Protokoll der Sitzung vom 27.09.2012

Dieser Betrag wird dem Fonds nicht entzogen; denn auch hierbei geht es um zinsfreie Darlehen. Es werden also auch aus den jetzt geförderten Maßnahmen Rückflüsse kommen; denn es handelt sich um einen revolvierenden Fonds. Wir gehen fest davon aus - dafür setzen wir als Länder uns ein; auf der Baumministerkonferenz in der letzten Woche sind dazu gute Signale ausgesandt worden -, dass der Bund uns über 2013 hinaus diese Fördermittel, diese Kompensationsmittel zur Verfügung stellen wird, sodass wir auch weiterhin von einem guten Stamm für die Fördersumme ausgehen können.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Dann ist das doch nicht zusätzlich, sondern vorgezogen!)

Herzlichen Dank. - Für die Fraktion DIE LINKE stellt jetzt Herr Adler die nächste Zusatzfrage. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe gleich zwei Zusatzfragen.

Erstens. Frau Ministerin Özkan, Sie haben eben gesagt, dass Sie die 10 Millionen Euro aus der Liquidität, aus den Rückflüssen nehmen, also bei einer Gesamtliquidität von 50 Millionen Euro. Da frage ich mich: Was passiert mit den übrigen 40 Millionen Euro? Werden diese nicht der Wohnraumförderung zur Verfügung gestellt? Fließen diese Mittel in den allgemeinen Haushalt ein? - Das war meine erste Frage an die Landesregierung.

Zweitens. Wie viele Wohnungen lassen sich nach der Rechnung der Landesregierung von den 10 Millionen Euro je Jahr in ganz Niedersachsen überhaupt fördern?

Herzlichen Dank, Herr Kollege Adler. Sie haben die Frage an sich selbst gestellt, aber Gott sei

Dank wiederholt, dass Sie die Landesregierung um Auskunft bitten. - Frau Ministerin Özkan!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das ist schon häufiger im Haushaltsausschuss und auch im Sozialausschuss bei den Beratungen des Haushaltsplans erklärt worden. Dieser Fonds ist quasi ein lebender Fonds.

(Marco Brunotte [SPD]: Was ist denn ein toter Fonds?)

Das heißt, Mittel fließen aus den Darlehen zurück. Aktuell werden Vorhaben mit 10 Millionen Euro gefördert. Diese Mittel fließen ja nicht ad hoc ab, sondern bei Wohnungsbauprojekten in Chargen. Wir rechnen damit, dass im ersten Jahr vielleicht 4 Millionen Euro abfließen und weitere Mittel in Stufen abfließen.

Der Rest steht natürlich der Wohnraumförderung zur Verfügung. Wir sehen jetzt den Bedarf und entnehmen den derzeit vorhandenen Mitteln, also aus der Liquidität, 10 Millionen Euro für die Förderung. Wir werden uns sehr genau anschauen, ob dies am Markt angenommen wird oder nicht.

Zu der Zahl der geförderten Wohnungen: Mit den 10 Millionen Euro können nach den von uns festgezurrten Kriterien 160 bis 200 Wohnungen gefördert werden.

(Marco Brunotte [SPD]: Helau!)

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Für die SPDFraktion stellt Herr Brunotte die nächste Zusatzfrage. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, inwieweit das Programm, das wir für das Jahr 2012 zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Niedersachsen unter den Vorbedingungen diskutiert haben, verstetigt und auch in den Jahren 2013 ff. fortgeführt werden soll.

Herzlichen Dank, Herr Kollege Brunotte. - Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Özkan. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gilt das, was ich eben gesagt hatte. Wir werden mehrere Punkte sehr genau prüfen:

Erstens. Wie entwickelt sich der Bedarf?

Zweitens. Wie wird die Förderung am Markt angenommen? Wie wird gebaut? Wie sieht die Entwicklung aus? - Diese sehen wir, weil die NBank regelmäßig eine Analyse erstellt, die auch uns zur Verfügung steht. Dafür werden auch die Wohnungswirtschaft und die Zielgruppen befragt. Insofern liegen sehr genaue Daten vor.

Drittens. Wir werden genau betrachten, wie viel Geld vom Bund kommt bzw. wie viel Geld, das vom Bund kommt, vom Haushaltsgesetzgeber - dem Niedersächsischen Landtag - dann für die Wohnraumförderung zur Verfügung gestellt wird.

(Marco Brunotte [SPD]: Also keine ei- genen Pläne!)

