Verehrte Frau Rübke, auch von unserer Seite ein ganz herzliches Dankeschön für Ihre Arbeit! Ich weiß aus internen Gesprächen, wie sehr Ihnen dieses Thema, über das Sie gerade gesprochen haben, am Herzen liegt und wie konstruktiv Sie damit umgegangen sind. Dafür gebührt Ihnen, denke ich, der Dank des ganzen Hauses und auch des Präsidiums. Alles Gute für Sie!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Fall Gazale Salame hat die ganze Nation bewegt. Ich möchte an dieser Stelle aus einem Brief zitieren, den Amina am 5. November 2012 vom Vorsitzenden des Komitees der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes erhalten hat, weil er genau das ausdrückt, was meine Fraktion bei der Begleitung dieses Falls bewegt hat.
Ich zitiere - Herr Ministerpräsident, das ist die Sprache Ihres Vaters -: „It is hard to understand that a family with young children is torn apart in a state in which protection of marriage and family is valued so highly.“
Meine Damen und Herren, er drückt damit aus, dass er es als Vorsitzender des Komitees der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes nicht verstehen kann, dass eine Familie mit jungen Kindern in einem Land zerrissen wird, in welchem der Schutz der Ehe und der Familie einen so hohen Stellenwert hat.
Am Ende dieses Briefes an Amina drückt er aber auch sein Bedauern aus, indem er sagt: Ich kann dir deine Eltern nicht wiederbringen.
Ich glaube, heute ist ein besonderer Tag, weil alle Fraktionen gemeinsam dokumentieren, dass es der politische Wille des gesamten Hauses ist, dass es Auftrag und Anspruch des Grundgesetzes ist, dass es auch Auftrag und Anspruch der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen und ein Gebot der Menschlichkeit ist, Gazale und ihre Kinder wieder zu vereinen. Wir werden diesem Antrag heute zustimmen, weil das der politische Willen des gesamten Hauses ist.
Herr Ministerpräsident, Gazale hat auch Ihnen einen Brief geschrieben und gesagt: Ich bin mit meiner Kraft am Ende. Ich glaube, es liegt jetzt auch in der Hand der Landesregierung, dass die Familie endlich nach Hause kommt.
(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN so- wie Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)
Ganz herzlichen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Menschen machen Fehler, und somit Politiker natürlich auch. Ich persönlich empfinde es als einen Fehler, dass Gazale Salame damals abgeschoben wurde. Das haben wir alle gemeinsam zum Ausdruck gebracht, indem wir der entsprechenden Petition einstimmig unsere Unterstützung verweigert haben.
Auch wenn es damals rechtens war - eigentlich ist es ganz einfach: Eine schwangere Frau schiebt man nicht ab. So etwas tut man einfach nicht.
Ich bin sehr froh, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass wir nun im Innenausschuss des Landtags einen Weg gefunden haben, wie Gazale Salame nach Deutschland zurückkehren kann. Dieser Weg wurde im Innenausschuss - Jutta Rübke hat recht, es ist manchmal gut, dass die Öffentlichkeit nicht dabei ist - in enger Abstimmung - das möchte ich hier betonen - mit unserem Innenministerium entwickelt. Ich möchte mich bei allen, die konstruktiv daran mitgewirkt haben, sehr herzlich bedanken.
Auf Basis des § 25 a Abs. 1 des Aufenthaltsgesetztes kann die Tochter von Gazale Salame, Amina, ein Aufenthaltsrecht bekommen. Dieser Weg ist in unserem Antrag beschrieben. Der Antrag ist ja bereits beim Landkreis Hildesheim gestellt. Über den Absatz 2 desselben Paragrafen kann dann auch ihre Mutter Gazale einen eigenen - und das empfinde ich als wichtig - von ihrem Mann Ahmed Siala unabhängigen Aufenthaltstitel bekommen.
Leider ist dieser Weg erst jetzt nach dem 15. Geburtstag der Tochter Amine gangbar. Es zeigt sich, dass der von Uwe Schünemann und Schwarz-Gelb initiierte § 25 a des Aufenthaltsgesetzes, der ein Bleiberecht für junge gut integrierte Geduldete ermöglicht, Früchte trägt, die kaum einer vermutet hat. Ich hoffe, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass nun die notwendigen Formalitäten zügig abgearbeitet werden - aber dies liegt nicht nur in unserer Hand -, damit Gazale Salame schon bald in ihre deutsche Heimat zurückkehren kann.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Fall der 2005 in die Türkei abgeschobenen Gazale Salame hat eine lange Vorgeschichte. Ohne Zweifel steht fest: Auch wenn ein Fall rechtlich eindeutig ist, so kann es zu menschlichen Härten kommen, die keinen von uns unberührt lassen. Der vorliegende Fall gehört ohne Zweifel dazu. Den Fall kann man sicherlich differenziert beurteilen.
