Die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE unterteilt sich in sechs verschiedene Bereiche. Zunächst wird nach dem Einsatz von Quellen-Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen gefragt. Dann wird über den Erwerb - Anmietung und Eigenentwicklung - gesprochen. Darüber hinaus gibt es eine Prüfung von Qualität und Rechtmäßigkeit, die Beteiligung des Datenschutzbeauftragten bzw. Nachfragen zur Datensicherheit. Daran schließen sich einige Fragen zur Verwertbarkeit der ermittelten Daten in den richterlichen Verfahren an. Und zum Schluss gibt es auch die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit.
Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle ganz deutlich betonen: Was die Landesregierung und die Sicherheitsbehörden in Niedersachsen zur Sicherheit der Menschen hier beitragen - gerade im Bereich der Strafverfolgung -, ist wirklich ein Kompliment wert. Ich halte es für ausgesprochen wichtig, dass wir diese Maßnahmen einsetzen können; denn wir wissen, dass sich die Straftäter aufgrund der technischen Entwicklung gerade im Bereich der Telekommunikation Mittel bedienen, derer sich auch die Strafverfolgungsbehörden bedienen müssen. Die Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden hier in Niedersachsen müssen in die Lage versetzt werden, in diesen Ermittlungsverfahren auf dem technisch neuesten Stand tätig werden zu können. Diese Landesregierung bemüht sich mit allen Mitteln, die Sicherheit in Niedersachsen zu gewährleisten.
Meine Damen und Herren, es hat drei Einsätze gegeben; das haben Sie eben schon gehört. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2008 ein Urteil gefällt hat, wonach Überwachungsmaßnahmen unter sehr strenge Vorbehalte gestellt werden, mussten diese drei Maßnahmen in Niedersachsen natürlich richterlich genehmigt werden.
Ich darf an dieser Stelle auch noch einmal betonen, wie wichtig die Maßnahmen sind. Gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft haben wir hier zur Kenntnis nehmen dürfen, dass die eine Maßnahme letztendlich zur Festnahme geführt hat, sodass der Täter verurteilt werden konnte. Dabei handelt es sich um einen Raubmord, also um eine Tat mit Todesfolge. Nur aufgrund dieser Ermittlungsmöglichkeiten auf der Grundlage der QuellenTelekommunikationsüberwachung ist es möglich gewesen, diesen Straftäter zu verurteilen. Bei der zweiten Maßnahme ging es um den Erwerb von Betäubungsmitteln. Bei der dritten Maßnahme ging es um ein Zollverfahren, um Schmuggel. Alle diese Maßnahmen sind mit der Staatsanwaltschaft abgesprochen und richterlich genehmigt gewesen. Insofern können Sie hier nicht behaupten, dass sie nicht rechtmäßig gewesen sind.
Zum Erwerb und zur Nutzung der vorhandenen Telekommunikationsmöglichkeiten und der Software, die wir hier in Niedersachsen genutzt haben, ist festzustellen, dass es eine europaweite Ausschreibung gegeben hat. Bei dem neuen System ist auch der Datenschutzbeauftragte eingebunden gewesen.
Insofern gehen wir davon aus, dass auch von dort aus eine Unterstützung erfolgt und dass in den nächsten Beratungen Vorschläge mit eingebracht werden.
Meine Damen und Herren, Voraussetzung dafür, dass diese Ermittlungsergebnisse in den Verfahren konsequent eingesetzt, umgesetzt und verwertet werden können, ist die richterliche Genehmigung dieser Einsätze. Ich habe es eben schon ausgeführt: Das ist der Fall.
Ich halte es für ausgesprochen wichtig, dass wir diese Maßnahmen auch in Zukunft durchführen können; denn Sie wissen, dass gerade auch unter dem Vorbehalt der Persönlichkeitsrechte gewährleistet sein muss, dass das Grundgesetz eingehal
ten wird. Dazu hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte nach den Artikeln 1 und 2 nur dann möglich ist, wenn dies durch den Verdacht auf Schwerstkriminalität gerechtfertigt ist.
