Protokoll der Sitzung vom 03.07.2008

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land sind den Telefonterror durch Werbefirmen leid. Wer fairen Wettbewerb und eine soziale Marktwirtschaft will, darf diesem Treiben nicht länger tatenlos zuschauen. Das Land muss sich dafür einsetzen, den Rechtsschutz wirksam zu verbessern und die finanzielle Förderung des Verbraucherschutzes mindestens auf das Durchschnittsniveau der anderen Bundesländer zu heben. Der Telefonterror muss deutlich reduziert werden. Diesen Ehrgeiz sollten wir schon haben.

Bisher ist vorgesehen, dass der Antrag in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien kommt. Wir hatten uns im Vorfeld darauf verständigt, dass es wohl am sinnvollsten wäre, ihn federführend im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung zu behandeln und mitberatend im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Mir ist es wichtig, dass wir möglichst schnell zu einer gemeinsamen Lösung und zu einer Beschlussfassung kommen, um den Druck zu erhöhen. Denn jeder Tag, ab dem es weniger Telefonterror gibt, ist ein guter Tag.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Herzlichen Dank. Für die CDU-Fraktion hat sich Herr Kollege Adasch zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns liegt heute ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, der zwei unterschiedliche Themenfelder höchst problematisch verknüpft. Das Ärgernis der unzulässigen Telefonwerbung verknüpft er mit der Frage der Ausstattung der Verbraucherzentralen. Höchst problematisch ist dieses Inbeziehungsetzen deshalb, weil für den Bereich der Telefonwerbung bereits seit März ein Referentenentwurf aus dem BMJ vorliegt. Der vorliegende Antrag greift im Wesentlichen nur Punkte auf, die der Entwurf schon ausgestaltet hat. Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, wird der Entwurf sicherlich bekannt sein.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Da fehlt vieles!)

Denn jedem, der sich ernsthaft mit dieser Bauernfängerei via Telefon beschäftigt, sind doch die Überlegungen und Diskussionen hierzu geläufig.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Da fehlt die schriftliche Bestätigung!)

So liegt schon die Vermutung nahe, dass Sie sich eines bereits geklärten Themas bedient haben, um alte Forderungen in neuem Gewand einzubringen. So allerdings werden Sie keinem der beiden Themen gerecht, den berechtigten Ansprüchen der Bürgerinnen und Bürger an klaren und durchsetzbaren Rechten schon gar nicht. Letzteres sollte im Fokus unseres Interesses stehen, weshalb ich mich im Folgenden auf Überlegungen zu einem wirkungsvollen Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung konzentriere.

Zunächst stelle ich fest, dass wir uns nur deshalb mit der Plage der cold calls befassen müssen, weil die 2004 durch die rot-grüne Bundesregierung erfolgte Novellierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb schlicht unzureichend war. Statt einer Eindämmung unerlaubter Werbe- und Verkaufsanrufe trat fast das Gegenteil ein.

(Björn Thümler [CDU]: Genau!)

Die Zahl der Angebote - vom Tarifwechsel des Telefonanbieters über die Teilnahme an Gewinnspielen und Verkäufe von Abos, Alarmanlagen, Teppichen und allem sonstigen erdenklichen Kram - nahm und nimmt nach wie vor ständig zu, obwohl diese Art der Werbung gesetzlich untersagt ist. Wenn dennoch das fröhliche Telefonieren und die gezielte Nepperei besonders bei älteren Menschen weitergehen, lässt das nur den Schluss zu, dass 2004 lückenhaft gearbeitet worden ist. Wie anders erklärt sich, dass sich nach einer ForsaUmfrage aus dem Jahre 2007 86 % der Befragten durch Telefonwerbung belästigt fühlten? Hätte die Novellierung gegriffen, müssten wir uns doch nicht mit einem solchen Wert auseinandersetzen. Wahrscheinlich wollte man wie so oft mit hektischer Aktivität schnell beruhigen, ohne ausreichend in die Materie einzusteigen. Wir alle müssen die Fehler nun ausbaden, genervte Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen wie redliche Unternehmen, die in den Strudel pauschaler Ablehnung jedweder Telefonverkäufe geraten.

Die Union hat bereits im vergangenen Jahr Vorschläge zur Stärkung der berechtigten Verbraucherinteressen eingebracht. Die Gesetzgebungskompetenz in dieser Frage liegt beim Bund, die Federführung beim Bundesjustizministerium. Für den größtmöglichen Schutz der Verbraucher müssen mehrere Gesetzesbereiche eingebunden werden: das Bürgerliche Gesetzbuch, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Telekommunikationsgesetz.

