Heute legen Sie einen gemeinsamen Antrag der Fraktion von CDU, SPD und FDP - quasi die Große Koalition plus gelb - vor. Aber auch mit ihm geben Sie auf die Herausforderungen keine wirklich schlüssige Antwort. Er ist immer noch ziemlich restriktiv, ziemlich bürokratisch und wird die notwendigen Anpassungsprozesse nicht konstruktiv befördern.
Mit unserem Änderungsantrag fordern wir, mit den Regelungen im Staatsvertrag keinesfalls über die Anforderungen des Brüsseler Kompromisses hinauszugehen; denn das, meine Damen und Herren, ist nicht nötig. Die unsinnige Regelung, dass Inhalte nach 72 bzw. 24 Stunden gelöscht werden müssen, muss fallen. Sie können doch keinem Menschen, der bei Verstand ist, erklären, dass Dinge, die mit seinen Gebühren erstellt wurden und die er so schon bezahlt hat, automatisch nach einem Verfallsdatum von einem Tag bzw. drei Tagen vernichtet werden sollen - und das, meine Damen und Herren, in einer Informationsgesellschaft!
Wer presseähnliche Angebote für gänzlich unzulässig hält, hat das Internet vielleicht noch nicht so ganz verstanden.
Internetangebote bestehen klassischerweise aus einer Mischung von Text, Bild und interaktiven Nutzungsmöglichkeiten. Genau solche Inhalte bieten Zeitungen und Zeitschriften in ihren Auftrit
ten bereits an. Wenn man dies nun dem öffentlichrechtlichen Rundfunk verbieten will, legt man ihm neben der Negativliste noch eine weitere Einschränkung auf, die ihm jegliche Entwicklung im Internet und die Gewinnung jüngerer Zielgruppen potenziell unmöglich macht.
Der Dreistufentest schließlich darf nur bei neuen oder gänzlich veränderten Angeboten angewendet werden. Immerhin haben Sie sich jetzt darauf geeinigt, den unsinnigen Plan aufzugeben, den gesamten Bestand durch den Dreistufentest zu jagen; das hätte nun wirklich niemand mehr verstanden. Aber was Sie tun, ist nicht im Sinne der Nutzerinnen und Nutzer des Internets. Wer sich im Internet bewegt, sucht nach Unterhaltung und Informationen. Das Vorhalten und die Verbreitung von Informationen sind nun in besonderer Weise durch den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Anstalten gedeckt. Denn er besteht ja gerade darin, unabhängige, umfassende und frei zugängliche Informationen zur Verfügung zu stellen, und zwar für die ganze Gesellschaft und für alle Altersgruppen. Mit Ihrem heutigen Antrag - auch in der veränderten Form - werden Sie diesen Auftrag im zentralen Medium der Zukunft beschränken.
Meine Damen und Herren, ich möchte heute noch einmal dafür werben, in dieser Schlacht abzurüsten. Lassen Sie uns doch gemeinsam und in etwas Ruhe darüber nachdenken, ob es nicht klug wäre, das englische Modell zu übernehmen, wo öffentliche und private Sender gemeinsame Portale betreiben. Dann müsste man nicht mehr darüber nachdenken, Beiträge nach einer bestimmten Zeit aus dem Netz zu schmeißen, sondern man würde sie umfassend nutzen, und zwar auf allen Portalen. Schließlich sind sie von der Allgemeinheit bezahlt worden, und sie verdienen Besseres, als nach kurzer Verfallsdauer im Nirvana zu versinken.
Dem Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, d. h. der Neufestsetzung der Rundfunkgebühr, stimmen wir zu. Es wird das letzte Mal sein, dass diese Gebühr auf die herkömmliche Art und Weise ermittelt worden ist. Eine Veränderung ist meiner Meinung nach überfällig. Unsere Vorstellungen zur Weiterentwicklung sind klar. Wir treten für eine Mediengebühr ein. Sie muss sehr einfach sein. Die technische Entwicklung ist weitergegangen, und man kann heute mit verschiedenen Geräten Hörfunk und Fernsehen empfangen. Deshalb muss diese Mediengebühr pro Haushalt und Unterneh
men - nach Größe gestaffelt - erhoben werden. Das wäre einfacher und unbürokratischer. Es würde außerdem die ständig wiederkehrenden Diskussionen ersparen, welchen Typ von Gerät man bezahlen muss, und es erspart auch die aus meiner Sicht etwas unwürdige Schnüffelei der GEZ in vielen Fällen. Die vielen Diskussionen und Petitionen, die wir dazu haben, sprechen ja Bände, dass dieses System nicht anerkannt ist.
