Ich würde es ihm gerne vorlegen, wenn der Stern uns das zur Verfügung stellt. Wenn Sie da bessere Quellen haben, stellen Sie es uns zur Verfügung!
Aber darauf kommt es auch gar nicht an. Es ist eben nie zur Akte gelangt, weil Frau Wurzel sagt, sie habe es dem Ministerpräsidenten zurückgegeben. Auch daran kann er sich nicht erinnern. Aber das ist nach sieben Jahren doch auch ganz selbstverständlich, dass man das nicht mehr weiß.
(Dr. Gabriele Heinen-Kljajić [GRÜNE]: Aber es gehört doch zur normalen Ak- tenführung, dass man Schreiben - - - Glocke des Präsidenten)
- Nein, Schreiben an die Staatssekretärin gehören nun einmal nicht in die Akte, weil das eben ein Kommunikationsmittel ist. Das schmeißt man hin
- Nein, kein Schreiben von Herrn Professor Ipsen - - - Ich weiß gar nicht, warum Sie mich ständig - - -
Das Schreiben von Herrn Professor Ipsen ist in der Akte. Das haben Sie doch 2006 bei der Akteneinsicht gesehen. Daraufhin hat Frau Andretta damals eine Kleine Anfrage gestellt, weil sie wissen wollte, was damit geschehen ist. Das ist auch heute noch in der Akte. Natürlich werden Anträge von Herrn Professor Ipsen oder von allen anderen Universitäten, die ein Institut gründen wollen, ordnungsgemäß im MWK zur Akte genommen. Wenn es eine Durchschrift oder auch ein Anschreiben an die Staatskanzlei gibt, werden sie dort zur Akte genommen. Das ist doch völlig selbstverständlich. Aber Memos, Infos - wie immer Sie das nennen wollen -, die sozusagen eine Arbeitsanweisung sind, werden naturgemäß nicht zur Akte genommen. Das ist doch völlig selbstverständlich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich halte zunächst einmal fest: Wenn in Niedersachsen ein Ministerpräsident sagt: „Bitte regelt das!“, dann hat das überhaupt nichts zu bedeuten. Dann heißt das, das ist ein Zettel, eine Handreichung oder sonst was, das ist völlig egal.
(Björn Thümler [CDU]: Das ist doch das Allerletzte, was Sie da machen! - Heinz Rolfes [CDU]: Unverschämt- heit!)
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Finanzminister hier eben gesagt hat, bei dieser Landesregierung werden tausendfach von Ministerpräsidenten Sachen diktiert, Dinge auf Blätter geschrieben - das wird dann „Zettel“ genannt -, und das Ganze wird dann vom Büro des Ministerpräsidenten abgeschrieben, und all das gelangt niemals irgendwo zu den Akten,
möchte ich doch einmal wissen, ob das nach Meinung der Landesregierung mit den Grundsätzen einer geordneten Verwaltungsführung in Einklang zu bringen ist, und welche Anweisungen es eigentlich gibt, wann was in Niedersachsen dokumentiert wird.
Herr Minister Möllring, bitte! - Ich bitte, die Gespräche einzustellen, auch die Zwischenrufe. Herr Minister Möllring antwortet jetzt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin, es gibt eine Geschichte von Herrn Schröder, der im Lande unterwegs war und auch den Landkreis Osnabrück besucht hat. Dort hat er, wie sich das gehört, den Oberkreisdirektor Hugo getroffen. Der Oberkreisdirektor Hugo hat dem Ministerpräsidenten eine Bitte vorgetragen. Der Ministerpräsident - wie Gerd Schröder so war - hat gesagt: „Na ja, das können wir ja so machen.“ Herr Hugo hat am nächsten Tag ganz begeistert in der Staatskanzlei angerufen und ist an Frau Zypries, die spätere Justizministerin, geraten; sie war damals Abteilungsleiterin. Und Frau Zypries hat diesem völlig entgeisterten Beamten gesagt: „Wissen Sie was? Was der so im Lande rumquatscht, das interessiert uns hier in Hannover überhaupt nicht!“
Er hat sie dann später zur Staatssekretärin im Sozialministerium gemacht und noch später zur Justizministerin.
