wenden dürfen außer für die Wasserversorgung oder für den Bau der Straße. Alles, was im Bereich der Infrastruktur erforderlich ist, ist in diesem Bescheid - wie bei jeder anderen Gewerbegebietsförderung in Niedersachsen auch - enthalten. Aber die einzelnen Kostenpositionen sind natürlich fließend. Das heißt, wenn man für den Bau der Straße 100 000 Euro weniger braucht, dafür aber für die Telekommunikationsanbindung 100 000 Euro mehr, dann kann man natürlich Mittel hin- und herschieben. Aber die Gesamtsumme darf nicht überschritten werden.
Bezahlbarer Wohnraum wird Mangelware - Wie gestaltet sich die neue Wohnraumförderpolitik der Landesregierung? - Anfrage der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/5205
Immer mehr Menschen sind in Niedersachsen auf der Suche nach bezahlbarem Wohnraum. Der Blick auf diese Tatsache wird ein wenig dadurch verstellt, dass der Wohnraummangel regional ungleich verteilt ist. Wer in einem Ballungsgebiet keine Wohnung findet, dem kann aufgrund von Arbeitsplatz- und/oder Familienbindung aber nicht durch den Wohnungsleerstand in anderen Regionen geholfen werden.
Der Wohnungsmangel besteht im Bereich der Singlewohnungen und bei Wohnungen für Kinderreiche. Überall mangelt es an behindertengerechten Wohnungen. Ein besonderer Wohnbedarf besteht für altersgerechte Wohnungen, die entsprechend der sozialen Situation vieler Menschen auch bezahlbar sind. Nach Artikel 6 a der Niedersächsischen Verfassung hat das Land darauf hinzuwirken, die Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum zu versorgen.
wurden in der parlamentarischen Debatte zum Entschließungsantrag „Mit einem Wohnraumförderprogramm gezielt und nachhaltig in den Wohnungsmarkt eingreifen“ in der Drs. 16/1631 und zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Gesetz zum Schutz von Wohnraum und zur Bekämpfung der Immobilienspekulation“ in der Drs. 16/3627 behandelt.
Einem Artikel in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 10. September 2012 sowie einer Pressemitteilung von Sozialministerin Özkan des gleichen Tages war nun zu entnehmen, dass - entgegen der bisherigen Haltung der Landesregierung - das Wohnraumförderprogramm um 10 Millionen Euro eigene Mittel aufgestockt werden soll, also mehr ausgegeben werden soll, als bisher durch die Weiterleitung von Bundesmitteln vorgesehen war. Während in der Presseerklärung der Ministerin von „zusätzlichen Mitteln“ gesprochen wird, ist in dem entsprechenden Zeitungsartikel von „Umschichtungen im Haushalt“ die Rede. Laut Hannoverscher Allgemeiner Zeitung vom 11. September 2012 sollen Zuschüsse nur als zinslose Darlehen gewährt werden.
1. Warum sind zusätzliche Mittel, die über die vom Bund bereitgestellten und damit nur weitergeleiteten Mittel hinausgehen, nicht im Doppelhaushalt 2012/2013 dargestellt worden, und wie werden sie jetzt haushaltsrechtlich verortet?
2. Wie verhält sich die Ankündigung der Ministerin zu der Tatsache, dass in der mittelfristigen Finanzplanung der Regierung 2012 bis 2016 die Mittel für Wohnbauprogramme von 64,6 Millionen Euro in 2012 Jahr für Jahr bis auf 48,3 Millionen Euro in 2015 und 2016 reduziert werden? - Es folgt die Fundstelle.
3. Ist die Landesregierung vor dem Hintergrund der Ergebnisse der aktuellen Pestel-Studie dazu bereit, durch die Bereitstellung entsprechend höherer Haushaltsmittel eine sehr deutliche Aufstockung des Wohnraumförderprogramms vorzunehmen und damit auf den faktisch viel höheren Bedarf - laut Pestel-Institut fehlen in Niedersachsen aktuell gut 350 000 Sozialwohnungen - zu reagieren?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Niedersachsen orientiert sich die soziale Wohnraumförderung an den Zielen des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes.
Bei der Festlegung der Förderschwerpunkte werden die Bedarfe auf dem Wohnungsmarkt berücksichtigt, die sich insbesondere aus dem demografischen Wandel sowie der regional unterschiedlichen Bevölkerungs- und Strukturentwicklung ergeben.
Im aktuellen Wohnraumförderprogramm werden die Schaffung selbst genutzten Eigentums für Haushalte mit Kindern und Menschen mit Behinderung sowie von Mietwohnungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung gefördert. Außerdem werden Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen von Mietwohnungen in städtebaulichen Fördergebieten gefördert.