Was die Aussage zu den eigenen Mitteln angeht, so habe ich eben deutlich gemacht, dass wir jetzt 10 Millionen Euro der Liquidität entnehmen. Wir prüfen, wie die Wohnungsgesellschaften dieses Angebot annehmen. Hierbei ist nicht nur die Wohnungswirtschaft gefragt, sondern auch ganz gezielt die Kommunen; denn nur die Wohnungswirtschaft wird es nicht machen. Auch die Kommunen werden überlegen müssen, wie sie steuern.

Insofern werden wir sehr genau prüfen, ob die zusätzlichen Mittel, die wir jetzt in den Markt geben, angenommen werden. Einen Sachverhalt könnte ich Ihnen aber nennen: Wenn ich mir anschaue, wie viele Mittel abgerufen werden - auch in den vergangenen Jahren, auch in der ersten Hälfte des Jahres 2012 -, so ist festzustellen, dass die Mittel - bisher 39,9 Millionen Euro - gerade einmal so abgerufen werden. Das heißt, wir haben keine Wartelisten und keine Priorisierungen, sodass es nicht dazu kommt, dass jemand nicht bedient werden kann.

Das zeigt, dass der Markt im Moment diesen Bedarf noch nicht sieht oder erkennt. Wir können Anreize schaffen. Das haben wir in Form höherer Förderbeträge getan, die wir jetzt hineingegeben haben.

(Marco Brunotte [SPD]: Der Markt entscheidet über die Politik der Lan- desregierung! Das ist ja klasse!)

Herzlichen Dank. - Die nächste Zusatzfrage - das ist die zweite für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - stellt Frau Kollegin Staudte. Sie hat das Wort.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, welche Position vertritt die Landesregierung bei dem Knackpunkt der Zweckbindung? - Sie haben vorhin davon gesprochen, dass in Zukunft diese Mittel des Bundes in bedarfsgerechter Höhe für die Wohnraumförderung zur Verfügung gestellt werden sollen. Aber „bedarfsgerecht“ heißt nicht unbedingt „zu 100 % zweckgebunden“. Welche Position vertritt die Landesregierung dazu in den derzeitigen Verhandlungen?

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Staudte. - Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Özkan.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hatte schon eben, als ich den Entschließungsantrag erwähnt hatte, der hier im Hause beschlossen worden war, gesagt: Wenn vom Bund keine Zweckbindung kommt - davon gehen wir aus; denn es scheint so zu sein, dass die Mittel ohne Zweckbindung zugewiesen werden -, dann werden wir uns anschauen müssen, wie viele Kompensationsmittel überhaupt kommen. Dann prüfen wir entsprechend dem Entschließungsantrag, in welcher Höhe wir den Wohnraumbau weiter bedarfsgerecht fördern müssen.

Das hat etwas mit der Entwicklung des Marktes und des Bedarfs zu tun. Wir sind nicht verpflichtet - das ist auch nicht unsere Aufgabe -, neu gebaute Mietwohnungen für alle möglichen Einkommensgruppen, für jeden zur Verfügung zu stellen. Vielmehr ist das Land verpflichtet, dafür zu sorgen, dass auch die Menschen in den unteren und mittleren Einkommensgruppen am Mietmarkt zu bezahlbaren Preisen bedient werden. Diesen Bedarf gilt es zu ermitteln. Wenn wir den Bedarf kennen, werden wir die Beträge festlegen.

Insofern wird es im Jahr 2013 und in den Planungen für 2014 darum gehen - dabei ist auch der Haushaltsgesetzgeber, der Landtag, involviert -

festzulegen, was bedarfsgerecht ist. Diese Diskussion werden wir in diesem Kreise führen.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Nicht zweckgebunden!)

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Für die SPDFraktion stellt Herr Kollege Schwarz die zweite Zusatzfrage. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie haben gerade die Wirkung des revolvierenden Fonds vorgestellt. Wir hatten schon einmal Rückflüsse aus anderen Wohnraumförderprogrammen. Deshalb frage ich Sie: Was ist denn mit diesen Mitteln geschehen? Sind sie nicht durch den Finanzminister „verkauft“ worden? Falls das so sein sollte: Was hat das an Entnahme von niedersächsischen Mitteln für den Wohnungsbau bedeutet?

Ich glaube, es ist klar geworden: Wenn wir hier über Fonds reden und die Mittel durch Ihren Finanzminister „verkauft“ werden, dann fehlen sie. Ich möchte also wissen: Wie viel Mittel sind auf diese Art und Weise dem niedersächsischen Wohnraumbau entzogen worden?

(Zustimmung bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege Schwarz. - Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Özkan das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Soweit ich richtig informiert bin - jetzt ist der Finanzminister nicht da; aber ich rekonstruiere das - sind sie im Jahr 2007 veräußert worden. Das sind insgesamt, so glaube ich, rund 1,1 Milliarden Euro gewesen. Davon sind 700 Millionen Euro in die Kapitalaufstockung der NORD/LB gegangen und 300 Millionen Euro oder 400 Millionen Euro sind in den Haushalt geflossen.

