Protokoll der Sitzung vom 07.10.2008

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien in der Drucksache 489 lautet auf Ablehnung.

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien in der Drucksache 490 lautet auf unveränderte Annahme.

Nach dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP in der Drucksache 534 sollen beide Anträge in der aus dem Änderungsantrag ersichtlichen Fassung angenommen werden.

Eine Berichterstattung zu den Tagesordnungspunkten 5 und 6 ist nicht vorgesehen.

Ich eröffne die Beratung. Wir kommen zur allgemeinen Aussprache. Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Kollegin Krause-Behrens zu Wort gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht eine verlässliche Zukunft. Die SPDLandtagsfraktion hat in aller Deutlichkeit für die Fortentwicklung der bewährten und leistungsfähigen dualen Rundfunkordnung in Deutschland gekämpft. Wir setzen uns auch für eine moderne Medienordnung ein, die die Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherstellt. Wir sind davon überzeugt, dass der Rundfunk einer gesetzlichen Ordnung bedarf, die sicherstellt, dass die freie, individuelle und öffentliche Meinungsbildung gewährleistet ist, und garantiert, dass der Vielfaltsgedanke, den wir alle schätzen, angemessene Berücksichtigung findet. Die gesetzlichen Vorgaben sollen es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ermöglichen, seinen klassischen Funktionsauftrag zu erfüllen, der neben seiner Rolle für die Meinungs- und Willensbildung, neben Information, Bildung und Unterhaltung auch seine kulturelle Verantwortung umfasst. Nur dann, wenn es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelingt, diesen Vorgaben gerecht zu werden, kann er im publizistischen Wettbewerb mit den privaten Anbietern bestehen. Das ist auch das, was uns das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2007 ins Stammbuch geschrieben hat.

Insgesamt muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk in die Lage versetzt werden, auch im Rahmen der

Digitalisierung seinen Auftrag zu erfüllen. Das ist das, worum es in dem Entwurf eines Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages geht. Nach der Aufregung und der Diskussion um diesen Vertragsentwurf, die wir auch in diesem Landtag miteinander geführt haben, werden wir heute einen Antrag gemeinschaftlich auf den Weg bringen, der dem Rundfunk diese Entwicklungsgarantie gibt. Damit sind Bestrebungen, welche den Rundfunk auf einen Status quo beschränken wollten und ihn von neuen Technologien und Verbreitungsformen ausschließen wollten, gescheitert. Das freut uns als SPD-Landtagsfraktion sehr.

(Beifall bei der SPD)

Ich begrüße es auch sehr, dass wir uns mit den Fraktionen der CDU und der FDP auf einen gemeinsamen Änderungsantrag verständigen konnten. Wir dokumentieren damit auch die Wertigkeit, die der Landtag der medienpolitischen Auseinandersetzung gibt. Wir setzen damit auch ein klares Signal für die Ministerpräsidentenkonferenz, die sich Ende Oktober mit dem Gesetzentwurf zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschäftigen will.

Gemeinsame Anträge, liebe Kolleginnen und Kollegen, bedeuten natürlich auch, dass man Kompromisse eingehen muss. Wir konnten Sie von der CDU und der FDP nicht davon überzeugen, dass wir uns dem Punkt „Beratung“ noch einmal näher widmen und gemeinschaftlich auf Bundesebene dafür kämpfen, diesen für den Verbraucherschutz wichtigen Bereich in den Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit aufzunehmen. Sie wollten das nicht in diesen Änderungsantrag aufnehmen. Auf der anderen Seite konnten wir Sie dafür gewinnen, das Thema digitale Archivierung neu aufzunehmen und gemeinsam dafür zu streiten, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio ihr digitales Archiv, auch im Sinne von Mediatheken, weiter ausbauen können, um die vielen Beiträge, die es dort zum Zeitgeschehen, zur Bildung, Information und Kulturgeschichte schon gibt, einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Ich meine, das ist ein gutes Ergebnis unseres gemeinsamen Änderungsantrages und zeigt, dass wir in der Lage sind, uns auf dieser Ebene zu verständigen, wenn es um derart wichtige Fragen geht.

