Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Herr Wenzel, Fotovoltaik leistet unbestritten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Durch technischen Fortschritt und Massenproduktion sind die Modulpreise drastisch gesunken, und es ist von weiteren Preisrückgängen auszugehen. Die Stromgestehungskosten für Solarstrom liegen für Privathaushalte inzwischen unterhalb des Strompreises, sodass sich auch ohne EEG-Vergütung schon ein wirtschaftlicher Vorteil ergibt. Aufgrund der Preis- und Kostenentwicklung besteht selbst innerhalb der Branche eine breite Übereinstimmung darin, dass eine Kürzung
der Vergütung vorgenommen werden kann bzw. sogar vorgenommen werden muss. Dauersubventionierung, Umverteilung von Stromkunden zu Anlagenbesitzern und überhöhte Stromkosten sind weder Ziel der Landesregierung noch Ziel des EEG.
Ziel des EEG ist es, die erneuerbaren Energien in den Markt zu bringen. Dieses Ziel teilt die Landesregierung. Dazu dienen Einspeisevorrang und feste Vergütungssätze. Davon profitierte und profitiert vor allem die Fotovoltaik. Mehr als 50 % der EEG-Förderung fließen in diesen Bereich. 2011 waren das rund 8 Milliarden Euro. Dabei werden lediglich rund 20 % des Stroms aus erneuerbaren Energien auf diese Weise gewonnen. An der Gesamtstromerzeugung hat die Fotovoltaik nur einen Anteil von 3 %. Da stellt sich nicht nur die Frage nach der Verhältnismäßigkeit, sondern vor allem danach, ob die Vergütung angemessen ist.
Bereits mit dem Entwurf des niedersächsischen Energiekonzeptes wurde die Höhe der Fotovoltaikförderung infrage gestellt und eine weitere Absenkung gefordert. Der umfassende Zubau an Fotovoltaikanlagen mit der daraus resultierenden unsteten Einspeisung hat die Stromnetze an die Grenze der Belastbarkeit gebracht und erfordert bei ungebremster Entwicklung erhebliche Netzinvestitionen. Es ist daher nötig, den Netzausbau und den Zubau von erneuerbaren Energien aufeinander abzustimmen. Der Ausbau erneuerbarer Energien und ihre Förderung müssen mehr als bislang an Kosten- und Effizienzkriterien ausgerichtet werden. Die Energiewende muss bezahlbar bleiben. Auch die Schwächsten der Gesellschaft müssen sich zukünftig Energie leisten können. Das ist unsere soziale Verantwortung für Wachstum und Arbeitsplätze.
Handwerker, Freiberufler, Handel und Industrie sind auf bezahlbare Energie angewiesen. Das ist unsere soziale und ökonomische Verantwortung für Wachstum und Arbeitsplätze. Deshalb gilt es, daran zu arbeiten, dass die erneuerbaren Energien am Markt bestehen können.
Für eine solche Marktintegration ist der jetzt beschlossene Systemwechsel ein entscheidender Meilenstein. Durch die Herausnahme eines Teils des durch Fotovoltaik produzierten Stroms aus der Einspeisevergütung erwächst den Anlagenbetreibern Spielraum für eigenständigen Stromhandel zu Marktpreisen oder die Nutzung zum Eigen
Vielfach wird es künftig günstiger sein, Solarstrom selbst zu verbrauchen. Der Preisverfall bei Solaranlagen gebietet es, die Förderung spürbar zurückzufahren und für den Zubau einen angemessenen, verlässlichen Korridor festzulegen. Das gefundene Maß ist ausreichend und angemessen, um einen weiteren Ausbau der Fotovoltaik im für die Energiewende notwendigen Umfang zu ermöglichen. Ohne diese Absenkung würden immer mehr Subventionskosten über den Strompreis umverteilt, wovon dann vor allem die Anlagenbesitzer und die Modulhersteller im Inland, aber gerade auch im Ausland profitieren würden.
