Angelika Jahns
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag „Open Data für Niedersachsen - Mehr Transparenz für mehr Demokratie“ ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir haben diesen Antrag im Innenausschuss sehr gut und intensiv beraten. Ich bin den Fraktionen von SPD und Grünen sehr dankbar, dass sie unseren Änderungsvorschlag mittragen. Ich denke, das schafft ein wichtiges Stück Transparenz.
Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, Frau Kollegin Flauger - Sie haben das eben etwas negativ dargestellt -, dass die Landesregierung in
den letzten Jahren sehr wohl schon sehr viel Transparenz in ihr Regierungs- und Verwaltungshandeln gebracht hat. Die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen haben schon jetzt vielfältige Möglichkeiten, auf Daten zuzugreifen. Zum Beispiel können sie auf Statistikportale oder auf das Vorschrifteninformationssystem zugreifen. Das ist sehr positiv zu werten.
Natürlich sind auch wir der Meinung, dass man immer noch besser werden kann. Deswegen wollen auch wir, dass die Niedersächsische Landesregierung die Daten so aufbereitet und zur Verfügung stellt, dass die Bürgerinnen und Bürger möglichst einfach an sie herankommen und sie nutzen können.
Wir haben in unserem Änderungsvorschlag die einzelnen Kriterien dafür, die die Fraktion DIE LINKE in ihrem Antrag in Englisch aufgeführt hat, in Deutsch genannt. Ich bin eine Freundin der deutschen Sprache und Mitglied im Verein zum Erhalt der deutschen Sprache. Wir haben im Ausschuss Zustimmung dafür bekommen, dass wir die deutschen, leichter verständlichen Begriffe verwenden, damit sie jeder versteht.
Wir wollen, dass die Daten zeitnah, vollständig, lizenzfrei und nach Möglichkeit einfach handhabbar zur Verfügung gestellt werden, damit man sie gut nutzen kann. Ich bin dankbar dafür, dass wir eine so große Übereinstimmung erreicht haben und diesen Antrag mit breiter Mehrheit verabschieden werden.
Meine Damen und Herren, in unserem Änderungsvorschlag nennen wir noch einige zusätzliche Punkte. Auch wir begrüßen, wenn möglichst viele Daten kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Aber - das hat Frau Janssen-Kucz von den Grünen eben schon gesagt - es gibt auch Voraussetzungen, die eine Gebührenerhebung nötig machen. Das betrifft insbesondere den Bereich der Geodaten, die gegebenenfalls kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden sollen.
Ich denke, wir sind mit dem Antrag auf einem guten Weg. Wir wollen für weitere Transparenz in der Zukunft sorgen. Ich darf an dieser Stelle auch ein herzliches Dankeschön an die Landtagsverwaltung
und natürlich auch an die Landesregierung dafür richten, dass sie in vielen Portalen Daten zur Verfügung stellen.
Aber wie ich eben sagte, gibt es immer noch Verbesserungsmöglichkeiten. Wir fordern deswegen, dass die Landesregierung ein Internetportal bereitstellt, über das das gesamte Open-Data-Angebot der niedersächsischen Verwaltung zentral erreicht werden kann. Das ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Auf diesem Wege wollen wir weitermachen.
Sie haben zwar einiges an unserem Änderungsvorschlag kritisiert, aber ich bin froh, dass wir die Diskussion durchaus sachlich geführt haben; das möchte ich an dieser Stelle noch einmal sagen. In Ihrem Ursprungsantrag sind ja z. B. auch noch Daten enthalten, die sich längst überholt haben, z. B. haben Sie den 31. März 2012 genannt und eine Forderung für den Dezember 2012 gestellt.
- Ja, Sie haben gestern einen Änderungsantrag eingebracht. Aber wir haben in der Vergangenheit so oft über diesen Antrag beraten; Sie hätten den Änderungsantrag auch ein bisschen früher einbringen können.
- Nein, das hätte wahrscheinlich nichts geändert. Aber es ist doch ein bisschen kurzfristig. Wir hatten Zeit genug.
Ich freue mich und bedanke mich noch einmal bei den Fraktionen der SPD und der Grünen, dass wir das so gemeinschaftlich hinbekommen haben. Herzlichen Dank! Wir sind in Niedersachsen bei der Datenaufbereitung und der Transparenz auf einem guten Weg.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema, über das wir gerade sprechen, ist für uns in vielen Facetten sehr bedrückend. Insofern möchte ich an dieser Stelle als Erstes ein ganz großes Dankeschön an unseren Innenminister, die zuständigen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die Staatsanwaltschaft und alle Sicherheitskräfte sagen, die sich dafür eingesetzt haben, dass diese Razzia durchgeführt werden konnte, die
letztendlich dazu geführt hat, dass der Innenminister ein Verbotsverfahren eingeleitet hat. Herzlichen Dank dafür!
Ich möchte an dieser Stelle aber auch ganz kurz auf das eingehen, was unsere Kollegin Leuschner eben gesagt hat: dass dieses Verfahren zu spät kommt. - Frau Kollegin Leuschner, ich kann durchaus nachvollziehen, wie betroffen Sie sind. Ich glaube, Sie haben bei unseren Innenausschusssitzungen erfahren dürfen, wie wir als Kolleginnen und Kollegen Sie unterstützt haben. Ich glaube, wir haben bei diesem Thema sehr viel Solidarität bewiesen,
natürlich auch gegenüber unserer Ministerin, die ebenfalls sehr betroffen war.
Ich denke, diese Sache müssen wir wirklich gemeinsam angehen. Der Extremismus in jeglicher Form, insbesondere natürlich der Neonazismus, ist gefährlich für unsere Demokratie. Wir sind uns alle darüber einig, gemeinsam dagegen zu kämpfen.
Sie haben eben gesagt: Man muss den Anfängen wehren. - Das ist richtig. Wir alle wollen das gemeinsam tun. Es gibt mittlerweile in vielen Kommunen Bürgerinitiativen und Zusammenschlüsse „Bunt gegen braun“. Ich finde es hervorragend, dass sich die Menschen vor Ort so engagieren. Auch an den Schulen wird dafür mittlerweile sehr viel getan. Alle Ministerien sind in den Kampf gegen Extremismus - ob Rechts- oder Linksextremismus, Antisemitismus oder Neonazismus - einbezogen.
Aber wir müssen mit derartigen Verbotsverfahren ganz vorsichtig sein. Wir haben in der Vergangenheit bereits sehr negative Erfahrungen gemacht. Insofern kann ich nachvollziehen, dass man Fakten wirklich vorlegen muss, und zwar in einer Art und Weise, die sicherstellt, dass das Verfahren Bestand hat. Auch in dieser Beziehung möchte ich ein herzliches Dankeschön sagen. Da es den Verein „Besseres Hannover“ seit 2008 gab, musste man natürlich erst einmal sammeln und beobachten. Man konnte nicht gleich von vornherein ein Verbotsverfahren anschieben, auch wenn wir - insbesondere natürlich unser Innenminister - das sicherlich gern getan hätten. Sie kennen ihn und wissen, dass er gegen diese Bestrebungen extrem vorgeht.
Jetzt können wir dankbar sein, dass es gelungen ist, Fakten und Argumente zu sammeln, Schriftstücke und andere Gegenstände bei den einzelnen Mitgliedern zu beschlagnahmen und Forenbeiträge im Internet zu sichern. Nun haben wir genügend in der Hand, um dieses Verbotsverfahren durchzustehen. Denn wir müssen immer damit rechnen, dass die Möglichkeiten, gegen ein Vereinsverbot vorzugehen, genutzt werden.
Gerade in der letzten Woche hat mich die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Verteilung von Informationsmaterial der NPD in Sachsen sehr betroffen gemacht. Sie alle haben sicherlich im Radio gehört, dass sich die Post geweigert hat, eine Wurfsendung der NPD zu verteilen. Daraufhin hat die NPD geklagt, und sie hat recht bekommen. Die Post ist verpflichtet, dieses Material zu verteilen. Das macht doch sehr deutlich, welche Rechtssicherheit schon aus formalen Gründen notwendig ist. Das deutsche Recht sieht eben vor, dass Post verteilt werden muss, egal, wie der Inhalt aussieht. Das müssen wir verinnerlichen: Wir sind gehalten, rechtssichere Beweismittel in der Hand zu haben.
