Deshalb bitte ich einfach die Landtagsverwaltung, das Übersendungsschreiben von 2006 herauszusuchen. Da steht das schwarz auf weiß drin, und das können Sie dann lesen. Das ist doch das Einfachste. Dann ist Ihnen ganz objektiv alles beantwortet worden, was Sie beantwortet haben wollen.
Ich weiß nicht, was Sie da grinsen, Herr Wenzel. - Entschuldigen Sie, Herr Wenzel! Sie grinsen jetzt und schütteln den Kopf. Offensichtlich ist Ihnen nicht an der Aufklärung gelegen, sondern Sie wollen nur die Regierung in Widersprüche verwickelt sehen.
(Björn Thümler [CDU]: Nein, eben nicht! Das ist nicht erledigt! - Heinz Rolfes [CDU]: Das ist überhaupt nicht erledigt!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ausgehend von der im Stern abgedruckten Anweisung des Ministerpräsidenten, dass rot-grüne Professoren in den Redaktionen verhindert werden sollen - durch Finanzierung des Ipsen-Instituts -, frage ich die Landesregierung: Haben wir es hier wieder mit einem weiteren typischen Fall der Wulff’schen Halbwahrheiten zu tun?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist eine Behauptung von Ihnen. Ich kann darauf nur mit Nein antworten.
Es liegt uns das Schreiben des Herrn Präsidenten des Niedersächsischen Landtages vom 2. März vor. Er schreibt uns:
„Anliegend übersende ich die mir mit Schreiben vom 17.01.2006 überlassenen Aktenbände - ein Aktenband der Staatskanzlei, Blatt 1 bis 32, ein Aktenband des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur, Blatt 1 bis 138 - zu meiner Entlastung zurück.
Da dort alle Seiten benannt worden sind, ist offenkundig, dass vorher keine Seiten entfernt worden sind, sondern dass Ihnen alles, was bis damals in den Akten war, auch vorgelegt wurde.
(Stefan Wenzel [GRÜNE] lacht - Ge- genruf von Heinz Rolfes [CDU]: Dar- über lacht er! Das ist doch einfach unglaublich!)
- Ja, da lachen Sie wieder. Sie haben eine Frage gestellt. Sie wollen offensichtlich keine Antwort haben, sondern Sie wollen uns nur irgendetwas vorwerfen. Aber die Fragestunde ist eigentlich dafür da, dass Sie Informationen bekommen. Die liefere ich Ihnen, und Sie sind auch noch sauer darüber, dass ich Ihnen die richtigen Informationen gebe.
Zur Klarstellung noch ein Hinweis von mir, damit keine Irritationen bleiben: Natürlich wird die Landtagsverwaltung den Vorgang von 2006 intern noch einmal prüfen und aufarbeiten, und sie stellt auch den entsprechenden Schriftverkehr gerne zur Verfügung. Insofern meine ich, dass das vielleicht noch der Klarstellung dient.
Weitere Wortmeldungen zu Tagesordnungspunkt 26 a liegen mir nicht vor. Insofern können wir die Beratung dazu schließen.
Vollbremsung bei der Energiewende? - Nehmen CDU und FDP Insolvenzen kleiner und mittelständischer Unternehmen in Kauf, und gefährden sie gleichzeitig die Planungssicherheit für Stromproduktion aus Wind, Sonne und Biomasse? - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/4616
- Einige Kollegen scheinen an dem Thema nicht sehr interessiert zu sein. Vielleicht können wir noch kurz warten, Herr Kollege Wenzel. - Wer großen Gesprächsbedarf hat, kann dem auch außerhalb des Plenarsaals nachkommen. Ich möchte, dass jetzt mehr Ruhe einkehrt. - Bitte, Herr Kollege!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Das ErneuerbareEnergien-Gesetz (EEG) ist ein zentraler Erfolgsfaktor der Energiewende. Konsens war bislang, dass verlässliche Rahmenbedingungen und Vertrauensschutz von zentraler Bedeutung sind. Stetig, aber verlässlich sinkende Einspeisevergütungen waren ein Bestandteil dieser Rahmenbedingungen.