Die Vorschläge der Union finden sich größtenteils in dem angesprochenen Referentenentwurf wieder, der, wie schon erwähnt, seit März vorliegt. Wenn wir uns nun den eingebrachten Entschließungsantrag genauer ansehen, stellen wir fest, dass von den darin aufgeführten sieben Punkten die vier wichtigsten in dem Referentenentwurf bereits enthalten sind. Im Einzelnen sind dies die Beseitigung bestehender Ausnahmen vom Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, die Einführung eines Bußgeldes bei Verstößen gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung, die Einführung des Verbots der Rufnummerunterdrückung bei Werbeanrufen und die Aufnahme der schriftlichen Form einer Vertragsänderung bei sogenannten untergeschobenen Verträgen.

Ich will direkt bei dem letzten Punkt anknüpfen. Hier liegt ein besonderes Ärgernis vor; denn der oder die Betroffene weiß gar nicht um die Maschinerie, die durch die auch als Slamming bezeichneten Aktionen in Gang gesetzt werden. Man erhält

einen Anruf, der günstigste Telefontarife vorrechnet. Man ist nicht interessiert. Trotzdem wendet sich der Anrufer an den bisherigen Telefondienstanbieter mit der Mitteilung über einen angeblich vom Anschlussinhaber gewünschten Wechsel der Gesellschaft. Das ist bis jetzt möglich; denn ein schriftlicher Nachweis über den Wunsch des Wechsels ist nicht nötig. Allein die mündliche Aussage eines anderen Anbieters reicht aus, und schon hat man den Salat: Man ist bei seinem Anbieter gekündigt und bei einem anderen in der Verpflichtung, ohne dies gewollt zu haben.

Dem muss unbedingt und entschieden ein Riegel vorgeschoben werden. Der Entwurf trägt dem Rechnung, indem der schriftliche Nachweis des Wechselwillens vom neuen Anbieter dem alten Anbieter vorgelegt werden muss. Dies wird ein neuer Bestandteil im Telekommunikationsgesetz und sorgt sicherlich für eine Verringerung diesbezüglicher Werbeanrufe.

Was nun die bisher mögliche Unterdrückung der Rufnummer angeht, so ist ebenfalls eine Änderung vorgesehen. Angerufene haben bislang keine Möglichkeit, den Werber zu identifizieren oder den Anruf zurückzuverfolgen. Die Sachlage stellt sich zurzeit wie folgt dar: Wenn ich einen nicht ausdrücklich gewünschten Werbeanruf erhalte, kann ich nur mit einer Anzeige wirkungsvoll dagegen angehen. Wen will ich aber anzeigen, wenn ich keine genauen Angaben machen kann? - Der Entwurf sieht nunmehr eine Pflicht zur Rufnummeranzeige bei sogenannter kommerzieller Kommunikation vor. Dies betrifft sowohl die Nummer des Anrufenden als auch die Nummer desjenigen, in dessen Namen der Anruf erfolgt. Erfolgt ein Verstoß gegen diese Anzeigepflicht, so kann - dies ist eine neue Qualität bei der Bekämpfung unerlaubter Anrufe - ein Bußgeld von bis zu 10 000 Euro erhoben werden. Die Bundesnetzagentur mit ihren Dienststellen wird in das automatisierte Auskunftsverfahren einbezogen, um Verstöße gegen die Anzeigepflicht zu verfolgen.

Zum Thema Bußgeld noch dies: Bislang konnten alle dubiosen Werbefirmen, die sich der cold calls bedienten, ziemlich sorglos gegen bestehende Gesetze verstoßen. Es wurde relativ selten Anzeige erstattet. Wenn dies doch einmal geschah, war eine strafrechtliche Verfolgung wegen der verschleierten Spuren kaum möglich.

Im gesamten Maßnahmenbündel ist nun auch ein Bußgeld bei Verstoß gegen das neue Gesetz vorgesehen. Der Tatbestand der unerlaubten Tele

fonwerbung wird dann als Ordnungswidrigkeit eingestuft, die mit einem Bußgeld bis zu 50 000 Euro geahndet werden kann. Dies geschieht im Rahmen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. In diesem Gesetz wird der Tatbestand des Wettbewerbsverstoßes neu gefasst, der vorliegt, wenn ein Werbeanruf ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung hierzu vorliegt. Auch dieses Bußgeld stellt eine neue Qualität bei der ernsthaften Bekämpfung der Plage dar und wird im Zusammenspiel mit allen anderen geplanten Maßnahmen wie z. B. der Pflicht zur Rufnummeranzeige die Anrufflut eindämmen.