Ich glaube, dass wir in Niedersachsen jetzt ein ganz großes Stück weiter sind. Wir stellen unsere Materialien zusammen und arbeiten gemeinsam - „gemeinsam“ will ich an dieser Stelle noch einmal betonen - daran, alle neonazistischen und extremistischen Vereine in den Griff zu bekommen. Wir arbeiten gemeinsam daran, diese Strömungen einzudämmen. Natürlich tragen wir in Niedersachsen auch durch Bildungsmaßnahmen dazu bei, dass gerade junge Leute, die für solche Strömungen empfänglich sind, darüber aufgeklärt werden, was Demokratie bedeutet und dass es in Niedersachsen keinen Raum für neonazistische Strömungen gibt.
Ich bin fest überzeugt, dass wir gemeinsam dieses Ziel erreichen werden, und bedanke mich ganz herzlich.
Sehr geehrte Frau Kollegin Leuschner, wir haben in den letzten Monaten sehr oft über dieses Thema gesprochen. Sie kritisieren wieder einmal, dass wir das NPD-Verbotsverfahren von Niedersachsen aus nicht angeschoben haben. Wir haben gerade in der letzten Woche wieder einen Antrag verabschiedet. Sie wissen, dass die Innenministerkonferenz und anschließend auch die Ministerpräsidenten dieses Thema besprechen werden. Insofern nützt es uns nichts, wenn wir hier in Niedersachsen allein etwas tun würden. Wir können das nicht alleine verbieten.
Deshalb bitte ich Sie, meine Damen und Herren von der SPD, noch einmal um Ihre Unterstützung in den von Ihnen geführten Ländern, damit letztendlich wirklich eine gute Lösung für Deutschland gefunden wird.
Danke schön.
Frau Kollegin Zimmermann, Sie haben eben kritisiert, dass die ARUG immer wieder um Geld betteln muss bzw. immer wieder Geld beschaffen muss. In der Vergangenheit durfte sie ihr Geld für Projekte ausgeben, das ihnen zugewiesen war. Dieses Geld ist aber nicht in dem Umfang in Anspruch genommen worden, in dem es zur Verfügung stand. Es ist natürlich einfach zu sagen, wir brauchen mehr Geld. Das musste immer belegt werden. Ich gehe natürlich davon aus, dass das in Zukunft auch so sein wird. Die Unterstützung der Landesregierung ist der ARUG jedenfalls sicher.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Beschäftigtendatenschutz ist in der Bundesrepublik Deutschland auf einem guten Weg. Wir haben eben von den Kolleginnen gehört, dass es in der Vergangenheit einige Datenskandale gegeben hat: bei Lidl, bei der Deutschen Bahn, bei der Telekom und auch - darauf wurde eben noch einmal hingewiesen - bei Aldi. Auch wir finden diese Skandale selbstverständlich unmöglich.
Meine Damen und Herren, hier müssen natürlich beide Seiten berücksichtigt werden, sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite. Ich darf Ihnen an dieser Stelle sagen: Wir, die Fraktionen von CDU und FDP im Niedersächsischen Landtag, sind sehr froh darüber, dass es den Gesetzentwurf auf Bundesebene gibt. Sie tun hier ja
so, als wenn sich in den letzten Jahren seit Aufdeckung dieser Skandale nichts getan hätte.
Auf Bundesebene - das haben Sie selbst durch Ihren Änderungsantrag noch einmal deutlich gemacht - gibt es bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf, der viele Regelungen enthält, die sich mit dem Beschäftigtendatenschutz, aber natürlich auch mit den Arbeitgeberinteressen befassen. Deswegen sind wir der festen Überzeugung, dass dieses Thema auf der Bundesebene gut angesiedelt ist und sehr positiv vorangebracht werden wird.
Natürlich haben im Rahmen der Gesetzesberatungen auf Bundesebene auch Anhörungen stattgefunden. Selbstverständlich hat es Änderungswünsche und Anregungen gegeben, sodass dieser Gesetzentwurf noch einmal überarbeitet worden ist. Aber das ist nach unseren Erfahrungen bei jedem Gesetzentwurf so: Kein Gesetzentwurf kommt so aus dem Parlament heraus, wie er eingebracht wurde. Wir unterstützen natürlich die Bundesregierung dabei, die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen sorgfältig gegeneinander abzuwägen.
Auf der einen Seite müssen die Datenschutzinteressen der Arbeitnehmer berücksichtigt werden - insbesondere soll hinsichtlich der Kontrollmaßnahmen Rechtssicherheit bestehen -, aber auf der anderen Seite muss auch daran gedacht werden, dass die Arbeitgeber die Chance haben müssen, den Arbeitsablauf zu kontrollieren, um Unregelmäßigkeiten zu überprüfen.
Ich will einige Punkte ansprechen, die wohl noch zu Diskussionen führen werden, insbesondere die Telefonüberwachung und die eben angesprochenen Ortungssysteme. Hier muss es z. B. möglich sein - das ist angeführt worden -, festzustellen, wo sich Lkw-Fahrer befinden, um in Erfahrung zu bringen, ob sie wirklich ihren Arbeitsweg einhalten und nicht von ihrem Auftrag abweichen.
Aber es muss natürlich auch darauf geachtet werden, dass im Rahmen von Einstellungsverfahren die Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigt werden. Es muss Rechtssicherheit geschaffen werden mit Blick auf die Frage, welche Fragen im
Einstellungsverfahren gestellt werden dürfen. Es wurde immer wieder kritisiert, dass Frauen, die sich um Arbeitsstellen beworben haben, gefragt wurden, ob sie schwanger sind. Manche Arbeitgeber haben auch bestimmte ärztliche Untersuchungen angestrebt. Diese Dinge müssen in einem Beschäftigtendatenschutzgesetz festgelegt werden. Es muss Rechtssicherheit darüber geschaffen werden, welche Daten erhoben und gespeichert werden dürfen und wie lange sie aufbewahrt werden dürfen.
Meine Damen und Herren, in gewissen Betrieben besteht auch die Notwendigkeit, biometrische Daten zu erheben - z. B. Augen- oder Fingerabdrücke -, z. B. wenn Forschungsergebnisse der Geheimhaltung unterliegen. Diese Dinge müssen in Deutschland möglich sein. Wir sind hier doch alle in der Verantwortung und wollen unsere Wirtschaft auch weiterhin auf gute Füße stellen.
Aber selbstverständlich haben auch wir ein Interesse daran, dass die Beschäftigten und Arbeitnehmer in Deutschland sicher sein können, dass mit ihren Daten sorgfältig umgegangen wird.
Ich sage es noch einmal: Im Rahmen der Gesetzesberatung auf Bundesebene sind viele Änderungswünsche geltend gemacht worden. Sie haben es vorhin selber angeführt, Frau Flauger: Sowohl die Gewerkschaften als auch die Arbeitgeberverbände haben viel Kritik geübt. Das ist doch das beste Zeichen dafür, dass man sich wirklich bemüht, die Abwägung aller Interessen zu gewährleisten und auch allen irgendwo ein Stückchen entgegenzukommen.
Selbstverständlich hat für uns dabei die Wahrung der Grundrechte die erste Priorität. Deswegen werden wir - das haben Sie ja auch gefordert - als Land Niedersachsen bzw. wird die Landesregierung den gesamten Beratungsprozess auf Bundesebene sorgfältig mit begleiten. Aber hier im Niedersächsischen Landtag ist dieser Antrag nicht richtig angesiedelt.
Ich denke, Sie sehen es genauso - sie haben ja einen entsprechenden Änderungsvorschlag eingebracht -: Dieser Gesetzentwurf ist auf Bundesebene richtig angesiedelt. Die Bundesregierung entscheidet. Sie haben wie die Interessenvertreter die Möglichkeit, wie bisher mit Ihren Fraktionen auf Bundesebene zu sprechen und Ihre Anregungen und Bedenken einzubringen. Von daher sind wir
fest davon überzeugt, dass es am Ende ein gutes Gesetz geben wird.
Ich freue mich, dass wir in Deutschland eine Demokratie haben und unsere Grundrechte gewahrt werden.
Herzlichen Dank.
Liebe Kollegin! Wahrscheinlich haben Sie nicht richtig zugehört.
