- Genau, da sind noch Fragen offen. Aber wenn ich die Pressemitteilung der Bundesnetzagentur richtig verstanden habe, besteht die Möglichkeit, dass die Firma TenneT im weiteren Verfahren nachleistet und die Zertifizierung dann erreicht. Das bleibt zunächst abzuwarten.
Ich kann zu Ihrer Frage keine abschließende Einschätzung abgeben. Für mich steht jetzt im Vordergrund, das konkrete Problem der Offshorenetzanschlüsse zu lösen. Ob es darüber hinaus noch Handlungsbedarf gibt, kann ich im Moment weder verneinen noch bejahen. Ich will es nach den Erfahrungen, die wir in den letzten Jahren gemacht haben, nicht ausschließen. Wir sehen ja auch, dass der Ausbau im Binnenland nicht so zügig vorangeht, wie man es sich wünscht. Ob das alles jetzt immer nur an verfahrensrechtlichen Fragen hängt oder ob dahinter nicht auch eine gewisse Strategie steht, nicht so schnell voranzugehen, weil man das Kapital möglicherweise nicht aufbringen kann, kann ich nicht abschließend beurteilen, aber diese Sorge habe ich durchaus. Dann würde man sicherlich auch dieses Problem konsequent angehen müssen.
Im Moment sind aus meiner Sicht aber die Netzanschlüsse für die Offshorewindparks das vordringlichste Problem, weil hierfür konkrete Investitionsentscheidungen anstehen. Man muss natürlich die große Sorge haben, dass das Geld, das dafür vorgesehen ist, irgendwann einmal woanders hingeht und dass wir damit einen nachhaltigen Schaden in den Infrastrukturen und auch in den Wirtschaftsstrukturen haben werden. Das können wir auf keinen Fall wollen. Deshalb wollen wir diese Idee und diese Konstruktion weiter voranbringen, um eben genau dies zu vermeiden.
frage „Wann kommt der Strom vom Meer?“ stellt sich nicht nur die Frage der Netzanbindung, sondern, damit verbunden, natürlich auch die Frage der Produktion von Offshorewindenergieanlagen und -fundamentsystemen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der Erkenntnis, dass wir einfach sehr viel Zeit verloren haben, bis vernünftige Klärungen erfolgt sind, frage ich die Landesregierung: Wie wird sie mit den großen Schwierigkeiten, die wir jetzt in Niedersachsen mit der Offshorewindindustrie haben, umgehen, und wie wird sie dafür sorgen, dass es weiterhin eine Zukunftsindustrie für Niedersachsen sein kann?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Lies, die Probleme, die sich aufgrund der Verzögerung gerade für die Unternehmen im Raum Emden ergeben haben und über die wir bereits mehrfach im Landtag diskutiert haben, sorgen die Landesregierung sehr. Wir arbeiten mit allen Instrumentarien, die uns zur Verfügung stehen.
Zum einen unternehmen wir den Versuch, mit Auftraggebern bezüglich Anschlussprojekten ins Gespräch zu kommen, damit sie sozusagen bei der Stange bleiben und bei unseren Unternehmen bleiben.
Zum anderen versuchen wir aber auch, bezüglich finanzieller Unterstützungsmöglichkeiten quasi über den Bereich Landesbürgschaften etc. in Gesprächen mit den entsprechenden finanzierenden Banken Wege zu finden, damit das, was wir an den beiden Standorten, in den Basishäfen Cuxhaven und Emden, aufgebaut haben und was auch funktioniert hat, dort erhalten bleibt und damit Anschlussaufträge die Arbeitsplätze tatsächlich absichern. Dafür ist es natürlich immanent erforderlich, dass die Projekte, die sozusagen die Grundlage des Geschäftsmodells darstellen, tatsächlich in die konkrete Realisierung überführt werden, und zwar schneller und am besten heute statt morgen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Tatsache, Herr Minister, dass Sie eben das Projekt der Trasse Ganderkesee–St. Hülfe angesprochen haben, frage ich Sie: Warum hat die Landesregierung den vom Bundesverwaltungsgericht angebotenen Vergleich zum Anteil der Erdverkabelung bei der Trasse nicht angenommen, sondern die Klage weitergeführt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Wenzel, weil dies die erste gerichtliche Überprüfung dieses Gesetzes - in diesem Fall des Energieleitungsausbaugesetzes - ist und weil wir die Übertragungsnetzbetreiber eben gerade nicht aus der Verantwortung lassen dürfen, dass sie das beantragen, was das Gesetz vorsieht, nämlich Teilerdverkabelung, und weil wir weiterhin der Auffassung sind, dass man gleiche Sachverhalte nicht ungleich behandeln darf.
Ich kann nicht in Ganderkesee bei dem Streckenabschnitt als Antragsteller sagen „Ja, da erkenne ich das Energieleitungsausbaugesetz mit den Abstandsregelungen an und komme zu einer Teilerdverkabelung“, dann aber im Süden der Strecke sagen „Nein, da beantrage ich das nicht, und da möchte ich, dass die Behörde mich anweist, das zu tun“, obwohl der Sachverhalt nach unserer Einschätzung der Gleiche ist.
