Zu Frage 1: Von den Studentenwerken konnten zum Wintersemester 2012/2013 insgesamt 4 119 freie Wohnheimplätze angeboten werden. Diesem Angebot standen 11 394 Bewerbungen gegenüber. Die Zahlen gliedern sich wie folgt auf die einzelnen Studentenwerke auf:
Um die Studierenden, denen kein Wohnheimplatz angeboten werden konnte, bei der Suche nach einer Unterkunft zu unterstützen, haben die niedersächsischen Studentenwerke selber eine Vielzahl von Maßnahmen initiiert. Ich will sie hier nennen:
Es finden Kooperationen mit kommunalen Wohnungsbaugesellschaften statt. Das heißt, interessierte Studierende werden dorthin vermittelt. Bei der Möblierung der in der Regel unmöblierten Wohnungen ist darüber hinaus das Studentenwerk Hannover behilflich.
Es werden Onlinewohnraumbörsen auch für private Vermieter im Internetauftritt von Studentenwerken betrieben.
Im Rahmen des Projekts „Wohnen für Hilfe“ in Hannover werden ältere Menschen gebeten, Zimmer für Studierende bereitzustellen. Sie können dafür Unterstützung im Haushalt, im Garten, beim Einkaufen - keine Pflege - von den Studierenden erwarten. Für dieses Projekt wird vom Studentenwerk Hannover geworben. Auch verschiedene Seniorenwohnheime haben „Wohnen für Hilfe“Projekte, bei denen Studierende im Wohnheim einziehen können, z. B. das GDA-Stift Göttingen und das Eilenriedestift Hannover. Die Studentenwerke vermitteln die Studierenden.
Studentenwerke schalten Aufrufe in den Medien mit Appellen an Privatvermieter, Zimmer zur Verfügung zu stellen, und stellen letztendlich die Vermittlung her.
Die Studentenwerke Ostniedersachsen, Hannover und Oldenburg haben provisorische Unterkünfte zum Semesterbeginn bereitgestellt, die jedoch nur sehr vereinzelt in Anspruch genommen werden.
Wohngemeinschaften in den Wohnheimen der Studentenwerke werden zu Semesterbeginn aufgerufen, vorübergehend zusätzlich einen Studierenden bei sich aufzunehmen. Doppelbelegungen von Zimmern in Wohnheimen werden übergangsweise toleriert, und die Studentenwerke beraten
Zu Frage 2: Für Mitte Oktober haben die Studentenwerke die Zahlen der noch offenen Bewerbungen auf sogenannten Wartelisten ermittelt. Beim Studentenwerk Göttingen sind dabei auch Bewerbungen aus Vorsemestern enthalten, während bei anderen Studentenwerken die Wartelisten über Rückmeldesysteme aktualisiert werden.
Bei den Studentenwerken Ostniedersachsen, Hannover und Oldenburg sind die Zahlen danach zum Teil erheblich gesunken. Insgesamt sind von den abgelehnten Bewerberinnen und Bewerbern für einen Wohnheimplatz zum Wintersemester 2012/2013 noch 4 199 auf diesen Wartelisten geblieben.
Bei der Bewertung der Wartelisten ist allerdings Folgendes zu berücksichtigen: Die gewünschte Wohnform beeinflusst natürlich die Wartezeit. Wohnplätze in sogenannten Flurgemeinschaften mit gemeinsamen Sanitäreinrichtungen und gemeinsamer Küche werden von den Studierenden nur sehr ungern und nur für einen kurzen Zeitraum gemietet, sodass in dieser Wohnform häufiger und schneller Plätze wieder frei werden.
Studierende lassen sich vorsorglich auf Wartelisten setzen, teilen dem Studentenwerk jedoch häufig nicht mit, wenn sie danach einen Studienplatz an einem anderen Studienort aufgenommen haben. Studierende teilen dem Studentenwerk häufig nicht mit, wenn sie eine andere passende Unterkunft bereits gefunden haben, und Studierende lassen sich auch dann auf Wartelisten setzen, wenn sie von einer Wohnung, in der sie Unterkunft haben, in ein Wohnheim umziehen wollen.
Das Studentenwerk Oldenburg hat ergänzend berichtet, dass viele der verbleibenden Bewerber auf diesen Wartelisten bereits einen Wohnheimplatz des Studentenwerks hätten, aber innerhalb des Studentenwerks in eine andere Wohnform, z. B. von einer Wohngruppe in ein Einzelappartement oder in ein anderes Wohnheim, umziehen wollten. Zudem - so wird der stellvertretende Geschäftsführer des Studentenwerks in der Oldenburger Nordwest-Zeitung am 7. November zitiert; ich zitiere das - „erleben wir es immer wieder, dass wir Zimmer in größeren WGs anbieten und teilweise bei bis zu 20 Studierenden auf unseren Wartelisten anfragen müssen, bis das Zimmer tatsächlich vermietet wird.“
Die Frage nach einer durchschnittlichen Wartezeit kann nicht mit einem Durchschnittswert beantwortet werden, weil die Wartezeiten bei allen Studentenwerken erheblich - je nach gewünschten Wohnformen, dem Wohnort, dem Zeitpunkt der Anfrage - variieren.
Insbesondere die gewünschte Wohnform beeinflusst die Wartezeit. So liegen beispielsweise im Studentenwerk Hannover die Wartezeiten zwischen vier und neun Monaten. In Göttingen ist frühestens nach einer Wartezeit von zwei Monaten ein Wohnheimplatz zu erlangen, dies jedoch nur, wenn die Studierenden nicht bestimmte Anforderungen an die Art der Unterkunft und an die Lage stellen.