Ich habe keineswegs kritisiert, dass Sie dieses Thema hier zur Sprache gebracht haben bzw. einen Antrag dazu gestellt haben. Ich habe klar und deutlich gesagt, dieser Antrag ist hier falsch. Und Sie haben das ja auch durch Ihren eigenen Änderungsantrag belegt, Frau Flauger. Sie haben in Ihrem ersten Antrag die Fraktionen aufgefordert, ihre Fraktionen auf Bundesebene entsprechend anzutreiben und zu sagen, sie sollten sich dort aktiv einbringen. Deswegen ist für uns keine andere Situation entstanden. Sie können sich weiterhin dort einbringen.
Das, was wir hier in Niedersachsen zu besprechen haben, nehme ich selbstverständlich entgegen. Aber das hält uns nicht davon ab, Ihren Antrag abzulehnen und die auf der Bundesebene vorhandenen Anregungen weiterhin zu bearbeiten. Ich habe Ihnen gesagt, dass es viele Änderungswünsche gegeben hat. Es gibt ca. 50 Einwendungen. Sie werden bearbeitet, und Sie werden sehen, dass am Ende ein positives Gesetz herauskommt. Davon bin ich fest überzeugt. Ich hoffe, Sie arbeiten daran mit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag „‚Staatstrojaner’ stoppen“ der Fraktion der Linken hat sich durch die Beratung im Plenum zur Antwort auf die Große Anfrage im März erledigt. Wir jedenfalls sind davon ausgegangen, dass der Antrag zurückgezogen wird, nachdem wir all diese Dinge und insbesondere auch Ihre Forderungen so ausführlich besprochen hatten.
Ich bin schon sehr überrascht, dass ich hier Begriffe wie „Spähprogramm“ oder „Schnüffelsoftware“ hören muss. Meine Damen und Herren, Sie werden doch der Landesregierung nicht unterstellen, derartige Programme einzusetzen, die rechtlich nicht abgesichert sind!
- Ja, eben! Diese Landesregierung ist rechtmäßig. Wir haben uns angehört. Das, was in der Vergangenheit eingesetzt wurde, ist ganz klar belegt und entsprechend den Bestimmungen des § 100 a der Strafprozessordnung erfolgt.
Sie tun geradezu so, als würden diese Programme weiterhin eingesetzt. In den vergangenen Beratungen haben Sie erfahren, dass die Landesregierung diese Programme nicht mehr einsetzt. DigiTask ist gestoppt worden. Insofern ist Ihr Antrag zumindest in diesem Punkt bereits erledigt gewesen.
Darüber hinaus möchte ich gerade der Kollegin Flauger Folgendes sagen - Sie waren ja in den Ausschussberatungen nicht dabei; ich bedauere außerordentlich, dass Ihre Kollegen die Beratungsergebnisse anscheinend nicht weitergegeben haben -:
Wir haben ausführlich über das Thema gesprochen, dass die Öffentlichkeit mitnichten über den Einsatz dieser Programme bzw. über die konkreten Fälle unterrichtet werden kann. Wenn Kriminalitätsbekämpfung in diesem Land möglich sein soll und die Menschen in Niedersachsen geschützt werden sollen, dann kann doch alles das nicht der Öffentlichkeit mitgeteilt werden! Meine Damen und Herren, ich appelliere ganz eindringlich an Sie - Sie haben ja teilweise bekräftigt, dass Sie diese Überwachung mit unterstützen -:
Wir müssen die Kriminalitätsbekämpfung in dem Sinne vornehmen dürfen. Wir müssen doch erkennen, dass die technische Entwicklung gerade für
Kriminelle und Straftäter in den letzten Jahren extrem fortgeschritten ist. Sollen wir denn mit einer Zwille hinterherlaufen, wenn sie mit Lasern durch das Land schießen? - Das kann nicht sein, meine Damen und Herren. Ich denke, wir müssen uns dafür stark machen, dass wir entsprechende Möglichkeiten haben.
Meine Damen und Herren, die Vorschriften werden eingehalten. Das ist ganz klar. Wir unterstellen natürlich auch, dass die Rechtmäßigkeit gewährleistet ist. Aber ich weise ganz ausdrücklich auf Folgendes hin: Wenn wir in diesem Land Sicherheit gewährleisten wollen, dann müssen wir auch die Chance haben, dementsprechend wirken zu dürfen.
Wir waren uns einig, dass wir dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst einen Arbeitsauftrag geben und dass der Datenschutzbeauftragte in den Vorschlag mit einbezogen wird - das war insbesondere der Wunsch der CDU-Fraktion im Ausschuss -, Kriterien aufzustellen, wie künftig Unterrichtungen über den Einsatz der entsprechenden Software erfolgen sollen.
Im Moment erfolgt kein Einsatz. Von daher bedarf es im Moment keiner weiteren Unterrichtung. Aber wir waren uns einig, dass dieser Arbeitsauftrag für die Zukunft erteilt wurde. Eben ist noch einmal darauf hingewiesen worden, dass das noch in dieser Legislaturperiode erfolgen soll.
Insofern sind alle Punkte Ihres Antrages erledigt. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen.
Zum Schluss möchte ich noch Folgendes sagen: Wenn man die historische Vergangenheit der Linken betrachtet,
kann ich wirklich nicht nachvollziehen, dass sich die Linken hier hinstellen und die Überwachung kritisieren. Das ist dreist ohne Ende!
- Sie lernen aus der Vergangenheit? - Das sieht man!
Ihre Forderungen sieht man. Sie wollen diesem Land keine Sicherheit geben. Das, meine Damen und Herren, liegt nicht in unserem Interesse. Wir arbeiten für die Bürger in diesem Lande und wer
den die Kriminalität auch weiterhin nach unseren Möglichkeiten bekämpfen.
In diesem Sinne hoffe ich, dass wir dann, wenn wir die Vorschläge des GBD zur Kontrolle, zur Untersuchung usw. haben, gemeinsam entsprechend beraten können. Ich hoffe, dass wir in diesem Land auch weiterhin positiv arbeiten.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann zu diesen Ausführungen wirklich nur noch einmal Folgendes deutlich sagen: Im Zuge der Beratungen haben wir mehrmals darauf hingewiesen und deutlich gemacht, wo diese Software eingesetzt worden ist. Von 2009 bis 2011 gab es nur ganze drei Fälle.
Sie tun hier aber so, als wenn wir bei jedem dritten Bürger in Niedersachsen diese Software einsetzen würden.
Wir setzen diese Software doch nicht irgendwo in den privaten Haushalten ein, sondern nur dort, wo Kriminalität bekämpft werden muss.
Insofern kann ich das überhaupt nicht nachvollziehen.
Selbstverständlich ist es richtig und auch in unserem Interesse, dass die Privatsphäre gesichert werden muss. Das ist doch ganz klar. Telekommunikationsüberwachung kann nur in ganz speziellen Fällen rechtmäßig vorgenommen werden. Ich sage
es an dieser Stelle aber noch einmal: Dafür bietet diese Landesregierung Gewähr!
Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie wird die Unabhängigkeit der Mitglieder der Härtefallkommission gewährleistet, insbesondere derjenigen Mitglieder, die der Innenminister selbst vorschlägt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Neonazismus in Niedersachsen ist Thema der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Ich glaube, wir im Parlament sind uns alle einig, dass Neonazismus keinen Platz in den gesellschaftlichen Strukturen in Niedersachsen haben darf.
Ich möchte zunächst einmal der Landesregierung ein herzliches Dankeschön im Namen der Fraktionen der CDU und der FDP für die ausführliche Beantwortung der Fragen aussprechen. Der Fragenkatalog war sehr umfangreich. Frau Kollegin Zimmermann, Sie haben hier gesagt, die Fragen seien nicht ordnungsgemäß bzw. nicht ausführlich genug beantwortet worden. Ich sage Ihnen deutlich: Wir haben dieses Thema in den vergangenen Monaten und Jahren - das hat die Kollegin Leuschner am Anfang zum Ausdruck gebracht - sehr oft besprochen. Wir haben in diesem Bereich sehr viele übereinstimmende Auffassungen, und
wir haben Anträge dazu fraktionsübergreifend beschlossen. Diese Landesregierung hat nicht nur diesen umfangreichen Fragenkatalog beantwortet, sondern in diesem Zusammenhang in der Vergangenheit schon sehr viele Anfragen beantwortet und Unterrichtungen gegeben, sodass ich nur sagen kann: Die bisher bereitgestellten Informationen und Antworten, die in einer großen Ausführlichkeit erfolgt sind, sind eine gute Grundlage für die Arbeit in unserer Fraktion. Dafür noch einmal herzlichen Dank an die Landesregierung!
