Das Gleiche gilt für Punkt 2 Ihres Antrags. Dazu steht ebenfalls die Überprüfung drin. Wir lehnen auch Ihre Forderung ab, dass der Verfassungsschutz verpflichtet werden soll, Dienstanbieter, von denen er Auskünfte eingeholt hat, darüber zu informieren, wenn sich die Verdachtsmomente gegen Personen nicht erhärtet oder als unzutreffend herausgestellt haben. Ich denke, das ist eine Umkehrung der Sache. Dem können wir nicht zustimmen.
Punkt 3 Ihres Antrags bezieht sich auf die Speicherung personenbezogener Daten junger Menschen aus der Zeit vor Vollendung des 16. Lebensjahres. Wir wollen, dass das auf Bundesebene geregelt wird. Das bedarf nicht einer Regelung im niedersächsischen Gesetz.
Den Punkt 5 Ihres Forderungskatalogs, dass die Mitglieder des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zukünftig aus der Mitte des Landtags gewählt werden sollen, weil dadurch die parlamentarische Kontrolle erhöht werden würde, halten wir für absurd. Ich denke, das ist keine Stärkung. Vielmehr entscheiden da im Grunde genommen auch Mehrheitsverhältnisse über die Zusammensetzung der Fraktionen im Ausschuss. Wir wollen dabei bleiben, dass die Vertreterinnen und Vertreter im Ausschuss durch die Fraktion vorgeschlagen werden und die Fraktion dann, wenn jemand ausscheidet, auch wieder über eine Neubesetzung entscheiden kann. Sonst müsste das Parlament bei einer personellen Veränderung sofort wieder in der Gesamtheit abstimmen. Das ist für uns nicht praktikabel.
Wir wollen auch nicht, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen Zugang zum Ausschuss haben. Auch wenn sie zur Geheimhaltung verpflichtet werden, würde das weiteren Personen die Möglichkeit eröffnen, dass Informationen, die im
Ausschuss wirklich einer strengen Geheimhaltung bedürfen, in die Öffentlichkeit kommen. Man kann bei der Arbeitsweise der Fraktionen auch nicht mehr kontrollieren, welche Mitarbeiterin oder welcher Mitarbeiter dort Kontakt dazu hat.
Vielen Dank, Frau Kollegin Leuschner. Vor dem Hintergrund Ihrer Kritik an unseren Forderungen zur parlamentarischen Kontrolle, die sich ja eins zu eins an die Regeln der parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste im Bundestag anlehnen, die mit Zustimmung der SPD beschlossen worden sind, möchte ich Sie fragen, ob Ihnen irgendwelche Kritik an dieser Art und Weise der Kontrolle im Bundestag aus Ihrer Fraktion bekannt ist und ob es da Bestrebungen gibt, das auch wieder anzupassen.
Das werde ich mit den Kolleginnen und Kollegen aus der Bundestagsfraktion noch einmal diskutieren. Wir haben das hier in der Fraktion abgestimmt. Wir gehen da den praktikablen Weg, den wir für richtig halten.
Noch zu Ihrer Forderung in Bezug auf die Sachverständigen: Wir können nicht den Bedarf erkennen, dass im Einzelfall Sachverständige herangezogen werden sollen. Das lehnen wir ab.
Die Forderung, dass im Rahmen einer Schiedsrichterfunktion der Staatsgerichtshof angehört werden kann, halten wir für nicht vernünftig. Wir sehen eine Absenkung des Quorums auf ein Fünftel der Mitglieder des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, um ihn in diesem Sachverhalt zu beauftragen, als nicht richtig an. Mein Kollege Haase hat in den Ausschussberatungen bereits gesagt, dass der Ausschuss den Staatsgerichtshof in einer solchen Funktion in den vergan
- Wir werden den Antrag leider ablehnen, weil wir in vielen anderen Punkten mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen übereinstimmen, aber in diesem Punkt nun einfach mal nicht. Das muss auch deutlich gesagt werden.
Wir haben nur einen Punkt: Eine persönliche Stellvertretung für die Mitglieder dieses Ausschusses sollten wir nach Möglichkeit fraktionsübergreifend regeln. Wenn wir hier demnächst dazu kommen würden, wäre das eine schöne Sache, die die Arbeit wirklich verbessern könnte.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der uns vorliegende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Bürgerrechte wieder einführen - parlamentarische Kontrolle verbessern - Verfassungsschutzgesetz reformieren“ lässt aufhorchen.
In der Tat enthält der Antrag einige wichtige Vorschläge und Ideen, die dem wohlklingenden Titel gerecht werden könnten. Aber - darauf bin ich schon bei der ersten Lesung im Juli 2011 eingegangen - wenn Sie es mit der Wiedereinführung von Bürgerrechten wirklich so ernst meinen, warum entwickeln Sie dann keine Eigeninitiative und bringen einen eigenen Gesetzentwurf in den Landtag ein? - Stattdessen führen Sie verbesserungswürdige Aspekte zusammen, übertragen dann aber die Verantwortung zur Initiative der Landesregierung.
Meine Damen und Herren, wie bereits angeführt, enthält der Antrag in der Tat einige wichtige Aspekte, die auch von meiner Fraktion unterstützt werden können, insbesondere die Beendigung des sogenannten großen Lauschangriffs, also die technische Überwachung von Privatwohnungen
und Privaträumen. Aber auch die im Antrag genannten Auskunftsverpflichtungen von privaten Firmen an den Verfassungsschutz sowie die Speicherung von Daten Minderjähriger sollen in unserem Sinne begrenzt und abgeschafft werden. - So weit, so gut. Hätten Sie dies als einen eigenen Antrag eingebracht, hätte es wohl eine Zustimmung gegeben.