Damit würde am Ende zumindest als politisches Argument versucht, die Verantwortung für diese konkrete Maßnahme auf die staatliche Seite abzuwälzen, wenn es denn einmal um die Fragen Kosten und Ähnliches geht.
Das alles ist aus unserer Sicht nicht zielführend, sondern es gibt eine klare Vorgabe im Energieleitungsausbaugesetz, bei Siedlungsannäherung auf 200 oder 400 m - das wissen Sie alles - in die Teilerdverkabelung zu gehen. Da erwarten wir von den Übertragungsnetzbetreibern und in dem Fall von der Firma TenneT, dass sie dies auch tatsächlich realisiert und eben nicht versucht, Verantwor
tung auf die Landesregierung oder in dem Fall auf die Planfeststellungsbehörde abzuwälzen, dass diese doch entscheiden möge, wo Erdverkabelung kommt und wo nicht, sondern es ist Aufgabe der Übertragungsnetzbetreiber, dieses Gesetz umzusetzen.
Ich vermisse bei dem Übertragungsnetzbetreiber manchmal, dass man dieses Gesetz tatsächlich ernst nimmt und sieht, dass eine gesetzliche Verpflichtung besteht, dies konsequent umzusetzen.
Aus der Verantwortung dürfen wir ihn nicht entlassen. Deshalb arbeiten wir weiter daran, damit das Verfahren möglichst schnell eröffnet werden kann, aber eben nicht nach den Regeln, wie es sich die Firma TenneT vorstellt, sondern nach den gesetzlichen Regeln. Wir werden aber natürlich auch weiterhin die Gespräche beim Bundesverwaltungsgericht führen. Es wird auch ein gemeinsames Gespräch mit dem Berichterstatter und mit den jeweiligen Streitparteien geben, weil es natürlich unser Anliegen ist, möglichst schnell aus diesem Rechtsstreit herauszukommen und tatsächlich in die Planfeststellung für diese Strecke einzusteigen.
Die Fragestunde hat um 9.02 Uhr begonnen. Ich bitte darum, dass die Antworten auf die übrigen Fragen - wie gewohnt - abgegeben werden, sodass sie den Abgeordneten dann zugestellt werden können. Ich weise auch darauf hin, dass die Antworten der Landesregierung dem Stenografischen Bericht als Anlagen beigefügt werden.
Meine Damen und Herren, bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, hat Herr Minister Möllring um das Wort gebeten. Ich erteile es ihm.
Erklärung außerhalb der Tagesordnung zu einer in der 126. Plenarsitzung am 19. Januar 2012 gestellten Frage
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 19. Januar hatte mir der Kollege Limburg die folgende Frage gestellt:
„Zum einen würde ich gerne eine Frage zum Komplex der Versicherungswirtschaft stellen, und zwar, ob es Akten über die Kontakte des Ministerpräsidenten zur Talanx-Gruppe oder insgesamt Akten darüber gibt, wann, wo, wie und in welcher Form sich die Landesregierung für Interessen der Versicherungswirtschaft eingesetzt hat.“
Das ist die erste Frage. Ich habe daraufhin geantwortet, dass es Kontakte am 3. Mai 2005, 16. November 2005 usw. bis zum 23. Juni 2009 gegeben hat.
Mir ist am 2. Juli 2012 ein Schreiben der Hannover Rück zugegangen. Das habe ich ganz normal zur Bearbeitung in die Bearbeitung gegeben. Auf dem Rücklauf, der mir gestern, also am 19. Juli, zugegangen ist, hat sich herausgestellt, dass es ein Schreiben der Hannover Rück von Herrn Wilhelm Zeller vom 18. September 2007 gibt, das wie folgt lautet:
Sie haben mich bei verschiedenen Gelegenheiten ermuntert, mich an Sie zu wenden, wenn ‚Not am Mann’ ist.
Der in anliegendem Schreiben beschriebene Sachverhalt der beabsichtigten Besteuerung der Kautions(rück)versicherung ist ein solcher. Bereits am 21.09.2007 soll im Plenum des Bundesrats über einen Änderungsantrag abgestimmt werden.“
„Ein entsprechender Antrag, von Bayern bereits in den Finanzausschuss des Bundesrates am 06.09.2007 zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 eingebracht, von diesem jedoch - mit Stimme Niedersachsens - abgelehnt (...), wurde auf der Bundesratssitzung am 21.09.2007 abgelehnt. Niedersachsen hatte jedoch im Plenum entgegen der Kabinettsbeschlussfassung (lt. RD... auf Initiative des damaligen Herrn Ministerpräsi- dent) den Antrag Bayerns unterstützt.
Dann kommen wir jetzt zur Besprechung der Tagesordnungspunkte 41 und 42, die zusammen beraten werden sollen:
Erste Beratung: Mitwirkung älterer Menschen stärken - Niedersächsisches Forum Seniorinnen- und Seniorenpolitik ins Leben rufen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/4939