Aber ich möchte auch auf die Fragen der Fraktion DIE LINKE eingehen. Sie haben Fragen zur Entwicklung der Mitgliederzahlen in der neonazistischen Szene, zur DVU, zu rechtspopulistischen Gruppierungen, zu Immobiliengeschäften und den weiteren Aktivitäten der entsprechenden Gruppierungen, zur Internetpräsenz, zu medialen Tätigkeiten gestellt. Ich möchte auf einige spezielle Punkte eingehen.
Meine Damen und Herren, die Entwicklung der Mitgliederzahlen im rechtsextremen Bereich in Niedersachsen - das hat der Minister eben dargestellt - ist zum Teil etwas rückläufig, insbesondere bei den jungen Neonazis, aber auch bei der DVU. Das liegt insbesondere daran, dass sich die DVU und die NPD auf Bundesebene zusammengeschlossen haben. In Niedersachsen ist das nicht der Fall. Die niedersächsische DVU hat dagegen geklagt; das Verfahren läuft noch. Insofern gibt es in Niedersachsen noch eine Deutsche Volksunion. Aber sie hat mittlerweile Gott sei Dank - dafür sind wir sehr dankbar; ich glaube, da sind wir uns alle einig - nur noch etwa 50 Mitglieder.
Besorgniserregend ist die steigende Tendenz bei den Mitgliederzahlen der NPD; das ist auch deutlich geworden. In der Vergangenheit hat sich die Anzahl der Mitglieder etwas erhöht. Aber ich glaube sagen zu dürfen, dass nicht nur die Niedersächsische Landesregierung, sondern auch die Verfassungsschutzorgane, die Sicherheitsbehörden und auch die Polizei dieses Spektrum im Blick haben.
Sie haben auch nach der Beobachtung dieser Gruppierungen gefragt. Die Antwort ist, dass der Verfassungsschutz die NPD und auch die DVU beobachtet.
Zu Ihren Fragen zu rechtspopulistischen Gruppierungen ist zu sagen, dass es keine Aktivitäten gibt, die man als rechtspopulistisch bezeichnen könnte,
aber es gibt natürlich rechtsextreme Aktivitäten. Dort wird das Gedankengut der Neonazis nach den - sage ich einmal - Vorstellungen des Dritten Reiches propagiert, Stichworte „Gewaltherrschaft“, „Antisemitismus“, „Rassismus“ und „völkischer Kollektivismus“. Unsere Demokratie soll angegriffen werden, um diese Ideologien durchzusetzen.
Ich denke, in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass es in Niedersachsen ganz viele Bündnisse in den einzelnen Kommunen gibt, die sich zusammengeschlossen haben. Es heißt ja immer: bunt statt braun. Ich denke, es hat sich gezeigt, dass es in Niedersachsen viele zivilgesellschaftliche Kräfte gibt, die sich gemeinsam aufmachen, um den Rechtsextremismus zu bekämpfen.
Nein.
- Ja? Woher weißt du denn, was er fragen will? - Das kannst du doch gar nicht wissen!
Meine Damen und Herren, Sie haben auch nach den Aktivitäten der rechtsextremen und insbesondere neonazistischen Szene gefragt. Es ist schon angedeutet worden, dass diese Szene insbesondere darauf hofft, junge Leute über das Internet zu aktivieren, weil dort ein gewisser anonymer Raum besteht und jeder meint, er könne sich dort äußern, ohne dass das eine Verfolgung oder Ahndung nach sich zieht.
Ich glaube aber, man kann trotz der großen Gefahr, die natürlich von diesem Bereich ausgeht, feststellen, dass viele junge Menschen in Niedersachsen ein vernünftiges demokratisches Verständnis haben und sich nicht von diesen „Bauernfängern“ einfangen lassen.
Meine Damen und Herren, auf Landesebene gibt es sehr viele Aktivitäten, wie Sie eben gehört haben. Es gibt das Zentrum Demokratische Bildung in Wolfsburg. In Gifhorn, Wolfsburg, Braunschweig und Helmstedt gibt es ja auch die NPD.
Sie haben auch nach den Kommunalparlamenten gefragt. Einige Mitglieder der NPD - nicht der neonazistischen Szene, sondern der NPD - haben kommunale Mandate erringen können, auch in
unmittelbarer Nähe von Wolfsburg, in Helmstedt. Die Fraktion der Linken hat auch nach dem Verhältnis von Frauen und Männern in diesen extremen Organisationen gefragt. Erstaunlicherweise sind in diesen Gruppierungen etwa 10 % Frauen aktiv, aber es gibt keine einzige weibliche Mandatsträgerin. Ich frage mich als Frau immer, wie man als Frau diese Tendenzen vertreten kann. Aber Zeitzeugen aus dem Dritten Reich haben ja berichtet, dass es auch sehr aggressive Frauen in diesem Zusammenhang gab.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch zu dem Thema Immobiliengeschäfte von Rechtsextremen kommen. Wir hatten in den vergangenen Jahren oft Probleme in einzelnen Kommunen und mussten dagegen kämpfen, dass sich die NPD dort niederlässt, dass sie Grundstücke kauft und dass sie Schulungszentren errichtet. Die NPDSzene hat sich auch in Niedersachsen verändert; Sie haben ja auch nach Führungspersonen gefragt. Die Namen will ich hier natürlich nicht nennen. Aber durch den Tod des früheren Vorsitzenden hat sich die Aktivität der NPD in Niedersachsen verändert. In der Vergangenheit haben wir - „Gott sei Dank“ sage ich einmal - gerade auch in Wolfsburg verhindert, dass sich die NPD über Immobilienkäufe niederlassen kann. Ich glaube, das ist auch ein Zeichen dafür, dass wir alle Kräfte in Niedersachsen bündeln, um gegen diese rechtsextremistischen Aktivitäten vorzugehen und die Demokratie aufrechtzuerhalten.
Meine Damen und Herren, Sie haben aber auch nach der Zusammenarbeit der einzelnen Gruppierungen gefragt. Ich darf an dieser Stelle natürlich sagen: Eine Gefahr ist, dass sich nicht so viele geschlossene Vereine entsprechend betätigen, sondern - das wurde vorhin angedeutet - ca. 30 Organisationen.
Ich teile die Auffassung der Kollegin Leuschner, was die Aktivitäten des Vereins „Besseres Hannover“ betrifft. Was sich dort abspielt, ist zum Teil schon dramatisch. Ich weiß aber, dass die Verfassungsschutzszene das im Blick hat. Natürlich müssen wir vorsichtig sein und diese Aktivitäten beobachten.
Auch ansonsten sind die einzelnen Gruppierungen natürlich eine Gefahr. Zum Teil sind sie nicht vereinsgebunden; das ist eben deutlich geworden. Deswegen ist es relativ schwierig, solche Gruppierungen zu verbieten. Man muss sich nach den rechtlichen Bestimmungen unseres deutschen
Vaterlandes richten, nach dem Grundgesetz und den Strafgesetzen. Durch Beobachtung alleine kann man diese Vereine natürlich nicht aufheben. Man kann nur dann einschreiten, wenn Straftaten vorliegen.
Um auch auf diese Frage einzugehen: In der Vergangenheit sind keine Vereine verboten worden. Es sind einzelne Gruppierungen verboten worden, natürlich aufgrund ihrer Straftaten. Ansonsten ist es immer schwierig, in diesem Bereich tätig zu werden. Wir haben darüber diskutiert.
Die Sache mit dem NPD-Verbot hat Kollegin Leuschner eben dargestellt. Wir werden im Innenausschuss noch einmal darüber sprechen.
Zum Schluss möchte ich unseren Verfassungsschutzbehörden ein herzliches Dankeschön sagen. Sie auf der linken Seite hören das immer nicht gerne. Aber an dieser Stelle ist festzustellen, dass die Behörden sich mit aller Kraft dafür einsetzen, unsere Demokratie zu schützen, und zwar nicht nur gegen Rechtsextremismus, sondern auch gegen Linksextremismus, gegen Antiziganismus, gegen Antisemitismus und gegen den islamistischen Terrorismus.