Zu Frage 1: Die Landesregierung unterstützt grundsätzlich das Ziel der Bundesregierung, mit Neuregelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, die Kosten und die Zubaumenge bei der Fotovoltaik zu begrenzen. Mit den von der Bundesregierung vorgeschlagenen Neuregelungen kann dieses Ziel für die Stromverbraucher erreicht und können zugleich klare Investitionsbedingungen für die Fotovoltaik gesetzt werden.
Die Landesregierung verfolgt weiter das Ziel, die übermäßige Förderung von erneuerbaren Energien abzubauen. Letztlich streben wir das Ziel an, dass erneuerbare Energien am Markt ohne Förderung bestehen können. Diese Haltung hat die Landesregierung im Energiekonzept Niedersachsens festgelegt.
Angesichts der enormen Kosten, die die Energiewende verursacht, ist es erforderlich, den Ausbau der erneuerbaren Energien an Effizienzkriterien auszurichten und dafür zu sorgen, dass Netzausbau und Ausbau der Erzeugungskapazitäten miteinander Schritt halten.
Zugleich hat sich die Landesregierung dafür eingesetzt, den Vertrauensschutz für Investoren zu wahren.
Sie tut dies auch weiterhin, damit das Vertrauen von Investoren in andere Bereiche der erneuerbaren Energien erhalten bleibt. Vertreter des Handwerks - wir hatten dort ja mehrere gemeinsame Auftritte - haben immer wieder darauf hingewiesen,
dass sie im Vertrauen auf das geltende Recht investiert und geplant haben. Wir haben uns für deren Interessen eingesetzt. Vertrauensschutz ist uns in dieser Frage nämlich wichtig. Wir haben dafür geworben und letztendlich Erfolg gehabt; denn der Stichtag wurde tatsächlich auf den 1. April verschoben.
Zu Frage 2: In den vergangenen Jahren erfolgte in der Bundesrepublik Deutschland ein beispielloser Ausbau der Fotovoltaik. Dennoch gerieten einige deutsche Unternehmen ab Mitte 2011 in wirtschaftliche Schwierigkeiten, da die weltweiten Überkapazitäten zu einem Preisverfall um ca. 30 % führten. Dieser hätte, losgelöst von der bestehenden EEGVergütung, zwangsläufig eine Umstrukturierung der Branche zur Folge. Ob eine Änderung des Vergütungssystems in der Zukunft zu Firmeninsolvenzen führen wird, wie die Frage unterstellt, bleibt zunächst abzuwarten.
Zudem fallen die Kürzungen zwar hoch, aber weitaus geringer aus, als öffentlich immer wieder unterstellt wird. Da die Kosten für Solarstrom inzwischen unter dem Strompreis für Privatkunden liegen, erlangen Besitzer von Fotovoltaikanlagen auch ohne EEG-Vergütung durch den Eigenverbrauch einen finanziellen Vorteil. Nach Berechnungen der Forschungsstelle der Energiewirtschaft betrüge die resultierende Kürzung der Vergütung nur rund 22 %. Bei aktuellen Modulkosten ist die Vergütung insgesamt für einen wirtschaftlichen Betrieb von Fotovoltaikanlagen ausreichend. Bei einer weiteren Strompreissteigerung, einem weiteren Sinken der Kosten für Fotovoltaik von, wie gehabt, 9 % pro Jahr und der geplanten EEGKürzung von 0,15 Cent je Kilowattstunde pro Monat ab Mai 2012 wird die Wirtschaftlichkeit von Fotovoltaikanlagen in den nächsten Jahren sogar wieder steigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aktuell geht jedenfalls der Deutsche Industrie- und Handelskammertag davon aus, dass die Solarbranche weiter wächst und die Begrenzung der Ausbauziele nicht greifen wird. Der DIHK rechnet mit einem Zubau von ca. 8 000 MW. Letztendlich ist davon auszugehen, dass das vorhandene Know-how im Wesentlichen bei den Unternehmen verbleiben wird, die sich im Wettbewerb behaupten.
