Das ist eigentlich auch schon beantwortet. Ich mache es aber gern noch einmal deutlich: Wenn man EU-Mittel bekommt, muss kofinanziert werden. Das kann ganz unterschiedlich funktionieren.
- Das kann auch eine kommunale Aufgabe sein. Das kann auch privat kofinanziert werden. Da haben wir die unterschiedlichsten Konstrukte, Herr Meyer.
- In diesem Fall ist es so, dass die Landesregierung den Beschluss gefasst hat, die 22 Millionen Euro für die Kofinanzierung dieses einmaligen Großprojektes - jeweils 3,5 Millionen Euro pro Jahr bis 2013 - in Gänze in den Haushalt der Universität einzustellen. Die Universität kann dieses Geld natürlich entsprechend nutzen. Wenn nicht im Zentralgebäude Flächen geschaffen worden wären, dann wäre es woanders eingesetzt worden. Das hat nichts mit den Hochschulbaumitteln zu tun.
Mein Staatssekretär hat immer deutlich gemacht, an mehreren Stellen, dass hier nicht nach EFRE- und Komplementärfinanzierungsmitteln differenziert wird, sondern dass die Universität das Geld pauschal erhält. Ich durfte ja vorhin nicht zitieren, aber das ist an verschiedenen Stellen gesagt worden.
Sie können sich vielleicht einmal ansehen - das darf ich doch sagen, oder? -, dass die Unterlage, die dem Ausschuss im Februar dieses Jahres zugestellt wurde, auf Seite 2 genau diese Finanzierung enthält. Die Grünen haben das auch zustimmend zur Kenntnis genommen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Frau Ministerin zu Beginn der Ausführungen darauf hingewiesen hat, dass die Sponsoringvereinbarung schon aus dem Jahre 2010 datiert, frage ich die Landesregierung: Aus welchen Gründen ist bei allen Vorlagen des Haushaltsausschusses - einschließlich der Vorlage, die die Frau Ministerin gerade zitiert hat - immer nur von einer Spende die Rede? Es fehlt jeglicher Hinweis auf die Sponsoringvereinbarung.
Es ist ein Sponsoringvertrag - auf den ist verwiesen worden -, und der Sponsoringvertrag orientiert sich an dem Mustervertrag des Landes, der in der Antikorruptionsrichtlinie vorgehalten wird. Ich kann es jetzt nicht genau sagen, aber ich glaube nicht, dass aus Versehen „Spende“ geschrieben wurde. Denn dass es Sponsoring ist, war an dieser Stelle klar. Es war klar, dass es eine Sachleistung gibt, nämlich diese Werbungskomponente.
(Ministerin Professorin Dr. Johanna Wanka - zu Renate Geuter [SPD] -: Ich höre gerade, dass da irgendwo „Spende“ drinsteht! Das ist aber falsch! Richtig ist „Sponsoring“! - Un- ruhe - Glocke des Präsidenten)
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie sind ja meiner Kollegin etwas ausgewichen bei ihrer Frage, ob die Antikorruptionslinie eingehalten wird. Insofern wiederhole ich die Frage hier noch einmal: Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Antikorruptionslinie wirklich in allen Punkten erfüllt worden ist? Sie haben hier ja nur sehr selektiv vorgetragen. Sie haben nicht den Satz vorgetragen:
„Dem Sponsor kommt es auf seine Profilierung in der Öffentlichkeit … an …, nicht auf eine angemessene Gegenleistung.“
Sie haben nicht vorgelesen, dass eine „vollständige Transparenz bei der Finanzierung öffentlicher Aufgaben“ erforderlich ist. Wir haben ja diesen Sponsoringvertrag hier nicht als Dokument vorliegen.
Was Sie vorgelesen haben, hatte ich auch vorgelesen. Ich hatte extra betont und Wert darauf gelegt, dass es nicht so ist, dass sozusagen von der einen Seite - - -
- Nein, es ist nicht so, dass der Gegenwert völlig identisch sein muss. Das habe ich extra gesagt, und das haben Sie jetzt gerade auch als Zitat vorgelesen. Der Gegenwert kann kleiner sein. Es ist also nicht eine Eins-zu-eins-Regelung, dass man „Da drucken die jetzt für 300 000 Euro Flyer“ oder so etwas sagen würde, sondern es geht um einen Gegenwert, der an dieser Stelle ja auch immateriell ist. Wie will man messen, welchen Imagegewinn es bedeutet, wenn an vielen Stellen auf diese Tatsache hingewiesen wird?
Ich habe also explizit gesagt, dass es nicht eine Eins-zu-eins-Regelung sein muss. Vielmehr werden hier zwei Sachleistungen erbracht. Und dieser Imagegewinn ist das, was Rheinzink an dieser Stelle so wichtig war.
Was die öffentliche Darlegung bzw. die Verteilung von Verträgen betrifft, ist die Bitte an uns gerichtet worden, den Vertrag öffentlich zugänglich zu machen. Wir haben beide Vertragspartner gefragt, also die Leuphana und Rheinzink, ob sie damit einverstanden sind. Beide haben zugesagt. Ich finde es ärgerlich, weil ich nicht der Meinung bin, dass man etwas dann, wenn es öffentlich diskreditiert wird, deswegen vorlegen muss. Aber wir können es gerne vorlegen. Beide Parteien sind damit einverstanden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie beurteilt sie meine Einschätzung, dass die Darstellung in den einleitenden Ausführungen der Ministerin, das Verfahren sei ganz normal - ich reiße an: Prüfungsmitteilung Landesrechnungshof, Erörterung mit den Betroffenen und den Ressorts, Überarbeitung Prüfungsmitteilung, Endbericht -, insofern unvollständig ist, als es sich bei der Finanzierung für das
der uns seit Jahren in den Ausschüssen - in den Fachausschüssen und im Finanzausschuss - beschäftigt und der eine Geschichte der nicht nachvollziehbaren Finanzierungsansätze, der nachgebesserten Finanzierungsansätze und der immer wieder zu hinterfragenden Finanzierungsansätze ist? Die letzte Nachbesserung haben wir eben bei der Darstellung - - -
Jetzt geht es plötzlich darum, Forschungsraum wieder neu zu schaffen. Wir haben also im Grunde genommen die Situation, dass dieses Parlament ständig von der Universität - - -