Protokoll der Sitzung vom 06.12.2012

Meine Damen und Herren, das ist ein Spiel, das absolut kontraproduktiv ist.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Das habe ich gar nicht gefragt! Herr Minister, antworten Sie doch auf die Frage!)

- Dass Sie das nicht gefragt haben, heißt ja nicht, dass ich das nicht sagen kann.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Eine Re- gierungserklärung können Sie auch abgeben! Melden Sie sie an!)

- Was ich antworte, Herr Wenzel, das überlassen Sie mir! Dann können Sie am Ende beurteilen, ob Ihre Frage beantwortet ist oder nicht.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Aber Sie kriegen nicht zwingend die Antwort, die Sie von mir hören wollen, sondern die Antwort, die ich für richtig erachte.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Erstens. Ihre Frage hat eine Intention, nämlich das zu betreiben, was von den Grünen bundesweit betrieben wird, die energieintensiven Industrien als die Schuldigen für die Erhöhung der ErneuerbareEnergien-Umlage darzustellen.

(Widerspruch bei den GRÜNEN)

- Ja, natürlich!

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Wir haben das selber gemacht, aber nicht für Be- triebe wie Wiesenhof, Herr Minister!)

Das ist genau der falsche Weg. Wir müssen alles daransetzen, dass energieintensive Industrie auch in Deutschland eine Zukunft hat.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Sie verwi- schen das ganz bewusst! - Weitere Zurufe - Unruhe)

Herr Wenzel, Sie haben keine Chance - der Minister hat ein Mikrofon, Sie haben keines.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Ich weiß!)

Zweitens. Die besondere Ausgleichsregelung ist von den Grünen eingeführt worden. Sie ist in der Sache genau richtig und findet auch meine Unterstützung. Herr Trittin hat meines Wissens erst vor Kurzem auch hier in Niedersachsen verkündet, dass er dazu stehe und das für richtig halte.

Drittens. Der Umfang der besonderen Ausgleichsregelung muss - Herr Adler hat auf den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz bzw. auf das Spitzengespräch bei der Kanzlerin Bezug genommen; das deckt sich mit unserer Position - selbstverständlich geprüft werden.

Der Deutsche Wetterdienst wird von Ihnen gerne erwähnt, ist aber nach unserer Kenntnis gerade nicht befreit.

Auch um die Golfplätze rankt sich eine Legende. Sie sind nicht von der besonderen Ausgleichsregelung betroffen, aber wohl von irgendwelchen Regeln bei den Netzentgelten, die man sicherlich auch betrachten muss.

Es ist genau der richtige Weg, die besondere Ausgleichsregelung - die Befreiung energieintensiver Unternehmen - darauf zu überprüfen, ob sie in diesem Umfang tatsächlich nötig ist. Schließlich hat sie Auswirkungen auf alle anderen Stromkunden. Sie darf selbstverständlich nur eine Ausnahme sein. Die Ausnahmetatbestände müssen eng begrenzt sein und dürfen nur da greifen, wo es nötig ist.

Aber ich will noch einmal deutlich machen: Es darf überhaupt kein Zweifel daran entstehen, dass wir die Industrie, die im internationalen Wettbewerb steht, in die Lage versetzen müssen, in diesem Wettbewerb zu bestehen. Denn sonst werden Arbeitsplätze in Niedersachsen gefährdet. Sonst wird Wertschöpfung in Niedersachsen gefährdet. Deshalb stehen wir offensiv für diese Ausgleichsregelung ein und werden dafür werben, sie aufrechtzuerhalten, aber nur in dem Umfang, der im internationalen Wettbewerb nötig ist.

Zu den von Ihnen angesprochenen Fällen ist zu sagen, dass es Kriterien gibt, die Ihnen bekannt sind: die Verbrauchshöhe, der prozentuale Anteil der Energiekosten an der Bruttowertschöpfung. Wenn die erfüllt sind, dann können solche Anträge gestellt werden, und dann wird das bewilligt werden müssen. Ob diese Kriterien richtig gewählt sind, wird man prüfen müssen. Man wird gucken müssen, ob sie zu weit gehen, ob man sie eingrenzen und damit die Belastungen für alle anderen reduzieren kann.

Ihre Intention ist aber, die Regelung an sich zu diskreditieren.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Wir haben sie doch selber geschaffen!)

Sie greifen einzelne Beispiele heraus, die scheinbar nicht nachzuvollziehen sind, um dann zu rufen: Seht her, da stecken sich einige die Taschen auf Kosten der armen anderen voll!

Dieses Spiel dürfen wir nicht zulassen. Wir dürfen nicht die eine Seite zulasten der anderen ausspielen. Wir haben das gemeinsame Interesse, Arbeitsplätze und Wertschöpfung auch in Niedersachsen zu erhalten und die Stromkosten für alle möglichst gering zu halten. Da muss man im Einzelfall nach dem rechten Weg suchen.

