Protokoll der Sitzung vom 09.12.2011

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Ich bitte jetzt um Konzentration für die Abstimmung. Wir stimmen nunmehr über die Eingaben

ab, zu denen Änderungsanträge vorliegen. Ich rufe sie einzeln auf.

Ich komme zunächst zu der Eingabe 01158/11/16 (01) betr. Aufenthaltserlaubnis für einen serbischen Staatsangehörigen zur Ausübung der Personensorge.

Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor. Er lautet auf „Berücksichtigung“. Diesen Antrag stelle ich hiermit zur Abstimmung. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Sie lautet auf „Sach- und Rechtslage“. Wer ihr seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Ich komme zu der Eingabe 02198/01/16 (01) betr. Verlegung aus der Sicherungsstation in den Normalvollzug.

Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Er lautet auf „Material“. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit wurde der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Sie lautet auf „Sach- und Rechtslage“. Wer ihr seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit wurde der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Wir kommen zur Eingabe 02239/07/16 (01) betr. Landes-Raumordnungsprogramm - geplante Erweiterung der Vorranggebiete für Bodenabbau. Es gibt gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der SPD. Sie lauten auf „Berücksichtigung“. Wer diesen gleichlautenden Änderungsanträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der SPD seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit wurden die Änderungsanträge abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 24 auf:

Mündliche Anfragen - Drs. 16/4225

Ich setze die Regelung unserer Geschäftsordnung als allgemein bekannt voraus. Es geht nach wie vor die Bitte an alle Kollegen, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten, dies schriftlich zu tun.

Ich stelle fest: Es ist 9.14 Uhr. Wir kommen dazu, die Fragen entsprechend der Ihnen vorliegenden Aufstellung aufzurufen.

Wir beginnen mit der Frage 1:

Position des FDP-Ministers Sander im Bundesrat - Warum nimmt Ministerpräsident McAllister die niedersächsischen Kommunen bei der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes nicht in Schutz?

Dazu erteile ich der Kollegin Stief-Kreihe von der SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der rundblick Nr. 121 vom 15. November 2011 berichtet in der Rubrik „In Kürze“ zum Verhalten des Landes in Sachen Kreislaufwirtschaftsgesetz:

„Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) ist ‚mehr als erstaunt’ über das Verhalten des Landes, das im Umweltausschuss des Bundesrates trotz der bereits erreichten Kompromisse zur gewerblichen Sammlung von Abfällen erneut zahlreiche Anträge zulasten der niedersächsischen Kommunen gestellt hat. Nach Angaben des NLT-Geschäftsführers Dr. Hubert Meyer stehen diese Anträge in krassem Widerspruch zu Absichtsbekundungen des niedersächsischen Umweltministeriums in einem Gespräch

mit den kommunalen Spitzenverbänden vor genau zwei Wochen. Meyer betonte, er sei froh, dass alle elf Anträge Niedersachsens im Umweltausschuss der Länderkammer bei einer klaren 15:1-Entscheidung einmütig abgelehnt worden seien. Ziel der Anträge sei es offenbar gewesen, die ursprünglich längst abgelehnten Vorschläge zur Privatisierung weiterer Müllmengen zulasten der Kommunen weiterzuverfolgen und den kommunalfeindlichen Gesetzentwurf unverändert wieder aufleben zu lassen.“

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Zielsetzungen verfolgt das Land Niedersachsen mit diesem Verhalten in Bezug auf die niedersächsischen kommunalen Interessen tatsächlich, und wie steht sie zu dem Vorwurf der „Kommunalfeindlichkeit“?

2. Inwiefern vertritt die Landesregierung nach eigener Einschätzung die Interessen der Kommunen, die im Geltungsbereich des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes liegen?

3. Welche Punkte befürwortet die Landesregierung in dem vorliegenden Gesetzentwurf, und welche lehnt sie ab?

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Für die Landesregierung nimmt Herr Minister Bode Stellung. Ich erteile ihm das Wort. Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der im April 2011 von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechts der Kreislaufwirtschaft und des Abfalls dient der Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht.

Eines möchte ich vorweg klarstellen: Die grundsätzliche Zuständigkeit der kommunalen öffentlichrechtlichen Entsorger für die Abfälle aus privaten Haushaltungen ist nie infrage gestellt worden. Die Kommunen tragen nach dem Prinzip der Daseinsvorsorge als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nach wie vor die Hauptverantwortung für die Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushalten.

Diese grundlegende Struktur hat sich in Deutschland bewährt. Daran wird sich auch in der Zukunft zumindest nach dem Ermessen der Landesregierung nichts ändern.

In dem Gesetzgebungsverfahren wurden insbesondere die Regelungen für gewerbliche Sammlungen diskutiert. Gewerbliche Sammlungen sind nur zulässig für nicht gefährliche Abfälle zur Verwertung. Demgegenüber sind gefährliche Abfälle und Abfälle zur Beseitigung für gewerbliche Sammler tabu. Diese Regelungen gelten auch für gemeinnützige Sammlungen.