In diesem Sinne wünsche ich mir, dass wir alle Kräfte hier in Niedersachsen bündeln, die sich diesem Ziel verschrieben haben. Wir werden unsere Demokratie gemeinsam aufrechterhalten.
Danke schön.
Herr Kollege Bachmann, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie das noch einmal dargestellt haben. Falls ich mich wirklich versprochen haben sollte, dann korrigiere ich das natürlich. Aber ich habe, glaube ich, sehr deutlich gesagt, dass ich zu den Zahlen der NPD Stellung genommen habe. Zu irgendwelchen Leuten, die von der NPD in andere Gruppierungen gewechselt sind,
habe ich mich überhaupt nicht geäußert. Sie sollten genau zuhören, was ich sage.
Ich kann Ihnen nur sagen: Unser Innenminister ist auch vor Ort sehr aktiv. Sie sollten sich an seinen Aktivitäten insbesondere zur Bekämpfung des Rechtsextremismus ein Beispiel nehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema des Einsatzes von Staatstrojanern in unterschiedlichen Bundesländern und damit die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Onlinedurchsuchungen haben im vergangenen Jahr bundesweit zu vielen Schlagzeilen geführt. Insofern ist es gut, dass wir dieses Thema heute hier behandeln. Der Innenminister hat das eben dargestellt.
Die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE unterteilt sich in sechs verschiedene Bereiche. Zunächst wird nach dem Einsatz von Quellen-Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen gefragt. Dann wird über den Erwerb - Anmietung und Eigenentwicklung - gesprochen. Darüber hinaus gibt es eine Prüfung von Qualität und Rechtmäßigkeit, die Beteiligung des Datenschutzbeauftragten bzw. Nachfragen zur Datensicherheit. Daran schließen sich einige Fragen zur Verwertbarkeit der ermittelten Daten in den richterlichen Verfahren an. Und zum Schluss gibt es auch die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit.
Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle ganz deutlich betonen: Was die Landesregierung und die Sicherheitsbehörden in Niedersachsen zur Sicherheit der Menschen hier beitragen - gerade im Bereich der Strafverfolgung -, ist wirklich ein Kompliment wert. Ich halte es für ausgesprochen wichtig, dass wir diese Maßnahmen einsetzen können; denn wir wissen, dass sich die Straftäter aufgrund der technischen Entwicklung gerade im Bereich der Telekommunikation Mittel bedienen, derer sich auch die Strafverfolgungsbehörden bedienen müssen. Die Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden hier in Niedersachsen müssen in die Lage versetzt werden, in diesen Ermittlungsverfahren auf dem technisch neuesten Stand tätig werden zu können. Diese Landesregierung bemüht sich mit allen Mitteln, die Sicherheit in Niedersachsen zu gewährleisten.
Meine Damen und Herren, es hat drei Einsätze gegeben; das haben Sie eben schon gehört. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2008 ein Urteil gefällt hat, wonach Überwachungsmaßnahmen unter sehr strenge Vorbehalte gestellt werden, mussten diese drei Maßnahmen in Niedersachsen natürlich richterlich genehmigt werden.
Ich darf an dieser Stelle auch noch einmal betonen, wie wichtig die Maßnahmen sind. Gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft haben wir hier zur Kenntnis nehmen dürfen, dass die eine Maßnahme letztendlich zur Festnahme geführt hat, sodass der Täter verurteilt werden konnte. Dabei handelt es sich um einen Raubmord, also um eine Tat mit Todesfolge. Nur aufgrund dieser Ermittlungsmöglichkeiten auf der Grundlage der QuellenTelekommunikationsüberwachung ist es möglich gewesen, diesen Straftäter zu verurteilen. Bei der zweiten Maßnahme ging es um den Erwerb von Betäubungsmitteln. Bei der dritten Maßnahme ging es um ein Zollverfahren, um Schmuggel. Alle diese Maßnahmen sind mit der Staatsanwaltschaft abgesprochen und richterlich genehmigt gewesen. Insofern können Sie hier nicht behaupten, dass sie nicht rechtmäßig gewesen sind.
Zum Erwerb und zur Nutzung der vorhandenen Telekommunikationsmöglichkeiten und der Software, die wir hier in Niedersachsen genutzt haben, ist festzustellen, dass es eine europaweite Ausschreibung gegeben hat. Bei dem neuen System ist auch der Datenschutzbeauftragte eingebunden gewesen.
Insofern gehen wir davon aus, dass auch von dort aus eine Unterstützung erfolgt und dass in den nächsten Beratungen Vorschläge mit eingebracht werden.
Meine Damen und Herren, Voraussetzung dafür, dass diese Ermittlungsergebnisse in den Verfahren konsequent eingesetzt, umgesetzt und verwertet werden können, ist die richterliche Genehmigung dieser Einsätze. Ich habe es eben schon ausgeführt: Das ist der Fall.
Ich halte es für ausgesprochen wichtig, dass wir diese Maßnahmen auch in Zukunft durchführen können; denn Sie wissen, dass gerade auch unter dem Vorbehalt der Persönlichkeitsrechte gewährleistet sein muss, dass das Grundgesetz eingehal
ten wird. Dazu hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte nach den Artikeln 1 und 2 nur dann möglich ist, wenn dies durch den Verdacht auf Schwerstkriminalität gerechtfertigt ist.
Meine Damen und Herren, diese Landesregierung hält sich selbstverständlich an das Grundgesetz. Sie haben es eben schon gehört: Die QuellenTKÜ-Maßnahmen sind abgesegnet und abgesichert, sodass wir hierbei nicht die Persönlichkeitsrechte verletzen.
Wir sind hier in Niedersachsen mit einer wirklich guten Sicherheitsbehörde und einem Verfassungsschutz aufgestellt, der die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten natürlich beachtet. Das Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10 muss selbstverständlich ebenfalls eingehalten werden. Das werden wir auch in Zukunft tun. In Niedersachsen gibt es natürlich die Voraussetzung - genau wie in anderen Ländern -, dass die Verfassungsmäßigkeit gewährleistet sein muss.
Meine Damen und Herren, Sie haben es eben aus den Worten unseres Innenministers gehört: Die Sicherheitsbehörden erfüllen alle gesetzlichen Voraussetzungen, die gefordert werden, um in diesen vertraulichen Bereich einzugreifen. Außerdem ist es selbstverständlich wichtig, dass alle technischen Voraussetzungen erfüllt sind, wenn man in die private Lebenssphäre eindringt.
Sie haben verschiedene Fragen nach einer Eigen- oder Fremdentwicklung dieses Systems gestellt. An dieser Stelle möchte ich betonen, dass die Landesregierung letztlich aus Geheimhaltungsgründen und aus Gründen der Sicherheit der Arbeit der Sicherheits- und Verfassungsschutzbehörden nicht alle Fragen in der Öffentlichkeit beantworten kann.
Im Innenausschuss war zu diesem Thema ebenso wie im Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes unterrichtet und beraten worden. Sie können sicher sein, dass die Informationspflicht gegenüber diesem Landtag und seiner Abgeordneten eingehalten wird. Wenn zu diesem Thema Fragen gestellt werden, werden diese beantwortet. Man kann selbstverständlich nicht alles über die Arbeitsweise des Verfassungsschutzes und der Sicherheitsbehörden in der Öffentlichkeit
darstellen. Deshalb konnten nicht alle Antworten gegeben werden. Trotzdem möchte ich an dieser Stelle den Mitarbeitern des Innenministeriums danken. Wir sind froh und dankbar, dass wir in den Ministerien diese Unterstützung haben, dass wir diese Unterstützung beim Verfassungsschutz haben und dass wir selbstverständlich alle rechtlichen Grundlagen beachten.