Nun aber gehen Sie noch einen Schritt weiter und fordern die Reform des Verfassungsschutzgesetzes. Hier aber, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, hören unsere inhaltlichen Gemeinsamkeiten auf. Sie pflegen immer noch die Vorstellung, die Politik könne die Arbeit eines Inlandsgeheimdienstes, worum es sich beim Verfassungsschutz faktisch handelt, kontrollieren. Ich sage Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das ist eine Illusion.
Solch eine Kontrolle werden Sie weder mit einer Reform des Verfassungsschutzes noch mit einer verbesserten parlamentarischen Aufsicht erreichen. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik wurde ein Geheimdienstskandal durch parlamentarische Kontrollgremien aufgedeckt.
Meine Damen und Herren, unsere Position zum Verfassungsschutz ist klar. Sie war es auch schon, bevor die unglaublichen Versäumnisse dieser Institution mit Blick auf die rechtsterroristische Mörderbande NSU bekannt wurden. Der Verfassungsschutz ist ein Instrument des kalten Krieges zwischen West und Ost. Er ist somit ein Relikt einer vergangenen Zeit. Dennoch ist er aktiv wie eh und je und wachsam gegen alles, was links ist oder was links scheint, blind jedoch, wenn Nazis hetzen und morden.
Er dient nicht der Verfassung, sondern er schadet unserer Demokratie; denn diese braucht Transparenz. Und „geheim“ ist eben genau das Gegenteil von Transparenz. Der Verfassungsschutz ist ein Fremdkörper in unserer Demokratie. Er hat keinen erkennbaren Nutzen, der nicht auch anders er
bracht werden könnte. Im Übrigen leistet sich keine andere westliche Demokratie heute noch einen derartigen Inlandsgeheimdienst. Er ist überflüssig, er ist nicht reformierbar, und er gehört abgeschafft.
(Beifall bei der LINKEN - Thomas Adasch [CDU]: Um Gottes willen! Da kann man nur hoffen, dass Sie nie re- gieren!)
Ganz herzlichen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Zimmermann, wenn man Sie hier so reden hört, dann könnte man meinen, der Verfassungsschutz, das sind ein paar Schlapphüte, die klandestin hinter Extremisten herlaufen und Relikte aus der Vergangenheit sind. Das Gegenteil aber ist der Fall. Schauen wir uns im Vergleich mit anderen europäischen Ländern einmal an - etwa im Vergleich mit den Renseignements Généraux in Frankreich -, wie transparent der Verfassungsschutz in Niedersachsen arbeitet, dann kann ich nur sagen: Das ist ein wichtiges Instrument unserer wehrhaften Demokratie, das dazu dient, uns gegen Extremisten abzusichern.
Der Antrag der Grünen enthält einige Vorschläge zur parlamentarischen Kontrolle, die ich als überlegenswert erachte. Die Überlegung, aus der Mitte des Parlaments zu wählen, halte ich im Übrigen für durchaus machbar und nicht zwangsläufig für abwegig.
Die Stellvertreterregelung halte ich für eine gute Ergänzung. So hat es auch schon die Kollegin Leuschner gesagt. Dies kann in der nächsten Legislaturperiode sicherlich aufgenommen werden. Das wäre dann eine Verbesserung der Arbeit des Verfassungsschutzausschusses.
Das Gros der Vorschläge der Grünen ist aber auch aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion nicht zustimmungsfähig. Es ist schon gesagt worden: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz kann schon heute aus der Mitte des Verfassungsschutzausschusses beauftragt werden. Dazu hat auch die Minderheit ein Recht. Hier brauchen wir keine Veränderung.
Die technische Überwachung von Wohnräumen ist an hohe Hürden geknüpft und im Gesetz außerdem mit einer Evaluierung hinterlegt, sodass wir im Jahr 2014 sehen können, wie sich das Mittel, das 2009 in das Gesetz hineingeschrieben wurde, ausgewirkt hat. Hier sollten wir aus meiner Sicht die Fünfjahresperiode abwarten. Dann können wir sagen, ob es sich bewährt hat oder nicht und wo es gegebenenfalls noch Nachsteuerungsbedarf gibt.
Im Übrigen halte ich es persönlich für etwas merkwürdig, dass schon nach so kurzer Zeit ein Antrag eingebracht wird. Frau Leuschner hat darauf hingewiesen, dass das Gesetz im Jahr 2009 verabschiedet worden ist. Eigentlich sind mit diesem Gesetz noch nicht genügend Erfahrungen gesammelt worden, sodass ich auch für meine Fraktion sagen kann: Unsere Zustimmung werden Sie zu Ihren Vorschlägen im Gesamtpaket nicht bekommen.
Meine Damen und Herren, zu einer Kurzintervention hat Frau Kollegin Zimmermann von der Fraktion DIE LINKE das Wort.
Danke schön. - Herr Präsident! Herr Oetjen, dass die Zeit der Schlapphüte vorbei ist, ist klar. Darum geht es auch nicht. Es geht vielmehr darum, wie der niedersächsische Verfassungsschutz arbeitet, und dazu kann ich sagen, dass für mich seine Arbeit klar ideologisch eingefärbt ist. Wenn der Verfassungsschutz an einer Schule Planspiele nach dem Motto durchführt, es gibt Linksextremisten, Rechtsextremisten und noch andere Gruppierungen, und dabei die Linksextremisten ausdrücklich mit „DIE LINKE“ bezeichnet, dann weiß ich doch, wo der Hase läuft, dann weiß ich doch, was impliziert werden soll.