In der Medienpolitik reden wir heute aber nicht nur über den Entwurf des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages, sondern wir wollen auch den Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag ratifizieren. Damit wollen wir vor allen Dingen die Umset

zung der Gebührenempfehlung der KEF auf den Weg bringen. Wir sind uns sicherlich darin einig, dass diese Gebührenerhöhung angemessen ist und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Planungssicherheit bietet und die Qualität des Programms weiter sichert. Wir sind uns sicherlich einig: Nur ein qualitativ hochwertiges Programm von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist in der Lage, den Auftrag, den wir erfüllen wollen, in allen Bereichen zu sichern.

Der Elfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag bringt aber nicht nur die Gebührendebatte zum Ausdruck, sondern betrifft auch den Jugendmedienschutz. Die Medienkompetenz umfasst die Bereiche Mediennutzung, Medienkunde und Medienkritik. Medienpädagogik ist uns auch im Bereich der Schulen, im Bereich von Eltern und Erziehern wichtig. Nur wenn wir uns alle gemeinsam über dieses Thema Gedanken machen und wissen, was Kinder und Jugendliche an den Computern tun und womit sie sich beschäftigen, können wir Medienkompetenz als gesellschaftliche Aufgabe wahrnehmen. Nur wenn die Eltern, Erzieher und Großeltern über Medienkompetenz Bescheid wissen, kann Jugendmedienschutz gelingen. Deswegen müssen wir uns im Ausschuss mit diesem Thema näher beschäftigen. Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode gemeinsame Anträge zum Thema Medienkompetenz auf den Weg gebracht. Es wird Zeit, dass wir Bilanz ziehen und prüfen, wo wir nachsteuern müssen. Ich meine, dass die Jugendmedienschutzdebatte in diesem Landtag noch nicht ausreichend geführt worden ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, letztlich wird uns die Medienpolitik auch in der Zukunft erhalten bleiben. Die Beratungen hierüber sind mit dem heutigen Tage nicht abgeschlossen. Wir müssen uns mit einem neuen Gebührenmodell beschäftigen, das transparenter und einfacher ist und die Frage klärt, wie zukünftig die Gebühren für den öffentlichrechtlichen Rundfunk erhoben und berechnet werden sollen. Wir müssen uns mit dem Medienkonzentrationsrecht auseinandersetzen; denn das Netz ist kein rechtsfreier Raum. Vorherrschende Meinungsmacht gilt es auch dort zu verhindern, egal ob analog oder digital. Fernsehen und Internet bedeuten medienrechtlich große Herausforderungen für die Politik; denn der wachsende Einfluss von Google und anderen Anbietern - wir haben darüber heute Morgen in der Aktuellen Stunde etwas gehört - braucht auch politische Rahmensetzung, damit die Entwicklung nicht aus dem Ruder gerät.

(Beifall bei der SPD)

Sehr geehrte Damen und Herren, letztendlich stimmen wir dem Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag und natürlich auch unserem gemeinsamen Antrag zu. Ich freue mich auf die künftige Debatte zum Thema Medienordnung.

Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Herzlichen Dank. - Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Schobert. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich zahle Geld und erhalte dafür eine Leistung. Ich möchte gerne wissen, ob die Leistung in Bezug auf die gezahlte Summe angemessen ist oder nicht. Dieser Grundsatz gilt nicht nur in der freien Marktwirtschaft,

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Das heißt: Soziale Marktwirtschaft!)

sondern auch dann, wenn ich mehr oder weniger freiwillig Rundfunkgebühren zahle. Die maßvolle Entwicklung dieser Gebühren steht heute im Mittelpunkt unserer medienpolitischen Debatte hier im Landtag. Im Blickpunkt der CDU stehen die Interessen der Gebührenzahler, die für unseren guten öffentlich-rechtlichen Rundfunk bezahlen, die aber auch wissen wollen, was mit ihren Gebühren künftig passiert.

Im Interesse der Verbraucher streiten wir für einen transparenten und qualitativ guten öffentlichrechtlichen Rundfunk, der bezahlbar ist und auch bezahlbar bleibt. Denn wir wissen, dass eine allgemein zugängliche und hochwertige Berichterstattung für unsere lebendige Demokratie unverzichtbar ist.

