Zur Förderung von Anpassungsqualifikationen wäre es sehr sinnvoll, die Einführung eines Stipendienprogramms zu prüfen, und im Hinblick auf die Zielgruppe dürfen die Gebühren nicht zu einer sozialen Hürde werden.
Offen bleibt die Frage, wie transparente Berufsqualifikationsfeststellungsverfahren zugunsten von Flüchtlingen auf den Weg gebracht werden können. Die können ja ihre Zeugnisse mitunter nur unter allergrößten Schwierigkeiten oder überhaupt nicht beibringen.
Lassen Sie mich noch einige Worte zu den Beratungen sagen. Das Gesetz ist unter einem völlig unangemessenen Zeitdruck bei der Beratung zustande gekommen.
Die Einbringung erfolgte erst im September, obwohl spätestens seit dem 1. April klar war, dass das Gesetz bis zum 31. Dezember verabschiedet worden sein sollte. Dieser Zeitdruck führte dann dazu, dass die Mitberatung von anderen Ausschüssen nicht stattfinden konnte.
Ich stimme der Einschätzung des GBD zu, dass es die Logik dieses Verfahrens mit sich bringt, unter diesem Zeitdruck juristische Bedenken möglichst beiseite zu schieben. Die hatte der GBD zuhauf. Davon können Sie sich in den Protokollen überzeugen. Er konnte das Gesetz nur suboptimal betreuen.
Ich denke, wenn einem etwas wichtig ist, wenn Integration, Anerkennung und Teilhabe zugewanderter Menschen im Zentrum einer Politik stehen sollen, dann hätte man das auch so machen müssen, dass solche Vorwürfe nicht entstehen können.
Das Anerkennungsgesetz hat eine hohe integrationspolitische und arbeitsmarktpolitische Bedeutung. Es kann Integration von Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt fördern, und es kann helfen, den Fachkräftemangel abzustellen.
Wir müssen das Gesetz im kommenden Jahr allerdings auf Landes- und auf Bundesebene ändern und nachbessern. Bis dahin können wir nur unseren Änderungsantrag stellen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unbestritten ist aus linker Sicht, dass wir einen dringenden Bedarf an einer deutlichen Verbesserung bei der Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen haben. Bürokratische Hürden und auch Formen der Diskriminierung sind nach wie vor an der Tagesordnung. Aber das ist leider schon alles an Gemeinsamkeit.
Der Gesetzentwurf wird modernen Ansprüchen nicht gerecht, und in der Beratung des Gesetzentwurfs zeigten sich die die Regierung tragenden Fraktionen beratungsresistent. Das wollen wir hier nicht einfach unkommentiert durchgehen lassen.
Grundsätzlich klebten Sie an dem Musterentwurf für diesen Gesetzentwurf, was vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst auch stark kritisiert worden ist. So sprechen Sie in der Begründung u. a. von einer Willkommenskultur. Doch leider kommt in diesem Gesetz nicht der Verdacht auf, dass sich diese Kultur etwa durch den gesamten Entwurf zieht oder dass er von diesem Gedanken geleitet ist. Vielmehr wischten Sie die rechtsstaatlichen Bedenken des GBD einfach vom Tisch. Klagefristen sind unklar, viele der Formulierungen sind entbehrlich. Letztlich ist bereits das Bundesgesetz laut GBD - Zitat - „elegant verunglückt“, an dem sich aber die Fraktionen der CDU und der FDP orientiert haben.
Diese und viele andere Gründe führten zu dem vernichtenden Urteil, dass der vorliegende Gesetzentwurf nicht den Betroffenen diene. Das ist auch die zentrale Aussage für uns in der Bewertung des Gesetzentwurfs.
