Auch wenn die Grünen stets behaupten, einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte stünden die Persönlichkeitsrechte von Polizisten nicht entgegen, hat das Verwaltungsgericht Göttingen erst kürzlich festgestellt, dass Polizeibeamte nicht gefilmt werden dürfen, um hinterher diese Aufnahmen ohne ihr Einverständnis im Internet zu veröffentlichen.
- Frau Janssen-Kucz, warum nicht? - Weil auf den Filmen und Fotos bei der heutigen digitalen Technik sofort das Namensschild oder die persönliche Nummer erkennbar wäre. Jedermann hier im Saal kann sich ausmalen, welche Folgen dies für die Privatsphäre des einzelnen Polizisten hätte.
So etwas können nur Parteien fordern, die ein ständiges Misstrauen gegen den Staat und seine Einrichtungen haben.
Das wollen wir von der CDU nicht, das wollen die Polizeigewerkschaften nicht, und das wollen auch viele der im Innenausschuss angehörten Personen nicht.
Wir glauben, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei sehr groß ist. Deshalb brauchen wir auch keine unabhängige Beschwerdestelle. Denn unsere Polizei ist in ihrem Denken und Handeln tief in der demokratischen Verfassung verwurzelt. Meine Damen und Herren, dies wurde übrigens vorgestern bei der Vereidigung von 677 Polizeistu
Unsere CDU-Fraktion sagt, dass wir in Niedersachsen eine bürgernahe, transparente, effektive, datenschutzrechtlich korrekte und qualifizierte Polizeiarbeit haben. Wer keine ideologisch motivierten Antipolizeitheorien im Polizeigesetz haben will, der darf auf keinen Fall einem rot-grünen Bündnis zur Mehrheit verhelfen.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Johanne Modder [SPD]: Die Polizei- beamten sind stinksauer auf Schwarz- Gelb!)
Liebe Frau Janssen-Kucz, Sie sind ja sehr aufrichtig. Sie haben hier gerade gesagt, nach dem 20. Januar wollten Sie die SPD unter Ihre Fittiche nehmen. Damit wollen Sie der SPD auch sagen, wo es langgeht.
Ich freue mich sehr über Herrn Bartlings Aussagen. Er hat diesem Gesetz eine Absage erteilt. Herr Bachmann war da noch anderer Meinung.
Ich sage ganz deutlich: Die CDU steht klar an der Seite der Polizei. Die innere Sicherheit ist bei der CDU in guten Händen. Deshalb lehnen wir diese Gesetzesinitiative ab. So machen wir das nicht!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Ahlers, das von Ihnen angesprochene Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen begrüßen wir zumindest in seinem Grundtenor ausdrücklich, weil es nämlich das Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild auch für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte betont. Das
Aber Sie blenden hier völlig aus, dass es immer wieder Fälle gegeben hat - z. B. im Jahre 2008 in Hamburg; das ist breit dokumentiert -, in denen zwar der Vorfall an sich unstreitig war, dass Polizisten über die Stränge geschlagen haben, aber in denen man aufgrund der Helme, teilweise der Gesichtsmasken später nicht in der Lage war, das Fehlverhalten einzelnen Polizeikräften zuzuordnen.
Das hat z. B. die Staatsanwaltschaft Hamburg in ihren Einstellungsbescheiden genau so einräumen müssen. Deswegen fordern Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler, Amnesty International z. B., aber auch - das ist das Interessante; darauf sind Sie gar nicht eingegangen - die in der Anhörung angehörten Professoren, die an den Polizeiakademien in Berlin und in Hamburg lehren - meine Damen und Herren, das sind auch Expertinnen und Experten für die Polizeiarbeit - diese Kennzeichnungspflicht; anonymisiert, aber individuell zuordenbar - sie haben das ausdrücklich begrüßt.
Ich möchte noch auf einen weiteren Punkt eingehen, weil Sie sich hier so als die Verteidiger der Polizistenrechte darstellen und gleichzeitig Ihren komischen Professor Doktor aus Bayern zitieren. Dieser Professor Dr. Vosgerau - das kann man in der schriftlichen Stellungnahme nachlesen - hat allen Ernstes nahegelegt, Polizeikräften in schwierigen Situationen, in denen es um Fragen von Leben und Tod geht, in Situationen, die umgangssprachlich „finaler Rettungsschuss“ genannt werden, mit Gefängnis bis zu drei Jahren zu drohen, wenn sie die Tötung verweigern. Das können Sie nachlesen. Das ist die Sichtweise, die CDU und FDP sich offensichtlich zu Eigen machen, wenn sie diesen Experten hier zitieren.