(Zustimmung von Björn Thümler [CDU])

Wir wissen aber auch, dass sich die Einkommen unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger in den vergangenen Jahren nicht merklich erhöht haben. Daher ist es notwendig, die Balance zwischen gutem und bezahlbarem Angebot des öffentlichrechtlichen Rundfunks zu halten. Die CDU unterstützt unseren öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der sich positiv vom privaten Rundfunk abhebt. Aber wir wollen dies zu bezahlbaren Gebühren.

Mit dem Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird der Vorschlag der KEF, der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes der Rundfunkanstalten, für die nächste Gebührenperiode 2009 bis 2012 umgesetzt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat eine Steigerung der monatlichen Gebühren von 1,69 Euro beantragt. Die KEF hingegen schlägt uns nach der Würdigung aller Faktoren lediglich eine Erhöhung von 95 Cent auf insgesamt 17,98 Euro im Monat vor. Wir finden, dass dies eine vertretbare Entscheidung ist, zumal diese Gebühren für vier Jahre festgeschrieben sind. So bleibt die Balance zwischen guten Angeboten und bezahlbaren Rundfunkgebühren gewahrt.

Außerdem wird im Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Finanzierung des Jugendschutzes bis 2012 geregelt. Wir alle wissen, dass die Herausforderungen an den Jugendschutz in dieser unüberschaubaren und schwer kontrollierbaren medialen Welt weiter steigen. Daher ist es ein wichtiges Signal, dass der Jugendschutz finanziell abgesichert wird, damit unsere Kinder vor negativen Darstellungen im Fernsehen und im Internet geschützt werden.

(Beifall bei der CDU)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die KEF vor allem Mittel im Bereich des digitalen Hörfunks, beim DAB, gestrichen hat. Dies ist sicherlich zu rechtfertigen, weil die DAB-Technologie in der Vergangenheit beim Verbraucher auf sehr geringe Resonanz gestoßen ist. Die hohe Verbreitung von UKW-Empfängern und die damit verbundene Dominanz der analogen UKW-Radiolandschaft lassen einen Mehrwert für den Verbraucher zurzeit nicht ersichtlich werden. Das Projekt DAB führt uns offensichtlich nicht weiter. Positiv ist, dass die KEF rund 42 Millionen Euro für eine verbesserte Verbreitungstechnik im digitalen Hörfunk vorsieht, um die Öffentlich-Rechtlichen zukunftsfähig zu machen.

Bei den Rundfunkgebühren müssen wir vor allem auf eines hinweisen: Einige Anstalten - ich nehme hiervon ausdrücklich den NDR aus - betrachten Rundfunkgebühren immer noch als Subvention. Nehmen Sie den Rundfunk Berlin-Brandenburg. Der rbb hat weitere Forderungen in Bezug auf den Finanzausgleich gestellt, betreibt dabei aber völlig ungehemmt sieben Rundfunkprogramme. Vielmehr sind erst einmal eigene Sparmaßnahmen angebracht - das sage ich in Richtung des rbb -, bevor zur Jagd nach höheren Rundfunkgebührenanteilen

zulasten der anderen Länderanstalten geblasen wird.

(Beifall bei der CDU)

Lassen Sie mich mit der vor einem Jahr viel diskutierten PC-Gebühr noch einen weiteren Punkt ansprechen. Es ist festzuhalten, dass die befürchteten hohen Zusatzbelastungen ausgeblieben sind. Die KEF hat für den Zeitraum von 2009 bis 2012 aus der PC-Gebühr Einnahmen in Höhe von 23 Millionen Euro pro Jahr kalkuliert. Im Verhältnis zu den deutschlandweit jährlich erhobenen Gesamtgebühren in Höhe von rund 7,3 Milliarden Euro ist das eher ein kleiner Teil an dem Gesamtaufkommen. Auch in der kommenden Gebührenperiode wird für internetfähige PC lediglich die Grundgebühr erhoben. Die Erhebung der PCGebühr erfolgt nur dann - das ist ein ganz wichtiger Punkt -, wenn der Rundfunkteilnehmer in seinem Haushalt nicht bereits andere herkömmliche Empfangsgeräte wie Radio oder Fernseher angemeldet hat.

Insgesamt stelle ich für die Union fest, dass dieser Elfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag die berechtigten Interessen der Gebührenzahler in den Mittelpunkt stellt und wir diesem Staatsvertrag daher unsere uneingeschränkte Zustimmung geben werden.