Meine Damen und Herren, diese Landesregierung hält sich selbstverständlich an das Grundgesetz. Sie haben es eben schon gehört: Die QuellenTKÜ-Maßnahmen sind abgesegnet und abgesichert, sodass wir hierbei nicht die Persönlichkeitsrechte verletzen.
Wir sind hier in Niedersachsen mit einer wirklich guten Sicherheitsbehörde und einem Verfassungsschutz aufgestellt, der die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten natürlich beachtet. Das Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10 muss selbstverständlich ebenfalls eingehalten werden. Das werden wir auch in Zukunft tun. In Niedersachsen gibt es natürlich die Voraussetzung - genau wie in anderen Ländern -, dass die Verfassungsmäßigkeit gewährleistet sein muss.
Meine Damen und Herren, Sie haben es eben aus den Worten unseres Innenministers gehört: Die Sicherheitsbehörden erfüllen alle gesetzlichen Voraussetzungen, die gefordert werden, um in diesen vertraulichen Bereich einzugreifen. Außerdem ist es selbstverständlich wichtig, dass alle technischen Voraussetzungen erfüllt sind, wenn man in die private Lebenssphäre eindringt.
Sie haben verschiedene Fragen nach einer Eigen- oder Fremdentwicklung dieses Systems gestellt. An dieser Stelle möchte ich betonen, dass die Landesregierung letztlich aus Geheimhaltungsgründen und aus Gründen der Sicherheit der Arbeit der Sicherheits- und Verfassungsschutzbehörden nicht alle Fragen in der Öffentlichkeit beantworten kann.
Im Innenausschuss war zu diesem Thema ebenso wie im Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes unterrichtet und beraten worden. Sie können sicher sein, dass die Informationspflicht gegenüber diesem Landtag und seiner Abgeordneten eingehalten wird. Wenn zu diesem Thema Fragen gestellt werden, werden diese beantwortet. Man kann selbstverständlich nicht alles über die Arbeitsweise des Verfassungsschutzes und der Sicherheitsbehörden in der Öffentlichkeit
darstellen. Deshalb konnten nicht alle Antworten gegeben werden. Trotzdem möchte ich an dieser Stelle den Mitarbeitern des Innenministeriums danken. Wir sind froh und dankbar, dass wir in den Ministerien diese Unterstützung haben, dass wir diese Unterstützung beim Verfassungsschutz haben und dass wir selbstverständlich alle rechtlichen Grundlagen beachten.
Ich glaube, dass alle Fraktionen hier in diesem Landtag - natürlich außer Fraktion der Linken - es als sehr positiv ansehen, dass wir die Strafverfolgungsbehörden hier in Niedersachsen mit solchen Mitteln ausstatten können. Auch das neue System, das es geben wird und das simultan geprüft worden ist, entspricht natürlich den rechtlichen Vorgaben.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, uns auch künftig bei dieser Aufgabe zu unterstützen. Ich bin dankbar dafür, dass die Menschen in Niedersachsen mit diesem Innenminister und natürlich auch mit dieser Landesregierung und den sie tragenden Regierungsfraktionen sicher leben können.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Ich habe meine Redezeit wohl fast auf die Sekunde ausgeschöpft.
Meine Damen und Herren, zu einer Kurzintervention hat sich die Kollegin Flauger von der Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet. Wie immer 90 Sekunden!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wollte eigentlich noch auf Herrn Schünemann reagieren und ihm den Nobelpreis verleihen, weil er behauptete, ein Problem der Informatik gelöst zu haben, über das sich die Leute schon seit Jahren den Kopf zerbrechen. Das kann ich jetzt aber nicht; denn ich muss mich auf die Kollegin beziehen.
