Protokoll der Sitzung vom 06.12.2012

Ich möchte mich heute von Ihnen verabschieden; denn ich habe mich entschlossen, für die nächste Zukunft ein etwas selbstbestimmteres Leben zu führen, als es mir hier in den vergangenen zehn Jahren möglich war. Es waren für mich sehr interessante und lehrreiche Jahre. Auch ich habe einige Reden gehalten - nicht so viele wie der Kollege Jüttner -, und meist haben diese nicht zu dem von mir gewünschten Erfolg, nämlich Sie zur Zustimmung zu unseren guten Anträgen zu bewegen, geführt.

(Jens Nacke [CDU]: Heute machen wir eine Ausnahme!)

Manchmal aber - das hat mir immer besonders gut gefallen - war es doch möglich, quasi jenseits des vorgeschriebenen Streits zu gemeinsamen Entschließungen zu kommen. Ich bedanke mich ganz besonders bei den Kolleginnen und Kollegen aus

dem Sozialausschuss für die doch oft gute und fruchtbare Zusammenarbeit.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, man bezeichnet mich ja manchmal als streitbar, und ich will das nicht unbedingt bestreiten. Ich hatte in diesem Raum manchmal Blutdruck- oder Kreislaufprobleme und manchmal auch beides zusammen. Manchmal habe ich dies sicherlich auch bei einigen von Ihnen bewirkt.

(Björn Thümler [CDU]: Das stimmt! - Helge Limburg [GRÜNE]: Das ist auch deine Aufgabe!)

Ich hoffe aber, dass ich bei allem Streit in der Sache niemandem persönlich zu nahe getreten bin. Ich nehme einmal als Indiz dafür, dass ich die zehn Jahre hier ohne einen Ordnungsruf überstanden habe.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)

Das soll sich auch heute nicht ändern.

Ich bedanke mich bei allen, die mich in den vergangenen Jahren hier unterstützt und begleitet haben, insbesondere bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung und des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, dessen unschätzbaren Rat in den Ausschussberatungen ich wirklich nicht hätte missen wollen.

Ich wünsche allen, die nach der nächsten Wahl weiter in diesem Hause tagen - auf welcher Seite und in welcher Rolle auch immer - eine glückliche Hand. Machen Sie es gut!

(Starker Beifall)

Frau Helmhold, Sie haben an dem Beifall von allen Seiten des Hauses gemerkt, dass Ihre Worte gut angekommen sind. Ich darf Ihnen im Namen des Präsidiums und wohl des ganzen Hauses für Ihre zehn Jahre als Parlamentarierin danken. Ich glaube, wir brauchen solche Menschen, die sich dann freiwillig anders entscheiden. Aber die zehn Jahre haben sicherlich dazu geführt, dass sich hier etwas verändert hat. Herzlichen Dank, alles Gute, viel Blutdruck und was Sie sonst noch so brauchen, um das Ganze hinzukriegen!

(Lebhafter Beifall)

Jetzt ist die Frage an Frau Flauger, ob sie reden möchte. - Sie möchte. Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich werde auch nicht zwei Minuten vortragen, sondern es deutlich kürzer halten. Ich sage es auch viel freundlicher, als ich es eigentlich vorhatte, weil ich mich natürlich freue, dass wir jetzt zu einer gemeinsamen Lösung gekommen sind.

Wir hätten das noch ein bisschen einfacher haben können, indem wir uns vorher unterhalten hätten. Es gibt jetzt zwei Änderungsanträge, einen von vier Fraktionen und einen von einer. Aber ich freue mich, dass Sie unserem Antrag mit der Ergänzung „barrierefrei“ zustimmen. Das ist auch ein gutes Signal an die Menschen mit Behinderungen in diesem Land. Es wird unsere Aufgabe sein, das mit Leben zu füllen.

Ich hoffe, dass wir bei weiteren Vorgängen in der kommenden Legislaturperiode dazu kommen, die Gespräche vielleicht vorher zu führen. Das vereinfacht das ganze Verfahren etwas.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der auf Annahme des Antrags in einer geänderten Fassung zielende Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE entfernt sich inhaltlich am weitesten vom ursprünglichen Antrag. Wir stimmen daher jetzt über diesen Antrag ab. Herr Nacke hat ja schon angekündigt, wie es ausfallen wird. Wer also dem Antrag der Linken zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Das war einstimmig. Dem Änderungsantrag wurde gefolgt. Damit wurde der Antrag in der Fassung dieses Änderungsantrages angenommen.

(Zuruf von Frank Oesterhelweg [CDU])

- Was so ein sechster Advent alles so - - -

(Heiterkeit und Beifall)

Bevor es noch schlimmer wird: Damit sind zugleich der gemeinsame Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/5507 und

die Beschlussempfehlung des Ausschusses nach § 39 Abs. 2 Satz 5 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 2 unserer Geschäftsordnung abgelehnt.