Vielleicht können wir einmal kurz unterbrechen, Herr Minister, bis sich die Aufregung gelegt hat. Bitte, kurze Pause!
Deshalb bedarf es hier gar keiner Aufregung. Laut Stern.de soll es sich um eine handschriftliche Notiz auf Briefpapier des Ministerpräsidenten vom 31. März 2005 handeln.
Ich habe Ihnen gesagt, wir haben diesen Zettel, diesen Brief, diesen Vermerk - nennen Sie es, wie Sie wollen - nicht. Wenn uns Stern.de das zur Verfügung stellt, lege ich es Christian Wulff gerne vor. Vielleicht erinnert er sich dann daran und sagt: „Jawohl, das habe ich da aufgeschrieben.“ Vielleicht ist es auch gar nicht von ihm geschrieben. Aber wenn ich es sehen würde, würde ich es sofort erkennen, weil seine Schrift ziemlich typisch ist.
Das werden wir aber nicht aufklären können, solange es sich nicht in den Akten befindet. Das hat sich 2006 auch nicht in den Akten befunden. Es hat im Parlament schon einmal eine Rolle gespielt, warum es nicht in den Akten war. Wo es nun hingekommen ist? - Ich weiß es nicht! Man kann natürlich lange überlegen: Wer hatte Zugriff zu solchen Papieren? Wer war damals Referatsleiter? Wer war Referent? Wer war Pressesprecher? Wer war Staatssekretär? Wer war Ministerpräsident? - Aber Sie werden es nicht aufklären können, solange wir diesen Zettel, Brief oder Briefbogen nicht haben, und deshalb ist es müßig, darüber nachzudenken, warum der nicht zur Akte genommen wurde. Er gehörte ja auch nicht zur Akte, wie vieles andere auch nicht zur Akte gehört.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass es damals eine Akteneinsicht gab, die sich meines Wissens auf Akten der Staatskanzlei und des Wissenschaftsministeriums bezog - - -
- wenn Sie mich die Frage formulieren ließen, dann wären wir gleich ein Stück weiter -, frage ich Frau Dr. Wanka und Herrn Ministerpräsidenten McAllister: Sind damals vom Wissenschaftsministerium oder von der Staatskanzlei Kernbereichsdokumente identifiziert worden, die dieser Akte, die dem Landtag zur Akteneinsicht vorgelegt wurde, nicht beigefügt wurden?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der Erinnerung der Beamten nicht. Aber es lässt sich ganz einfach aufklären; denn es gibt bei jeder Akteneinsicht ein Übersendungsschreiben an den Landtag, sodass diese Frage eigentlich an den Landtag geht. Wenn dort Aktenbestandteile nicht vorgelegt worden sind - - -
- Ich sage ja: Nach unserer Kenntnis nicht. Aber ich bitte einfach die Landtagsverwaltung, das Übersendungsschreiben herauszusuchen. Wenn irgendwelche Aktenbestandteile nicht hätten vorgelegt werden sollen oder nicht vorgelegt worden wären, hätte es darin vermerkt werden müssen. Nach der Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mir hier zuarbeiten, ist das nicht geschehen, aber mit absoluter Sicherheit kann man das nur feststellen, wenn man das Übersendungsschreiben hat.
- Warum wollen Sie denn jetzt nach sechs Jahren überlegen, ob Möllring sich daran erinnert, ob die Staatskanzlei - - -
Ministerpräsident McAllister war damals noch nicht Ministerpräsident, Frau Wanka war damals noch nicht Wissenschaftsministerin, Frau Hawighorst war damals auch noch nicht Staatssekretärin in der Staatskanzlei.
Das Beste ist doch ein Urkundenbeweis. Von einem Zeugenbeweis haben Sie nichts. Ich kann mich irren, die können sich irren.
- Das kann Ihnen jeder Jurist erklären: Ein Urkundenbeweis ist weitaus wertvoller als ein Zeugenbeweis. Das Schreiben liegt doch bei der Landtagsverwaltung. Es muss doch nur herausgesucht werden. Und dann werden Sie feststellen, dass keine Aktenbestandteile entnommen worden sind, weil sie zum Kernbereich gehören. Und wenn doch, dann müssen wir das aufklären. Aber ich bin davon überzeugt, dass Sie das nicht finden werden.