Protokoll der Sitzung vom 07.10.2008

Zu allem, was ich hier ausgeführt habe, gibt es jetzt einen sehr gut passenden Änderungsantrag der Grünen. Wir hätten den sicherlich mit unterschreiben können. Vielleicht aber ist es besser, dass wir das nicht getan haben; denn nach der Grundsatzentscheidung der CDU-Fraktion, grundsätzlich nichts mehr zusammen mit den Linken zu machen, hätten sie schon allein aus diesem Grunde dagegen stimmen müssen. Dieses Alibi haben Sie jetzt aber nicht. Das heißt, Sie müssen sich inhaltlich mit dem Thema auseinandersetzen. Das, was ich hier bis jetzt von Ihnen gehört habe, war in keiner Weise überzeugend. Das war irgendwie ziemlich dünn. Wir jedenfalls werden dem Änderungsantrag der Grünen zustimmen. Ich bitte Sie, sich noch einmal zu überlegen, ob nicht auch Sie das tun wollen.

Ich bedanke mich bei Ihnen.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke schön, Frau Flauger. - Für die CDUFraktion hat sich noch einmal Herr Kollege Schobert zu Wort gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Flauger, hören hat auch etwas mit zuhören zu tun. Hätten Sie zugehört, würden Sie

verstehen. Ich denke aber, dass wir das etwas nachrangig betrachten können. Wir wollen - das haben wir klar gesagt - nicht, dass beim öffentlichrechtlichen Rundfunk im Internet wichtige Inhalte gelöscht werden. Wir haben über den Dreistufentest genau definiert, dass das, was wertvoll und wichtig ist, in den Telemedien weiter erhalten wird. Frau Flauger, Sie würden es wissen, wenn Sie zugehört hätten. Aber gut. Ich sage es Ihnen an dieser Stelle noch einmal.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Ich habe schon verstanden!)

Frau Helmhold, ich richte an Sie eine Frage. Die ARD gibt ein Magazin heraus. Dieses Magazin heißt ARD-Buffet-Magazin und wird am Kiosk verteilt. Da kann man sagen: Na gut, das ist ein Bereich, in dem sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf einen eigenen Weg begibt. - Wenn es aber so ist, wie es ist, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk das Verlagswerk, das er über die Telemedien, über das Internet, verkauft, mit GEZGebühren finanziert, bewirbt und vertreibt, ist in meinen Augen die Frage gerechtfertigt, ob wir wollen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Gelegenheit hat, publizistische Werke im Internet mit GEZ-Gebühren anzupreisen, zu bewerben und zu verkaufen, ohne im Grunde genommen die Vertriebswege - anders als die Verlage - selbst finanzieren zu müssen. Wir sind der Auffassung, dass wir dieses Verfahren im Bereich der Telemedien im öffentlich-rechtlichen Bereich nicht haben wollen. Deswegen verfolgen wir in dieser Hinsicht die hier dargestellte eindeutige Linie, und wir werden auch dabei bleiben.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön. - Zu einer Kurzintervention auf die Ausführungen von Herrn Kollegen Schobert hat nun Frau Abgeordnete Helmhold von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für anderthalb Minuten das Wort. Bitte schön!

Vielen Dank. - Herr Schobert hat mich etwas gefragt. Ich nehme das zum Anlass, ihn und den Kollegen Riese etwas zu fragen. Angesichts der Angst, die Sie davor haben, was die öffentlichrechtlichen Sender im Internet alles anstellen können, frage ich mich, welches Vertrauen Sie eigentlich zu den Aufsichtsgremien dieser Anstalten ha

ben. In diesen Gremien sitzen Sie, Vertreter der Parteien, Vertreter der Verbände und Vertreter gesellschaftlich relevanter Gruppen. Diese Gremien sind aus meiner Sicht genau der Ort, wo die Kontrollfunktion auszuüben ist und wo man sich demokratisch legitimiert mit den hier angesprochenen Fragen auseinandersetzt.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustim- mung von Kreszentia Flauger [LIN- KE])

Danke schön. - Herr Kollege Schobert möchte nicht antworten.

