Meine sehr geehrten Damen und Herren, seit der Zeit kurz vor Weihnachten sind Hunderte von Fragen der Medien, von Zeitungen, Zeitschriften, Radio, Fernsehen und Onlinediensten, bei uns in der Staatskanzlei eingegangen und darüber hinaus rund 130 Fragen des Parlaments, die heute schon mehrfach angesprochenen 62 Fragen der SPD nicht mit eingeschlossen.
Ich will damit nur deutlich machen: Wir haben im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Fristen nach bestem Wissen und Gewissen Auskunft gegeben. Ich glaube, bei objektiver Betrachtung wird man festhalten dürfen, dass auch der heutige Verlauf dieser Dringlichen Anfrage deutlich gemacht hat, auch mit der Abweichung von der Geschäftsordnung nach § 99, dass wir jederzeit bereit sind, vollumfassend Auskunft zu geben. Das möchte ich als Erstes festhalten.
(Starker, anhaltender Beifall bei der CDU und bei der FDP - Lachen bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der LINKEN - Kreszentia Flauger [LINKE]: Sehr originell!)
Meine Damen und Herren, da ich in den letzten Tagen und Wochen auch mitbekommen habe, wie viel unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch
während der Feiertage, zwischen den Feiertagen, an den Wochenenden, weit über die normalen Arbeitszeiten hinaus beschäftigt waren,
möchte ich auch einmal ausdrücklich ein Dankeschön an die Mitarbeiter sagen, damit wir unserer Auskunfts- und Transparenzpflicht nachkommen können.
Mein besonderer Dank gilt unserem Finanzminister, der für die Landesregierung den größten Teil der Fragen heute sehr souverän beantwortet hat.
Meine Damen und Herren, manche der von den Abgeordneten gestellten Fragen sind allerdings Fragen - das hat der Finanzminister mehrfach hervorgehoben, aber ich als Ministerpräsident will es auch noch einmal tun -, die von der Landesregierung gar nicht beantwortet werden dürfen oder können, weil in manchen Fällen das Steuergeheimnis betroffen ist. In manchen Fällen gelten die Verschwiegenheitsregeln bei staatlichen Bürgschaften. Manche betreffen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, und manche Fragen beziehen sich auch auf Zeiträume vor oder nach der Amtszeit von Christian Wulff als Ministerpräsident des Landes. Zu solchen Fällen können wir keine Antworten geben. Wir dürfen es auch nicht und werden es auch zukünftig nicht tun, weil wir es nicht zulassen dürfen, dass diejenigen, die zu solchen Antworten aufgefordert werden, sich anschließend strafbar machen. Meine Damen und Herren, so geht das nicht!
Meine Damen und Herren, weil ich selbst seit 1998 leidenschaftlicher Parlamentarier bin, weiß ich eines:
(Christian Meyer [GRÜNE]: Herr Möll- ring hat doch mit Herrn Wulff gespro- chen! Er hätte doch die Antworten und die Freigabe bekommen können!)
Es ist nicht nur das Recht, es ist auch die Pflicht des Hohen Hauses, die Arbeit der Landesregierung zu kontrollieren, und es ist in der Tat die
Wir haben das getan. Wir haben es heute getan. Wenn Sie nach Auswertung aller Antworten weiteren Fragebedarf haben, werden Sie selbstverständlich weitere Antworten im Rahmen der gesetzlichen Fristen und im Rahmen der dafür vorgesehenen Organe bekommen. Selbstverständlich werden Sie spätestens morgen alle weiteren Fragen, die zur mündlichen Beantwortung gestellt worden sind, entweder mündlich oder schriftlich beantwortet bekommen.
Das wollte ich abschließend für die Landesregierung erklären. Ansonsten erlauben Sie mir einen Hinweis: Wir haben noch viele andere wichtige Themen in Niedersachsen im Interesse des Landes und der Menschen in diesem Jahr anzupacken.
Ich will aber, bevor ich die beiden Kollegen aufrufe, formal feststellen: Damit sind sowohl die Dringliche Anfrage der Fraktion der SPD als auch die Dringliche Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für heute beendet. - Darüber sind wir uns einig.
Nun darf ich Ihnen sagen, dass die Parlamentarischen Geschäftsführer übereingekommen sind, nach Ende dieses Tagesordnungspunktes in die Mittagspause einzutreten. Da es dann wahrscheinlich schon 12.45 Uhr sein wird, schlage ich Ihnen vor, nicht um 14.00 Uhr wieder zu beginnen, sondern um 14.15 Uhr. Trifft das auf Ihre Zustimmung? - Das ist der Fall.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal: An einer Stelle muss ich Ihnen recht geben, Herr Ministerpräsident: Es gibt in diesem Land noch viele andere wichtige Themen, die wir in diesem Landtag zu behandeln haben. Deshalb hätte ich mir gewünscht, dass es dem ehemaligen Ministerpräsidenten gelingt, wie das wahrscheinlich jeder Häuslebauer in der Bundes
republik oder in Niedersachsen machen kann, innerhalb von 20 Minuten oder einer halben Stunde seine Hausfinanzierung vernünftig und transparent zu erklären, sodass jeder sie versteht.
Da aber jede Erklärung neue Fragen aufgeworfen hat, befinden wir uns heute immer noch in der Debatte.
Herr Kollege Wenzel, ich habe jetzt ein Problem. Der Kollege Nacke meldet sich zur Geschäftsordnung, weil Sie in Ihrer Stellungnahme jetzt natürlich über das, was in einer persönlichen Bemerkung üblich ist, hinweggehen.
Aber, Herr Nacke, ich glaube, wir sind uns einig, dass die Fraktionen die Möglichkeit haben müssen, auch eine kurze Bewertung dieser Fragen vorzunehmen. Wenn Sie damit einverstanden sind, können sich die CDU und die Linke natürlich ebenfalls noch zu diesem Punkt melden.
Dann hätten wir, glaube ich, das hingekriegt, was wir als Parlamentarier uns schuldig sind. - Wenn Sie damit einverstanden sind, dann können Sie, Herr Wenzel, fortfahren.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich will auch nur noch zwei Bemerkungen machen, weil nicht klar war, ob das jetzt Teil einer Regierungserklärung, Antwort auf eine Frage oder persönliche Bemerkung war. Ich gehe davon aus, dass es eine persönliche Bemerkung war, Herr Ministerpräsident.
Ich möchte an dieser Stelle sagen: Da das deutsche Wirtschaftsrecht und das Treuhandwesen viele, viele Möglichkeiten bieten, geschäftliche Beziehungen und geschäftliche Aktivitäten zu verstecken, da wir aber hier heute festgestellt haben, dass es eine ganze Reihe von Fragen gibt, die den
Kernpunkt der Debatte treffen - nämlich: Gab es einen Amtsbezug oder nicht? Gab es nur private oder gab es auch geschäftliche Beziehungen? -, und die Antworten auf etliche Fragen, die genau auf diesen Kernpunkt der Debatte zielten, verweigert wurden, ist aus unserer Sicht die Sache für heute nicht geklärt, ganz eindeutig.
Darüber hinaus sind hier neue Fragen aufgeworfen worden: zur CEMAG und zu dem, was der Landesrechnungshof dazu sagt,
Die zentralen Fragen zum Amtsbezug, die man nur beantworten kann, wenn man etwas zur Wirtschaftsförderung weiß,
Die sind gestern nicht auf den Tisch des Hauses gekommen. Die sind vorgestern nicht auf den Tisch des Hauses gekommen. Deswegen werden wir beraten, wie wir zu den Ergebnissen kommen.