Auch muss gesehen werden, dass die überzogene Höhe der Fotovoltaikförderung teilweise die ökologisch und ökonomisch sinnvolle Solarthermie aus
dem Markt gedrängt hat. Es war lohnender, die Dächer mit billigen Fotovoltaikplatten aus asiatischer Produktion zu belegen, anstatt moderne, aber teurere Solarthermiemodule, die es auch aus niedersächsischer Produktion gibt, einzubauen. Bei rückläufiger EEG-Vergütung der Fotovoltaik ist davon auszugehen, dass sich Solarthermie wieder mehr rechnen wird. Davon profitieren dann auch niedersächsische Hersteller wie z. B. die Firmen Stiebel Eltron und Solvis. Auch die Handwerker, die bisher Solarstromaggregate installiert haben, können so neue Aufträge gewinnen. Insofern ist auch mit einer neuen Entwicklungschance für die Solar- und Heizungsbranche zu rechen.
Zu Frage 3: Die Fragestellung unterstellt, dass die Landesregierung einseitig nur mit einer kleinen Gruppe von Akteuren Fragen der Energiewende erörtert hat. Für die Landesregierung weise ich diese Unterstellung entschieden zurück. In den zurückliegenden zwölf Monaten, seit der Reaktorkatastrophe von Fukushima, hat, wie sich jeder leicht vorstellen kann, eine enorme Anzahl von Gesprächen zur Energiepolitik stattgefunden. Diese wurden vornehmlich mit Anlagenherstellern, Stadtwerken, regionalen Versorgern, Netzbetreibern, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Verbänden sowie Vertretern der Bundesregierung und der Europäischen Kommission geführt. Auch Ministerpräsident McAllister, Minister Dr. Birkner, Minister a. D. Sander und ich führten in den zurückliegenden zwölf Monaten diverse Gespräche mit Energieversorgern, und zwar nicht nur mit den vier großen Stromkonzernen. Dass in diesem Rahmen auch über die Kürzung bei der Einspeisung der Solarförderung gesprochen wurde, kann nicht ausgeschlossen werden.
Seitens der anderen Minister haben zwar keine Gespräche mit Vertretern von E.ON, Vattenfall, EnBW, RWE zur Höhe der Solarförderung stattgefunden, allerdings kann auch für sie wie für die vorgenannten Mitglieder der Landesregierung bei der Fülle von Gesprächen nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass das Thema am Rande von Fachveranstaltungen, Symposien, Podiumsdiskussionen, Preisverleihungen oder Ähnlichem, an denen Mitglieder der Landesregierung und der angesprochenen Unternehmen beteiligt oder bei denen sie anwesend waren, angesprochen wurde.
Ziel von Ministerpräsident David McAllister, Energieminister Dr. Stefan Birkner, seines Vorgängers Hans-Heinrich Sander und mir war es, bei allen Gesprächen zur Energiepolitik die niedersächsischen Interessen im Rahmen der Energiewende
durchzusetzen. Dies ist eine sichere, bezahlbare, umwelt- und klimaverträgliche Energieversorgung. Es galt, das Energiepaket im Sommer des vergangenen Jahres vorzubereiten und zu begleiten sowie dessen Umsetzung voranzutreiben. Im angesprochenen Zeitraum wurde auch das Energiekonzept des Landes Niedersachsen erarbeitet.
Im Rahmen der Energiewende gibt es nach wie vor Aufgaben, die Gespräche mit den verschiedensten Akteuren erforderlich machen. Die Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden und die Neufassung des EE-Wärmegesetzes sowie die Weiterentwicklung der EEG-Förderung, aber auch der Bau von konventionellen Kraftwerken und der Ausbau der Windkraft an Land, insbesondere aber auch offshore, erforderten es, dass diverse Gespräche geführt wurden, und erfordern dies auch in Zukunft.
Die Landesregierung wird die anstehenden Fragen zur Energiewende im Übrigen mit Vertretern der großen Energieversorger, von Versorgern wie beispielsweise der Oldenburger EWE, von Stadtwerken, Netzbetreibern, Herstellern von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, Vertretern von Industrie und Handwerk sowie u. a. im Rahmen der Energiegespräche mit Vertretern der verschiedensten gesellschaftlichen Gruppen und etlichen weiteren Menschen besprechen. Denn die Umsetzung der Energiewende erfordert den Einsatz aller.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass die Grundlage des bisherigen EEG-Erfolges die Verlässlichkeit war - nämlich die verlässliche Abstufung, angepasst an die absehbaren Innovationsschritte der jeweiligen Produzenten - und dass dies jetzt erstmalig durch die willkürliche politische Zwischendurchabsenkung so nicht mehr gegeben ist, was die Landesregierung tun will, um das verlorene Vertrauen bei allen Beteiligten - bei Handwerk, Industrie, Investoren und Banken - wiederherzustellen, damit nach diesem Schritt wenigstens noch ein Ansatz von Verlässlichkeit und Wirkung des EEG übrig bleibt.