Ich glaube, dass alle Fraktionen hier in diesem Landtag - natürlich außer Fraktion der Linken - es als sehr positiv ansehen, dass wir die Strafverfolgungsbehörden hier in Niedersachsen mit solchen Mitteln ausstatten können. Auch das neue System, das es geben wird und das simultan geprüft worden ist, entspricht natürlich den rechtlichen Vorgaben.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, uns auch künftig bei dieser Aufgabe zu unterstützen. Ich bin dankbar dafür, dass die Menschen in Niedersachsen mit diesem Innenminister und natürlich auch mit dieser Landesregierung und den sie tragenden Regierungsfraktionen sicher leben können.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Ich habe meine Redezeit wohl fast auf die Sekunde ausgeschöpft.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Flauger, ich glaube, Sie müssten einmal zur Kenntnis nehmen, dass es diese Rechtsgrundlage gibt und dass das Bundesverfassungsgericht ganz eindeutig geklärt hat, dass § 100 a der Strafprozessordnung diese Rechtsgrundlage darstellt.
Sie dürfen auch davon ausgehen, dass diese Landesregierung selbstverständlich nur auf den entsprechenden Rechtsgrundlagen arbeitet. Sonst wäre schon längst erklärt worden, dass wir von den Richtern dafür keine Genehmigung erhalten können. Insofern haben wir diese drei Maßnahmen genehmigt bekommen. Das müssen Sie vielleicht auch einmal zur Kenntnis nehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Limburg, nach Ihren Ausführungen könnte man annehmen, dass diese Landesregierung bzw. die Strafverfolgungsbehörden hier in Niedersachsen zig solche Quellen-Telekommunikationsüberwachungen durchgeführt hätten.
Ich darf noch einmal darauf hinweisen: Seit dem Jahr 2009, also innerhalb von zweieinhalb Jahren, hat es drei Fälle gegeben. Und dann erklären Sie hier, dass man die Grundrechte nicht beachte! Ich darf einmal darauf hinweisen, dass wir solche Überwachungsmaßnahmen wirklich nicht sinnlos durchsetzen, sondern gezielt nur in Fällen einsetzen, wo es Anhaltspunkte für schwerste Straftaten gibt.
Ich frage mich wirklich, wo wir hier eigentlich leben. Ich bin dankbar, dass die Bürger hier in Niedersachsen sicher leben können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bleiberecht, Asylrecht, Ausländerpolitik, das sind The
men, die mit Fingerspitzengefühl behandelt werden müssen und die natürlich sehr sensibel sind.
Ich darf an dieser Stelle einmal betonen, dass gerade auch in Deutschland Menschen aufgenommen werden, die in anderen Ländern Probleme haben, die hier Toleranz begegnen und die in Deutschland einer Betreuung entgegensehen, die im Vergleich zu vielen anderen Ländern sicherlich einmalig ist. Das gilt natürlich auch für Niedersachsen.
Ich weiß nicht, ob Sie gerade vor ein paar Tagen in der Zeitung gelesen haben - da spreche ich insbesondere die SPD-Fraktion an -, dass die sozialdemokratische Justizministerin der Schweiz in Zukunft die Bedingungen für Entwicklungshilfe an die Unterstützung der betroffenen Heimatländer, bei der Rückführung der abgelehnten Asylbewerber ebenfalls mitzuhelfen, knüpfen wird. Meine Damen und Herren, so etwas über eine sozialdemokratische Politikerin zu lesen, hat uns schon einigermaßen in Erstaunen versetzt.
Meine Damen und Herren, die beiden Anträge von den Linken und von Bündnis 90/Die Grünen beschäftigen sich insbesondere mit dem Bleiberecht und dessen Handhabung in Niedersachsen. Im Ausschuss ist uns mitgeteilt worden, dass auf der Innenministerkonferenz beschlossen wurde, die Verlängerung der Bleiberechtsregelung, wie sie zurzeit gesetzlich vorgesehen ist, auch in Niedersachsen weiter durchzuführen. Das können die Länder unterschiedlich handhaben. Aber wir sind in Niedersachsen bisher mit unserem Innenminister und der hier durchgeführten Praxis sehr gut gefahren.
Ich weiß natürlich, dass Sie das anders sehen. Aber ich denke, man muss auch einmal Folgendes deutlich machen: Sie stellen Forderungen auf. Sie werfen uns vor, dass die Abschiebungen bzw. die Bleiberechtsregelungen nach Nützlichkeitserwägungen und nach Kostenkalkül durchgeführt werden. Meine Damen und Herren, das weisen wir eindeutig zurück.
Nein. - Wir sind ein humanitäres Land. Sie werden sicherlich anerkennen: Wenn es so schwierig wäre, mit den Dingen umzugehen, um in Niedersachsen für Menschen, die in Not sind, etwas zu tun, dann würde es kaum 10 000 Menschen geben, die mit einem Bleiberecht in Niedersachsen leben.
Im Rahmen der Anhörung haben wir von fünf Verbänden schriftliche Stellungnahmen entgegengenommen, in denen sie ihre Meinungen zum Ausdruck gebracht haben. Natürlich haben sich auch die kommunalen Spitzenverbände zu den Anträgen der Fraktion der Linken und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geäußert. Sie haben insbesondere darauf hingewiesen, dass es 1994 und 1995 schon einmal Veränderungen gegeben hat, weitere, großzügigere Regelungen.
Danach hat eine Kommune verschiedentlich erheblich mehr zahlen müssen. Insbesondere bei den Lebensunterhaltssicherungen sind weitere, großzügigere Regelungen geschaffen worden, sodass diese Kommunen - das wurde dort als Beispiel angeführt - für zwei Jahre insgesamt mehr als 5 Millionen Euro zahlen mussten. Während einer CDU/FDP-Mehrheit wurde die Konnexität eingeführt. Man muss also auch daran denken, wie die Kosten letztendlich getragen werden.
Meine Damen und Herren, Sie fordern eine stichtagsunabhängige Regelung. Man kann natürlich viele Forderungen stellen. Sie wollen, dass wir uns mehr um ein Bleiberecht für kranke, ältere bzw. behinderte Menschen kümmern. Sie wollen, dass wir die restriktiven Ausnahmeregelungen aufheben. Das alles kann man fordern, und dazu haben Sie natürlich auch die Unterstützung des Flüchtlingsrates, Sie haben die Unterstützung der Kirchen, obwohl ich an dieser Stelle auch darauf hinweisen darf, dass sich gerade das Katholische Büro sehr positiv geäußert hat, indem es gesagt hat, in den vergangenen Jahren seien schon sehr viele positive Entscheidungen getroffen worden, gerade was das Aufenthaltsrecht oder das Bleiberecht von jungen Menschen betreffe. Auch dort sind wir einen Schritt weiter vorangekommen. Ich denke, dass das eine sehr positive Entwicklung ist.
Insgesamt ist festzustellen, dass das Bleiberecht und auch das Asylrecht Bundesaufgabe sind. Wir
erfüllen nur die rechtlichen Regelungen, die uns aufgegeben sind. Auch die Kommunen halten sich an Recht und Gesetz. Die kommunalen Spitzenverbände haben noch einmal darauf hingewiesen, dass sie selbstverständlich humanitäre Gründe in ihre Entscheidungen einfließen lassen und dass die Entscheidungen nachgeprüft werden können. Das heißt, jeder Einzelfall ist durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit überprüfungsfähig.
Meine Damen und Herren, in den vergangenen Jahren hat sich natürlich das eine oder andere Einzelschicksal dargestellt, das auch für uns schwer nachzuvollziehen ist. Aber ich darf noch einmal auf Folgendes hinweisen: Wenn es so schwierig ist, hier in Deutschland zu leben, warum wollen dann so viele Menschen nach Deutschland kommen?
- Sie wissen das ganz genau. Wir waren mit dem Innenausschuss in Italien. Wir haben uns die Insel Lampedusa und die dortigen Verhältnisse angeschaut. Lassen Sie sich einmal von den Menschen berichten, die dort aufgenommen werden, und dann lassen Sie sich von den Menschen berichten, die in Deutschland aufgenommen werden! Das ist ein himmelweiter Unterschied.
Ich habe es gesehen. Ich habe auf Lampedusa die Erfahrung machen können, wie die Menschen dort aufgenommen werden und wie sie untergebracht sind.
- Ja, natürlich waren wir da. Selbstverständlich.
- Trotzdem gibt es dort andere Aufnahmekriterien als bei uns. Das wollen Sie ja wohl nicht abstreiten.
Meine Damen und Herren, die CDU tritt selbstverständlich für eine humanitäre Bleiberechtsregelung ein. Wir wollen natürlich auch, dass den Menschen möglichst Gerechtigkeit zuteil wird.