Meine Damen und Herren, ich rufe dann den Tagesordnungspunkt 27 auf:

Abschließende Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren - Verfassungsbeschwerden 1. der K. - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Siegmann & Kollegen, Eisenlohrstraße 24, 76135 Karlsruhe -, 2. der K. - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Claus Binder LL.M. in Sozietät Siegmann & Kollegen, Eisenlohrstraße 24, 76135 Karlsruhe -, 3. der U. - Bevollmächtigte: Rechtsanwalt/in Raupach & Wollert-Elmendorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, vertreten durch deren Geschäftsführer Rechtsanwalt Eckhard von Voigt, Kurfürstendamm 23, 10719 Berlin -, 4. der K. - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Siegmann & Kollegen, Eisenlohrstraße 24, 76135 Karlsruhe - gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen und einzelne Bestimmungen des Filmfördergesetzes - Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Zweiter Senat - vom 19. Oktober 2012 - 2 BvR 1561/12, 2 BvR 1562/12, 2 BvR 1563/12, 2 BvR 1564/12 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/5438

Der Ausschuss empfiehlt, von einer Äußerung gegenüber dem Verfassungsgericht abzusehen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 28 auf:

Abschließende Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren - Verfassungsbeschwerden I. des Herrn Ludwig Weyhe, Hans-Gebhardt-Straße 38, 97280 Remlingen, - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dominik Storr, Erlacher Straße 9, 97845 Neustadt am Main -, II. 1. der Gut Terra Nova GmbH & Co. BetriebsKG, vertreten durch die Geschäftsführer Hermann Dürr, Roland Becker, 97259 Greußenheim, 2. der

Frau Renate Adelsberger, Gutshof o. Nr., 97259 Greußenheim, 3. des Herrn Ulrich Seifert, Gutshof o. Nr., 97259 Greußenheim, 4. des Herrn Georg Simon, Gutshof o. Nr., 97259 Greußenheim, 5. des Herrn Hermann Dürr, Gutshof o. Nr., 97259 Greußenheim - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Gert-Joachim Hetzel, Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld -, III. der Terra Forst und Feld GmbH, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Egbert Schmid, Martin Hähnel, Horster Straße 8, 31542 Bad Nenndorf - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Gert-Joachim Hetzel, MaxBraun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld - gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen in Sachsen-Anhalt und Bayern - Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 1. Oktober 2012 - 1 BvR 1795/08, 1 BvR 2120/10 und 1 BvR 2146/10 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/5439

Auch hier soll nach der Beschlussempfehlung des Ausschusses von einer Äußerung abgesehen werden.

Die Fraktionen waren sich ebenfalls einig, auch darüber nicht zu sprechen. - Ich sehe und höre auch hier keinen Widerspruch und komme zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? - Das ist auch nicht der Fall. Dann ist so beschlossen.

Meine Damen und Herren, damit kommen wir zum Tagesordnungspunkt 29:

Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes und zur Änderung kommunal- und brandschutzrechtlicher Vorschriften - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/5182 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 16/5469 neu - Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/5521

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Der gemeinsame Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP zielt darauf ab, über einen neuen Artikel 6/2 eine Änderung im Niedersächsischen Gesetz über den Finanzausgleich vorzunehmen.

Eine mündliche Berichterstattung über die Ausschussarbeit wird nun die Abgeordnete Leuschner geben.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde das aus zeitlichen Gründen kurz machen. Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt Ihnen in der Drs. 16/5469 neu einstimmig bei Enthaltung des Ausschussmitglieds der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen. In den beiden mitberatenden Ausschüssen wurde genauso abgestimmt.

Den weiteren mündlichen Bericht werde ich zu Protokoll geben.

(Zu Protokoll:)

Der am 26. September 2012 direkt an die Ausschüsse überwiesene Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen wurde von einem Ausschussmitglied der CDU-Fraktion in der öffentlichen Erörterung des federführenden Innenausschusses am 11. Oktober 2012 eingebracht. Dabei führte das Ausschussmitglied aus, mit dem Gesetzentwurf sollten vor allem Regelungslücken beim Schutz der Beschäftigtendaten im öffentlichen Dienst und im Gebührenrecht des Brandschutzgesetzes geschlossen werden. In Artikel 1 solle für beamtete und nicht beamtete Beschäftigte die Rechtslage angeglichen werden. Im Brandschutzgesetz sollten für die Brandverhütungsschau wieder Gebühren erhoben werden können. Ob die Schließung dieser gebührenrechtlichen Regelungslücke mit Rückwirkung möglich sei, wie in Artikel 7 vorgeschlagen, müsse noch rechtlich überprüft werden.

Ein Ausschussmitglied der SPD-Fraktion erklärte dazu, die datenschutzrechtliche Regelung in Artikel 1 des Gesetzentwurfs müsse daraufhin betrachtet werden, ob damit vergleichbare Bestimmungen für die Arbeitnehmer- und die Beamtengruppe geschaffen werden; auch müsste der letzte Satz betreffend die Anforderung weiterer Daten konkreter gefasst werden.

Das Ausschussmitglied der Fraktion der Grünen führte aus, die bei mehreren Gesetzen nachträglich entdeckten Regelungslücken zeigten, dass der