Das ist deutlich mehr, als derzeit im gesamten horizontalen Finanzausgleich bewegt wird. Das sind nämlich 7 Milliarden Euro. Für Niedersachsen wären das Mehreinnahmen von knapp 1 Milliarde Euro. Damit wäre unser strukturelles Defizit zu einem Gutteil abgebaut und darüber hinaus noch dem Grundgesetzartikel Genüge getan, der da lautet: Eigentum verpflichtet.
(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung von Olaf Lies [SPD] - Rein- hold Hilbers [CDU]: Dann sind Sie doch eine Steuererhöhungspartei!)
Meine Damen und Herren, die nächste mir vorliegende Wortmeldung kommt vom Kollegen Grascha von der FDP-Fraktion.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich zur Sache rede, möchte ich mich zunächst einmal bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanzministeriums für die Fleißarbeit der Beantwortung dieser Großen Anfrage bedanken. Herzlichen Dank dafür!
Zur Sache, meine Damen und Herren. Die Staatsschuldenkrise in Europa hat gezeigt, dass eine wirksame Finanzverfassung die Voraussetzung dafür ist, dass wir eine stabile Finanz- und Wirtschaftsordnung haben, und gleichzeitig die Voraussetzung dafür ist, dass wir Geldwertstabilität haben. Geldwertstabilität heißt, eine möglichst geringe Inflationsrate ist wiederum klassische Sozialpolitik; denn Inflation trifft am Ende natürlich vor allem die Menschen mit kleinem Einkommen und die Menschen mit einem kleinen Vermögen.
Von daher ist die Finanzverfassung in Deutschland auch so weiterzuentwickeln - auch aus den Lehren der Staatsschuldenkrise -, dass möglichst eine Verschuldung der öffentlichen Hand nicht mehr möglich ist. Eine wichtige Voraussetzung ist die Schuldenbremse, die schon im Grundgesetz steht und spätestens ab 2020 für die Bundesländer Gültigkeit hat.
Wir als FDP-Fraktion freuen uns - das hat eine Umfrage ergeben -, dass 10 von 16 Bundesländern dem Beispiel von Niedersachsen folgen und schon vor 2020, teilweise deutlich vor 2020, einen Haushalt ohne neue Schulden vorlegen wollen.
Interessant ist vor dem Hintergrund - da bleiben ja dann noch sechs Länder übrig -, dass sechs Länder bis zum Jahr 2020, d. h. bis zum 31. Dezember 2019, alle Schuldenpotenziale nutzen wollen. Zu diesen sechs Ländern gehören z. B. das SPD-mitregierte Saarland; Baden-Württemberg gehört dazu - grün-rot-regiert -, Bremen gehört dazu - rotgrün-regiert -, Nordrhein-Westfalen gehört dazu - rot-grün-regiert -, Rheinland-Pfalz gehört dazu - rot-grün-regiert -, und Schleswig-Holstein gehört dazu - rot-grün-regiert.
Wenn diese Aufzählung kein Hinweis für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land ist, wo sie am 20. Januar ihr Kreuz machen sollten, dann weiß ich es auch nicht, meine Damen und Herren.
Die Einhaltung der Schuldenbremse ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass wir stabiles Geld haben und dass wir die öffentlichen Haushalte in Ordnung bringen. Der Stabilitätsrat ist ein wichtiges Gremium dafür, dass die Einhaltung der Schuldenbremse tatsächlich überwacht wird. Es stellt sich allerdings beim Stabilitätsrat die Frage, ob ein politischer Pranger dann noch Wirksamkeit hat, wenn am Ende alle oder die Mehrzahl der Länder am Pranger stehen.
Insofern ist die FDP-Fraktion der Auffassung, dass wir eine Idee des Sachverständigenrats aus dem Jahr 2007 aufgreifen sollten, nämlich im Zuge der Reform einer Finanzverfassung
Sanktions- und Rückführungsmechanismen einzuführen und diese dann bei entsprechenden Schuldenländern auch durchzuführen.
Meine Damen und Herren, in der Konsequenz führt das natürlich dazu, dass die Finanzautonomie der Länder eingeschränkt wird. Das ist aus unserer Sicht allerdings vertretbar. Wenn sich ein Bundesland im Verhältnis zu den anderen Ländern finanziell schlechter entwickelt und mehr Schulden aufnimmt und damit am Ende die Finanzordnung der gesamten Bundesrepublik Deutschland gefährdet, ist dies ein vertretbarer Schritt. Das heißt, unsere
aber wir müssen auch den nächsten Schritt gehen mit einer sogenannten Schuldenbremse „plus“, d. h. Schuldenbremse mit Sanktionen, damit die Wirksamkeit und die Glaubwürdigkeit entsprechend durchgesetzt werden.