Mit der geplanten Novelle des EEG - die die Zustimmung des niedersächsischen Umweltministers fand - wird kurzfristig eine Absenkung der Einspeisevergütung um bis zu 30 % vorgesehen; nach anderen Berechnungen ist es sogar mehr. Damit wird der bislang geltende Grundkonsens infrage gestellt, der eine verlässliche und kontinuierlich sinkende Einspeisevergütung vorsah. Die Folgen waren innerhalb kürzester Frist sichtbar:
Von Auftragseinbrüchen und Auftragsstornierungen von bis zu 70 % wird berichtet. Viele kleine und mittelständische Firmen sind dadurch von Insolvenz bedroht, weil sich solche Auftragsrückgänge nicht kompensieren lassen. Allein die Ankündigung hat mittlerweile zu konkreten Insolvenzen geführt.
Dabei ist die Begründung für diese Kürzung für Verbändevertreter der Solarbranche nicht nachvollziehbar. Man wolle die Verbraucher vor erhöhten Strompreisen schützen, heißt es dort.
Abgesehen davon, dass CDU und FDP mit Entlastungen für Großverbraucher und Umverteilungen zulasten von Kleinverbrauchern selbst einen Beitrag zu steigenden Strompreisen für normale Haushalte geleistet haben, führt die Einspeisung von Solarstrom längst zu einem gegenteiligen Effekt. Zu Zeiten traditionell hoher Nachfrage und hoher Preise am Strommarkt - nämlich in der Mittagszeit - ist auch die Leistung der Solaranlagen am höchsten. Dadurch sinken der Preis für Spitzenlaststrom und auch der Durchschnittspreis. Der Solarstrom hat mithin eine preisdämpfende Wirkung.
Das hat auch RWE-Chef Großmann erkannt. Kürzlich verwies er seine Aktionäre auf die Notwendigkeit, aufgrund höherer Kosten für den Einkauf fossiler Energierohstoffe auch die Strompreise zu erhöhen. Die Preiserhöhung sei aber wegen der wachsenden Einspeisung von Solarstrom am Markt nur schwer durchzusetzen.
Großmann beklagte auf einer Bilanzpressekonferenz am 6. März dieses Jahres „rückläufige Margen in der Stromerzeugung, weil die Strompreise nicht in dem Maße gestiegen sind wie die Preise für Kohle und Öl. Ein wesentlicher Grund dafür ist der massive Ausbau der Fotovoltaikanlagen, die meistens nur mittags einspeisen.“
Mit dem § 64 a will die schwarz-gelbe Bundesregierung zudem die Übertragung des sogenannten Marktintegrationsmodells von der Solarenergie auch auf andere erneuerbare Energien per Rechtsverordnung ermöglichen. Mit dieser Geset
zesänderung würde die Bundesregierung ermächtigt, die Zubaumengen auch bei Wind- und Biomassestrom ohne Beteiligung des Bundesrates und möglicherweise auch ohne Beteiligung des Bundestages zu beschränken.
1. Will die Landesregierung an ihrer Unterstützung der geplanten Kürzungen und der deutlich verkürzten Übergangsfristen bei der Einspeisevergütung für Solarstrom festhalten, selbst wenn dies nach Ansicht vieler Verbandsvertreter der Solarbranche viele Projektgesellschaften, die Solaranlagen bereits fertig geplant oder bestellt haben, in den Konkurs treiben würde?
2. Welche Folgen durch den Verlust von Knowhow in einer hochinnovativen Solarbranche erwartet die Landesregierung, wenn reihenweise Firmen dieser Branche in Konkurs gehen und das Knowhow zu Dumpingpreisen von Dritten aufgekauft wird?
3. Bei welchen Gelegenheiten haben der Ministerpräsident, der Wirtschaftsminister, der Umweltminister oder andere Mitglieder der Landesregierung in den letzten zwölf Monaten mit Vertreterinnen und Vertretern der vier großen Stromkonzerne oder Bevollmächtigten und Beauftragten dieser Konzerne über die Kürzung der Einspeisevergütung für Solaranlagen gesprochen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Herr Wenzel, Fotovoltaik leistet unbestritten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Durch technischen Fortschritt und Massenproduktion sind die Modulpreise drastisch gesunken, und es ist von weiteren Preisrückgängen auszugehen. Die Stromgestehungskosten für Solarstrom liegen für Privathaushalte inzwischen unterhalb des Strompreises, sodass sich auch ohne EEG-Vergütung schon ein wirtschaftlicher Vorteil ergibt. Aufgrund der Preis- und Kostenentwicklung besteht selbst innerhalb der Branche eine breite Übereinstimmung darin, dass eine Kürzung