Protokoll der Sitzung vom 06.12.2012

50. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 16/5455 - unstrittige und strittige Eingaben - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/5495 - Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/5506 neu - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/5515

Die Fraktionssprecher im Petitionsausschuss sind übereingekommen, die Eingabe 02502 nochmals zu beraten und insoweit von der heutigen Abstimmung auszunehmen. Ich halte Sie für damit einverstanden, so zu verfahren.

Wir kommen zunächst zur Behandlung der unstrittigen Eingaben.

Wir treten in die Abstimmung ein.

Ich rufe zunächst die Eingaben aus der 50. Eingabenübersicht in der Drs. 16/5455 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Wer zu diesen Eingaben den Ausschussempfehlungen zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Die Beschlussempfehlungen wurden angenommen.

Wir kommen dann zur Behandlung der strittigen Eingaben.

Ich rufe nun die Eingaben aus der 50. Eingabenübersicht in der Drs. 16/5455 auf, zu denen die erwähnten Änderungsanträge vorliegen.

Wir treten in die Beratung ein und versuchen, die Wortmeldungen zu strukturieren.

Zunächst erteile ich der Kollegin EmmerichKopatsch zu der Petition betreffend Abwassergebühren das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich rede zu der Petition der Bürgerliste Braunlage, vertreten durch Herrn Gille, auf Einführung einer Abwassergebührenhilfe für den Bereich der Trinkwassereinzugsgebiete im Oberharz. Wir bitten darum, die Eingabe der Landesregierung zur Erwägung statt als Material zu überweisen.

Es ist uns sehr wichtig, dass in Niedersachsen analog zu der Regelung, die das Land Nordrhein

Westfalen für die Trinkwassereinzugsgebiete in der Eifel getroffen hat, eine Abwassergebührenhilfe gezahlt werden kann.

Ich will das gerne begründen. Der Oberharz ist der wichtigste Trinkwasserlieferant des Landes Niedersachsen. Das Land hat dem Oberharz die Schutzzone I auferlegt. Dazu gehört, dass es ein Verbot von Kläranlagen vor Ort gibt. Das bedingt extrem lange Transportleitungen von bis zu 40 km Länge. Hinzu kommt eine schwierigere Topographie. Das erhöht die Kosten. Die Kosten für die Bürger dort sind sehr viel höher als die Kosten der Abnehmer im übrigen Land. So werden z. B. in Braunlage bis heute 5,23 Euro bezahlt. In St. Andreasberg sind es 5 Euro, und in Oderbrück werden 22,63 Euro erwartet. Der Landesdurchschnitt liegt bei 2,31 Euro je Kubikmeter.

Wir bitten daher, unseren Vorschlag zu dieser Petition anzunehmen, auch damit die Wirtschaft sich besser entwickeln kann. Die Altenauer Brauerei z. B. hat 250 000 Euro mehr Abwassergebühren, als es anderenorts üblich wäre. Sie können sich denken, wie viele Flaschen Bier man dafür verkaufen muss.

Ich danke für die Aufmerksamkeit und hoffe auf Ihre Unterstützung.

(Beifall bei der SPD)

Ebenfalls zu dem Änderungsantrag der SPD erteile ich der Kollegin Somfleth das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zu der Petition der BI „Erhaltet Hunteburg“, die von zwei Fraktionen im Bohmter Gemeinderat unterstützt wird. Sie wenden sich gegen den geplanten Torf- und Kiesabbau in Hunteburg auf einer derzeit landschaftlich genutzten Fläche.

Im geplanten Abbaugebiet befindet sich unter der oberen Bodenschicht ein Niedermoor, das aus stark zersetztem Niedermoortorf besteht. Die Petenten meinen, dessen Abbau und Verlust würde eine erhebliche Beeinträchtigung verschiedener Schutzgüter nach sich ziehen. Das ist auch in der Wirkungsprognose der Umweltverträglichkeitsprüfung für die Schutzgüter Wasser, Boden, Pflanzen, Biotope usw. nachgewiesen.

Ein weiteres wichtiges Argument der Petenten ist, dass aus Gründen des Klimaschutzes nicht noch mehr Moore in Niedersachsen zerstört werden

dürfen, da sie eine wichtige Funktion als Kohlenstoffspeicher erfüllen.

Da gegen den Planfeststellungsbeschluss für das Abbauverfahren eine Klage anhängig ist, meine ich, wäre es ein gutes und bedeutendes Signal aus Hannover, wenn wir heute gemeinsam „Berücksichtigung“ beschließen würden.

Ich möchte noch kurz auf Folgendes eingehen: Wenn ich nach knapp 19 Jahren Mitgliedschaft im Umweltausschuss nun ein letztes Mal für das Anliegen von Petenten gegen Umweltzerstörung in unserem schönen Land in die Bütt gehe, dann möchte ich an Sie - vor allem an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP - appellieren, Ihrem Protest gegen den Torfabbau im Zuge der Beratung des neuen Landes-Raumordnungsprogramms im vergangenen Jahr Taten folgen zu lassen und mit uns für „Berücksichtigung“ zu stimmen.

Herzlichen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der SPD)

Ich erteile jetzt dem Kollegen Bäumer ebenfalls zu dieser Petition das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich rede ebenfalls zu der Petition, zu der Frau Somfleth vorgetragen hat.

Dazu vielleicht ein paar Daten: Das gesamte Vorhaben ist schon im Jahre 2008, also vor über vier Jahren, eingereicht worden. Es hat damals einen Antragstermin beim Landkreis Osnabrück gegeben. Danach sind die Unterlagen bearbeitet und ausgelegt worden. Vor zwei Jahren hat die Auslegung geendet.

