(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Norbert Böhlke [CDU]: Wir konnten uns lange Zeit keine „Bauher- rin“ vorstellen!)
Im Bereich der Spielplätze hat es ein bisschen Bewegung gegeben, im Bereich der Baukultur leider nicht. Im Fall der Tierhaltungsanlagen hoffen wir, dass es eine gute Durchführungsverordnung geben wird, die sich an dem orientiert, was der Niedersächsische Landkreistag den Fraktionen mitgegeben hat, sodass man über die Bauordnung eine deutliche Regulierung der Stallanlagen betreiben kann.
Das waren die Sachen, über die wir diskutiert haben. Bei der Bauordnung bleibt noch eines, und das ist das Thema der Rauchwarnmelder. An dieser Stelle kann man festhalten: Vielleicht sind auch hier aller guten Dinge drei.
Ich habe ein bisschen im Internet gewühlt und habe mir in der Datenbank des Landtages angeschaut, was in der letzten Legislaturperiode hier im Haus diskutiert worden ist. Das waren spannende Reden! Am 22. Juni 2005 wurde das erste Mal über einen verpflichtenden Einbau von Rauchwarnmeldern in diesem Hause diskutiert, in zweiter Lesung. Ich darf zitieren:
„In erster Linie ist jeder selbst für sein Leben und für das seiner Familie verantwortlich. Bauvorschriften, Bürokratismus, der überprüft werden muss, Schornsteinfeger, die durch mein Schlafzimmer gehen müssen, um nachzusehen, ob die Batterien noch funktionieren - all das will ich nicht.“
Das hat die Kollegin Ursula Peters von der FDP in diesem Hohen Hause gesagt. Somit wurde der Entschließungsantrag der SPD abgelehnt.
Es gibt ein zweites Datum, das ist der 18. Oktober 2007. Die SPD hat nicht aufgegeben und hat noch einen Antrag gestellt. Auch dazu gab es eine spannende Aussage:
Aber Sozialdemokraten sind positiv gestimmt. Somit haben wir am 22. Mai 2008 wieder einen Antrag eingebracht. Wir haben in der neuen Legislaturperiode nicht lockergelassen und über eine Änderung der Bauordnung den verpflichtenden Einbau der Rauchwarnmelder gefordert.
Zur Berechtigung dieser Forderung - ich glaube, dass ich da vor allem dem Kollegen Klaus-Peter Bachmann aus dem Herzen spreche - muss man sich die Zahlen anschauen. Jeden Monat gibt es in Deutschland 40 Tote durch Brände. Davon finden die meisten in den eigenen vier Wänden statt. 95 % dieser Opfer sterben durch eine Rauchvergiftung, zwei Drittel von ihnen nachts im Schlaf.
Somit ist es nicht weiter verwunderlich, dass die Feuerwehren seit Jahren einen verpflichtenden Einbau von Rauchwarnmeldern fordern und dass sich die SPD dieser Forderung angeschlossen hat.
Darauf folgten eine gewöhnungsbedürftige Anhörung im Sozialausschuss zu diesem Bereich zur Novelle der NBauO mit etwas gewöhnungsbedürftigen Aussagen von Haus & Grund zu diesem Thema und etwas viel Zeit.
Frau Özkan, Sie kommen aus Hamburg. Hamburg hatte seine Bauordnung so geändert, dass die Übergangsfrist am 31. Dezember 2010 geendet hat. Das weitere Nachbarland Schleswig-Holstein sah die Einführung ebenfalls bis zum 31. Dezember 2010 vor. Niedersachsen hätte hier also deutlich weiter sein können. Aber Sie lieben es, hinten zu sein. Von daher ist das so.
Wir hätten uns an dieser Stelle eine deutlich kürzere Übergangsfrist gewünscht. Aber, Herr Kollege Adler, wir wollen an dieser Stelle positiv würdigen, dass man sich bewegt hat. Es ist in der Politik ja nicht unwichtig, dass man anerkennt, dass man einem historischen Irrtum aufgesessen ist.