Damit kommen wir zur nächsten Wortmeldung. Von der SPD-Fraktion hat sich Frau Kollegin Krause-Behrens noch einmal zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen aufpassen, dass wir in dieser Debatte nicht über das Ziel hinausschießen. Deswegen möchte ich noch einmal einen dringenden Appell an die Grünen und die Linke richten. Bei dem Thema, was wir zukünftig an öffentlich-rechtlichen Angeboten im Netz bereitstellen, gibt es durchaus eine Regelung, die über die übliche Siebentagefrist bzw. 24-Stunden-Frist hinausgeht. Ich erinnere an das Thema Mediathek. Ich erinnere an das Thema Dreistufentest. ARD und ZDF haben die Möglichkeit, das, was sie ohnehin schon im Netz stehen haben, in den nächsten zwei oder drei Jahren nachträglich zu evaluieren und gewissermaßen über den Dreistufentest zu schicken. Es wird dann auch weiterhin im Netz sein. In dem Änderungsantrag haben wir auch das Thema der digitalen Archive angesprochen, in denen die guten Dokumentationen zeitgeschichtlicher und kultureller Art sowie Informationen für die Bürger, die natürlich - da haben Sie recht - mit GEZ-Gebühren bezahlt werden, im Netz weiterhin verfügbar sind. Wir haben also durchaus etwas erreicht. Eine so klare Ausgrenzung, wie Sie sie hier dargestellt haben, ist also nicht gegeben.

(Beifall bei der SPD)

Der Änderungsantrag gibt auch eine Antwort auf die Frage, ob die Gremien den Dreistufentest überhaupt durchführen können. Ich möchte Sie hier auf Nr. 4 des Änderungsantrages verweisen. Dort heißt es:

„Der Landtag sieht jedoch die Notwendigkeit, die Gremien bei der Erfüllung ihrer neuen Aufgaben zu stärken.“

Es gibt die Möglichkeit, Sachverständige hinzuzuziehen. Die Gremien bekommen einen eigenen Etat. Sie können Begutachtungen vornehmen lassen. Die Gremien haben alle Möglichkeiten, entsprechend dem Auftrag der öffentlich-rechtlichen Anstalten und im Sinne der Bürger zu entscheiden. Der Änderungsantrag eröffnet insofern alle Möglichkeiten, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiterhin zu sichern und auch auszubauen. Die strikte Haltung, die Sie hier beschrieben haben, ist einfach nicht mehr up to date.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wir treten in die Einzelberatung zu Tagesordnungspunkt 4 ein. Ich rufe auf:

Artikel 1 auf. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer möchte zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetz seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist es einstimmig so beschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 5 und 6. Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 16/533 ab, der sich auf den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP bezieht. Falls dieser Änderungsantrag abgelehnt wird, stimmen wir anschließend über den gemeinsamen Änderungsantrag von CDU, SPD und FDP in der Drucksache 16/534 ab.

Wer den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 16/533 annehmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. -

Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dem Änderungsantrag nicht gefolgt worden.

Wir kommen damit zur Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD und FDP in der Drucksache 16/534. Wer diesem zustimmen möchte und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 16/192 und den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drucksache 16/424 in einer geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist diesem Änderungsantrag gefolgt worden. Damit haben die Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien ihre Erledigung gefunden.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 7 auf:

Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen über die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle für die Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/30 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 16/486 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/536

Die Beschlussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich sehe und höre keinen Widerspruch.

Ich lasse daher gleich abstimmen. Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetz seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist das Gesetz so beschlossen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 8 und 9 auf, die vereinbarungsgemäß zusammen behandelt werden:

Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Qualität in Tageseinrichtungen für Kinder - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 16/497

Erste Beratung: Qualität der frühkindlichen Bildung in Niedersachsen verbessern - Ausstattungsstandards für Kindertagesstätten anheben - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/507

Das Wort hat Frau Kollegin Heiligenstadt von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Stellen Sie sich vor, Sie haben in den nächsten sechs Stunden zweimal Drillinge und einmal Zwillinge im Alter von einem bis zweieinhalb Jahren zu betreuen, das aber nicht mit mehreren, sondern ganz allein!