Als letztes, aber nicht unwichtigstes Instrument sieht der Entwurf schließlich das Widerrufsrecht und die Beseitigung bestehender Ausnahmen vor.

Ich will nicht verhehlen, dass der Entwurf noch Klärungsbedarf beinhaltet, z. B. in der Frage, wie das Ordnungsgeld durchgesetzt wird. Alles in allem hat die Union aber schon längst die Initiative zur Ausrottung der pestgleichen unerlaubten und daher gesetzeswidrigen Telefonwerbung ergriffen.

Noch einen letzten Satz, Herr Kollege Adasch!

Der vorgelegte Antrag wird zwar seinen parlamentarischen Weg nehmen, jedoch ohne Wirkung bleiben, weil er inhaltlich aufgrund der bereits umgesetzten Vorschläge der CDU überholt ist.

Wir beantragen Überweisung an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön. - Zu einer Kurzintervention auf die Ausführungen des Kollegen Adasch hat Herr Meyer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Adasch, ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil Sie lobend erwähnt haben, dass das, was die Bundesregierung jetzt vorschlägt, ausreichend sei, um gegen den Telefonterror vorzugehen. Ich möchte von Ihnen gerne wissen, ob Sie dem Antrag aus Baden-Württem

berg zustimmen, der jetzt in der Bundesratsdrucksache 326/08 vorliegt. Ich zitiere daraus:

„So bleiben die Pläne der Bundesregierung deutlich hinter den Forderungen der Verbraucherschutzministerkonferenz … zurück, die sich 2007 dafür ausgesprochen hatte, die Wirksamkeit von Verträgen aus unlauterer Telefonwerbung von einer schriftlichen Bestätigung abhängig zu machen. Nur eine Maßnahme, die gezielt auf die Wirksamkeit der Folgeverträge ausgerichtet ist, erscheint geeignet, die wirtschaftliche Attraktivität des unlauteren Handelns effektiv zu bekämpfen.“

Sie sehen, das ist ein wichtiger Punkt. Auch die Fraktionen der CDU und der FDP in NordrheinWestfalen unterstützen diesen Antrag, der weiter geht als das, was die Bundesregierung fordert. Auch in Bremen gibt es eine gemeinsame Beschlusslage der Fraktionen. Ich frage Sie deshalb noch einmal, ob Sie wirklich meinen, dass das, was die Bundesregierung vorschlägt, ausreichend ist.

Ich weise hier auch die Aussage zurück, dass es keine Verbindung zwischen Information über die Rechtslage und Verbraucherschutzberatung gibt. Die Verbraucherinnen und Verbraucher in Niedersachsen müssen über ihre Rechte natürlich in geeigneter Weise aufgeklärt werden. Dass die Zahl der Verbraucherberatungsstellen in Niedersachsen von 28 auf 20 zurückgegangen ist, trägt nicht dazu bei, dass den Menschen auch wirklich geholfen wird, ihre Rechte in Anspruch zu nehmen und gegen den Telefonterror vorzugehen.

Herr Kollege Adasch, möchten Sie antworten? - Bitte schön! Ihnen stehen anderthalb Minuten zur Verfügung.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege, ich möchte auf Ihre beiden Fragen eingehen.

Wir werden uns im Ausschuss detailliert darüber unterhalten, ob wir gegebenenfalls noch an den Bund mit Nachbesserungswünschen herantreten. Ich habe zum Ausdruck gebracht, dass die Dinge

in Berlin auf einem guten Wege sind. Sie erwecken mit Ihrem Antrag den Eindruck, als sei dieses Thema im Moment gar nicht aktuell. Dem ist eben nicht so.

Ihre zweite Frage bezog sich auf die Verbraucherzentralen. Natürlich leisten die Verbraucherzentralen eine fantastische Arbeit. Ich überzeuge mich in Celle davon regelmäßig. Sie glauben doch aber nicht im Ernst, dass die Verbraucherzentralen verhindern können, dass die Leute zu Hause angerufen werden. Wie wollen Sie denn das miteinander verbinden?