Ich hoffe, dass wir uns dann wenigstens darauf werden einigen können, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön, Frau Kollegin Helmhold. - Für die FDP-Fraktion hat sich Herr Kollege Riese zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Herzlichen Dank. Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben heute mit den sich überlagernden und überlappenden Entschließungsanträgen in den unterschiedlichen Formen ein recht komplexes Feld zu bearbeiten. Aber wie die Kollegin Frau Krause-Behrens finde ich es, wenn ich die Diskussion nehme, die wir geführt haben, sehr ersprießlich, dass wir einen Weg zueinander gefunden haben, der heute von einer großen Breite im Haus gegangen wird und der - da stehe ich in einem deutlichen Gegensatz zu Frau Helmhold - einen richtigen und positiven Weg in die Zukunft weist.
Noch einmal zu der Entwicklung der Rundfunkgebühr. Wer zu Hause ein Radio- und ein Fernsehgerät besitzt, zahlt seit dem 1. April 2005 monatlich 17,03 Euro an die GEZ. Seinerzeit sind die Landtage erstmals bei ihrer Entscheidung über die Höhe der Gebühr von der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs abgewichen.
Das hat hinterher zu gewissen Verwerfungen geführt. Aber, liebe Frau Helmhold, es hat uns alle klüger gemacht. Im Gegensatz zu Ihnen habe ich nämlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gelesen
und daraus einige Weisheit bezogen, von der Sie gleich noch profitieren dürfen. Seit dem 1. Januar 2009 werden wir alle höchstwahrscheinlich 17,98 Euro pro Monat zahlen. Ich finde, es liegt in dem Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs schon eine große Weisheit, den Betrag so anzusetzen, dass die magische Grenze von 18 Euro eben gerade nicht übersprungen wurde. Als ich den Betrag von 17,98 Euro das erste Mal sah, dachte ich an einen Preis am Supermarktregal. Aber der Kollege Schobert hat ja dargelegt, dass diese Zahl sehr sorgfältig ermittelt worden ist und dass die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs ihre Aufgabe dort in hervorragender Weise erfüllt hat.
Wer gelegentlich in die Hervorbringungen dieser Kommission hineinblickt - durchaus auch in die, die schon einige Jahre alt sind -, z. B. in den 14. Bericht unter der Textziffer 428, der erkennt, dass die Kommission sehr wohl der Ansicht ist - ich teile diese Ansicht im hohen Maße -, dass in der Gestaltung des Finanzrahmens eine wohltätige Quelle liegt, wegen der die Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Entwicklung ihrer Aufgaben überprüfen müssen. In diesem Bericht heißt es wörtlich:
„Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die kleinen Anstalten auch in anderer Hinsicht Anlass zu der Feststellung geben, dass erst finanzieller Druck zu deutlichen Einschränkungen führt, ohne dass daraus abgeleitet würde, der Programmauftrag sei nicht mehr gewährleistet. So sei beispielhaft auf die Online-Aktivitäten dieser Anstalten verwiesen, die dafür ersichtlich geringere Aufwendungen planen als andere Anstalten, ohne dass dieses Weniger allein aus der Relation kleiner zu größeren Anstalten zu erklären ist.“
Diese dort vertretene Ansicht, wie gesagt, teile ich. Genau so kann es nur gehen. Von der Politik muss der Finanzrahmen beschlossen werden, und die Anstalten sind zur Wirtschaftlichkeit angehalten.