In der Praxis sind nicht gefährliche Abfälle zur Verwertung aus privaten Haushaltungen betroffen. Es handelt sich hierbei insbesondere um Altpapier, Metalle und Textilien. Derartige Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen, insbesondere Gewerbebetrieben, müssen dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nicht überlassen werden. Gewerbetreibende können sich insoweit privater Entsorger bedienen.

Das alles ist heute schon im bislang geltenden Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz so geregelt. Im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz, zu dem bekanntlich der Vermittlungsausschuss angerufen wurde, werden zusätzlich gemischte Siedlungsabfälle ausdrücklich von den Sammlungen ausgenommen. Die Position der kommunalen Entsorger wurde damit gestärkt - und nicht, wie man aus Ihrer Anfrage vielleicht ableiten könnte, geschwächt. Genau das Gegenteil ist also der Fall.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Johanne Modder [SPD]: Das sehen die Kommunalen aber anders!)

- Aber auf der Bundesebene gab es doch einen Kompromiss, mit dem sie einverstanden waren. - Die politischen Diskussionen haben sich auf die Frage fokussiert, nach welchen Kriterien gewerbliche Sammlungen untersagt werden können. Nach geltendem Recht sind gewerbliche Sammlungen zulässig, wenn ihnen nicht überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen. Mehr steht nicht im heute geltenden Gesetz.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz hat den Begriff der „überwiegenden öffentlichen Interessen“ konkretisiert. Diesbezüglich sind Auswirkungen der gewerblichen Sammlung auf die Planungssicherheit und die Organisation der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ausdrücklich zu berücksichtigen.

Im Rahmen des Notifizierungsverfahrens des Gesetzentwurfs hat die Europäische Kommission Bedenken zu dieser Formulierung geäußert, weil diese Bestimmung die Möglichkeit zum Wettbewerb reduzieren kann, da der Zugang eines neuen Wettbewerbers zwangsläufig Änderungen und letztlich auch strukturelle Änderungen erfordert.

Die Bundesregierung hatte sich mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene und dem Verband kommunaler Unternehmen auf Korrekturen am Gesetzentwurf verständigt, um ein etwaiges Vermittlungsverfahren zu vermeiden. Von daher verstehe ich Ihren Zwischenruf nicht, Frau Modder, dass die kommunalen Spitzenverbände dagegen sind. Hierzu gab es sogar eine gemeinsame Pressemitteilung. Herr Weil war ebenfalls eingebunden.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Dieser insoweit gefundene Kompromiss wurde von den Regierungsfraktionen des Deutschen Bundestages in das laufende Gesetzgebungsverfahren eingebracht, und der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf mit diesen Änderungen so beschlossen.

Nach dem Gesetzesbeschluss vom 28. Oktober sollen überwiegende öffentliche Interessen nicht geltend gemacht werden können, wenn der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die von der gewerblichen Sammlung angebotenen Sammel- und Verwertungsleistungen selbst oder unter Beauftragung Dritter nicht in mindestens gleichwertiger Weise erbringt und die Erbringung gleichwertiger Leistungen auch nicht konkret plant. Dies ist die sogenannte Gleichwertigkeitsklausel.

Die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene und auch der Verband kommunaler Unternehmen haben in ihrer gemeinsamen Presseerklärung - ich erwähnte sie bereits - vom 27. Oktober, also einen Tag vor dem Gesetzesbeschluss des Bundestages, ausdrücklich erklärt, diesen Kompromiss mittragen zu können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das in der Anfrage der SPD erwähnte Gespräch des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Landesebene hat am 31. Oktober, also am Montag nach dem Gesetzesbeschluss des Bundestages, stattgefunden. Lediglich am Rande dieses Gesprächs wurde das Thema Kreislaufwirtschaftsgesetz angesprochen. Zu diesem Zeitpunkt

bestand allerdings aus den eben von mir geschilderten Gründen noch die Hoffnung, dass der Kompromiss halten würde.

Dieser Anfrage der SPD-Fraktion liegt eine Medienmitteilung zugrunde, die über Inhalte aus der Sitzung des Umweltausschusses des Bundesrates vom 10. November 2011 berichtet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sitzungen der Fachausschüsse des Bundesrates sind nicht öffentlich. Ich bitte deshalb um Verständnis, wenn ich mich zu einzelnen Anträgen, die in den Ausschüssen gestellt wurden, und den Abstimmungsergebnissen dazu hier im Plenum in öffentlicher Sitzung nicht äußern werde.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Das ist doch nicht wahr!)

Ich werde das auch deshalb nicht tun, weil es mir einmal im Wirtschaftsausschuss passiert ist, dass ich entsprechend berichtet habe. Danach habe ich so viel Ärger von anderen Bundesländern bekommen, dass mir das kein zweites Mal passieren wird, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Und weil es Ihnen peinlich ist!)

Nur so viel zu dieser Sitzung des Umweltausschusses des Bundesrates: Niedersachsen hat dort gegen die Anrufung des Vermittlungsausschusses und damit für die vom Bundestag beschlossene Kompromissregelung gestimmt, die von den kommunalen Spitzenverbänden auf der Bundesebene und von dem Verband der kommunalen Unternehmen getragen wurden. Insoweit gibt es ein eindeutiges Votum Niedersachsens für den Kompromiss mit den kommunalen Spitzenverbänden.