Liebe CDU, es reicht nicht, wenn Sie meinen, dass aufgrund des technischen Fortschritts bestimmte Maßnahmen der Ermittlungsbehörden unverzichtbar sind. Ihre Einschätzung, dass sie unverzichtbar sind, mag ja bestehen. Aber das ist noch keine hinreichende rechtliche Grundlage.
Wenn Ihnen die bisherigen Gesetze nicht die Befugnisse einräumen, die Sie meinen, haben zu müssen, dann müssen Sie sich darum kümmern, gegebenenfalls die Gesetze zu ändern. Sie können nicht einfach sagen, dass Sie das brauchen und dass etwas sehr wichtig ist, sondern Sie müssen mit der Entwicklung Schritt halten und das an der Stelle tun. - Wir würden das an der Stelle für falsch halten. Aber das ist etwas anderes.
Sie sind im Übrigen mit der Auffassung, dass § 100 a der Strafprozessordnung eine hinreichende Kompetenzgrundlage ist, inzwischen sehr einsam.
Das sollten Sie einmal zur Kenntnis nehmen. Fast alle, die sich dazu äußern, sagen, dass diese Regelung nicht ausreicht. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Forderung nach rechtlichen Vorgaben natürlich nicht die Anordnung durch den Richter oder durch die Staatsanwaltschaft gemeint, sondern es geht darum, eine eigenständige gesetzliche Grundlage zu schaffen. Diese gibt es aber nicht. Damit haben Sie keine Grundlage für Ihr Tun. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Flauger, ich glaube, Sie müssten einmal zur Kenntnis nehmen, dass es diese Rechtsgrundlage gibt und dass das Bundesverfassungsgericht ganz eindeutig geklärt hat, dass § 100 a der Strafprozessordnung diese Rechtsgrundlage darstellt.
Sie dürfen auch davon ausgehen, dass diese Landesregierung selbstverständlich nur auf den entsprechenden Rechtsgrundlagen arbeitet. Sonst wäre schon längst erklärt worden, dass wir von den Richtern dafür keine Genehmigung erhalten können. Insofern haben wir diese drei Maßnahmen genehmigt bekommen. Das müssen Sie vielleicht auch einmal zur Kenntnis nehmen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den letzten Wochen und Monaten hat der Einsatz von sogenannten Staatstrojanern in der Öffentlichkeit heftige Debatten ausgelöst. Wir begrüßen diese Debatten; denn sie belegen, dass die Öffentlichkeit sehr sensibel ist, wenn es darum geht, dass der Staat durch Überwachungsmaßnahmen bürgerliche Grundrechte weitestgehend preisgibt.
Diese Debatte steht daher stellvertretend für viele Diskussionen, die zeigen, dass eine neue Grenzziehung zwischen Freiheit und Sicherheit im Internet nötig ist, die eben nicht beliebig zulasten der Freiheit und der informationellen Selbstbestimmung erfolgen darf.
Der Kern der Problematik - das wurde schon mehrmals angedeutet - ist vom Bundesverfassungsgericht, wie ich finde, sehr klar und sehr präzise dargelegt worden. Das Bundesverfassungsgericht hat auf die besonderen Risiken hingewiesen, die mit einer Quellen-Telekommunikationsüberwachung verbunden sind. Mit der Infiltration des Systems sei die entscheidende Hürde genommen, um das System insgesamt auszuspähen.
Für das Bundesverfassungsgericht war dabei relevant, dass es eben ein Risiko gibt, dass über die Inhalte und Umstände der Telekommunikation hinaus weitere persönlichkeitsrelevante Informationen erhoben werden können. Diese Aussage wurde auch ganz bewusst vor dem Hintergrund getroffen, dass der Einsatz nur bei schwersten Straftaten möglich ist.
Nicht nur die tatsächlich auftretenden Fälle sind also das Problem, sondern bereits die Möglichkeit, die Persönlichkeit des Einzelnen umfassend auszuspähen. Ich finde, die Landesregierung hätte sich in der Antwort auf die Große Anfrage wenigs