Schauen wir uns die Realität in der Wohnwirtschaft in der Region Hannover an: Die Kreissiedlungsgesellschaft, der Spar- und Bauverein und viele Private sind da deutlich weiter als wir mit unserem Gesetz, haben diese Regelung vollständig - zu 100 % - umgesetzt und machen damit sehr gute Erfahrungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können an dieser Stelle konstatieren: Die Rauchwarnmelderpflicht für Niedersachsen kommt. Aus unserer Sicht hätte das deutlich früher der Fall sein können. Wir hätten sie jetzt schon haben können. Der Weg war steinig, aber wir haben es geschafft. Schau’n wir mal, wie dann die Umsetzung ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe es zu Anfang gesagt: Wir haben einen sozialdemokratischen Positivismus, der sich darin zeigt, dass wir Bewegung honorieren wollen. Deswegen wollen wir an dieser Stelle dem Gesetzentwurf zustimmen. Wir werden uns bei der Abstimmung über die Anträge der Grünen und Linken enthalten, kündigen aber an, dass mit gegebenenfalls neuen Mehrheiten die Niedersächsische Bauordnung in diesem Hause sicherlich noch einmal auf den Tisch kommt und sich an der einen oder anderen Stelle eine Änderung ergeben wird.
Herzlichen Dank. - Auf den Beitrag des Kollegen Brunotte sind drei Meldungen zu Kurzinterventionen eingegangen. Zunächst hatte sich seitens der CDU-Fraktion Frau Kollegin Mundlos zu Wort gemeldet, dann für die FDP-Fraktion Herr Kollege Riese und für die Fraktion DIE LINKE Herr Adler - damit alle das wissen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Brunotte, manchmal ist es von Vorteil, wenn man schon ein kleines bisschen länger hier im Parlament sitzt.
Zu Ihrer Mär mit den Rauchmeldern: 2001 hat es eine Anfrage des Kollegen Beckmann und der Kollegin Pawelski an die damalige Landesregierung zu den Rauchmeldern gegeben,
und es ist sehr langatmig und ausführlich begründet worden, warum es Rauchmelder eben nicht verpflichtend geben sollte.
(Miriam Staudte [GRÜNE]: Aber mit welcher Intention! - Jens Nacke [CDU]: Wie peinlich war das denn?)
Dem, was Sie zu der langen Beratung dieses Gesetzentwurfs ausgeführt haben, möchte ich ausdrücklich widersprechen. Es ist richtig, dass zwischen der Anhörung und der ersten Vorlage ein relativ langer Zeitraum lag. Aber als dann die Vorlage Ende Dezember 2011 gekommen ist, haben wir es im Sozialausschuss geschafft, bis Anfang März alle unsere Hausaufgaben zu machen. Die Mitberatung hat dank Sonderausschusssitzung ebenfalls hervorragend funktioniert. Für den Umfang dieses Gesetzes finde ich die Beratung, die wir alle gemeinsam durchgeführt haben, sensationell kurz und stringent.
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Mundlos. - Für die FDP hat für anderthalb Minuten Herr Riese das Wort.
Lieber Herr Brunotte, das war ja eine rechte Büttenrede, die Sie hier gehalten haben. So viel Beredsamkeit hätten wir uns in der Sache und zu den Details im Ausschuss auch gewünscht. Dort war sie ja nicht festzustellen, muss man deutlich sagen.
(Stefan Schostok [SPD]: Bitte nicht so altklug! - Zuruf von der SPD: Selber kommt nichts von Ihnen?)
Aber zu der Beratungsdauer von 15 Monaten kann man wirklich nicht deutlich genug ausführen, dass uns seinerzeit der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst gesagt hat, dass das ein umfassendes Werk ist, das - wie der GBD so ist - gründlich gearbeitet und im Detail verglichen werden muss, welcher rechtliche Rahmen der Bundesebene oder der europäischen Ebene möglicherweise noch darüber liegt und welche Konflikte möglicherweise mit anderem Landesrecht bestehen. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat dann weniger rechtliche Fehler in dem Text ausgemerzt, als uns zu Straffungen und Klarstellungen veranlasst, die sehr hilfreich gewesen sind.
Die Baukultur haben wir im Ausschuss diskutiert. Wir sind uns hoffentlich darüber einig, dass das ein unklarer Begriff ist, aus dem man nicht unmittelbar rechtliche Wirkungen ableiten kann. Deswegen wäre es nicht sehr hilfreich, die Baukultur in dieser Unbestimmtheit als Ziel aufzunehmen. Auch insoweit sind wir ja von Fachleuten beraten worden.
Eines darf ich hier doch noch einmal sagen: Von zehn Minuten Redezeit zu diesem umfassenden Paket der Bauordnung mit den unzähligen Gegenständen, die dort gestaltet werden, acht Minuten Eigenlob - das ist ein bisschen viel.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Johanne Modder [SPD]: Das ist ge- nau angemessen! - Kreszentia Flau- ger [LINKE]: Sagt der bescheidene Herr Riese! - Ursula Weisser-Roelle [LINKE]: Da muss er selber lachen!)