Das ist damals, in der Zeit, als es die Haushaltskonsolidierung geben musste, so entschieden worden. Insofern hat man diesen revolvierenden Fonds nicht mehr. Wenn Sie sich aber die Bedarfszahlen und die Zahlen, die prognostiziert werden, anschauen, dann werden Sie feststellen,

dass das, was vom Bund kommt, und das, was wir in unserem jetzigen revolvierenden Fonds haben, für die Gestaltung und Schaffung von neuen Wohnräumen ausreichend ist. Wir sehen an den Zahlen, die uns zur Verfügung stehen, dass jährlich in Niedersachsen ein Bedarf an Wohnraum insgesamt - also nicht nur an sozialem Wohnraum - von ca. 2 000 Wohnungen besteht. - Diese 2 000 Wohnungen beziehen sich also auf den gesamten Mietwohnungsmarkt. - Davon ist natürlich die Spitze der soziale Wohnraum. Dieser ist mit den Mitteln, die uns heute zur Verfügung stehen, förderfähig.

Herzlichen Dank. - Die vierte Zusatzfrage für die Fraktion DIE LINKE stellt Herr Adler.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Haben Sie eigentlich schon eine Konzeption dafür, in welchen Regionen Sie die bescheidenen Mittel einsetzen werden, von denen Sie eben gesprochen haben?

Herzlichen Dank, Herr Adler. - Für die Landesregierung Frau Ministerin Özkan.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben sehr wohl Kriterien für diese zusätzliche Wohnraumförderung gesetzt, auch in Abstimmung mit den Akteuren, mit denen wir uns jährlich zusammensetzen. Das war explizit eine Empfehlung und ein Wunsch der Wohnungswirtschaft, der Konzertierten Aktion. Nicht anders ist es übrigens in Bremen, wo auch so gefördert wird. Die fünf Kriterien und zwei Zusatzregelungen zeige ich Ihnen gerne auf:

Zunächst muss die Förderung für den allgemeinen Mietwohnungsneubau, für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen in städtischen Gebieten, fließen. „In städtischen Gebieten“ heißt: Förderfähig sind Bauvorhaben in Gemeinden mit den Mietenstufen 3 bis 6. Damit Sie eine Vorstellung haben: Nach der jetzigen Mietstufenregelung wird Hannover in 5 eingestuft, der Speckgürtel um Hamburg wird zum Teil in 6 eingestuft.

Ferner fordern wir, dass die geförderten Wohnungen nur an Haushalte vermietet werden, deren Gesamteinkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigen darf. Diese ist im Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz geregelt.

Ein weiteres Kriterium - das ist uns wichtig, um zu schauen, wie in den Kommunen gesteuert wird - besagt, dass ein kommunales Wohnraumversorgungskonzept vorgelegt werden muss. Wir haben jetzt auch im Wohnraumförderprogramm 2012 festgezurrt, dass für alle Förderanträge, die bei uns eingehen, eine kommunale Stellungnahme vorliegen muss. Ein Wohnraumversorgungskonzept muss Aussagen zu Bestandsaufnahmen, zur Bedarfsprognose für den örtlichen Wohnungsmarkt, zur Situation beim sozialen Wohnraum - Versorgung und Neubaubedarf - sowie zur Zielsetzung enthalten. Wir wollen also schon sehen, dass sich die Kommunen damit auseinandersetzen.

Die Förderbeträge richten sich nach der Wohnungsgröße. Dies ist gestaffelt. Bei niedrigem Einkommen kann die Förderung bei 50 m2 bis 60 m2 bis zu 50 000 Euro betragen, bei über 60 m2 bis zu 60 000 Euro. Bei Berechtigten mit mittlerem Einkommen sind es bei 50 m2 bis 60 m2 bis zu 40 000 Euro und bei 60 m2 bis zu 50 000 Euro pro Wohneinheit. Die Miethöchstbeträge werden festgezurrt, d. h. 5 Euro bzw. 5,40 Euro pro Quadratmeter für niedrige Einkommen und 6,50 Euro für mittlere Einkommen.

Zwei Zusatzpunkte haben wir noch hinzugenommen: Auch Ersatzbauvorhaben sollen möglich sein. Für die Abrisskosten soll ein Zusatzdarlehen in Höhe von 5 000 Euro je Wohnung gewährt werden. Außerdem fördern wir Mietwohnungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen. Insoweit wird angepasst, sodass bei einer Altenwohnung mit dem gleichen Betrag gefördert wird wie bei einer normalen Mietwohnung.