(Beifall bei der CDU)

Von der SPD-Fraktion hat sich Herr Kollege Lies zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn es um unerlaubte Telefonwerbung geht, möchte ich hier nicht wieder mit Dolores S. anfangen. Sie erinnern sich vielleicht noch an die Aktuelle Stunde und an die Fragestellung, wie Parteien unerlaubte Telefonwerbung machen. Tatsächlich enthält das Gesetz in der im Jahre 2004 beschlossenen Fassung noch eine Lücke. Sehen wir uns einmal an, wie vorgegangen wird: Man schreibt Ihnen eine Karte, auf der gesagt wird: Wir würden Sie gern anrufen. - Sie haben daran in der Regel kein Interesse und werfen die Karte weg. Diese Karte allein reicht aber als Grundlage, um tatsächlich angerufen zu werden. Letztlich ist das also erlaubt, aber es entspricht nicht den Vorstellungen, die wir eigentlich haben. Wir wollen schließlich auch keine Slamming-Aktionen mit Karten haben, um hinterher angerufen zu werden. Ich glaube, dieses Beispiel zeigt sehr gut, wie kompliziert die Situation mit dem Gesetz von 2004 ist und dass es dringend notwendig ist, die Gesetzeslage zu verändern. Es ist, wie ich glaube, aber gerade deutlich geworden, dass diese Veränderung einer intensiven Beratung bedarf; denn es ist noch eine Menge an Details zu berücksichtigen.

(Beifall bei der SPD)

Für mich ist dabei die bedeutende Frage, wie sich die Regelung auf den Bürger auswirkt; denn der Bürger stellt sich ja die Frage - das ist für uns fast noch entscheidender als die Frage, wie wir das Gesetz im Einzelnen formulieren werden -, was erlaubt und was unerlaubt ist. Wenn beispielsweise

meine Mutter zu Hause einen Anruf bekommt, dann ist es für sie schwierig zu unterscheiden, ob das unerlaubte Telefonwerbung ist und ob sie jemand belästigen will. Daran knüpft doch die Fragestellung an, wie man hinterher damit umgeht: Habe ich jetzt einen Vertrag abgeschlossen? - Deshalb greife ich einen Punkt heraus, der eine entscheidende Bedeutung erlangt hat.

Warum ist der Antrag, den Sie von den Grünen hier gestellt haben, eine Verbindung aus dem Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung und der Stärkung der Verbraucherzentralen, also des Verbraucherschutzes? - Ganz eindeutig deshalb, weil wir den Bürger nur mit einer gesetzlichen Grundlage nicht wirklich schützen können. Wenn der Bürger einen Anruf erhält, muss er die Möglichkeit haben, sich bei kompetenter, also sachkundiger Stelle darüber zu informieren, wie er damit umzugehen hat, ob der Telefonanruf eine Werbung war und ob er sich dagegen wehren kann. Es ist das Ziel, neben einer gesetzlichen Regelung, die umgangen werden kann und bei der man immer Lücken finden wird, eine nachhaltig wirkende Maßgabe zu schaffen, um von den Verbraucherzentralen Unterstützung darin zu bekommen, wie man dagegen vorgeht oder mit Verträgen, die möglicherweise abgeschlossen worden sind, umgeht.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Warum ist Telefonwerbung jetzt eigentlich erlaubt? - Eigentlich sieht das Gesetz ja vor, dass Werbeanrufe nur dann zulässig sind, wenn es eine entsprechende Einwilligung des Angerufenen gibt. Man muss das einmal nachlesen. Es gibt die ausdrückliche Einwilligung, oder es gibt quasi das schlüssige Verhalten. Ich zitiere hierzu kurz: Das schlüssige Verhalten wird bezeichnet als eine bestimmte Willenserklärung, ohne dass diese Erklärung in der Handlung ausdrücklich erfolgt ist. - Jetzt kann man natürlich ein Gesetz erlassen und den Bürger über einen solchen Sachverhalt informieren. Ich glaube nicht, dass irgendjemand in der Lage ist, das wirklich umzusetzen. Ich sage es noch einmal: Das macht deutlich, warum es nicht nur um ein Gesetz geht, sondern warum es auch um Information, Aufklärung und Unterstützung geht und warum es darum geht, in der Debatte deutlich zu machen, dass es falsch war, die Verbraucherzentralen zu schwächen und ihnen das Geld zu entziehen, und dass es richtig wäre, zum Schutz der Bürger die Verbraucherzentralen zu stärken.