(Beifall bei den GRÜNEN - Jens Na- cke [CDU]: Was ist das für ein Unsinn! Man muss auch andere Meinungen gelten lassen!)
Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe die Ehre, den Innenminister zu vertreten, wobei die Rede nach den zutreffenden und richtigen Bemerkungen und Hinweisen des Kollegen Bartling kurz ausfallen kann. Aber vielleicht kann ich ja am Ende die Sache mit dem „komischen“ Doktor hier aufklären.
Gleich im ersten Satz der Begründung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heißt es:
„Das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung... bedarf vor dem Hintergrund der Angriffe auf die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger einer Reform.“
Na ja, wer seinen Gesetzentwurf unter ein solches Motto stellt, der offenbart nicht nur fehlende Sachkenntnis von der Materie und ein grundlegendes Misstrauen gegenüber dem Staat; das wurde schon gesagt. Die Grünen zeigen damit auch einmal mehr, dass sie nicht bereit oder nicht in der Lage sind,
Anerkennung zu zollen für die hervorragenden Leistungen, die unsere niedersächsischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten Tag für Tag erbringen.
Herr Kollege Wenzel, der Innenausschuss hat sich trotz eines sehr engen Zeitrahmens - wie ich es sehe - intensiv mit dem Gesetzentwurf auseinandergesetzt. Ich möchte auf einige Punkte, die in der Anhörung intensiv erörtert wurden, eingehen.
Der Gesetzentwurf holt die alte Diskussion um das Schutzgut der öffentlichen Ordnung wieder aus der Mottenkiste, freilich ohne die Debatte um neue Argumente zu bereichern. Der Begriff wurde 1994 gestrichen und mit der Novelle 2003 wieder als Schutzgut in das Nds. SOG aufgenommen.
Wir haben damit auf die Bedürfnisse der örtlichen Behörden, insbesondere auf die Forderungen der Gemeinden, reagiert. Dieser Schritt war absolut richtig. Die schriftliche Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zum vorliegenden Entwurf hat das ja auch klar bestätigt.
Für die Kommunen schafft der Ordnungsbegriff die rechtliche Handhabe, um erforderlichenfalls auch auf neue Entwicklungen angemessen reagieren zu können.
Auch die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte haben wir im Landtag schon mehrfach ausgiebig beraten. Die Haltung der Landesregierung zu dieser Frage ist unverändert. Gerade in konfliktträchtigen Einsatzlagen muss es den Beamtinnen und Beamten freigestellt sein, ob sie namentlich erkennbar sein wollen oder nicht. Das gebietet die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gerade vor dem Hintergrund der immer stärker zunehmenden Gewalt gegen unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten.
Im Übrigen ist durch die Kennzeichnung der jeweiligen Einheiten im Einsatz sowie durch entsprechende Dokumentationen - Herr Bartling hat es auch gesagt - gewährleistet, dass möglichen Vorwürfen in angemessener Weise nachgegangen werden kann.
Zu der Forderung von der Seite, eine Beschwerdestelle einzurichten, will ich nur eines sagen: Sie können sicher sein, auch ohne Beschwerdestelle werden Vorwürfe gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte gründlich und unvoreingenommen überprüft. Das ist bereits jetzt gute und bewährte Praxis.
Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Regelung hingegen stellt alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei unter Generalverdacht. Das ist mit uns ganz eindeutig nicht zu machen; das darf nicht so sein.
Meine Damen und Herren, das Nds. SOG hat sich in der Praxis bewährt. Der vorliegende Gesetzentwurf greift in überflüssiger und nicht durchdachter Weise in diese Regelungsstruktur ein. Dementsprechend vernichtend war auch die Kritik sämtlicher Polizeigewerkschaften, der kommunalen Spitzenverbände und der Hochschullehrer in der Anhörung.
Nun war ja ein Herr Doktor Ihnen offenbar nicht so ganz genehm, verehrte Frau Kollegin JanssenKucz. Es handelt sich um Herrn Privatdozent Dr. Vosgerau von der Ludwig-Maximilians-Universität zu München. Das muss Ihnen ja noch schwer im Magen sitzen.