wieso glaubt die Landesregierung, dass diese Veränderung auf die 192 Stunden keine Auswirkungen auf das Tischgruppenmodell im zehnten Jahrgang hat? Ich kann mir das nicht erklären.
Ich glaube nach wie vor, dass das pädagogische Konzept der Klassen 5 bis 10 dadurch, dass wir auf das Vorziehen der weiterführenden Schulentscheidung auf den Jahrgang 9 verzichten, letztendlich der Anker dafür ist, dass das pädagogische Konzept an dieser Schule weiterhin umgesetzt werden kann.
Noch einmal: Jahrgänge 5 bis 8: 31 Wochenstunden. In den Schuljahren 9 und 10 entsprechend 30 und 31 Stunden. Insgesamt 182 Stunden. Im Sekundarbereich I bietet die Schule bei einer Höchststundenzahl von 38 Wochenstunden neben einem zweistündigen AG-Angebot und einer verpflichtenden Tutorenstunde vier oder fünf Arbeits- und Übungsstunden je Schuljahrgang an. Diese Arbeits- und Übungsstunden sind der Dreh- und Angelpunkt des pädagogischen Konzeptes, gerade mit Blick auf lernschwächere Jugendliche, Schülerinnen und Schüler; zur Vertiefung diese Arbeits- und Übungsstunden und insbesondere das Tischgruppenmodell zu erhalten.
Ich habe jetzt dreimal versucht darzustellen, dass das auch bei einer Unterrichtsstundentafel von 192 Stunden bis zum Abschluss nach Klasse 10 letzt
endlich zugunsten der Kernfächer Deutsch, Mathematik, Naturwissenschaften und Englisch geht und gleichzeitig die Arbeits- und Übungsstunden im Umfang von vier oder fünf Stunden weiterhin aufrechterhalten werden können und wir uns im Kern über drei Stunden unterhalten, die anders verteilt werden müssen.
Natürlich wird es dann an der einen oder anderen Stelle zu Ent- oder Belastungen kommen. Ich glaube aber, dass vom Grundsatz her innerhalb von zehn Jahren - völliger Verzicht auf äußere Fachleistungsdifferenzierung - das sehr gute, pädagogisch ausgezeichnete Konzept aufrechterhalten werden kann.
Insofern kann ich Ihnen auf Ihre Frage auch gar keine andere Antwort geben, als ich sie im Kern schon vorher gegeben habe.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung angesichts der Ausführungen zum Angebot gegenüber der betreffenden Schule: Wie viele Lehrerstunden hätte die Schule, wenn sie in allen Jahrgängen ausnahmslos nach diesen angebotenen Rahmenbedingungen arbeiten würde, im Vergleich zu anderen Integrierten Gesamtschulen für ihr besonderes pädagogisches Konzept mehr zur Verfügung?
Nach der Statistik sind durchschnittlich 150 Schülerinnen und Schüler in einem Jahrgang der Qualifikationsphase. Wenn wir die Anzahl der Gruppen rechnerisch ermitteln würden, indem man die Menge durch 20 dividieren würde - je Gruppe sind 33 Lehrerstunden erforderlich -, dann ergäbe sich folgende Rechnung: 150 geteilt durch 20 mal 33 ist gleich 247. - Eine Z-Klasse erhält in den Jahrgängen 5 bis 10 insgesamt 192 Wochenstunden Unterricht. Vorher hat sie 179 Wochenstunden erhalten. Das sind 13 Stunden mehr pro Klasse. Bei
einer Sechszügigkeit sind das 6 mal 13 Stunden, also 78 Wochenstunden, was 3,2 Vollzeitlehrereinheiten entspricht. - Ich glaube, damit ist die Frage beantwortet.
Herzlichen Dank. - Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Frau Kollegin Korter stellt eine weitere Zusatzfrage. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem Minister Althusmann auf meine Frage gerade ausgeführt hat, dass der Gesetzgeber das Schulgesetz ändern könne - die Landesregierung aber natürlich auch, füge ich hinzu -, um das pädagogische Konzept vollständig zu erhalten, frage ich die Landesregierung: Ist denn die Landesregierung bereit, einen solchen Schulgesetzvorschlag einzubringen?
(Björn Thümler [CDU]: Kann die Lan- desregierung ein Gesetz ändern? - Gegenruf von Stefan Wenzel [GRÜ- NE]: Einen Gesetzesvorschlag ma- chen, Herr Thiele!)
- Herr Thiele, darf ich bitte meine Frage ausführen? - Ist die Landesregierung bereit, einen solchen Vorschlag zur Änderung des Schulgesetzes einzubringen, damit die ausgezeichnete beste Schule Deutschlands genauso wie bisher weiterarbeiten kann und ein Beispiel für andere geben kann?
Danke schön, Frau Kollegin Korter. - Für die Landesregierung: Herr Minister Althusmann, bitte schön!
Frau Abgeordnete Korter, noch einmal: Das Schulgesetz lässt zurzeit keine abweichende Regelung zu. Die Landesregierung folgt immer dem Gesetzgeber. Wir setzen das um, was das Parlament beschließt.