Protokoll der Sitzung vom 07.10.2008

sammlungsrechts vorbereitet, den wir hier im Parlament zu gegebener Zeit zur Kenntnis nehmen, beraten und auch beschließen werden. Vielleicht werden wir auch noch etwas daran ändern. Ob der bayrisch oder halbbayrisch ist, weiß ich noch nicht. Das werden wir dann aber sehen, wenn es soweit ist.

Sie haben die zehn Kernpunkte Ihres Gesetzentwurfes auch ins Internet eingestellt und verbreitet. Das Ganze haben Sie mit einem schönen Bild von Ihnen versehen. Das habe ich mir natürlich ausgedruckt, weil ich Sie dadurch immer vor mir im Visier habe. - Jetzt winken Sie da hinten. - Deshalb möchte ich jetzt auch nicht auf alle, sondern nur auf einige wenige Punkte eingehen, weil auch meine Redezeit begrenzt ist.

Sie wollen zunächst - so haben Sie gesagt - das Bannmeilengesetz aufheben. Sie haben dies damit begründet, dass man Ihrer Meinung nach die Möglichkeit haben muss, in der Nähe des Landtages zu demonstrieren. Man kann aber schon jetzt in der Nähe des Landtages demonstrieren. Hier haben bereits verschiedene Demonstrationen stattgefunden, auch trotz des Bannmeilengesetzes. Beispielhaft haben Sie ja die Lehrerdemonstration angeführt, die im Übrigen gewaltfrei verlaufen ist. Sie haben aber völlig verschwiegen, dass eine große Anzahl von Demonstrationen leider eben nicht abläuft wie der Katholikentag oder der Evangelische Kirchentag, sondern dass da gewaltbereite Leute erscheinen und es darauf absehen, Bambule zu machen. Das muss bei der Gestaltung des Versammlungsrechtes nicht als Ausnahme, sondern leider als häufig geltende Regel mit berücksichtigt werden.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, das Gesetz über die Bannmeile stellt sicher, dass das Parlament und die Parlamentarier ohne irgendeinen vermeintlich öffentlichen Druck unabhängig entscheiden können. Das heißt, dass man als Abgeordneter den Landtag jederzeit ungehindert betreten und verlassen kann und dass der Parlamentarier hier in diesem Parlament sowie die Fraktionen ohne Druck von außen frei und unabhängig entscheiden können. Deswegen haben wir das Bannmeilengesetz, und deswegen wird es dabei auch bleiben, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Nun zum nächsten Punkt. Sie sagen, in Zukunft sollten alle Polizisten bei Demonstrationen Na

mensschilder tragen. Wenn es dazu nicht kommt, wollen Sie sie nummerieren. Nach welchen Kriterien Sie sie nummerieren wollen, haben Sie nicht gesagt. Ich kenne bisher nur aus der Tierwelt, dass nummeriert wird. Beim Menschen habe ich das bisher noch nicht erlebt.

(Zuruf von der CDU: Ohrenmarken!)

- Ja, Ohrenmarken; diese meint er aber wahrscheinlich nicht. Ich kann allerdings nichts ausschließen.

Herr Briese, ich will Ihnen eines sagen - das meine ich sehr ernst -: Man kann sicherlich darüber reden, dass man unter Umständen Namensschilder für die Polizisten einführt. Das kann man aber nur unter bestimmten Voraussetzungen tun. Die erste Voraussetzung ist, dass auch jeder Demonstrant ein Namensschild trägt. Die zweite Voraussetzung ist, dass jeder Demonstrant mit offenem Visier und nicht vermummt für seine Interessen eintritt.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die dritte Voraussetzung ist, dass jeder Demonstrant vor der Demonstration erklärt, dass die Demonstration gewaltfrei bleiben wird. Diese drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Dann können wir darüber reden, ob Polizisten Namensschilder zu tragen haben.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Adler?

Ich bin jetzt gerade so gut dabei. Das lassen wir lieber bleiben. Sonst komme ich noch vom Kurs ab.

Ich will noch darauf hinweisen, dass eines mit einem solchen Gesetzentwurf nicht passieren darf, wobei ich den Eindruck habe, dass dies von Ihnen durchaus beabsichtigt ist. Sie haben ja gesagt, Sie hätten auch mit Polizisten über den Gesetzentwurf gesprochen. Meine Damen und Herren von den Grünen, Sie säen Misstrauen gegenüber unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Sie säen Misstrauen gegenüber jedem De- monstranten!)

Die Polizeibeamtinnen und -beamten haben im Rahmen von oft schweren Einsätzen Recht und Gesetz durchzusetzen. Es ist alles andere als fair, wenn man sozusagen den Eindruck erweckt, Na

mensschilder müssten eingeführt werden, weil die Polizisten Unrechtes tun. Damit Sie auch das genau wissen: Das ist mit der CDU nicht zu machen.

(Beifall bei der CDU - David McAllister [CDU]: Sehr gut!)

Insofern will ich es auf den Punkt bringen: Sie schützen mit diesem Gesetzentwurf und seinen Bestimmungen in erster Linie gewaltbereite Demonstranten. Das ist so.

(Beifall bei der CDU - Lachen bei den GRÜNEN)

Um alle anderen geht es dabei überhaupt nicht.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Ein un- verschämter Vorwurf!)