All die Daten, von denen meine Kollegin vorhin gesprochen hat, sind vom Landkreis sorgfältig abgewogen worden. Es gab eine Umweltverträglichkeitsstudie, die sich intensiv mit den Themen Mensch, Fauna, Flora, Geologie, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur und sonstige Güter beschäftigt hat. Die Eingriffe in die Natur, in die Landschaft sind sorgfältig abgewogen worden. Die Klimarelevanz ist im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie auch berücksichtigt worden. Das gesamte Gebiet ist als Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung ausgewiesen.

Insofern gibt es für uns keinen Anlass, in das Verfahren einzugreifen. Es sollte nach Ansicht meiner Fraktion bei „Sach- und Rechtslage“ bleiben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich erteile jetzt dem Kollegen Herzog zu mehreren Petitionen betreffend Fracking das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zu den Petitionen mit den Nrn. 2737, 2832, 2863, 2864, 2900, 2962 und 3003. Alle wenden sich gegen das Frackingverfahren.

Als Gründe nennen die Petenten: eine schlechte Klimabilanz, die schlechter sei als bei Kohle; eine Ausbeute, die stark zurückgehe - bis in Richtung 20 % -; der Anteil unkonventionellen Gases, das so gefördert werde, liege in Europa bei unter 10 %; Deckgebirge seien nicht dicht; es gebe keine UVP bei unter 500 000 m³ Förderleistung; die Beweislast liege bei den Geschädigten; sie befürchteten Schädigungen ihrer Häuser; Erdstöße in der Nähe besonders von Atomkraftwerken; die Verpressung von Lagerstättenwässern führe zur Gefährdung von Grundwasser; es komme zu Belastungen von Luft und Boden mit Benzol, und es gebe einen hohen Flächen- und Wasserverbrauch.

Ihre Forderungen sind: Das Ziel bleibt ein Verbot von Fracking. Sie fordern ein sofortiges Moratorium für alle Frackingprojekte und die Aufgabe der Bundesratsblockade durch das Land Niedersachsen gegenüber der Initiative von NordrheinWestfalen. Sie fordern eine UVP mit Öffentlichkeitsbeteiligung, ein Langzeitmonitoring und eine Beweislastumkehr, einen Haftungsfonds auch für Ewigkeitsschäden, die Rücknahme von Subventionen für Explorationsfirmen, die Schaffung einer unabhängigen Kontrollbehörde und - bis zur Beweislastumkehr - einer unabhängigen Schiedsstelle sowie ein Entsorgungskonzept für die Lagerstättenwässer.

Deswegen beantragen wir für alle diese Petitionen „Berücksichtigung“.

(Beifall bei der LINKEN)

Zu diesen Petitionen liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Ich erteile jetzt der Kollegin Polat das Wort zu der Petition betr. Indikatoren zur Beurteilung der an

gemessenen Unterkunftskosten nach dem SGB II. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der sehr engagierte Petent setzt sich für ALG-II-Bezieherinnen und -Bezieher auf den ostfriesischen Inseln ein. Hier haben wir den Sonderfall, dass saisonbedingt im Winter viele Menschen auf Hartz IV rutschen. Das bedingt, dass ihnen die Kosten der Unterkunft durch die ARGE Norden erstattet werden müssen. Da aber kein angemessener Wohnraum vorhanden ist, der entsprechend den Mietstufen berücksichtigt werden kann, wird der Hartz-IV-Bezug bei diesen Personen sehr stark gekürzt.

Wir haben es in vielen Einzelfällen auch durch das Engagement des Ausschussvorsitzenden geschafft, das Problem zu lösen. Das Grundproblem der Petition ist aber nicht gelöst worden, und zwar die Anerkennung der tatsächlichen Kosten der Unterkunft. Es ist rechtmäßig, dass die ARGE dann, wenn es keinen angemessenen Wohnraum gibt, die tatsächlichen Kosten anerkennt.

Im Ausschuss wurde suggeriert, dass dem abgeholfen wurde und dass die Petition erledigt ist. Ich habe mich noch einmal mit dem Petenten in Verbindung gesetzt. Er hat - auch schriftlich - mir gegenüber noch einmal betont, dass zum einen der der Petition zugrunde liegende Sachverhalt nicht rückwirkend geklärt ist, weil bei vielen die ALG-IILeistungen zu Unrecht gekürzt worden sind und das Grundproblem auch für die Zukunft nicht gelöst worden ist. Deswegen empfehlen wir dem Landtag, „Erwägung“ zu beschließen. Ich bitte um Zustimmung, weil hier insbesondere viele Frauen betroffen sind, deren Ansprüche so gekürzt werden, dass sie unter das Existenzminimum fallen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zu der Petition 03881/09/15 betr. Weiteres Vorgehen der Landesregierung bei der Suche für ein atomares Endlager erteile ich dem Kollegen Herzog das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Eingabe stammt vom 11. Mai 2007. Sie ist von mir selbst und stammt aus der Zeit, bevor ich MdL wurde. Grundlage ist ein Kreistagsbeschluss des

Kreistages Lüchow-Dannenberg, dem ich bis heute als Kreistagsabgeordneter angehöre, vom 17. April 2007. Es handelt sich übrigens um eine seiner vielen Gorleben ablehnenden Stellungnahmen.

Meine Forderungen darin sind - und damit die des Kreistages von 2007 - die gleichen wie heute: Aufgabe des geologisch untauglichen Salzstocks Gorleben wegen mangelhaften Auswahlverfahrens ohne Alternativen,

(Zustimmung von Hans-Henning Adler [LINKE])

fehlende geologische Barriere des Deckgebirges, ungeeignetes Endlagermedium Salz, ungenügende Abschottung von Grundwasser, fehlende Akzeptanz der Bevölkerung etc. Stattdessen müssen endlich alternative Standorte, Formationen und Verfahren ins Auge gefasst werden.