Zum Schluss möchte ich noch etwas zum Länderfinanzausgleich sagen. Der Länderfinanzausgleich - die Zahlen haben es bewiesen - - -
Gut. Dann komme ich zum Schluss. - Die Beantwortung der Großen Anfrage zeigt: Die Vergemeinschaftung, neue Zahlungsströme sind keine Lösung für unsere finanziellen Probleme, sondern die Lösung sind mehr Eigenverantwortung, wirksame Sanktionen, und am Ende wird kein Weg daran vorbeigehen, dass der Staat mit dem Geld, das er von den Bürgerinnen und Bürgern bekommt, auskommt.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Ich stelle fest, dass die Besprechung der Großen Anfrage damit abgeschlossen ist.
Erste Beratung: Missbrauch von Werkverträgen verhindern - Lohndumping eindämmen - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/5322
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Ausbreitung prekärer Jobs und von Dumping-Löhnen bundesweit wie auch in Nieder
sachsen ist sprichwörtlich eine tickende Zeitbombe. Sie gefährdet unser Rentensystem und nimmt vielen jungen Menschen ihre berufliche Perspektive. Mit der Ausweitung von Leiharbeit, von Minijobs, von befristeten Arbeitsverhältnissen, von Arbeitsverdichtung und zusehends mit der Ausbeutung durch Scheinwerkverträge muss endlich Schluss sein, liebe Kolleginnen und Kollegen.
In diesen Kontext eingeordnet bringt die Linksfraktion heute einen Antrag zum Thema „Missbrauch von Werkverträgen verhindern - Lohndumping eindämmen“ in den Landtag ein. Wir fordern die Landesregierung auf, unverzüglich eine Bundesratsinitiative mit den im Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen auf den Weg zu bringen.
Es mehren sich die Hinweise, wonach der Einsatz von Werkverträgen zusehends für die Umgehung regulärer Beschäftigung genutzt wird. Werkverträge werden vielerorts missbraucht, um Löhne und Gehälter zu drücken, um Tarifverträge zu unterlaufen, um Belegschaften zu spalten und Mitbestimmungsrechte auszuhöhlen. Das ist absolut nicht mehr hinnehmbar.
Es sind insbesondere zwei Arten von Werkverträgen, die als Instrument für Lohndrückerei sowie für das Unterlaufen von Tarifen eingesetzt werden. Einerseits sind es sogenannte Scheinwerkverträge, bei denen es sich um eine verdeckte und illegale Form der Arbeitnehmerüberlassung handelt. Dabei kommt es sehr häufig vor, dass selbst die Lohnuntergrenze für die Leiharbeit noch unterschritten wird. Es verwundert nicht, dass große Leiharbeitsfirmen den Unternehmen als zweites Standbein Werkverträge und Outsourcing anbieten. Man höre: Leiharbeit, die schlecht bezahlt wird, wird von diesen Werkverträgen noch unterlaufen.
Hier - das wissen natürlich auch die Unternehmen - lassen sich auf dem Rücken der Betroffenen gute Profite einfahren.
Andererseits sind hier Werkverträge zu nennen, die dafür verwendet werden, bisher im Betrieb bzw. in der Einrichtung erledigte Aufgaben auszugliedern. Gewerkschaften, Betriebsräte und Beschäftigte werden dadurch in ihrer Verhand
Ein Unternehmen aus der Getränkeindustrie in Niedersachsen beispielsweise hat die komplette Flaschensortierung innerhalb des eigenen Betriebes an eine Fremdfirma vergeben und - das ist das Perfide - gleichzeitig den eigenen Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmern angeboten, künftig in dieser Firma zu arbeiten. Der Monatslohn eines Gabelstaplerfahrers würde so von 1 700 Euro bei einer 38-Stunden-Woche auf 1 125 Euro bei einer 40-Stunden-Woche abgesenkt werden.
Frau Kollegin, bitte warten Sie einen Moment! - Meine Damen und Herren, ich möchte die Wirtschaftspolitiker bitten, doch bei diesem Punkt zuzuhören. - Danke schön.
Dieses Vorgehen, das ich eben geschildert habe, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, bezeichne ich als das, was es ist: Das ist Ausbeutung. Dem müssen wir einen Riegel vorschieben.