Im Studentenwerk Oldenburg beträgt die Wartezeit zu Beginn des Wintersemesters ca. drei Monate. Im Frühjahr oder Sommer ist ein Zimmer auch ohne Wartezeit verfügbar.
Aus den Wartelisten kann daher nicht abgeleitet werden, dass die dort verzeichneten Studierenden in gleicher Zahl keine Unterkunft während des Studiums haben. Die Zahl der auf Wartelisten der Studentenwerke stehenden Studierenden ist darüber hinaus nicht mit einem konkreten zusätzlichen Bedarf an Wohnheimplätzen gleichzusetzen.
Die Wartelisten mit Stand von Mitte Oktober 2012 - das sind die letzten Daten, die wir hierzu erhoben haben - der einzelnen Studentenwerke zeigt die folgende Übersicht:
Zu Frage 3: Der Betrieb von Wohnheimen gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der Studentenwerke. Die Landesregierung unterstützt die Studentenwerke in der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben nachhaltig durch Zuschüsse in Gestalt der jährlichen Finanzhilfe in Höhe von 14,5 Millionen Euro. Mit den weiteren 6 Millionen Euro, die die Landesregierung durch oben beschriebenes
Auch die eingangs genannten Maßnahmen der unentgeltlichen Eigentumsübertragung, der Zuweisung von Mitteln des Konjunkturpakets II gehören in diesen Kontext.
Das erleichtert letztlich den Studentenwerken den Einsatz von Eigenmitteln und Fremdkapitalmitteln zu derzeit niedrigem Zins für Zwecke der Sanierung und der Errichtung von Wohnheimplätzen. So hat das Studentenwerk Osnabrück 2012 die letzten 42 von 89 aus Eigenmitteln neu errichteten Wohnheimplätzen am Standort Lingen in Betrieb nehmen können.
Vor diesem Hintergrund und angesichts der weiterhin angespannten Haushaltslage sowie eingedenk der eingangs beschriebenen Wohnpräferenzen der Studierenden, bei denen das Studentenwohnheim den geringsten Stellenwert hat, ist eine Finanzierung von Wohnheimneubauten aus Landesmitteln derzeit nicht beabsichtigt.
Die der Landesregierung bisher nur aus Berichten der Presse oder ohne Details bekannte Ankündigung des Bundesministers für Verkehr, Bau, Stadtentwicklung, einen runden Tisch zur studentischen Wohnsituation u. a. mit der Wohnungswirtschaft, den kommunalen Spitzenverbänden und den Studentenwerken initiieren zu wollen, wird grundsätzlich begrüßt. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob der Bund in diesem Zusammenhang den Ländern im Wege der Kofinanzierung auch Bundesmittel zum Ausbau der Wohnheimkapazitäten der Studentenwerke zur Verfügung zu stellen beabsichtigt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts der bestehenden Situation in Niedersachsen mit rund 1 500 fehlenden Wohnheimplätzen - jedenfalls nach den Wartelisten und nach der Nachfrage - frage ich die Landesregierung: Ist es angemessen, auch in Zukunft darauf zu verzichten, den Bau von Studentenwohnheimplätzen, wie er im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus in anderen Bundesländern längst gang und gäbe ist -
Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Bayern, Hamburg, Hessen und Baden-Württemberg -, in den Förderkatalog des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes aufzunehmen?
Frau Abgeordnete Andretta, um in städtischen Ballungsgebieten zusätzliche Mietwohnungen für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen zu schaffen, wurde das Wohnraumförderprogramm des Landes, auf das Sie sich beziehen, in 2012 immerhin um 10 Millionen Euro auf insgesamt 50 Millionen Euro aufgestockt. Studentenwohnheime können nach dem Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz und dem derzeitigen Wohnraumförderprogramm grundsätzlich nicht gefördert werden.
Mittel der sozialen Wohnraumförderung können jedoch im Rahmen der sogenannten mittelbaren Belegung bzw. im Rahmen von Kooperationsverträgen auch für die Schaffung von Mietwohnraum für Studierende verwendet werden. In diesen Fällen werden die erforderlichen Belegungsbindungen für Förderberechtigte - z. B. ältere Menschen - an anderem Wohnraum aus dem Bestand des Wohnungsunternehmens zur Verfügung gestellt. Das heißt, diese Fördermittel können in einem solchen Fall, wenn man ihn vor Ort mit der Wohnungsbaugesellschaft konstruiert, dann auch für den studentischen Wohnraum genutzt werden.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass die absolute Zahl von über 18 000 Studentenwohnheimplätzen in Niedersachsen nichts über die tatsächliche Verfügbarkeit und den Erhaltungszustand dieser Wohnheimplätze aussagt, und vor dem Hintergrund, dass mir bekannt ist, dass dieser Erhaltungszustand wegen der zumindest in Teilregionen sehr knappen finanziellen Lage der Studentenwerke schon über längere Zeit teilweise so bemitleidenswert ist, dass ein Abriss wirtschaftlicher ist als ein Erhalt - - -
- Ich muss eine Frage stellen, Herr Minister, und ich glaube, Zwischenrufe von der Regierungsbank sind nicht erlaubt. Aber machen Sie ruhig weiter! Das zeigt, dass Sie nicht ganz sicher sind.