Die Fraktion DIE LINKE kritisierte im Ausschuss auch, dass die CDU und die FDP fahrlässig auf die Nutzung der Kompetenzen von Menschen, die ihre Qualifikation im Ausland erworben haben, freiwillig verzichten und auch die Spielräume nicht ausgenutzt haben, die der Musterentwurf gelassen hat. Insofern unterstützen wir die konstruktiven Vorschläge der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Diesen unzureichenden Gesetzentwurf lehnen wir selbstverständlich ab. Wir wollen künftig darauf hinwirken, dass wir im Sinne einer Willkommenskultur das Gewicht auf Aufklärung, Hilfe und Aktivierung der Betroffenen legen. Dafür werden wir auch in der nächsten Legislaturperiode hier im Landtag werben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stimme ausdrücklich Herrn Kollegen Noack zu, der vor einigen Augenblicken an dieser Stelle darauf hingewiesen hat, dass wir im Begriff sind, das in Landesrecht umzusetzen, was uns von der EU bereits seit 2005 auf den Aufgabenzettel
Wenn Sie wissen, meine Damen und Herren, dass seit einem halben Jahr das Bundesgesetz in Kraft ist und dass sich in dieser Zeit 180 000 Menschen in einem Portal „Anerkennung in Deutschland“ über die Möglichkeiten, die das Gesetz bietet, informiert haben, dann sehen Sie, wie dringlich es ist, dass wir jetzt auch im Land Niedersachsen zu dem Gesetz kommen.
Wir sind damit früh dran; denn bislang gibt es ein entsprechendes Landesgesetz nur in Hamburg, das sich, oh Wunder, allenfalls marginal von dem Gesetz unterscheidet, das wir jetzt zu beschließen im Begriffe sind. Der eine oder andere hier im Raum weiß ja, wer in Hamburg regiert.
Nordrhein-Westfalen hat groß angekündigt, sie hätten den ersten Gesetzentwurf. Da sehen Sie, wie sehr Sie Regierungen Glauben schenken dürfen, die von Rot und Grün getragen werden. Denn der Entwurf in Nordrhein-Westfalen kam erst im Oktober auf den Markt, während wir zwei Monate früher dran waren. Da stimmt es also mit der Aufrichtigkeit nicht ganz.
Da der Gesetzentwurf, den wir heute im Niedersächsischen Landtag mit einer Mehrheit beschließen werden, als Mustergesetz tatsächlich unter den Bundesländern vereinbart wurde, wissen wir auch, dass daran Regierungen mit jeglicher politischen Stärke beteiligt waren. Wer heute gegen dieses Gesetz stimmt, meine sehr verehrten Damen und Herren aus der Opposition, der verzögert Dinge und lässt den Worten, die in manchen Wahlprogrammen stehen, leider keine Taten folgen. Das ist zum Schaden der Menschen.
Meine Damen und Herren, eine kleine Stilblüte aus dem SPD-Wahlprogramm für die Landtagswahl in Niedersachsen, das ich in diesem Zusammenhang auch noch einmal gelesen habe. Darin steht wörtlich:
„Niedersachsen braucht eine neue Willkommenskultur. Sie soll die Integration der hier lebenden Migrantinnen und Migranten sowie ihrer Kinder vertiefen und neue Zuwanderer herzlich begrüßen.“
Ich habe versucht, mir bildlich vorzustellen, wie das aussieht, wenn da die Willkommenskultur steht und die Migranten begrüßt. Es ist mir nicht gelun
Was im SPD-Wahlprogramm fehlt, meine Damen und Herren, ist jeglicher Hinweis auf die Bedeutung der Anerkennung beruflich erworbener Qualifikationen im Ausland. Da fehlt es bei Ihnen, und deshalb stimmen Sie heute nicht zu.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss Herrn Riese leider ein wenig korrigieren. Niedersachsen ist nach Hamburg und dem Saarland das dritte Bundesland, das den Entwurf eines Landesanerkennungsgesetzes vorlegt. Das ist schön, weil die anderen Länder tatsächlich nicht so weit sind; aber so weit sind jedenfalls Hamburg und Saarland.