Das tut die Landesregierung, und das werden wir auch im Rahmen dieser Überprüfung tun.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Humke für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Birkner, vor dem Hintergrund Ihrer Auskunft in den die Antwort auf unsere Dringliche Anfrage einleitenden Sätzen, dass eine Anpassung der Hartz-IV-Leistungen bezüglich der Mehrbelastungen bei den Strompreisen jährlich stattfinde und man zusätzlich eine Übernahme von Mehrkosten beantragen könne, frage ich die Landesregierung: Wie wollen Sie sicherstellen, dass die betroffenen Empfänger von Hartz-IV-Regelleistungen beispielsweise bei einer Stromsperre in der Übergangszeit von maximal einem Jahr nicht auch noch ihr Geld, das eigentlich für Kleidung und Schuhe vorgesehen ist, dafür verwenden müssen, die Stromsperre wieder aufheben zu lassen? Wie wollen Sie sicherstellen, dass diese Übergangszeit verkürzt werden kann?

(Beifall bei der LINKEN)

Wer antwortet für die Landesregierung? - Frau Ministerin, bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist eben schon richtig gesagt worden, dass die Stromkosten in dem Regelsatz mit berücksichtigt sind.

Die Regelbedarfsstufen werden jährlich fortgeschrieben. Die nächste Fortschreibung erfolgt am 1. Januar 2013. Bei der Ermittlung der Sätze wird der Zeitrahmen vom 1. Juli 2011 bis zum 30. Juni 2012 berücksichtigt. Das heißt, die Strompreisentwicklung vom 1. Juli 2011 bis zum 30. Juni 2012 wird sich ab dem 1. Januar 2013 im Regelsatz widerspiegeln. Auch in eine vollständige Neuermittlung der Regelsätze würde die Entwicklung der Stromkosten eingehen. Das heißt, die aktuellen Strompreisentwicklungen, die bis zum 30. Juni 2012 berücksichtigt werden konnten, werden ab 1. Januar 2013 in den Regelsatz einfließen.

(Hans-Henning Adler [LINKE]: Aber die große Erhöhung kommt danach!)

- Genau. Sie wird ein Jahr versetzt berücksichtigt werden.

Entscheidend ist, die Leistungsberechtigten darüber zu informieren, dass sie sich an ihre Sozialhilfeträger wenden können, wenn eine Stromsperre droht. Dann wird ihnen aufgezeigt, wie sie diese Stromsperre verhindern können, nämlich durch einen Antrag auf Übernahme der Stromschulden. Dann wird im Einzelfall nachgewiesen, wie sich die Stromkosten bei dem Einzelnen entwickelt haben. Das ist dann eine Einzelfallbetrachtung.

(Zustimmung bei der CDU - Hans- Henning Adler [LINKE]: Es gibt Hun- derttausende Einzelfälle!)

Meine Damen und Herren, die nächste Frage stellt Herr Adler für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Ministerin, was Sie eben gesagt haben, bedeutet doch, dass es dann Hunderttausende von Einzelfällen gibt; denn - wie Sie eben eingeräumt haben - findet die Anpassung der Regelsätze zum 1. Januar 2013 - wie immer - mit einer zeitlichen Verzögerung statt, während die höheren Strompreise von denjenigen, die Transferleistungen erhalten, aber sofort bezahlt werden müssen. Da ist doch eine Lücke.

Und jetzt die Frage!

Wie wollen Sie diese Lücke schließen?

(Zustimmung bei der LINKEN)

Danke! - Frau Ministerin Özkan!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal wissen wir heute noch nicht, wie viele Sozialhilfeempfänger betroffen sein werden. Nicht jedes Stromunternehmen wird anpassen, und nicht bei jedem Stromunternehmen, bei dem der Sozialhilfeempfänger vielleicht angemeldet ist, wird es - wie Sie es meinen - eine

Strompreiserhöhung nach dem 30. Juni geben. Insofern kennen wir die Zahlen nicht. Wir bzw. die Sozialhilfeempfänger werden im neuen Jahr sehen, ob sie betroffen sind. Dann ist im Einzelfall tatsächlich beim Sozialhilfeträger bzw. Jobcenter dieser Antrag zu stellen. Dann wird das ein Jahr später bei der Festlegung des Regelbedarfsatzes berücksichtigt.

Die nächste Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Herr Wenzel.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die erneuerbaren Energien an der Strombörse in Leipzig zu einem Absinken des Durchschnittspreises geführt haben, frage ich Sie: Wie erklären Sie sich vor diesem Hintergrund die gegenläufige Entwicklung bei den Haushaltsstrompreisen?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Minister!