Wichtig ist bei allem, was wir in den vergangenen Jahren gesehen haben, was passiert ist oder in Zukunft passieren wird, dass die Wahrheit nicht unter den Tisch fallen darf. Mit dieser Bitte wende ich mich an alle Beteiligten und ausdrücklich auch an die Unterstützerinnen und Unterstützer und den Flüchtlingsrat in Niedersachsen.
Meine Damen und Herren, in den vergangenen Jahren sind von der Niedersächsischen Landesregierung einige wichtige Initiativen und Impulse ausgegangen, mit denen eine Abmilderung bestehender Härten des im Jahre 2004 vom Bundestag verabschiedeten Aufenthaltsgesetzes erreicht werden konnte. Wie eben schon genannt, erwähne ich nur den auf niedersächsische Initiative in das Aufenthaltsgesetz eingefügten § 25 a, der seit 2011 ein eigenes Aufenthaltsrecht für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende vorsieht. Dieses Aufenthaltsrecht ist unabhängig vom Aufenthaltsrecht der Eltern. Es erstreckt sich nicht nur auf die Jugendlichen, sondern auch auf die jüngeren Geschwister und Eltern.
Meine Damen und Herren, der Innenminister hat an dieser Stelle bereits im Juli auf den Antrag hin einen Lösungsweg über § 25 a des Aufenthaltsgesetzes aufgezeigt. Im Fokus der Überlegungen stand seinerzeit einmal mehr Herr Siala. Nunmehr gibt es einen neuen Weg, der ebenfalls auf der Regelung des § 25 a aufbaut, aber richtigerweise einzig Frau Salame und ihre Kinder in den Mittelpunkt stellt. Die Tochter Amina erfüllt seit April 2012 die wesentlichen Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 a Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes. Sie hat das 15. Lebensjahr vollendet und ist gut integriert; das ist entscheidend.
Meine Damen und Herren, ein entsprechender Antrag - es ist eben genannt worden - wurde im September dieses Jahres gestellt. Die bisher fehlenden Unterlagen sollen nun - so haben es die Unterstützerinnen und Unterstützer zugesagt - zeitnah eingereicht werden. Davon gehen wir aus. Sobald Amina über eine Aufenthaltserlaubnis verfügt, steht auch ihrer Mutter nach § 25 a des Aufenthaltsgesetzes der Weg grundsätzlich offen. Diesen Weg sieht der Änderungsvorschlag der Fraktionen von CDU und FDP vor.
Und meine Damen und Herren, ich sage es hier in aller Deutlichkeit: Auch für Frau Salame und ihre beiden jüngeren Kinder können bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 25 a Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes Aufenthaltserlaubnisse erteilt werden. Voraussetzung ist, dass die Tochter Amina im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 a Abs. 1 ist und Frau Salame ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. Öffentliche Leistungen - mit Ausnahme von Kindergeld - dürfen nicht in Anspruch genommen werden.
Hier sind auch die Unterstützerinnen und Unterstützer gefordert. Ich freue mich, dass es hier feste Zusagen des Unterstützerkreises gibt, und das ist gut so. Ich denke, das ist richtig. Ich kann an dieser Stelle versichern, dass die Landesregierung den in der Beschlussempfehlung des Ausschusses abgebildeten Weg begleiten wird. Entscheidend ist - das möchte ich betonen -, dass nun nicht nur Frau Salame und Herr Siala selbst, sondern auch die Unterstützerinnen und Unterstützer gefordert sind. Es bedarf nun der Unterstützung durch viele Personen und Organisationen aus dem näheren Umfeld der Umfeld der Familie,
damit die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, wie in der Entschließung gefordert, auch tatsächlich dauerhaft gelingt.
Dies ist nicht zuletzt auch im Interesse der Frau Salame selbst; denn sie benötigt eine tragfähige Perspektive für eine Zukunft auf eigenen Beinen hier bei uns in Niedersachsen. Ich betone es: eine eigene Perspektive und Existenz hier bei uns in Niedersachsen. Auf diesem Weg gibt es noch einiges zu tun. Die Unterstützerinnen und Unterstützer, der Landkreis und sicher auch die Landesregierung sind nun gefordert.
Lassen Sie uns jetzt gemeinsam daran arbeiten, damit wir diesen Weg zu einer für alle Seiten zufriedenstellenden Lösung möglichst schnell gemeinsam gehen können.
Wir kommen damit zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschuss zustimmen und damit dem Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthält sich jemand? - Ich stelle fest, das ist ein einstimmiger Beschluss.
Abschließende Beratung: Ausbau der Mitbestimmung im Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/5185 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 16/5461
- Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bleiben Sie doch ruhig im Saal! Wir haben gleich zügig eine weitere Abstimmung.
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich sehe und höre keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit dem Antrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/5185 ablehnen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer ent
hält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.
Abschließende Beratung: Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/5333 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 16/5460