Alle diese Länder folgen eng dem Mustergesetz, das eine Arbeitsgruppe der Bundesländer im Auftrag der Ministerpräsidentenkonferenz entwickelt hat. Das gilt auch für das hier mehrfach genannte Hamburger Landesgesetz.
Meine Damen und Herren, ich meine, heute ist ein wirklich guter Tag. Für viele Menschen, die im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben, besteht mit diesem Gesetz erstmals ein Anspruch auf Feststellung der Gleichwertigkeit mit einem vergleichbaren deutschen Abschluss. Neben diesem Rechtsanspruch werden die Rahmenbedingungen für ein möglichst transparentes und einheitliches Verfahren festgelegt.
Das Anerkennungsgesetz trägt maßgeblich dazu bei, dass gut ausgebildete Menschen mit Migrationshintergrund die Chance bekommen, in ihrem erlernten Beruf tatsächlich zu arbeiten. Dies fördert auch die gesellschaftliche Integration und sicherlich auch die eigene Zufriedenheit.
Meine Damen und Herren, unser Arbeitsmarkt gewinnt wiederum auch wertvolle Arbeitskräfte. Insofern leisten wir einen Beitrag zur Deckung des steigenden Fachkräftebedarfs.
Ich freue mich persönlich sehr; denn ich kann mich erinnern, dass ich vor zehn Jahren ein solches Gesetz gefordert habe. Es hat lange gebraucht, ja,
aber nun freue ich mich, dass es kommt und dass es auch in ein Landesgesetz umgesetzt wird. Die Zahlen zeigen uns, dass dieses Verfahren tatsächlich ankommt. Die Zahlen zeigen, dass innerhalb von einem Jahr in Niedersachsen im IQ-Netzwerk 1 532 persönliche Beratungen durchgeführt wurden. Dazu kommen noch die Beratungen durch die IHK, die Handwerkskammer und die BAMF-Hotline. Das zeigt, dass dieses Verfahren ankommt. Das Gesetz im kommenden Jahr mit Leben zu füllen, ist eine Aufgabe, die wir gemeinsam leisten müssen.
Für die Gleichwertigkeitsprüfung brauchen wir Öffentlichkeitsarbeit und Bekanntmachungen über das IQ-Netzwerk, über die Anerkennungs- und Beratungsstellen, über die Migrantenorganisationen, aber genauso auch über die Unternehmen und die Unternehmensverbände. Dort sind wir in guten Gesprächen.
Da Niedersachsen bundesweit vorbildlich aufgestellt ist, brauchen wir den in den Änderungsvorschlägen geforderten gesetzlichen Beratungsanspruch nicht.
Ergänzend möchte ich aber auf Folgendes hinweisen, weil eben vonseiten der SPD darauf eingegangen wurde: Der spezifischen Lage von Flüchtlingen wurde sehr wohl an einer Stelle Rechnung getragen, und zwar in § 14 des Gesetzentwurfs. Dort haben wir festgelegt, dass die maßgeblichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten auch durch sonstige geeignete Verfahren festgestellt werden können, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller die für die Feststellung oder Bewertung der Gleichwertigkeit erforderlichen Nachweise aus von ihr oder ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht oder nur teilweise vorlegen kann.
Insofern ist der Tatsache Rechnung getragen, dass es sicherlich ganz viele Menschen geben wird, die ihre Papiere und Unterlagen aus den Herkunftsländern nicht mehr besorgen können. Die Praxis wird zeigen, ob das funktioniert. Da sollte man auch pragmatische Lösungen finden. Das werden die Anerkennungsstellen sicherlich auch tun.
Wir werden das Ganze evaluieren, und alle Beratungsstellen sind aufgefordert, uns Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten, die wir dann sicherlich einarbeiten werden.
diesem Gesetz verbunden ist, zum Leben erwecken. Ich bitte daher um eine breite Zustimmung. Am liebsten wäre mir natürlich Einstimmigkeit. Das wäre ein schönes Signal für die Menschen, die nach Niedersachsen zugewandert sind.