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 2007: Politiker sind ja immer gut beraten, Gerichtsurteile nicht zu kritisieren. Wir loben sie aber, wenn dies angezeigt ist. Wer dieses Urteil in Gänze mehrfach liest, der fühlt sich an der einen oder anderen Stelle durchaus an ein Orakel erinnert, weil dieses Urteil nämlich vielfältig
interpretierbar ist. Aus dem Urteil habe ich aber eines gelernt: Über den Wolken mag die Freiheit wohl grenzenlos sein, in der Welt des öffentlichrechtlichen Rundfunks aber ist sie es nicht. Es heißt in diesem Urteil wörtlich:
„In den Bestimmungen des Programmumfangs sowie in der damit mittelbar verbundenen Festlegung ihres Geldbedarfs können die Rundfunkanstalten nicht vollständig frei sein. Denn es ist ihnen verwehrt, ihren Programmumfang und den damit mittelbar verbundenen Geldbedarf über den Rahmen des Funktionsnotwendigen hinaus auszuweiten.“
Was, meine Damen und Herren, ist im öffentlichrechtlichen Rundfunk das „Funktionsnotwendige“? - Darüber sind die Meinungen sehr vielfältig. Wenn ich mit dem Intendanten einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt darüber spreche, was funktionsnotwendig ist, dann wird er mir das so ähnlich darlegen, wie ich es in dem heute vorliegenden Änderungsantrag der Grüne-Fraktion lesen kann. Dort heißt es:
„Öffentlich-rechtliche Inhalte müssen der Öffentlichkeit so breit wie möglich zur Verfügung gestellt werden.“
Dieses „so breit wie möglich“, verehrte Frau Helmhold, kennt keine Grenzen. Wenn es keine Grenzen kennt, dann kennt es auch keine finanziellen Grenzen. Der Mechanismus ist nun einmal Folgender: Wenn die Politik den ÖffentlichRechtlichen ihren Auftrag so breit definiert, wie Sie es tun, dann fallen Kosten an. Sie fallen insbesondere - ich habe das schon vor drei Wochen hier gesagt - insbesondere im Internet an; denn die Inhalte, die dort bereitgestellt werden, verursachen nicht nur technische Kosten, sondern namentlich auch urheberrechtliche Kosten. Sie übersehen, dass die Bundesligamannschaften und Veranstalter von großen Sportereignissen dann, wenn ein aktueller Inhalt wie etwa ein sportliches Großereignis länger als 24 Stunden direkt zum Abruf im zeitlich versetzten Livestream zur Verfügung steht, ganz anders verhandeln werden. All das, was dort an zusätzlichen Gehältern für die Fußballer und die Manager gezahlt wird, muss vom Gebührenzahler aufgebracht werden, weil keine Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs dieser Welt diese Schleusen wieder schließen kann, die Sie öffnen wollen. Das Wohl der Gebührenzahler muss uns -
Noch ein anderes Urteil. Herr Schobert hat ja gerade noch einmal auf den internetfähigen PC abgehoben. Gestern ging die Nachricht durch die Welt, dass das Verwaltungsgericht in Münster einen Studierenden von der Zahlung dieser GEZGebühren frei gestellt hat, weil nicht nachgewiesen werden konnte, dass er seinen PC zum Rundfunkempfang nutzt. In der Urteilsbegründung heißt es:
„Solange der Rundfunkstaatsvertrag aber an der gerätebezogenen Gebührenpflicht festhält, ohne neueren technischen Entwicklungen erkennbar Rechnung zu tragen, ist eine ‚einschränkende Auslegung’ der Regelung geboten.“
Das war ein sehr weises Urteil. Ich hoffe, dass sich diese Rechtsprechung verfestigt. Ich bitte Sie, dem Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag und natürlich auch dem Antrag von SPD, CDU und FDP zur Fortentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zuzustimmen.
Danke schön, Herr Kollege Riese. - Für die Fraktion DIE LINKE hat Frau Flauger das Wort. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag möchte ich gar nicht viel sagen. Wir werden der Ausschussempfehlung zu diesem Staatsvertrag zustimmen; denn die vorgesehene Gebührenerhöhung ist notwendig, damit die öffentlich-rechtlichen Sender ihrem Auftrag nachkommen können.
In den weiteren Anträgen unter den Tagesordnungspunkten 5 und 6, den Anträgen der SPD sowie der CDU und der FDP, geht es um den Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag und das Internetangebot der Öffentlich-Rechtlichen sowie die Grenzen, die dem aufzuerlegen sind. Die SPD hat in der Ausschusssitzung im September angeboten, sich aufeinander zuzubewegen. Nach anfänglichem Zieren der CDU scheint das nun geklappt zu haben. Sie haben ja einen gemeinsamen Antrag vorgelegt.