Vor uns liegt nun der Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Ich bin meiner Kollegin Daniela Krause-Behrens und meinem Kollegen Roland Riese sehr dankbar dafür, dass wir uns hier auf einen gemeinsamen Entschließungsantrag verständigt haben. Wir haben damit etwas geschafft, was den Ministerpräsidenten der Länder Ende Oktober noch bevorsteht: Wir haben uns auf einen tragfähigen Kompromiss geeinigt, der zum einen die Arbeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stärkt, zum anderen aber auch klare Vorstellungen für den Auftritt von ARD und ZDF in den Telemedien äußert.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat durch seine journalistische Qualität eine Leitfunktion in unserer Medienwelt. Diesen Anspruch unterstützen wir durch unseren gemeinsamen Antrag. Aber wir wissen auch, dass es qualitätsvolle privatwirtschaftliche Medien gibt, deren Existenz durch die Ausweitung der Angebote der gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erschwert würde, was negative Folgen für die Pressevielfalt nach sich ziehen würde.

Mit diesem gefundenen Kompromiss können wir die hervorragende Pressevielfalt in Niedersachsen erhalten. Daher würde ich mich über die Annahme des vorliegenden Änderungsantrages sehr freuen.

Noch einige Worte zu dem vorliegenden Änderungsantrag der Grünen. Sehr geehrte Frau Kollegin Helmhold, Ihr Antrag entfernt sich zu weit von der aktuellen Diskussion zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Insbesondere Ihr Ansinnen, die Telemedien als dritte Säule des öffentlichrechtlichen Rundfunks mit den negativen Folgen für den Gebührenzahler auszubauen, findet nicht unsere Zustimmung.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Das habe ich mir gedacht!)

Auch Ihr Vorschlag, dass sich künftig nicht sendungsbezogene presseähnliche Angebote auf den Seiten der Öffentlich-Rechtlichen finden sollen, wird von uns eindeutig abgelehnt. Fernsehen und Radio sind die Hauptaufgaben von ARD, ZDF und Deutschlandradio, Printmedien sind die Domäne unserer Zeitungsverlage, und so soll es auch bleiben.

Wir stehen zur Presse- und Meinungsvielfalt in Niedersachsen. Wir wollen diese erhalten und werden mit diesem gemeinsamen Antrag der Fraktion von CDU, FDP und SPD hier einen großen Schritt voran tun.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön, Herr Kollege Schobert. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Frau Kollegin Helmhold zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Schobert, das habe ich befürchtet, obwohl ich immer noch die leise Hoffnung hatte, dass Sie sich vielleicht doch unseren Argumenten anschließen könnten; denn das Bundesverfassungsgericht hat die Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks immer wieder betont. Das bedeutet, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk neue Übertragungswege und -formate suchen können muss und dass das Internet zur dritten Säule neben Hörfunk und Fernsehen ausgestaltet werden können muss; denn „dritte Säule“ meint nicht nur die Nutzung des technischen Übertragungsweges, son

dern auch die Entwicklung eines internetgeeigneten Angebotes.

Wenn sich der Öffentlich-Rechtliche den Anforderungen der Digitalisierung nicht stellt, wird er in Zukunft jüngere Zielgruppen nicht mehr erreichen können. Das, meine Damen und Herren, wird ein echtes Problem werden; denn das heutige Durchschnittsalter - auch das ist Ihnen bekannt - der Zuschauerinnen und Zuschauer liegt bei über 50 Jahren. Ich finde, dass es geradezu die Pflicht der öffentlichen-rechtlichen Anstalten ist, sich neue Zielgruppen - das heißt auch: die Zukunft - dort zu erschließen, wo sie nun einmal sind - und das ist im Internet.

(Beifall bei den GRÜNEN)

An dieser Stelle zu restriktiv zu sein, bedeutet, auf Dauer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ins Rundfunkmuseum abzuschieben.

Heute legen Sie einen gemeinsamen Antrag der Fraktion von CDU, SPD und FDP - quasi die Große Koalition plus gelb - vor. Aber auch mit ihm geben Sie auf die Herausforderungen keine wirklich schlüssige Antwort. Er ist immer noch ziemlich restriktiv, ziemlich bürokratisch und wird die notwendigen Anpassungsprozesse nicht konstruktiv befördern.