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Hagenah, zunächst einmal weise ich zurück, dass hier willkürlich eingegriffen und geändert worden ist. In der Tat ist die Vereinbarung, dass die Förderung - man kann auch sagen: Subventionierung - von Fotovoltaikanlagen der tatsächlichen Kostensituation angepasst wird und im Gleichklang bleibt, eingehalten worden.
Wenn sich aufgrund der technischen Innovationen, der Neuerungen und der anderen Kostenstrukturen neue Größenordnungen für Ausbaumaßnahmen ergeben, die nicht im Einklang mit den anderen Zielen des EEG stehen, muss man in einen Diskussionsprozess einsteigen und überlegen, wie man damit umgeht. Die Anpassung ist tatsächlich durchgeführt worden, um das wieder in Einklang zu bringen und auf das richtige Maß zu bringen.
Für uns als Landesregierung war aber wichtig, dass die begründeten Argumente und Hinweise auch des Handwerks aufgegriffen wurden und in diesem Bereich Vertrauensschutz gewährleistet wurde, was die Angebote, die draußen waren, und die Investitionen, die man getätigt hat, betrifft. Ziel war, dass das nicht zulasten der Handwerker geht, sondern dass man hier Vertrauensschutz hat und das noch abarbeiten kann. Da waren wir erfolgreich. Dieser Punkt ist umgesetzt worden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Damit sind wir auch zufrieden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie bewerten Sie die Aussage der Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Frau Heinen-Esser, die kürzlich auf einer IHK-Versammlung vortrug, dass die Entlastung der energieintensiven Industrie im EEG um 550 Millionen Euro zu einer Erhöhung der EEG
Umlage und damit des Kilowattpreises um 0,5 Cent führt, was etwa der Größenordnung des jetzt in Rede stehenden Kürzungsanteils in der Fotovoltaik entspricht?
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege Herzog, ich habe mich gerade noch einmal erkundigt. Bei dieser Veranstaltung war anscheinend niemand von der Landesregierung - jedenfalls niemand, den ich eben fragen konnte - anwesend, sodass ich nicht prüfen kann, ob diese Aussage so, wie Sie sie dargestellt haben, tatsächlich getroffen worden ist.
Das ist in dieser Frage aber auch völlig unerheblich. Wir haben hier im Landtag ja schon öfter darüber diskutiert, wie wir - gerade mit Blick auf die energieintensive Industrie in Niedersachsen - damit umgehen wollen, dass aufgrund der Steigerung der Stromkosten, der Strompreissteigerung, Arbeitsplätze gefährdet werden und gerade bei großen internationalen Konzernen auch innerbetrieblich im Wettbewerb der Standorte in Deutschland beispielsweise mit denen in Rumänien oder Polen relativ schnell Verlagerungen vorgenommen werden können.
Dazu muss ich Ihnen sagen: Wir sind in Deutschland so gut durch die Krise gekommen, weil wir einen industriellen Kern haben, weil wir ein Industrieland sind. Und ich sage für die Landesregierung: Wir wollen auch zukünftig ein Industrieland bleiben. Wir wollen die Arbeitsplätze in Niedersachsen behalten, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Das bedeutet, dass es für energieintensive Unternehmen einen vernünftigen Ausgleich geben muss, damit sie wettbewerbsfähig arbeiten und anbieten können. Dieser Ausgleich muss natürlich von jemand anderem aufgefangen werden. Bei der Diskussion über die Energiewende ist immer gesagt worden, dass wir hier auch über die Verteilung der Kosten miteinander reden müssen, damit wir Industrieland bleiben, damit in Deutschland und