Ich will positiv hervorheben, dass die Grünen immerhin am Waffenverbot für Demonstrationen festhalten wollen. Das finde ich in Ordnung. Allerdings finde ich, es ist schon ein Hammer, dass dies überhaupt in dem Entwurf steht. Ich halte es für selbstverständlich, dass bei Demonstrationen keine Waffen benutzt werden dürfen.

Jetzt kommt der nächste Punkt. In dem Entwurf steht: Die Vermummung aus Eigenschutzgründen ist auf Antrag erlaubt. - Vor wem wollen Sie sich denn schützen? Das haben Sie nicht gesagt. Wenn es z. B. darum ginge, sich vor Wasserwerfern zu schützen, brauchen Sie sich nicht zu vermummen. Wenn Sie in der Badehose kommen, haben Sie denselben Effekt. Dafür braucht es also keine Vermummung.

Ich komme zum Schluss. Bei meiner letzten Bemerkung zitiere ich aus der Pressemitteilung: Das Herbei- oder Mitführen von Gegenständen zur Identitätsverschleierung ist zukünftig sanktionsfrei. - Das heißt, man kann sich, ohne dass dies irgendwelche Folgen hat, mit Gerätschaften oder Ausrüstungsgegenständen bei Demonstrationen sehen lassen, die der Vermummung dienen. Was hier vorliegt, ist derart abstrus und derart wirklichkeitsfremd, dass wir der Vorlage definitiv nicht zustimmen werden. Ich will ganz deutlich sagen: Mit uns ist es auch nicht zu machen, dass die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in unserem Lande diskreditiert werden,

(Beifall bei der CDU - Zustimmung von Professor Dr. Dr. Roland Zielke [FDP])

die in teilweise äußerst gefährlichen Einsätzen die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem

Land gewährleisten. Ein Versammlungsgesetz gegen unsere Polizei ist mit der CDU nicht zu machen. Das sage ich, damit das schon vor der Diskussion im Innenausschuss glasklar ist.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung von Professor Dr. Dr. Roland Zielke [FDP])

Mir liegen Wortmeldungen zu zwei Kurzinterventionen vor. Zunächst hat Herr Limburg von der Fraktion der Grünen das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Kollege Biallas, Ihre etwas flapsig-arrogante Vorstellung hier hat dreierlei ganz deutlich gemacht. Erstens haben Sie unseren Gesetzentwurf nicht gelesen. Zweitens haben Sie Herrn Kollegen Briese nicht zugehört. Drittens waren Sie in Ihrem Leben selbst noch nie auf einer Versammlung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Kollege Biallas, Sie haben so viel Unrichtiges gesagt, dass ich in der Kürze der Zeit leider nicht auf alles eingehen kann. Deshalb will ich hier nur ein paar Punkte ansprechen. Zunächst zur Vermummung. Sie haben kritisiert, dass Vermummung zum Selbstschutz laut Gesetzentwurf erlaubt sein soll. Das ist aber heute bereits geltendes Recht und Gesetz in Deutschland. Damit scheinen Sie es aber nicht zu haben, Herr Kollege Biallas.

(Beifall bei den GRÜNEN - Ralf Briese [GRÜNE]: Er hat keine Ahnung!)

Ein zweiter Punkt ist die Identifizierbarkeit von Polizistinnen und Polizisten. Kein Mensch hat gesagt, dass unsere Polizistinnen und Polizisten schlechte Arbeit machen. Ich stimme Ihnen insofern zu, als natürlich der ganz überwiegende Teil unserer Polizisten sehr gute Arbeit leistet. Herr Biallas, zur Realität gehört aber auch, dass es am Rande von Demonstrationen immer wieder zu Übergriffen durch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte gekommen ist

(Beifall bei der LINKEN)

und dass es dann, gerade weil Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte wegen des Helmes sehr schwer zu identifizieren sind, immer wieder schwer war, die einzelnen Personen genau herauszufiltern. Herr Kollege Biallas, ich kann Ihnen entsprechen

de Zeitungsartikel gerne zeigen. Wenn Sie sie selber nicht haben lesen können, bringe ich sie Ihnen gerne mit. Solche Situationen kommen leider immer wieder vor.

Als dritten Punkt möchte ich schließlich noch die Bannmeile ansprechen. Herr Biallas, in den Ländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen sowie in Großbritannien und in Frankreich existiert nirgendwo eine Bannmeile rund um das Herzstück der Demokratie, um das jeweilige Parlament.

Herr Kollege, Sie müssen jetzt zum Schluss kommen.

Deshalb brauchen wir sie hier in Niedersachsen auch nicht.

Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Herr Biallas, Sie hätten jetzt die Chance zur Antwort. Es gibt aber noch eine Wortmeldung zu einer zweiten Kurzintervention. Wollen Sie diese erst abwarten?

(Hans-Christian Biallas [CDU]: Nein, ich will jetzt nicht antworten!)

- Vielen Dank. - Dann hat jetzt Herr Adler von der Fraktion DIE LINKE das Wort.

(Hans-Christian Biallas [CDU]: Was soll ich dazu auch sagen? Die De- monstrationserfahrungen, die er hat, habe ich einfach nicht!)

Das glaube ich Ihnen.