Protokoll der Sitzung vom 20.03.2012

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Die müssen dort jahrzehntelange Fehlpoli- tik abarbeiten!)

- Herr Bachmann, hören Sie doch erst einmal zu!

Denn dort wird einmalig eine Pauschale gezahlt; damit ist das Land aus dem Erfordernis der Kostenerstattung heraus, und die Kommunen müssen

dann zusehen, wie sie die Asylbewerber unterbringen.

Da kann ich nur sagen: Wenn Sie hier solche Anträge stellen und sagen, dass das, was wir hier machen, kommunalfeindlich ist, dann schauen Sie erst einmal dorthin, wo Sie Verantwortung tragen! Dann sollten Sie uns nicht vorwerfen, dass wir in irgendeiner Weise kommunalfeindlich sind.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die Erhöhung von 4 270 Euro auf 4 826 Euro ist transparent nachvollziehbar. Wir haben ferner für das Jahr 2011 einmalig weitere 278 Euro gezahlt, sodass das Ganze sogar für die Vergangenheit umgesetzt worden ist.

Hier wird immer wieder dargestellt, die Gemeinschaftsunterkunft sei nicht sozial. Die Zahlen sind genannt worden. Die Realität sieht so aus: 80 % leben in Wohnungen und 20 % in Gemeinschaftsunterkünften. Ich habe in meinem eigenen Landkreis erlebt, dass Asylbewerbern angeboten worden ist, in Wohnungen umzuziehen, diese aber nach einiger Zeit in ihrer Wohnung beantragt haben, in die Gemeinschaftsunterkunft zurückzuziehen, weil die Betreuung in den Gemeinschaftsunterkünften teilweise sogar hervorragend ist - mit Sozialarbeitern usw. Wenn sie in Wohnungen leben, haben sie es teilweise durchaus schwerer, das Leben zu organisieren. Insofern sollte man diese Gemeinschaftsunterkünfte auf gar keinen Fall verteufeln.

Ich finde es richtig, dass wir jetzt eine Dynamisierungsklausel vorsehen. Das ist eine KannFormulierung, die auch von den kommunalen Spitzenverbänden vorgetragen worden ist. Bisher war es immer so: Wenn der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst Vorschläge gemacht hat, hat die Opposition das ganz besonders in den Vordergrund gestellt. Das kann man ja nachvollziehen. Die Formulierung, die wir gewählt haben, ist vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst eindeutig als bestimmt dargestellt worden. Die Formulierung, die Sie vorschlagen, entspricht nicht dem Bestimmtheitsgrundsatz. Insofern sollten Sie es nicht so darstellen, als würden wir das Ganze nicht richtig umsetzen.

Ich möchte einen letzten Punkt ansprechen - er ist wohl zum fünften Mal hier im Plenum angeführt worden -, nämlich den Bericht des Landesrechnungshofs, dass die Unterbringung in Wohnungen erheblich günstiger sei als die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften des Landes.

Wenn Sie sich die Untersuchung genau anschauen, wird klar, dass hierbei Äpfel mit Birnen verglichen werden. Denn bei der Landeseinrichtung werden z. B. die Kosten für Erstaufnahme, Weiterleitungsverfahren, Verteilung und Zuweisung, Hilfsangebote sowie Amtshilfe in den unterschiedlichsten Bereichen für die Kommunen eingerechnet. All das muss auf der kommunalen Ebene nicht geleistet werden.

Wenn ich all das draufrechne und das dann mit den Kosten der Unterbringung in Einzelwohnungen vergleiche, dann wird es nachvollziehbar, dass Einzelwohnungen günstiger erscheinen. Bei den kommunalen Einrichtungen konnten wir bereits nachweisen, dass es keine Kostenunterschiede gibt. Insofern müssen Sie den Bericht des Landesrechnungshofs genau lesen und nicht etwas darstellen, was nicht den Tatsachen entspricht.

Mit diesem Gesetzentwurf geben wir den Kommunen das, was sie für die Unterbringung von Asylbewerbern notwendigerweise benötigen. Das ist besser als in vielen anderen Bundesländern. Deshalb freue ich mich, dass es hier eine Mehrheit für diesen Gesetzentwurf gibt.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir schließen damit die Beratung ab.

Wir kommen zur Einzelberatung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Drs. 16/4630 abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit hat der Änderungsantrag keine Mehrheit gefunden.