Die Förderung erfolgt grundsätzlich auf der Basis von zunächst zinsfreien Darlehen. Einzige Ausnahme: Für den im Rahmen einer Umbaumaßnahme erforderlichen Einbau von Aufzügen wird ein Zuschuss gewährt.
Ergebnisse aus der Wohnungsmarktbeobachtung der NBank zeigen trotz Bevölkerungsrückgang aktuell einen steigenden Bedarf an Wohnraum. Dies gilt insbesondere für Ein- und Zweipersonenhaushalte. Bis zum Jahr 2030 wird ein zusätzlicher Bedarf an Mietwohnungen erwartet. Eine erhöhte Nachfrage besteht insbesondere in städtischen Ballungsgebieten. Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen haben dabei zunehmend Schwierigkeiten, bezahlbaren Mietwohnraum zu finden.
Aus diesem Grund stockt die Niedersächsische Landesregierung das Wohnraumförderprogramm um 10 Millionen Euro auf. Damit wollen wir ergänzend zu den vorhandenen Programmschwerpunkten preisgünstige Mietwohnungen in städtischen Ballungsgebieten fördern.
Diese Programmergänzung wird ausgesprochen positiv aufgenommen. Das zeigen z. B. die bisherigen Reaktionen der Wohnungswirtschaft. Aktuell liegt mir außerdem ein Schreiben des Sozialverbands vor, der diesen Schritt ausdrücklich begrüßt
Zu 1: Für die Wohnraumförderung 2012 und 2013 stehen jeweils rund 39,9 Millionen Euro aus Kompensationsmitteln des Bundes zur Verfügung. Darüber hinaus stellen wir für die Aufstockung des Wohnraumförderprogramms 2012 10 Millionen Euro aus der im Wohnraumförderfonds angesammelten Liquidität bereit. Hierbei handelt es sich um Mittel, über die die Landesregierung bereits heute verfügen kann. Ein sogenannter Vorgriff auf künftig zur Verfügung gestellte Mittel, z. B. vom Bund, wird nicht erforderlich.
Zu 2: In der mittelfristigen Finanzplanung sind die Gesamtausgaben aller laufenden Wohnungsbauprogramme dargestellt. Deshalb wird hier auch abgebildet, wie sich - neben der Zuweisung des Bundes - die Finanzierungskosten der auslaufenden Altprogramme entwickeln. Nicht in der Mipla enthalten ist der Wohnraumförderfonds und damit die 10 Millionen Euro, die wir nun zusätzlich zur Verfügung stellen. Der Fonds ist als Sondervermögen im Einzelplan 05 des Etats ausgewiesen. Von einer Reduzierung der Wohnungsbaumittel kann deshalb keine Rede sein. Im Gegenteil!
Zu 3: Die Mittel nach dem Entflechtungsgesetz mit der Zweckbindung Wohnraumförderung stehen bis 2013 zur Verfügung. Um die Fortsetzung der Kompensationszahlungen in bisheriger Höhe ab 2014 zu erreichen, führen die Länder - auch Niedersachsen - nach wie vor Gespräche mit dem Bund. Der Niedersächsische Landtag hat sich am 24. Februar 2012 in der Entschließung „Wohnraumförderung zukunftsfähig gestalten - Mittel aus dem Entflechtungsgesetz weiterhin zweckentsprechend einsetzen“ dafür ausgesprochen, die Mittel, die der Bund dem Land aus dem Entflechtungsgesetz zuweist, auch ab 2014 in bedarfsgerechter Höhe für die Wohnraumförderung zur Verfügung zu stellen. Die Entscheidung über die genaue Höhe der Haushaltsmittel für die Wohnraumförderung ab 2014 obliegt dann dem Niedersächsischen Landtag als Haushaltsgesetzgeber.
Danke schön, Frau Ministerin. - Die erste Zusatzfrage der Fraktion DIE LINKE stellt Herr Dr. Sohn. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Özkan, ich habe nur noch folgende Nachfrage: Der Abgeordnete Riese hat in der gestrigen Aktuellen Stunde in unvergleichlicher Schlichtheit seine Position zum Ausdruck gebracht, dass Wohnraumförderung angesichts des demografischen Wandels mittelfristig sowieso nicht mehr notwendig sei. Ich frage die Landesregierung, ob sie diese Sicht teilt.