Nein. - Wir haben in der Bundesrepublik Deutschland mittlerweile sehr viele Mittel auch für die In
tegration eingesetzt. Ich hoffe, dass auch die Vorstöße von Nordrhein-Westfalen, die auf Bundesebene laufen, bzw. der Gesetzentwurf, der von Schleswig-Holstein, einer CDU-geführten Regierung, eingebracht wurde, auf Bundesebene diskutiert werden. Wir werden sehen, ob es Chancen für eine veränderte Bleiberechtsregelung gibt. Hier in Niedersachsen haben wir zurzeit keine Möglichkeit, und deswegen werden wir Ihre beiden Anträge ablehnen.
Danke schön.
Verehrte Frau Kollegin Zimmermann, man kann natürlich immer Forderungen stellen. Es ist Ihnen freigestellt, diese Forderungen in den Raum zu stellen. Aber ich darf auch daran erinnern: Es gibt eine Innenministerkonferenz, an der auch SPDInnenminister teilnehmen, und in Baden-Württemberg gibt es mittlerweile eine grüne Regierung. Was haben Sie denn - da schaue ich natürlich auch die SPD an - - -
- Das sage ich Ihnen jetzt. Wir haben die Entscheidungen, die während der Innenministerkonferenz gefällt worden sind, sehr positiv mit begleitet. Wir werden uns hier in diesem Land auch weiterhin an Recht und Gesetz halten. Das ist unsere Heimat, für die wir uns auch einsetzen müssen. Es ist natürlich ein Leichtes, aus der Opposition heraus Forderungen aufzustellen. Wenn Sie einmal Innenminister in den Ländern und damit Handlungsmöglichkeiten haben, möchte ich einmal sehen, wie Sie das umsetzen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe ja zu Beginn meiner Rede gesagt, dass das ein sehr sensibles Thema ist. Ich denke, man hat bei den Wortbeiträgen gehört, wie strittig die Ansichten hier sind.
Aber ich darf noch einmal sehr deutlich sagen, Frau Kollegin Leuschner: Wenn Sie sagen, die meisten haben gar keine Chance, sich zu integrieren, dann steht das doch in einem sehr krassen Widerspruch zu dem, was Sie in den letzten Tagen und Monaten hier dauernd gesagt haben, nämlich dass die Menschen, die sich integriert haben, gar nicht abgeschoben werden dürfen.
Insofern frage ich mich: Was ist denn nun? Gibt es eine Integration oder nicht?
Wir sind der Auffassung, dass es hier in Niedersachsen sehr viele und große Chancen gibt, sich zu integrieren.
Wenn Sie sagen, wir sind unmenschlich, dann kann ich Ihnen nur sagen: Es gibt Recht und Gesetz, und wir müssen uns daran halten. Wenn hier in Niedersachsen 10 000 Menschen leben, die ein Bleiberecht haben, dann frage ich mich, wie Sie so etwas als inhuman bezeichnen können. Bei den 10 000 Menschen haben wir immer wieder Duldungen erlaubt. Das sind Kettenduldungen. Uns wäre es auch lieber, wenn es diese Kettenduldungen nicht geben müsste. Aber es ist nun einmal so. Wir sind froh, dass es diese Möglichkeit noch gibt. Sonst müssten ja noch viel mehr Menschen abgeschoben werden.
Insofern können wir doch nur sagen: Wir haben einen Rechtsstaat, der wirklich human ist und der sich auch um die Menschen kümmert. Dass man nicht allen gerecht werden kann, ist ganz klar. Aber das, was wir tun, ist in anderen Ländern überhaupt nicht machbar.
Von daher kann ich nur sagen: Das, was wir in der Vergangenheit in Niedersachsen getan haben, ist sehr positiv. Das werden wir auch in Zukunft tun. Wenn sich Rechtsänderungen auf Bundesebene ergeben sollten, dann werden wir uns genauso wie die Kommunen an das veränderte Recht halten.
- In der Opposition kann man gut kämpfen. Was habt ihr unter Rot-Grün denn gemacht? Habt ihr dafür gekämpft? - Ihr hättet das schon längst ändern können. Sieben Jahre rote Regierung in Berlin!
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE hat mit ihrem Antrag „28. Januar 2012: 40 Jahre ‚Radikalenerlass’ - politisch motivierte Berufsverbote, Bespitzelung und Verdächtigungen dürfen keine Instrumente des demokratischen Rechtsstaates sein“ das Ziel, an den Radikalenerlass zu erinnern und natürlich insbesondere auf dieses Jubiläum aufmerksam zu machen.
Herr Adler hat eben darauf hingewiesen, dass der Begriff „Bespitzelung“ sicherlich von uns aufgegriffen werden wird. Ich darf Ihnen an dieser Stelle nur sagen: Ich finde es sehr interessant, dass gerade von Ihrer Seite dieses Wort gewählt worden ist. Aber das macht die Diskussion im Ausschuss sicherlich sehr spannend.
Meine Damen und Herren, am 28. Januar 1972 wurde dieser Radikalenerlass in der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Er beschäftigte sich - das haben wir eben gehört - insbesondere
damit, dass Menschen, die die Absicht hatten, im Bereich des öffentlichen Dienstes tätig zu werden, auf ihre Gesinnung hin überprüft werden sollten. Willy Brandt und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich sicherlich sehr gut überlegt, diesen Erlass zu den damaligen Verhältnissen herauszugeben. Aufgrund verschiedener Ereignisse in den 50er- und 60er-Jahren war sicherlich der Eindruck entstanden, dass es in diesen Zeiten in verschiedenen Lagern links und rechts - denn Inhalt des Radikalenerlasses war es eigentlich, dass sowohl linke als auch rechte Gesinnung überprüft werden sollte - Menschen gab, die extreme Gesinnungen hatten und damit eine Gefährdung für unsere Grundrechtsordnung darstellten.
Wir haben eben auch gehört, in welchem Umfang diese Abfragen letztendlich stattgefunden haben. Aufgrund der vielen Einwendungen, die zu verzeichnen gewesen sind, hat sich die Bundesregierung im Jahr 1976 entschlossen, diesen Erlass auf Bundesebene aufzuheben. Leider haben sich dem nicht alle Länder angeschlossen, sondern in den Ländern wurde dieser Radikalenerlass unterschiedlich behandelt. Ich bin sehr dankbar - das sage ich an dieser Stelle für unsere Fraktion und sicherlich auch für die FDP -, dass dieser Erlass im Jahr 1990 auch für Niedersachsen aufgehoben wurde. Ich glaube, das ist eine gute Entscheidung gewesen; denn im Einzelfall hat es sicherlich auch Ungerechtigkeiten gegeben, die Menschen in ihrem beruflichen Fortkommen behindert und ihnen in ihrer persönlichen Lage sicherlich auch sehr viele Schwierigkeiten bereitet haben.
Nichtsdestotrotz ist es für eine Regierung immer schwierig, Menschen im öffentlichen Dienst zu beschäftigen und nicht zu wissen, welche Gesinnung sie haben. Insofern ist es sehr kompliziert, mit dieser Materie richtig umzugehen. Aber ich bin sehr froh, dass sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte - das haben Sie eben auch angeführt, Herr Adler - mit dieser Thematik beschäftigt und die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1995 verurteilt hat, die Repressionen gegen diese Lehrerin, Frau Vogt, zurückzunehmen. Die Bundesrepublik Deutschland ist damals zu Schadenersatz verurteilt worden. Das meinte ich, als ich eben gesagt habe, dass es im Einzelfall sicherlich auch sehr dramatische Situationen gegeben hat.
Meine Damen und Herren, ich darf aber auch daran erinnern, dass wir alle Verantwortung für dieses Land tragen und froh sein müssen, dass wir in einem demokratischen Rechtsstaat leben dürfen. Wir alle können dazu beitragen, dass es gerade
auch in Niedersachsen in Zukunft weiterhin demokratisch zugeht und dass wir persönlich positiv miteinander umgehen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass es in Ihrem Antrag verschiedene Forderungen gibt, mit denen Sie die Aufarbeitung dieser Thematik beantragen. Sie wollen Veranstaltungen durchführen, Sie wollen, dass möglichst noch am 28. Januar dieses Jahres in den Schulen oder auch in anderen Institutionen auf dieses Datum hingewiesen wird. Das ist sicherlich kurzfristig, aber wir werden im Ausschuss darüber beraten, welche Möglichkeiten es gibt, mit Ihrem Antrag und insgesamt natürlich auch mit diesem Radikalenerlass und seinen Inhalten umzugehen.