Wir kommen jetzt zur Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Artikel 2. - Hierzu liegt ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Über diese lasse ich jetzt abstimmen. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem vorliegenden Gesetzentwurf mit den eben beschlossenen Änderungen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit hat der Landtag beschlossen. Der Gesetzentwurf hat die Mehrheit erhalten.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Ich darf jetzt zur Abstimmung zu Nr. 2 der Beschlussempfehlung überleiten. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/2520 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung gefolgt worden.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land SchleswigHolstein zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg und die Fortführung der Förderfonds - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/4475 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 16/4592

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir könnten jetzt in die Beratung eintreten, aber Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Insofern kommen wir gleich zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1 einschließlich Anlage. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem vorliegenden Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Gesetzentwurf hat eindeutig die Mehrheit im Landtag gefunden.

Ich könnte jetzt den Tagesordnungspunkt 5 aufrufen, mache aber eine kurze Pause; denn das wird Herr Vizepräsident Möhrmann übernehmen.

(Vizepräsident Dieter Möhrmann über- nimmt den Vorsitz)

Meine Damen und Herren, ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Abschließende Beratung: a) Entwurf eines Gesetzes zur Verwirklichung des Rechtes auf Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Schule - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/796 - b) Entwurf eines Gesetzes zur Herstellung des Rechtsanspruchs auf inklusive Beschulung - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 16/2702 - c) Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/4137 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/4597 - d) Inklusive Schule verwirklichen - Sonderpädagogische Förderung in den allgemeinen Schulen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/793 - e) Vielfalt ist Bereicherung - für ein sofortiges Aktionsprogramm zur Umsetzung inklusiver Bildung - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/2703 - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 16/4591 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/4620 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/4597 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/4598

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP mit Änderungen anzunehmen, den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für erledigt zu erklären und den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der SPD abzulehnen.

Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/4597 betrifft den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen. Mit diesem Änderungsantrag werden sowohl Abweichungen von der Beschlussempfehlung als auch Rückgriffe auf das Gesetz in der derzeit gültigen Fassung angestrebt.

Mit dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/4598 zielt sie auf die Annahme ihres eigenen Antrags in Drs. 16/2703 in einer geänderten Fassung.

Ein mündlicher Bericht ist nicht vorgesehen.

Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Beratung aller von mir genannten Anträge und Gesetzentwürfe. Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Klare.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute das Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule abschließend. Alle, die am Zustandekommen dieses Gesetzes beteiligt waren - das waren die Leute, die an der Anhörung teilgenommen haben, die Verbände, die Vertreter der behinderten Kinder, die Behindertenverbände, die Menschen in den Veranstaltungen, die uns mit Rat und Tat und auch mit Kritik zur Seite standen, viele Einzelne, die uns Briefe geschrieben haben, und natürlich die im Landtag vertretenen Parteien -, sind sich, denke ich, sehr bewusst darüber, dass wir heute mit diesem Gesetz eine Zeitenwende im Zusammenleben von Menschen mit Behinderung und von Menschen, die nicht behindert sind, einleiten.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Es geht um eine vollkommene Teilhabe von Kindern mit besonderem Förderbedarf. Ganz ehrlich, ich habe nicht zu hoffen gewagt, dass wir einmal so weit kommen, wie wir nun nach den langen Debatten der vergangenen Jahre über Integration und Inklusion gekommen sind. Die meisten wissen, dass 1993 der Begriff „Integration“ zum ersten Mal in einem Schulgesetz aufgetaucht ist. Heute sind wir im inklusiven Bereich mit allen Folgen, die unsere Debatte erzeugt hat.

Die erste zentrale Botschaft lautet: Alle Schulen werden inklusive Schulen, und zwar mit aller Konsequenz. Da gibt es keine hemmenden Faktoren mehr. Die haben wir durch dieses Gesetz beseitigt.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung einen barrierefreien Zugang zu allem, was in der Schule geschieht. Dieser Anspruch ist umfassend. Barrierefreiheit bedeutet nicht nur, Rampen für Rollstuhlfahrer zu bauen und vielleicht auch an anderer Stelle andere bauliche Veränderungen vorzunehmen. Ja, das auch, meine Damen und Herren, aber Barrierefreiheit muss auch in den Köpfen stattfinden!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Von diesem Landtag geht die Botschaft aus, dass sich eine Gesellschaft verändern wird. Wir beginnen nämlich mit einem Prozess, der nach und nach alle gesellschaftlichen Lebensbereiche erfassen wird. Das ist der Sinn und Inhalt der UN-Konvention.

Meine Damen und Herren, wie sozial eine Gesellschaft ist, zeigt sich daran, wie sie mit behinderten Menschen umgeht. Wir haben als CDU den Anspruch, die Inklusion so umzusetzen, dass sie für die Kinder auf der Basis unserer christlich-abendländischen Wertvorstellungen gelingt. So, wie wir es jetzt machen, mit den besonderen Schwerpunkten, auf die ich gleich noch eingehe, werden wir auch eine Vorreiterrolle in Deutschland einnehmen.