Wie ich nicht nur eben, sondern auch schon gestern erläutert habe, schauen wir uns sehr genau den Wohnraumbedarf in Niedersachsen an, der sich sehr unterschiedlich, auch regional unterschiedlich, gestaltet. Gestern haben wir auch gehört, dass es unterschiedliche Zahlen gibt. Wir werden den Markt sehr genau beobachten, so wie wir es jährlich tun.
Das machen wir übrigens nicht alleine. Dazu sitzen auch andere Akteure mit am Tisch. Das ist die Konzertierte Aktion Bauen und Wohnen mit der Wohnungswirtschaft, den kommunalen Spitzenverbänden, dem Mieterbund etc. Wir schauen uns auch die Wohnungsmarktbeobachtung der NBank sehr genau an.
Natürlich gucken wir uns auch den demografischen Wandel sehr genau an. Denn auf der einen Seite haben wir Überschüsse - in bestimmten Gebieten gibt es rückläufige Interessen, was den Wohnraum angeht -, während wir es auf der anderen Seite in städtischen Ballungsgebieten, wie ich gerade schon deutlich gemacht habe, mit zunehmendem Wohnraumbedarf insbesondere für Ein- und Zweipersonenhaushalte zu tun haben. Wir müssen uns anschauen, ob es sich dabei um eine nachhaltige Entwicklung handelt. Oder ist das eine Momentaufnahme, z. B. weil auch mehr Studenten nach Niedersachsen kommen und entsprechenden Wohnraum suchen? Wie nachhaltig ist das? - Das werden wir beobachten.
Genau das wird auch ein Merkmal sein, um darüber zu entscheiden, wie viel Bedarf besteht und welche Förderung erfolgen muss. Wir haben ja ganz deutlich gesagt: Wir setzen uns dafür ein, dass es die Kompensationsmittel des Bundes wei
terhin geben muss. - Bis 2019 ist das auch so angedacht. Die Frage ist nur: In welcher Höhe wird es kommen?
Wir werden hier auch vorstellen, wie der Bedarf ist, und dann hat der Haushaltsgesetzgeber zu entscheiden, in welcher Höhe Haushaltsmittel eingestellt werden. Wie wir bei der Beratung des Haushalts und der Mipla im Ausschuss deutlich gemacht haben, haben wir sie auch in der Mipla eingestellt, nämlich 39,9 Millionen Euro. Hinzu kommen die von mir eben erwähnten Mittel aus dem Wohnraumförderfonds, der ja revolvierend weitergeführt wird.
Herzlichen Dank. - Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Kollegin Staudte von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, habe ich Sie jetzt gerade richtig verstanden, dass die 10 Millionen Euro, die in diesem Jahr zur Verfügung gestellt werden, dem Wohnraumförderfonds entnommen werden, also letztendlich nicht zusätzliche Mittel darstellen, sondern nur vorgezogen werden, womit sozusagen einer künftigen Landesregierung weniger Mittel für diesen Bereich zur Verfügung stehen werden?
Danke schön, Frau Kollegin Staudte. - Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Özkan. Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die 10 Millionen Euro nehmen wir aus der Liquidität des Wohnraumförderfonds. Man muss sich das so vorstellen, dass dieser Fonds, der 2009 eingerichtet worden ist, dazu dient - das war eine gute Entscheidung -, die Mittel des Bundes aufzunehmen und sozusagen die Rückflüsse aus den Darlehen - es handelt sich hierbei um zinsfreie Darlehen, die zurückgezahlt werden - zu bewirtschaften.
In diesem Fonds gibt es also eine gewisse Liquidität. Sie liegt im Moment bei rund 50 Millionen Euro. Wenn wir einen Bedarf feststellen - er besteht jetzt und in den nächsten Jahren -, ist es nur folgerichtig, aus dem Geldbestand des Fonds, also aus der Liquidität, Geld herauszunehmen und damit jetzt den Mietwohnungsbau nach ganz festen Kriterien zu fördern. Dabei prüfen wir, ob der Markt dieses Angebot annimmt oder nicht.
Dieser Betrag wird dem Fonds nicht entzogen; denn auch hierbei geht es um zinsfreie Darlehen. Es werden also auch aus den jetzt geförderten Maßnahmen Rückflüsse kommen; denn es handelt sich um einen revolvierenden Fonds. Wir gehen fest davon aus - dafür setzen wir als Länder uns ein; auf der Baumministerkonferenz in der letzten Woche sind dazu gute Signale ausgesandt worden -, dass der Bund uns über 2013 hinaus diese Fördermittel, diese Kompensationsmittel zur Verfügung stellen wird, sodass wir auch weiterhin von einem guten Stamm für die Fördersumme ausgehen können.