Ich möchte noch auf eines hinweisen. Das liegt mir besonders am Herzen. Zum Schluss sprechen Sie in Ihrem Antrag wieder einmal von Inlandsgeheimdiensten und meinen damit natürlich insbesondere den Verfassungsschutz. Ich sage an dieser Stelle noch einmal: Der Verfassungsschutz leistet in Deutschland hervorragende Arbeit.
Dort gibt es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die entsprechend ihrem Auftrag mit den Dingen umgehen.
Deswegen sage ich jetzt auch noch: Wenn Sie mit der Jagd auf Radikale auch die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes meinen, dann finde ich das völlig daneben. Ich bitte Sie, in Zukunft mit diesen Begriffen etwas vorsichtiger zu sein und auch die Arbeit der Menschen, die dort im öffentlichen Dienst arbeiten, zu schätzen.
In diesem Sinne freue ich mich auf eine positive Diskussion und hoffe, dass wir auch einen positiven Umgang miteinander pflegen.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich die Äußerungen von Herrn Adler gegenüber dem Verfassungsschutz sehr diskriminierend finde. Ich habe hier betont, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes lediglich das ausführen, wozu sie aufgrund der Einstellung in den Verfassungsschutz, in den öffentlichen Dienst verpflichtet sind und weil es diesen Erlass damals gegeben hat. Er stammt nun einmal von Willy Brandt und der Bundesregierung - und von niemandem sonst und auch nicht von uns.
Deshalb muss ich noch einmal sagen: Die Arbeit des Verfassungsschutzes ist sehr positiv zu werten, und wir sind dankbar dafür, dass wir ihn haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass es nicht das erste Mal einen Disput von Kirchen und Wohlfahrtsverbänden um die Arbeit der Härtefallkommission gegeben hat, frage ich die Landesregierung, ob es nicht an der Zeit ist, im Vergleich mit anderen Bundesländern die Anzahl der Nichtannahmegründe zu verringern, auch um die Arbeit der Härtefallkommission transparenter zu gestalten.
Wir haben uns das gut eingeteilt, Herr Kollege Schminke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Sport in Niedersachsen fährt auf der Überholspur. Diese Landesregierung und insbesondere natürlich unser Sportminister Uwe Schünemann haben es in den vergangenen Jahren geschafft, dem Landessportbund und damit den Sportvereinen in Niedersachsen Planungssicherheit zu geben. Seit Jahren können der Landessportbund und die Vereine darauf bauen, dass sie ihre Sportförderung in einer im vorausschauenden Blick festgesetzten Höhe bekommen und darüber verfügen können. Auch in den Jahren 2012 und 2013 sind wieder etwas mehr als 27 Millionen Euro für den Landessportbund vorgesehen. Von solchen Beträgen können andere Bundesländer und deren Sportbünde nur träumen.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf hinweisen, dass wir hier in Niedersachsen eine Sportpolitik machen, die nicht nur den Sportbund, sondern auch andere sportliche Aktivitäten unterstützt. Wir haben insbesondere für den Spitzensport an unserer neuen Sportakademie jährlich 500 000 Euro eingeplant, die für Trainerstunden bestimmt sind. Ich denke, diese Absicherung ist besonders wichtig. So kann man Spitzensportler künftig hier in Niedersachsen vernünftig ausbilden und ihnen Gelegenheit geben, gut Sport zu betreiben und insbesondere auch geschult zu werden.
Meine Damen und Herren, in Niedersachsen ist die Sportwelt - man kann auch sagen: der Weltsport - zuhause. Wir haben es in diesem Jahr gesehen; die Damenfußballweltmeisterschaft hat hier stattgefunden.
Die Stadt Braunschweig hat sich für die Leichtathletik-Team-EM im Jahre 2013 beworben. Wir haben 100 000 Euro eingeplant, damit im nächsten Jahr die Tartanbahn in Braunschweig saniert werden kann. Darüber hinaus haben wir im Jahre 2013 100 000 Euro für die Vorbereitung des Deutschen Wandertags in Bad Harzburg vorgesehen.
Wir haben in diesem Jahr gesehen, wie gut dieser Tag in Melle angenommen wurde: 30 000 Menschen haben daran teilgenommen. Das zeigt, dass es richtig ist, auch diesen Breitensport zu fördern.
Meine Damen und Herren, die Förderung des Sports ist besonders wichtig. Wir alle sagen, Sport ist gut für die Körperertüchtigung. Wir brauchen Sport. Das Thema gute Ernährung ist heute schon in den Vordergrund gerückt worden, aber Sport ist für den Körper besonders wichtig, gerade im Kleinkind- und Jugendbereich. Ich denke, es ist für alle, die künftig Sport treiben wollen, ein sehr positives Zeichen, wie wir die Vereine unterstützen.
Es ist eben schon gesagt worden, dass die SPD keinen Änderungsantrag zum Haushalt eingebracht hat. Die Grünen haben einen Änderungsantrag eingebracht, aber sagen darin nichts zum Sport. Lediglich die Fraktion Die Linke hat einen Vorschlag gemacht: Das Sportstättensanierungsprogramm soll mit einem Volumen von 2,4 Millionen Euro wieder in den Haushalt eingestellt werden.
Als Einsparvorschlag haben Sie - ich kann es mir nicht verkneifen, darauf hinzuweisen - wieder einmal den Verfassungsschutz herangezogen, der für Sie, meine Damen und Herren von den Linken, ja das obligatorische Feindbild ist.
Wir haben eben gehört, wie der Verfassungsschutz von der linken Seite dieses Hauses eingeschätzt wird. Auf der anderen Seite fordern Sie, dass wir mehr für den Rechtsextremismus tun
- ich meine, zur Bekämpfung des Rechtsextremismus; das ist doch klar -, dass wir ausbilden, unterrichten und junge Menschen schulen. Sie werfen uns immer vor, dass wir dort nicht genug tun. Ich kann Ihnen nur sagen: Wenn Sie diesen Haushalt, dessen Volumen zurzeit auf 17 Millionen Euro festgelegt ist, um mehr als 50 % kürzen wollen - Sie wollen 10 Millionen Euro einsparen -, dann ist das genau der falsche Ansatz. Wir wollen uns im Kampf gegen Rechtsextremismus, Linksextremismus, Antiziganismus, Rassismus und extremistischen Islamismus einsetzen.
Insofern kann ich nur sagen: Unser Haushalt ist genau geplant. Wir werden im Sporthaushalt und im Sozialhaushalt 500 000 Euro für die Integration durch den Sport einsetzen. Das ist der beste Weg, den man im Sportbereich gehen kann.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ausschreitungen und die Gewaltbereitschaft rund um das eigentliche Fußballspiel haben in der Vergangenheit stark zugenommen. So war der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 1. November 2011 zu entnehmen, dass die Zahl der gewaltgeneigten und gewaltsuchenden Fußballfans der 36 Profivereine in Deutschland auf annähernd 10 000 Personen angestiegen sei. Die Zahl der verübten Körperverletzungen bei Bundesligaspielen habe um 9,2 % zugenommen.
Längst gehe es nach dem Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung nicht lediglich um Gewalt unmittelbar im Stadion. So berichtet die Zeitung von Fällen, in denen ein Fußballspieler des 1. FC Magdeburg zu Hause von vermummten Personen besucht wurde oder vermummte Fans beim Spiel Hannover 96 gegen Lüttich aus dem Gebüsch preschten, um gegnerische Fans und Polizisten zu bedrohen und anzugreifen. Der Sportdirektor des Deutschen Fußballbundes, Matthias Sammer, fühlte sich in der Frage überfordert, wie man den Fankrawallen begegnen könnte. Die Gewalt beginnt mit Anreise der Fans und setzt sich unabhängig vom eigentlichen Fußballspiel weiter fort. Die Deutsche Presseagentur sprach in diesem Zusammenhang sogar von einer neuen Welle der Gewalt.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie beurteilt sie die gestiegene Gewaltbereitschaft von vermeintlichen Fußballfans?
2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen und welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um der Gewalt im Zusammenhang mit Fußballspielen aller Ligen zu begegnen?