In diesem Kompromissantrag wird nun allerdings festgeschrieben, dass die Sender ihre Inhalte im Internet grundsätzlich nur sieben Tage bereithalten dürfen. Das tragen wir nicht mit; denn dafür gibt es keinen vernünftigen Grund, wie ich schon im September-Plenum ausgeführt habe. Ich möchte nicht nur wissen, was Politikerinnen und Politiker sowie Wirtschaftsführungskräfte heute sagen, sondern ich möchte auch wissen, was die vor drei Wochen gesagt haben.
Es macht keinen Sinn - da gibt es schon einmal Unterschiede -, zu sagen: Nach sieben Tagen muss das verschwinden. - Das ist kein vernünftiges Angebot.
Zu den hier geäußerten Bedenken, dass dies kostenmäßig ausufern würde, muss ich sagen: Natürlich muss man irgendwo gucken, dass Rundfunkgebühren nicht grenzenlos ausufern. Dafür muss man als Politikerin oder als Politiker Sorge tragen. Es gibt sicherlich klügere Möglichkeiten, als einfach nur zu sagen: Nach sieben Tagen oder nach 24 Stunden muss wieder alles verschwinden. - Sicherlich gibt es intelligentere Begrenzungsmöglichkeiten. Darüber hätte man auch reden können.
Außerdem sollen presseähnliche Angebote verboten werden. Ich kann mir schon jetzt so richtig lebhaft vorstellen, wie dann darüber gestritten wird, was denn nun „presseähnlich“ ist und was nicht. Frau Helmhold hat gerade schon gesagt, dass im Internet Texte und Bilder zu finden sind und dass diese irgendwie angeordnet sind. Es wird also keine plausible Begründung dafür geben können, dass man das verbietet, und schon gar keine vernünftige Trennung zwischen presseähnlich und nicht presseähnlich. In diesem Punkt wird es Abgrenzungsprobleme geben.
Es gibt in dem hier vorliegenden Kompromissantrag noch einige weitere unnötige Einschränkungen. Das sind strengere Regelungen im Vergleich zu dem zwischen EU und Bundesregierung erzielten sogenannten Brüsseler Kompromiss. Auch das hat Frau Helmhold bereits ausgeführt, sodass ich das jetzt nicht wiederholen muss. Wir halten es für hinreichend, diesen Brüsseler Kompromiss 1 : 1 umzusetzen und nicht darüber hinauszugehen.
Ich habe hier schon vor drei Wochen ausgeführt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Internetzeitalter natürlich auch im Internet Informationen bereitstellen können muss und dass ein attrak
tives Internetangebot ein Weg ist, insbesondere auch jungen Menschen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk näher zu bringen und eine Identifikation damit zu ermöglichen. Das findet sich jetzt auch in der Begründung des Änderungsantrags der Grünen wieder. Die meisten von uns hier im Landtag wissen - deshalb ist es auch wichtig, junge Menschen entsprechend heranzuführen -, wie wichtig unabhängige Informationsquellen sind. Es gibt hier zwar einige, die z. B. die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft als unabhängige Informationsquelle anführen, obwohl sie einseitig vom Arbeitgeberverband Gesamtmetall finanziert wird. Das kann ich nicht wirklich „unabhängig“ nennen. Angesichts dessen frage ich mich, ob sie wirklich verstanden haben, wie wichtig unabhängige Quellen sind.
Die meisten hier im Landtag wissen das aber, denke ich. Von daher sollte es in unser aller Interesse liegen, auch junge Menschen an das Angebot unabhängiger Informationen heranzuführen.
Zu allem, was ich hier ausgeführt habe, gibt es jetzt einen sehr gut passenden Änderungsantrag der Grünen. Wir hätten den sicherlich mit unterschreiben können. Vielleicht aber ist es besser, dass wir das nicht getan haben; denn nach der Grundsatzentscheidung der CDU-Fraktion, grundsätzlich nichts mehr zusammen mit den Linken zu machen, hätten sie schon allein aus diesem Grunde dagegen stimmen müssen. Dieses Alibi haben Sie jetzt aber nicht. Das heißt, Sie müssen sich inhaltlich mit dem Thema auseinandersetzen. Das, was ich hier bis jetzt von Ihnen gehört habe, war in keiner Weise überzeugend. Das war irgendwie ziemlich dünn. Wir jedenfalls werden dem Änderungsantrag der Grünen zustimmen. Ich bitte Sie, sich noch einmal zu überlegen, ob nicht auch Sie das tun wollen.